Protocol of the Session on September 25, 2007

Diese Polizeireform bringt nicht mehr Beamte an den Einsatzort und an den Bürger, sondern bläht den Verwaltungsapparat auf.

Wer Terrorbekämpfung im Inneren vernünftig und richtig durchführen will, braucht die Zusammenarbeit und die Mitarbeit der Bevölkerung, auch der islamischen Bevölkerung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gewaltbereite und terroristische islamistische Gruppen müssen isoliert werden. Dazu ist ein Dialog erforderlich, der nicht von einem Generalverdacht gegen alle Muslime und gegen Konvertiten ausgeht. Herr Staatssekretär Schmid, Sie haben mit nicht haltbaren Äußerungen den Ruf eines islamischen Vereins für eine Penzberger Moschee beschädigt. Dies war ein Musterbeispiel, wie man es nicht machen darf.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nur mit einer Stärkung und Beteiligung der Gewalt ablehnenden und den Rechtsstaat sowie die Bürger- und Menschenrechte achtenden Muslime können die fundamentalistischen Einfl üsse zurückgedrängt werden. Darauf sollten wir uns konzentrieren. Dafür sollten wir die Zeit und das Personal einsetzen, das hierzu erforderlich ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Dr. Kreidl, Sie haben gesagt, dass Sie mehr Schutz vor „dreckigen Bomben“ erreichen wollen. Ich sage Ihnen, dass ein Flugzeug, das entweder abstürzt oder direkt in ein Atomkraftwerk gesteuert wird, die Auswirkungen einer „schmutzigen Bombe“ bei weitem übertreffen würde. Wenn Sie unsere Bevölkerung vor atomaren Bedrohungen schützen wollen, sollten Sie als ersten Schritt alle sieben alten Atomkraftwerke sofort abschalten, die nicht einmal den Absturz eines kleineren Flugzeugs ohne die Gefahr der Freisetzung einer erheblichen Menge des Reaktorinhalts überstehen würden. Dazu gehört auch das Kraftwerk Isar 1.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die bei einem solchen Unfall verursachten Schäden wären exorbitant. Wir fordern Sie auf, dieses Sicherheitsproblem nüchtern und rational anzugehen, die notwendigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen und eine Sicherheitspolitik zu betreiben, die sich an den tatsächlichen Risiken und Gefahren orientiert. Sicherheitspolitik sollte sich nicht an Szenarien orientieren, die herbeigezogen werden, um irgendwelche Wunschvorstellungen durchzusetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege König.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Frage von Frau Kollegin Schmitt-Bussinger und Frau Kollegin Kamm beantworten, wie wir zu diesem Thema gekommen sind. Eigentlich liegt es auf der Hand. Die Veränderungen des internationalen Terrorismus, die Veränderungen der Vorgehensweise des Terrorismus auf der Welt sowie die Bedrohungslage im eigenen Land sind Grund genug, damit wir – das bayerische Parlament – uns mit dem Thema „Terrorismusbekämpfung“ in einer Aktuellen Stunde auseinandersetzen. Das haben auch die bisherigen Wortbeiträge gezeigt.

Frau Kollegin Schmitt-Bussinger und Frau Kollegin Kamm, wir müssen immer wieder überprüfen, ob wir unsere Straftatbestände ausweiten oder neue Straftatbestände schaffen müssen. Denken Sie zum Beispiel an folgende Veränderungen, die inzwischen eingetreten sind: Beim Terrorismus in den Siebzigerjahren in Deutschland konnten Sie davon ausgehen, dass die Täter zusammen in terroristischen Gruppen auftreten. Heute zeigt sich weltweit zunehmend, dass auch Einzeltäter durchaus in der Lage sind, terroristische Straftaten zu verüben. Das Verbreiten von Handlungsanleitungen für terroristische Taten über das Worldwide Web, das Internet, ist nicht strafbar. Auch das Aufsuchen von Terrorcamps durch Menschen aus Deutschland, was zunehmend geschieht, ist nicht strafbar. Dies muss uns zu denken geben und wir müssen überlegen, was wir zu tun haben und wo wir Veränderungen vorzunehmen haben.

Sie wissen, dass gemäß §§ 129 a und b des Strafgesetzbuches das Bilden und die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung an die von einer Personengruppe von mindestens drei Personen ausgehende Gefährlichkeit gebunden ist. Tritt eine Person allein auf – wir haben zunehmend diese Erscheinungsform –, so haben wir eine Strafbarkeitslücke, weil keine terroristische Vereinigung vorliegt. Diese Lücke liegt auch vor, soweit der Straftatbestand des § 30 Absatz 2 des Strafgesetzbuches, der konkreten Verbrechensverabredung, nicht vorliegt. Dies ist eine eindeutige Strafbarkeitslücke, um die wir uns kümmern müssen. Auch gegen die Verbreitung von Handlungsanleitungen für Terroristen über das Internet oder gegen das Aufsuchen von Ausbildungscamps müssen wir vorgehen.

Kolleginnen und Kollegen, wir von der CSU-Landtagsfraktion begrüßen insofern ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, die vorhandenen Strafbarkeitslücken – die aufgezeigten, aber auch weitere – zu schließen. Im Bundesjustizministerium gibt es dazu bereits entsprechende Gesetzentwürfe. Leider sind uns diese im Wortlaut nicht bekannt. Uns ist lediglich eine Pressemitteilung der Frau Bundesjustizministerin vom 18. September bekannt. Danach ist davon auszugehen, dass seitens der Bundesregierung beabsichtigt ist, zwei neue Straftatbestände in das Strafgesetzbuch einzuführen, zum einen einen § 89 a „Vorbereitung einer Gewalttat“ und zum anderen einen neuen § 91 „Anleitung zu einer Gewalttat“.

Mit Letzterem soll das Verbreiten und das Anpreisen von terroristischen Anleitungen, zum Beispiel über das Internet, unter Strafe gestellt werden. Ohne dass ich im

weiteren Verlauf darauf noch einmal eingehen will, sage ich einfach: Das begrüßen wir.

Als sehr problematisch erscheint uns aber im Detail die Absicht des vorgeschlagenen neuen Paragraphen 89 a StGB, soweit wir das der Pressemitteilung entnehmen können. Zum einen gibt es laut Pressemitteilung hier die Einschränkung, dass diese Taten bestimmt und geeignet sein müssen, um den Bestand oder die Sicherheit eines Staates zu beeinträchtigen oder die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben. Das soll eine Voraussetzung für die Erfüllung der Straftatbestände in § 89 a mit folgenden Tatvarianten sein: Da gibt es einmal die Tatvariante, dass sich jemand ausbilden lässt, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Das ist der klassische Fall, dass Menschen nach Pakistan, in den Sudan oder sonst wohin gehen, um sich dort in den bekannten Terrorcamps für terroristische Handlungen ausbilden zu lassen. Ich sage gleich: Wir fordern eindeutig einen eigenen Straftatbestand dafür, dass sich jemand in solchen Terrorcamps ausbilden lässt. Wir halten es für höchst problematisch, subjektiv zu fordern, dass das nur dann strafbar wäre, wenn das geschieht, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Den subjektiven Tatbestand wird man in der Regel nicht nachweisen können. Deshalb wäre das unseres Erachtens ein Schuss in den Ofen. Es muss noch einmal darüber geredet werden, ob das so zielführend ist. Unseres Erachtens ist es das nicht.

Frau Präsidentin, ich darf noch weiter anführen, dass der neue § 89 a noch weitere folgende strafbare Vorbereitungshandlungen defi niert: die Herstellung, das SichVerschaffen, Überlassen oder Verwahren von Waffen, bestimmten Stoffen oder besonderen zur Ausführung der vorbereitenden Tat erforderlichen Vorrichtungen sowie das Sich-Verschaffen oder Verwahren von erforderlichen wesentlichen Gegenständen oder „Grundstoffen“, um diese Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen herzustellen, oder die Finanzierung eines terroristischen Anschlags. Die drei zuletzt genannten Tatbestandsmerkmale, die im Entwurf enthalten sind, sollte man in einen eigenen Paragraphen des Strafbesetzbuches eingliedern und nach unserer Meinung den ersten Tatbestand des SichAusbilden-Lassens, um eine terroristische Gewalttat zu begehen, als eigenen Straftatbestand herausnehmen, und man sollte davon absehen, dass Voraussetzung ist, dass das geschieht, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Unseres Erachtens wäre es viel zielführender, darauf abzustellen, ob eine solche Ausbildung geeignet ist zur Ausführung von terroristischen Anschlägen. Bereits dies ist dann unter Strafe zu stellen.

Die Bundesregierung ist unseres Erachtens zwar auf dem richtigen Weg, um die Strafbarkeitslücken zu schließen, aber im Detail gibt es noch einen erheblichen Diskussionsbedarf dazu, wie das im Einzelnen geschehen soll.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich darf nun Herrn Kollegen Peterke bitten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe schon in früheren Plenardebatten zu diesem Thema zu verhindern versucht, dass unter völlig falschen Voraussetzungen diskutiert wird. Ich habe darauf hingewiesen, ich hätte den Eindruck, dass vieles schon vergessen worden ist. Haben Sie das World Trade Center vergessen, liebe Frau Kollegin Schmitt-Bussinger? Haben wir Istanbul vergessen? Haben wir Madrid vergessen? Haben wir London vergessen? Nehmen wir die ganzen Vorbereitungen zu Taten nicht zur Kenntnis – oder wollen wir das nicht tun –, die in unserem Land Gott sei Dank noch verhindert worden sind? Liebe Kolleginnen und Kollegen, auf welcher Grundlage führen wir denn überhaupt diese Sicherheitsdiskussion?

(Zuruf von den GRÜNEN: Auf der bestehenden!)

Die anerkannten Sicherheitsfachleute, der Präsident des Bundeskriminalamtes und auch der von mir sehr geschätzte Herr Freiberg von der GdP, den Sie soeben so sehr bemüht haben, Frau Kollegin, weisen immer wieder aufs Neue auf die schwierigste und angespannteste Bedrohungslage hin. Deswegen stelle ich mir wirklich die Frage: Ist es Naivität oder politisches Kalkül, das Sie zu solchen Reden hier verleitet und immer wieder motiviert? Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bedrohungslage – ich wiederhole das – ist äußerst angespannt. Wie ist darauf zu reagieren? – In vielfältiger Weise! Ich möchte die Themen nicht alle im Einzelnen wiederholen. Insbesondere die Polizei hat spätestens seit dem 11. September 2001 ihre Strategie, ihre Lagebeurteilung und ihre Einsatzbeurteilung völlig neu überprüfen müssen. Es hat seine Berechtigung, dass heute gefordert wird, dass die Prävention und das Verhindern von schweren Straftaten vor der Strafverfolgung kommen müssen. Das gilt im Übrigen nicht nur für den Terrorismus und die Schwerstkriminalität, sondern auch für andere Rechtsbereiche, zum Beispiel für das Sexualrecht oder die Kinderschändung. Hier müssen wir ansetzen.

Frau Kollegin, wenn Sie sich heute weigern, dem zu folgen, was die führenden Sicherheitsfachleute – nicht Politiker, sondern Fachleute – im weiten Vorfeld immer wieder einfordern – Stichwort Online-Durchsuchung –, wenn Sie sich weigern, der Polizei, den Sicherheitsbehörden, den Verfassungsschutzbehörden und den Nachrichtendiensten das rechtlich notwendige Instrumentarium an die Hand zu geben, müssen Sie auch die Verantwortung dafür übernehmen, wenn es auch bei uns morgen, übermorgen oder wann auch immer zu solch schrecklichen Vorfällen kommt, die wir unter anderen Umständen hätten vermeiden können. Ich sage ganz bewusst: Prävention war bei der Einsatzplanung der Polizei immer ein großes Thema, und heute ist sie das mehr denn je. Das hat auch seine Berechtigung. Das können Sie nicht einfach mit Ihren immerwährenden, gebetsmühlenartigen Forderungen abtun, der Polizei mehr Personal zu geben. Ich würde mich dem zwar nicht verweigern – das ist gar keine Frage –, aber Sie wissen ganz genau, dass wir selbst in diesem hochsensiblen Bereich haushalten müssen. Das Vernünftige und Notwendige wird aber zuverlässig und qualifi ziert getan.

(Zuruf von den GRÜNEN: Eben nicht!)

Es nützt aber nichts, die Polizeistärke zu verdoppeln, wenn Sie der Polizei nicht die Möglichkeit an die Hand geben, mit ihrem Personal qualifi zierte Präventionsarbeit zu betreiben. Dann hat alles keinen Sinn. Man muss beides tun: die Polizei angemessen ausstatten und die notwendigen rechtlichen Instrumentarien schaffen.

Ich sage mit Nachdruck: Die Online-Durchsuchung ist gewiss kein Allheilmittel, aber sie ist das wichtigste und notwendigste Rechtsinstrumentarium, damit die Polizei tiefgehend und vorbeugend wirken kann. Ähnliches gilt auch für die schon seit Langem geforderten Identifi kationsmerkmale im Personalausweis, Fingerabdrücke und biometrische Daten. All diese Möglichkeiten müssen heute genutzt werden, um die Freiheit und Sicherheit der Bürger in hohem Maße weiterhin zu gewährleisten.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Peterke. Jetzt steht schon Kollege Schindler bereit. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema, das uns heute wieder einmal beschäftigt, ist nicht neu. Ich weiß nicht, wie oft wir darüber auch schon in dieser Legislaturperiode diskutiert haben. Herr Kollege Peterke, Sie werfen der Opposition vor, dass sie gebetsmühlenartig immer wieder mehr Stellen für die Polizei verlangt. Ich muss Ihnen vorwerfen, dass Sie gebetsmühlenartig immer wieder die gleichen alten Themen hier auftischen, ohne dass es dafür einen konkreten Anlass gibt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich nehme Ihnen die Sorgen nicht ab, die Sie vortragen. Ich glaube nicht, dass die ernsthafte Sorge um die Sicherheitslage in unserem Land Sie dazu veranlasst hat, heute zum vierten, fünften oder wievielten Mal dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Wie schaut es denn aus mit der Sicherheitslage? Stimmt es, wie Kollege Peterke gesagt hat, dass sie äußerst angespannt ist? – Wenn ich mich recht erinnere, hat der Bundesminister des Innern vor wenigen Tagen das durchaus anders beschrieben.

Als er mit der Frage konfrontiert worden ist, wie konkret die Nukleargefahr sei, hat er natürlich geantwortet, es gebe nichts Konkretes, es sei eigentlich schon seit Jahren und Jahrzehnten bekannt, dass es Leute gebe, die diese Waffen einsetzen möchten. Es gebe also nichts Konkretes, an der Sicherheitslage habe sich nichts verändert.

(Beifall bei der SPD)

Ist die Sicherheitslage also äußerst angespannt, oder ist sie es nicht? – Wenn sie äußerst angespannt ist, dann müsste man nicht hier im Bayerischen Landtag Debatten führen – dies als Allerletztes –, dann müsste man vielmehr in Berlin den Bundessicherheitsrat einberufen und die Parlamentarische Kontrollkommission verständigen.

Auch das bayerische Parlamentarische Kontrollgremium müsste darüber informiert werden, was Sache ist – wenn es denn so ist. Das passiert aber nicht. Vielmehr diskutiert man hier auf einem relativ unverbindlichen Niveau. Herr Kollege König, weil es mir gerade einfällt: Bei der Aufzählung der Strafbarkeitslücken haben Sie übersehen, dass wir auch den Paragrafen zur Gotteslästerung verschärfen müssten. Das wird in diesen Wochen von Ihren Freunden in diesem Zusammenhang auch diskutiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, immer wenn der CSU kein anderes Thema einfällt, kommt sie mit diesem Thema daher. Ich sage noch einmal, ich kenne niemanden, der nicht will, dass wir in Sicherheit leben können. Ich kenne aber auch niemanden, der behauptet, das sei ausschließlich ein polizeiliches Problem oder ein Problem von Sicherheitslücken oder Strafbarkeitslücken.

(Beifall bei der SPD)

Das Problem ist größer und globaler zu betrachten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn es aus Ihrer Sicht möglicherweise völlig unverständlich ist, bin ich der Meinung, wir müssen dann, wenn die Bedrohungslage so ist, wie Kollege Peterke es behauptet, darüber reden. Wenn sie aber nicht so ist – was ich vermute – gäbe es durchaus Anlass, in diesem Land etwas öfter über Freiheit und nicht nur über Sicherheit zu reden. Ich meine, dies stünde diesem Parlament gut an.

(Beifall bei der SPD)

Eine weitere Bemerkung, meine Damen und Herren. Es ist doch nicht so, dass die Online-Durchsuchung die Probleme dieser Welt oder zumindest des BKA lösen würde. Ich muss einmal daran erinnern, wie die Sicherheitsarchitektur in diesem Land aussieht. Wir haben 16 Landespolizeibehörden; wir haben 16 verschiedene Polizeiaufgabengesetze mit allen denkbaren Befugnissen. Wir haben ein BKA, dessen Rechtsgrundlage aufgrund der Föderalismusreform novelliert werden muss. Wir haben 16 Verfassungsschutzbehörden; wir haben einen Bundesnachrichtendienst; wir haben einen Militärischen Abschirmdienst; wir haben den Zoll. – Wir haben eine Unzahl von Behörden, und das Problem, sagen Insider, sind nicht fehlende Befugnisse, sondern das Problem ist die mangelnde Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden auf nationaler und internationaler Ebene. Da hätte man viel zu tun.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Argumentation zur Online-Durchsuchung ist nicht neu. Ich bin lange genug hier, um das beurteilen zu können. Vor zehn, vor zwölf und vor acht Jahren haben Sie stereotyp und gebetsmühlenartig immer argumentiert, die organisierte Kriminalität bedroht unser Land, besonders wenn die Grenzen geöffnet werden, und wenn wir den Lauschangriff großer und kleiner Art nicht bekommen, geht das Abendland unter. – Stereotyp war das immer die gleiche Argumentation. Jetzt gibt es den großen und kleinen

Lauschangriff. Frage: Was ist aus der organisierten Kriminalität geworden? Haben wir sie jetzt im Griff? – Wenn wir sie im Griff haben, würde ich sagen, Respekt, ich habe mich geirrt. Aber wenn ich richtig verstanden habe, was verlautbart worden ist, haben diese Befugnisse wohl nicht viel gebracht. Ich sage damit, wer so tut, als sei die Online-Durchsuchung das letzte fehlende Stück, um Sicherheit für die Menschen zu schaffen, der lügt das Publikum an. So ist es nicht; das ist ein Propagandainstrument zur politischen Profi lierung Einzelner. Da machen wir nicht mit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, letzte Bemerkung: Ich weiß natürlich, warum Sie dieses Thema auftischen. Ich weiß natürlich auch, welchen politischen Zweck Sie damit verfolgen, und ich sage Ihnen Folgendes: Wir haben Skrupel. Das Problem in unserem Land besteht nicht darin, dass es einige wenige – leider, muss ich sagen – gibt, die Skrupel haben, in Grundrechte des Einzelnen einzugreifen, sondern das Problem in unserem Land besteht zunehmend darin, dass Sie und ein Großteil offensichtlich keinerlei Skrupel mehr haben.

(Beifall bei der SPD)

Nicht anders ist zu erklären, dass ein Bundesinnenminister als jemand, der auch für den Schutz der Verfassung zuständig ist, Vorschläge macht, die erkennbar der Verfassung widersprechen. Nun weiß ich, wir hatten in diesem Land immer Schwierigkeiten mit Bundesinnenministern von der CDU und der CSU. Ich erinnere an Zimmermann und Kanther und nenne ausdrücklich Schäuble. Es ist wohl ein Fluch, mit dem wir es hier zu tun haben. Das bedeutet nicht, dass wir nachgeben müssen, weil die objektive Lage nicht so ist. In diesem Sinne hoffe ich, dass es noch viel mehr Menschen gibt, die Skrupel haben und Ihre Argumentation als das durchschauen, was sie ist, nämlich politische Propaganda.