Protocol of the Session on July 18, 2002

Ich werde Ihnen das später in Ruhe erklären. Hier geht es nicht nur um die Durchführung der Beweisaufnahme, sondern auch um die Darstellung des Ergebnisses. Ich werfe Ihnen, Herr Güller, im Hinblick auf meine Aussage vor, dass Sie diese Aussage bewusst falsch dargestellt haben. Ich verweise auf die Seite 39 des Minderheitenberichts, wo es heißt: „Justizminister Dr. Weiß hat in Vorbereitung seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss ein ungewöhnliches Rechtsverständnis demonstriert.“ Wer mir so etwas vorwirft, muss sich sehr sicher sein. Ich möchte Sie einmal nach Ihrer großen Erfahrung fragen, die Sie bezüglich der Durchführung einer Zeugenvernehmung vorweisen können. Ich glaube nicht, dass Sie am Landratsamt Aichach-Friedberg allzu viele Zeugen vernommen haben.

(Beifall bei der CSU – Frau Radermacher (SPD): Schämen Sie sich! – Güller (SPD): Getroffene Hunde bellen!)

Ich liefere die Begründung nach. So etwas lasse ich mir aber nicht sagen.

(Frau Radermacher (SPD): Wenn man nicht mehr weiter weiß, verletzt man die Leute in ihrer persönlichen Integrität. Das ist Ihre Methode!)

Was habe ich in meiner Aussage über die Vorbereitung gesagt? – Ich habe gesagt, dass ich bereits vor zwei Jahren dem Verfassungsausschuss umfassende Berichte zu diesem Sachverhalt abgegeben habe, nicht als Zeuge, sondern als Justizminister. Dabei hatte ich auch über Sachverhalte zu berichten, von denen ich selber keine Kenntnis hatte. Diese Fragen wurden von Beamten bearbeitet. Ich habe das vorgetragen. Ich selbst konnte schließlich nicht wissen, was im Jahr 1995 war. In Vorbereitung meiner Zeugenaussage habe ich also die Mitarbeiter gebeten: Schreibt einmal zusammen, was ich bei den Ausschusssitzungen gesagt habe und teilt mir mit, ob es da irgendetwas zu korrigieren gibt. Es könnte schließlich eine neuere Entwicklung gegeben haben. Die Antwort lautete: Nein. Was Sie vor zwei Jahren berichtet haben, stimmt auch heute noch. Dann habe ich festgestellt, worüber ich eigene Kenntnisse habe. Ich kam zu dem Ergebnis, ein Großteil der Fragen betrifft Sachverhalte, die vor meiner Zeit lagen. Deshalb konnte ich darüber keine eigenen Kenntnisse haben. Ich habe das deshalb weggelassen, weil ich mir gesagt habe, dass der Untersuchungsausschuss selbst die Akten lesen kann. Das müssen nicht meine Beamten tun, die daraus die Antworten gemacht haben.

Danach habe ich versucht, mich zu erinnern und festgestellt, was ich zu den einzelnen Sachverhalten noch weiß. Dann habe ich einen Mitarbeiter gebeten, diese Erinnerungen um die entsprechenden Daten und Zahlen, also wann was war, zu ergänzen. Ich habe mich also erinnert und einen Mitarbeiter gebeten, diese Erinnerungen durch Zahlen zu belegen, die ich nicht mehr im Kopf hatte. Was hat der Herr Vorsitzende daraus gemacht? – Ich zitiere: „Das von ihm vor dem Ausschuss verlesene Schriftstück, das Antworten auf Fragen des Untersuchungsauftrags geben sollte, wurde von seinen Mitarbeitern vorbereitet, wobei der Zeuge Dr. Weiß dann nur noch zu entscheiden hatte, woran er sich erinnerte und woran nicht.“ Das ist eine Unverschämtheit. Das ist das Gegenteil von dem, was ich wirklich gesagt habe.

(Beifall bei der CSU)

Ich wurde weiter gefragt, ob mein Amtschef das Schriftstück gesehen hat. Ich habe gesagt: Das weiß ich nicht. Ich habe aber auch keinen Geheim-Stempel darauf gemacht. Danach hat der Amtschef gesagt, dass er einen Teil der Passage gesehen hat. Was haben Sie daraus gemacht? – Ich zitiere:

Da beide Zeugen zu einem Vorgang geladen waren, der sich auf die etwaige Weitergabe von vertraulichen Ermittlungsunterlagen an den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Stoiber bezog, wären diese

Zeugenaussagen von erheblicher Bedeutung gewesen. Nachdem deutlich geworden ist, dass auch diese Zeugen ihre Aussagen vor dem Ausschuss im Vorfeld abgestimmt und durch die Kenntnis ihrer Mitarbeiter erweitert haben, ist der Beweiswert der erfolgten Aussage unter größtem Vorbehalt zu sehen.

Ich frage Sie: Wo haben wir etwas abgestimmt? – Allein die Tatsache, dass der Amtschef meine Aussage in Teilen kennt, hat doch mit meiner Aussage überhaupt nichts zu tun. Meine Aussage war Ihnen jedoch unangenehm. Deshalb wollten Sie sie wegdrücken. Das ist eine alte Masche. Die kennen wir ganz genau.

(Beifall bei der CSU)

Ich komme damit zum nächsten Punkt, der bei Ihnen große Empörung ausgelöst hat: die Aussage „Froschauer“. Der Generalstaatsanwalt hatte nicht über irgendeinen Vorgang zu berichten, zu dem er eine Entscheidung getroffen hat. Das waren Verfahren, die über Jahre gelaufen sind. Einmal hat der Generalstaatsanwalt selbst entschieden, ein anderes Mal sein Stellvertreter und in einem dritten Fall ein Sachbearbeiter. Es kamen verschiedene Briefe. Wenn der Generalstaatsanwalt zu Ihnen in den Ausschuss gekommen wäre und gesagt hätte: Das weiß ich nicht. Den Brief habe ich unterschrieben, warum, weiß ich nicht. Damit wären Sie wahrscheinlich nicht zufrieden gewesen. Wenn ich einen Zeugen zu solchen Sachverhalten befrage, also zu ganzen Komplexen, kann und muss ich von ihm erwarten, dass er versucht, die Zusammenhänge wieder herzustellen.

Er muss sich fragen, wie das damals war, wer was entschieden hat und wer welche Schreiben geschickt hat. Er muss wissen, auf welche Entscheidungen sich die Staatsanwaltschaft bei dieser oder jener Entscheidung seinerzeit gestützt hat. Deshalb sage ich deutlich: Ich bin der Meinung, dass sich der Generalstaatsanwalt ordnungsgemäß auf seine Aussage vorbereitet hat. Er konnte Ihnen dadurch eine vollständige Aussage präsentieren und Ihre Fragen beantworten. Wenn er nur darauf verwiesen hätte, dass er den Zusammenhang nicht kennt, wären Sie damit sicher nicht zufrieden gewesen.

Lassen Sie bitte diese Tricks und die kleinen Spitzen weg. Sie haben zum Beispiel gesagt: „Der CSU-Mann Schreiber“. Herr Schreiber war Mitglied der CSU. Das ist völlig klar. Seitdem diese Vorwürfe im Raum stehen, hat die CSU jedoch nichts mehr mit ihm zu tun.

(Lachen bei der SPD)

Ich erinnere an Herrn Wienand. Er saß bereits in Haft und hat in Köln trotzdem noch seine Spielchen getrieben.

(Beifall bei der CSU)

Dann diese „hinterfotzige“ Darstellung im Minderheitenbericht. Ich sage das ganz bewusst. Darin heißt es: Das Zusammentreffen des Zeugen Held mit dem Beschuldig

ten Strauß mehrmals im Ministerium. Das ist so falsch. Herr Strauß war zwar irgendwann einmal Beschuldigter und hat sich irgendwann einmal mit Herrn Held getroffen. Mit Herrn Held ist er jedoch nie zusammengekommen, als er Beschuldigter war. Im Vorfeld hat er sich einige Male mit ihm getroffen. Sobald das Verfahren gegen Strauß jedoch lief, hat der Amtschef nichts mehr mit ihm zu tun gehabt. Sie suggerieren jedoch mit einer solchen Formulierung, dass die beiden während des Ermittlungsverfahrens miteinander Kontakt gehabt hätten.

Nun zu den angeblichen Unstimmigkeiten und den verdächtigen Dingen, die passiert sein sollen. Sie haben gesagt: Max Strauß war gewarnt. Dahinter muss irgendeine geheime Macht gestanden haben. Das können Sie nur jemandem erzählen, der die Akten nicht kennt. Sonst wüssten Sie ganz genau, dass für fünf Beschuldigte eine Durchsuchung beantragt war. Das Gericht hat diesem Antrag bei vier Beschuldigten Rechnung getragen, nur bei einem nicht, nämlich bei Max Strauß. Dann mussten sich die Staatsanwälte überlegen, was sie machen sollten: Sie hätten abwarten können, bis die Beschwerde gegen die Ablehnung der Durchsuchung bei Strauß durchgeht. Zuvor wäre jedoch ein Zeitungsartikel erschienen. Dann wären alle gewarnt gewesen. Die zweite Möglichkeit war, dass sie bei den übrigen vier Beschuldigten die Durchsuchungen durchführen, selbst auf die Gefahr hin, dass der fünfte Beschuldigte dadurch gewarnt wird. Insofern gab es keine Indiskretion. Der Fünfte wusste dann natürlich, dass er von einer Durchsuchung betroffen sein wird.

Der nächste Punkt ist die Warnung, die Herr Strauß an Riedl weitergegeben haben soll. Da haben Sie auch etwas zusammengezimmert. Herr Strauß hat angeblich Herrn Riedl darüber informiert, dass bei ihm durchsucht wird. Das ist Ihre These. Im Untersuchungsausschuss hat sich jedoch herausgestellt, dass zum damaligen Zeitpunkt nie geplant war, bei Herrn Riedl zu durchsuchen. Wenn Sie ehrlich gewesen wären, hätten Sie eingeräumt, dass das ein Flop war. Stattdessen haben Sie jedoch behauptet, Herr Strauß hätte Herrn Riedl gesagt, dass irgendetwas gegen ihn laufen könnte. Dass das Verfahren schon seit einem halben Jahr gelaufen war und darüber bereits in der Zeitung berichtet worden ist, wird von Ihnen einfach ignoriert, weil Ihnen das nicht in den Kram passt und Sie Ihre Vorwürfe, auch wenn sie noch so unsinnig sind, aufrechterhalten wollen.

(Beifall bei der CSU)

Nächster Punkt: Rekonstruktion der Daten auf der Festplatte. Es war ja nicht so, dass es geheißen hätte, wir bräuchten nur schnell mal 150000 DM und dann könnten wir die Festplatte lesen. Sachverhalt war, dass man davon ausgegangen ist, die Festplatte wahrscheinlich nicht lesbar machen zu können, aber man mit einem Aufwand von 150000 DM einen Versuch starten könnte. Der Generalstaatsanwalt hat dann gesagt: „Wir haben das Geld nicht zum Fenster hinauszuschmeißen, wenn die Wahrscheinlichkeit sowieso gering ist. Warten wir lieber ab, bis wir bessere Auswertungsmöglichkeiten haben, – die Technik verbessert sich weiter – und wir sie dann immer noch lesbar machen können“. Das ist eine

ganz vernünftige Entscheidung gewesen, die vielleicht auch auf die Finanzmittel der Justiz Rücksicht genommen hat.

Dass man die Festplatte bei dem Sachverständigen gelassen hat, ist zunächst einmal sinnvoll gewesen. Sie machen uns große Vorwürfe und fragen, wo sie verschwunden ist. Ich muss Ihnen sagen, dass die Verantwortung dafür der Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Dr. Maier als ermittelnder Staatsanwalt hatte. Diese Tatsache wird bei Ihnen weggedrückt.

(Frau Radermacher (SPD): Das macht es doch nicht besser!)

Wobei ich ausdrücklich sagen möchte: Ich mache Herrn Dr. Maier in dieser Sache keinen Vorwurf, da es nicht Aufgabe des Staatsanwalts ist, sich dauernd um jedes Asservat zu kümmern; man kann davon ausgehen, dass Asservate eben da sind. Ich halte die Entscheidung, die Festplatte beim Sachverständigen belassen zu haben, für richtig. Dass sie bei einem der Sachverständigen verschwunden ist, ist eine andere Sache, die sehr bedauerlich ist.

Dazu muss ich aber auch sagen: Herr Güller, Sie haben in diesem Punkt ein sehr sonderbares Rechtsverständnis. Unsere Ermittlungen haben ergeben – nach Untersuchungen und allem drum und dran –, dass diese Beweismittel bei der Staatsanwaltschaft nicht verschwinden konnten, weil sie zu keinem Zeitpunkt dort waren. Sie sind wohl bei den Sachverständigen Wißner oder Diers oder irgendwo dazwischen einmal verschwunden. Ihre Schlussfolgerung daraus lautet, „in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben sollte der Umstand, dass der Sachverständige Wißner nach wie vor Aufträge von Seiten der Justiz erhält, nach eigener Aussage sogar mehr als früher. Weder der Zeuge Nemetz, noch der Justizminister Weiß sahen Anlass das Verhalten des Sachverständigen Dr. Wißner zu sanktionieren oder zumindest für die Zukunft für einen korrekten Umgang des Sachverständigen mit Asservaten zu sorgen. Es hat hierzu keinerlei Überprüfung stattgefunden“. Zunächst sollten Sie wissen: Wenn ein Gericht einen Auftrag an einen Sachverständigen gibt, macht es das in richterlicher Unabhängigkeit. Da kann ich nicht als Justizminister hingehen und sagen: „Den könnt Ihr aber nicht nehmen.“ Zum Zweiten wissen wir nicht einmal, ob sie bei Herrn Wißner oder Herrn Diers verschwunden sind. Herr Wißner wendet sich ganz energisch dagegen, dass ihm das vorgeworfen wird.

(Güller (SPD): Aufträge der Staatsanwaltschaft!)

Wir wissen nicht, bei wem sie verschwunden sind. Soll ich jetzt vorsorglich alle in Sippenhaft nehmen, weil sie bei einem Sachverständigen verschwunden sind? Das geht in einem Rechtsstaat nicht so. Wenn man es keinem nachweisen kann, muss ich mich eben damit abfinden. Ich muss sagen: Es ist ein etwas sonderbares Verständnis, das Sie haben.

Thema Pfahls: Sie sprechen von unkomplizierten Wegen. Eine Staatsanwaltschaft ist eine geordnete Behörde, und zwar in jedem Bundesland. Überall tragen

Leute die Verantwortung. Ein ermittelnder Beamter ist kein einsamer Kämpfer, der machen kann, was er will, er muss sich in ein System einfügen. Es gibt manche Fälle, bei denen man sich genauer überlegt hat: Können wir hier durchsuchen oder nicht; beispielsweise wenn es sich um Abgeordnete, um einen Journalisten oder um einen Rechtsanwalt gehandelt hat; überall dort, wo Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Man hat immer wieder gesagt: Wir müssen uns die Sache genauer anschauen, ob wir in dem konkreten Fall eine bestimmte Maßnahme ergreifen müssen oder ob wir nicht mit einen minderschwerem Eingriff zum gleichen Ergebnis kommen. Darum ist es sinnvoll, dass eine vorgesetzte Behörde einen derartigen Eingriff überprüft. Das, was Sie unkomplizierte Wege nennen, ist ganz einfach ein Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben im Rahmen der Staatsanwaltschaft. Dass der Generalstaatsanwalt das Recht hat, zu sagen: „Moment einmal, ich möchte mir das schon genau anschauen“, das glaube ich, dürfte klar sein. Dann hat man gesagt, dadurch könnte der Pfahls entflohen sein. Dann hat man mitbekommen, dass der schon seit Wochen weg war. Daraufhin hat es geheißen, er hätte ja dann zurückkommen können. Er ist aber unstreitig in den zwei Tagen nicht zurückgekommen. Also können Sie doch nicht solche Behauptungen zusammenzimmern. Es war eine Überprüfung des Haftbefehls ohne Auswirkungen auf den Vollzug und es war auch sinnvoll, dass das so gemacht wurde.

Frau Tausendfreund hat vorhin gesagt, wenn es bei dem Schreiber schneller gegangen wäre, hätte er gleich in der Schweiz festgenommen werden können. Frau Kollegin Tausendfreund, Sie sollten inzwischen gelernt haben, dass die Schweiz wegen Steuervergehen nicht ausliefert. Darum hat man ja warten müssen, bis er nach Kanada gegangen ist. In der Schweiz hätten wir ihn nie bekommen. Das war unser Problem.

Sie ziehen nach meiner Meinung ein bewusst falsches Resümee. Sie haben gesagt, es hätte keine Entscheidung des Justizministeriums gegeben, die das Verfahren beschleunigt hätte. Dafür haben Sie sicherheitshalber natürlich keinen Beweis angetreten, weil sie dabei Schwierigkeiten bekommen hätten. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass ich beispielsweise nach dem Wunsch der Staatsanwaltschaft Augsburg, nach der Anklageerhebung gegen Maßmann, Haastert, und so weiter, das Verfahren gegen Strauß an München abzugeben, gesagt habe: Nein, das machen wir nicht. Wir lassen es in Augsburg, weil sonst vielleicht der Verdacht aufkommen könnte, wir wollten das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft zuweisen, die nicht so in der Sache drin ist.

Sie haben behauptet, es seien praktisch täglich Berichte von der Staatsanwaltschaft Augsburg zu pinseln gewesen. Ich weiß nicht, was Sie sich da zusammengereimt haben. Ich weiß nicht, ob überhaupt während des gesamten Zeitraums jeden Monat einer gekommen ist. „Täglich“ war vielleicht locker dahergesagt, auf jeden Fall stimmt es nicht. Wenn wir einen Bericht bekommen, möchte ich auch nicht fünf verschiedene Meinungen haben, sondern dann möchte ich die Meinung des mir verantwortlichen Generalstaatsanwalts hören. Wenn der

ermittelnde Staatsanwalt oder der ermittelnde Behördenleiter eine andere Meinung haben, haben diese das intern abzuklären, weil ich nicht derjenige bin, der unter verschiedenen Meinungen zu entscheiden hat. Ich bekomme einen Bericht, in dem drinsteht, was gelaufen ist. Darum war es auch sinnvoll, es so zu machen, wie es gemacht wurde.

Dann hat Frau Tausendfreund behauptet, Strafanzeigen gegen Froschauer seien nicht ausreichend untersucht worden. Wenn man einen solchen offensichtlichen Mist schreibt – ich sage das einmal deutlich – kann man nicht erwarten, dass das nachdrücklich behandelt wird. Zuerst wissen Sie gar nicht, wer zuständig ist und schicken die Sache an den Generalbundesanwalt, als wenn wir einen Überermittler in der Bundesrepublik Deutschland hätten, und wenn man Ihnen dann schreibt, das, was Sie bringen, sei nicht im entferntesten mit einer Straftat in Verbindung zu bringen, dann schreiben Sie, es sei nicht befriedigend untersucht worden. Ich darf Ihnen sagen: Es ist ausreichend untersucht worden, es ist wahrscheinlich sogar noch mehr des Guten getan worden, als erforderlich gewesen wäre.

Des Weiteren kommen Sie mit der Vernehmung Kohl, weil Ihnen das so schön in den Kram gepasst hätte. Es sollte Ihnen aber zu denken geben, dass nicht nur Generalstaatsanwalt Froschauer die Vernehmung von Kohl für nicht erforderlich gehalten hat, sondern dass auch das Landgericht Augsburg, das im Moment verhandelt und für jeden Beweis dankbar ist, eine Vernehmung von Kohl zu demselben Sachverhalt für nicht erforderlich gehalten hat. Reimen Sie doch nicht irgendetwas zusammen, was überhaupt nicht passt.

(Güller (SPD): Es ist damals um die Entlastung von Riedl gegangen, und nicht um etwas anderes, Herr Weiß! Sie können das jetzt nicht wissen!)

Ich weiß es.

(Güller (SPD): Dann können Sie doch nichts anderes behaupten!)

Als Letztes möchte ich im Zusammenhang mit Handakten deutlich machen: Sie haben behauptet, die Handakten seien dem Berliner Untersuchungsausschuss bei der Vorlage vorenthalten worden. Sie müssen wissen, dass der Berliner Untersuchungsausschuss die Verfahrensakten angefordert hat. Unsere Verfahrensakten kennen keine Handakten. Wir haben ihnen alle Akten gegeben, die Verfahrensakten sind. Als Sie gesagt haben, sie wollten auch die Handakten, haben sie auch die Handakten bekommen, und zwar gegen manche Besorgnisse, das darf ich deutlich sagen. Wir haben inzwischen festgestellt, dass die Presse bereits über manche Informationen, die wir nach Berlin gegeben haben, berichtet oder bei uns Nachfragen gestellt hat, bevor die Abgeordneten Kenntnis erhielten.

(Zurufe von der CSU: Hört! Hört!)

Ich weise die Vorwürfe gegen die Justiz und gegen unsere Mitarbeiter energisch zurück. Die Justiz hat ordnungsgemäß ermittelt. Auch ist von Oben kein unzuläs

siger Einfluss genommen worden. Dass sich ein Generalstaatsanwalt um den Ablauf kümmern muss, ist eine Selbstverständlichkeit. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass der Generalstaatsanwalt in Bayern Lebenszeitbeamter, kein politischer Beamter ist. Anders als dies bei seinen Kollegen in rotgrün regierten Ländern der Fall ist. Wir wissen ja, wie in letzter Zeit mancher Generalstaatsanwalt von der politischen Spitze gefeuert worden ist, weil sie mit seiner Arbeit nicht einverstanden war.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte mich herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Ich nenne in diesem Zusammenhang ausdrücklich meinen Amtschef und Herrn Generalstaatsanwalt Froschauer.

(Beifall bei der CSU)

Diese Leute haben jahrzehntelang für unseren Rechtsstaat gearbeitet, haben Jahrzehnte für die Justiz gearbeitet. Ich halte es für ein infames Spiel, wenn man ihnen aus parteipolitischen Gründen irgendetwas anhängen will. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)