Worum geht es allen Beteiligten in dieser Diskussion? – Es geht um einen Fahrzeitgewinn. Es ist unstrittig, dass die jetzt knapp sieben Stunden, die man zwischen München und Berlin im Zug unterwegs ist, zu viel sind. Wir teilen allerdings die Einschätzung der Gutachter vom Bund Naturschutz, dass durch Sanierung, Ertüchtigung der bestehenden Strecken über Jena, Halle bzw. Leipzig und durch Einsatz des ICE-T, also des Neigezug-ICEs, erhebliche Fahrzeitgewinne zu erreichen sind, und dies mit weitaus weniger Kosten, als die ICE-Neubaustrecke verschlingen würde.
Die Region Oberfranken ist angesprochen worden. Ich habe mir das am Wochenende noch einmal angeschaut. Es gibt vielleicht einen Halt in Bamberg in der Früh und einen am Abend, alles andere wird ausgeblendet, alles andere findet dann nicht statt, Herr Kollege Herrmann.
Da zu sagen, das würde der Region helfen, das halte ich für sehr euphorisch, für sehr weit hergeholt.
Ihre Position ist bekannt, unsere Positionen sind bekannt. Deshalb müssen wir beide uns bei unserer Rede in erster Linie an die Kolleginnen und Kollegen von der SPD wenden. Ein Wort zur SPD, eine Bitte an die SPD: In den letzten Wochen haben wir hier ein Konzert mit sehr vielen Stimmen gehört. Der eine hat den Liedtext von vorne gesungen, der andere hat den Liedtext von hinten her gesungen. Ich habe zuletzt gelesen – Herr Kollege Maget, Sie können mir ja widersprechen –, die Argumente gegen Nürnberg – Erfurt seien absolut widerlegt, und es gebe eine solide, nachvollziehbare Argumentation. Es heißt, nach Ihrer Berlin-Fahrt – ich habe das das letzte Mal auch Berlin-Zitation genannt – ist die Fraktion jetzt auf Linie gebracht, sei die Fraktion jetzt überzeugt worden.
Zu diesen Dingen, die da zitiert worden sind – das mag ja falsch gesagt oder übertrieben worden sein – muss man ganz klar sagen: Wir kennen das Teil, welches Herr Hilsberg im Frühjahr vorgestellt hat und auf welches sich das Bundesverkehrsministerium immer noch beruft. Das ist alles andere als überzeugend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie haben bisher im Landtag einstimmig gegen die Neubaustrecke gestimmt, Beispiel CSU-Antrag, Drucksache 14/2254. Sie haben sogar einen eigenen Antrag eingebracht und dem auch einstimmig zugestimmt bezüglich der Realisierung der Alternativen, die ich gerade angesprochen habe. Das war die Drucksache 14/1496.
Deswegen unsere Bitte, Herr Kollege Maget und Kollegen Ihrer Fraktion – ich denke, den Kollegen Schläger brauche ich nicht gesondert anzusprechen –: Bleiben Sie bei Ihrer Position. Führen Sie sich das Milliardengrab München – Ingolstadt – Nürnberg noch mal vor Augen. Hätten Sie damals nur so abgestimmt, wie wir Ihnen geraten hatten und wie wir als Einzige abgestimmt haben! Bedenken Sie die ökologischen Auswirkungen, und stellen Sie sich vor, was wir alles mit den 6,5 bis 7 Milliarden e, die es kosten wird, ansonsten leisten könnten für den öffentlichen Verkehr.
Lehnen Sie bitte den Antrag der CSU-Fraktion ab, so wie wir das tun. Uns geht es auch darum, ein wichtiges Zeichen zu setzen.
Die Ja-Urne steht auf der Seite der CSU-Fraktion, die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Die Nein-Urne steht auf der Oppositionsseite. Für die Abstimmung stehen fünf Minuten zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmung ist beendet. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Christine Stahl, Elisabeth Köhler, Tausendfreund und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schon wieder steht Dachau auf der Tagesordnung des Landtags.
Dabei hatten wir gedacht, es würde jetzt zu einem guten Ende kommen. Wir sagen daher gleich vorweg: Wir begrüßen ausdrücklich die Ungültigkeitserklärungen, die durch das Landratsamt für alle drei Wahlen ausgesprochen worden sind,
Ich sage aber gleich ein Weiteres: Wir hatten die Sorge – so ist es deutschlandweit durch die Presse gegangen –, dass in Dachau jetzt das Chaos ausbrechen würde, da fast die gesamte CSU erklärt hatte, sie wolle alle drei Entscheidungen anfechten. Wir begrüßen jetzt in diesem Zusammenhang, dass die CSU-Stadträte und -Kreisräte nach Überlegungen gesagt haben: Wir fechten die Wahlen nicht an. Es ist sehr interessant zu lesen, wie dies begründet worden ist. Ich darf ganz kurz aus der Begründung der vier CSU-Stadträte vorlesen, die die Absage einer Klage mit dem politischen Klima des generellen Misstrauens begründen, das durch die Manipulation der Wahl in ihrer Heimatstadt entstanden sei. Dies sei niemandem mehr zumutbar, sagte ein CSU-Stadtrat auf Nachfrage; zudem verlören die Bürger restlos den Glauben an Politik und Verwaltung.
Eigentlich müsste man dem nichts mehr hinzufügen; eigentlich müsste man sagen: Genau das ist es, was wir in den vergangenen Wochen seit der Feststellung der Wahlverstöße zu Recht angemahnt haben.
Ich fasse kurz zusammen, was passiert ist. Das Landratsamt hat schwere Wahlrechtsverstöße festgestellt, die mit den Grundsätzen einer freien und geheimen Wahl nicht zu vereinbaren sind. Ganz konkret steht auf jeden Fall fest, dass 70 Stimmzettel so massiv gefälscht worden sind, dass davon auch – deswegen konnte das Landratsamt gar nicht anders entscheiden – die Oberbürgermeister-Stichwahl tangiert ist. Dort ging es um nur 73 Stimmen Unterschied. Sie wissen selbst, dass 70 Stimmen dann schon eine sehr große Rolle spielen. Deswegen hat das Innenministerium in einer Antwort auf meine schriftliche Anfrage am 12. Juli auch erklärt: Die Vorfälle in Dachau sind in ihrer Dimension einmalig. Dem kann ich eigentlich nichts hinzufügen. Das Innenministerium hat Recht.
Zusammenfassend muss man also feststellen, dass auch Oberbürgermeister Bürgel seine Wahl den schamlosen Fälschungsmethoden verdankt.
Das ist der entscheidende Punkt. Oberbürgermeister Bürgel hat aber erklärt, er bleibe aus einem einzigen Grunde im Amt: Nur wenn er gegen die Annullierung klage, bekomme er Einblick in alle Ermittlungsakten und könne an einer restlosen Aufklärung mitwirken. Herr Kollege Glück, Sie haben erklärt, dass ihm dieses Recht zustünde. Ich bestreite nicht, dass er das Recht hat, dagegen zu klagen. Wir erkennen ihm dieses Recht schon wegen des Rechtsstaatsprinzips zu. Die Begründung offenbart jedoch, dass dieses Argument nur vorgeschoben ist. Er ist schließlich angehört worden. Ein Bescheid, der den Oberbürgermeister beschwert, kann nicht ergehen, ohne dass ihm rechtliches Gehör gewährt worden ist. Dabei hat er die Möglichkeit gehabt, in die Akten Einsicht zu nehmen. Er muss über die grundsätzliche Entscheidung, die das Landratsamt beabsichtigt hat, informiert worden sein und konnte dazu Stellung nehmen. Somit gibt es keinen Grund zu klagen.
Halt! Jetzt habe ich etwas Falsches gesagt. Es gibt doch zwei Gründe, weswegen er wahrscheinlich klagen wird:
Der erste Grund ist die Tatsache, dass in seiner Amtszeit der Stadtrat aufgelöst wird. Er kann somit im Alleingang regieren. Im Markt Dachau ist zu hören, dass bedeutende Entscheidungen, vor allem Grundstücksentscheidungen, anstehen, die er als Oberbürgermeister völlig alleine treffen könnte, ohne vom Stadtrat dabei kontrolliert zu werden. Dabei geht es um einige Millionen Euro. Für mich ist es sehr verdächtig, dass Herr Bürgel aus diesen Gründen im Amt bleiben will.
Das ist keine Unterstellung. Der zweite Grund ist das monatliche Grundgehalt von 6900 Euro. In Dachau pfeifen es die Spatzen von den Dächern, dass Herr Bürgel in seiner Rechtsanwaltskanzlei nicht sehr erfolgreich gewesen ist.
(Heike (CSU): Das ist doch übler Stil; so geht man mit Menschen nicht um! – Herrmann (CSU): Offenbar verdient er weniger als ein Notar!)
Offenbar will er auf dieses Gehalt nicht verzichten. Meine Damen und Herren von der CSU, Sie brauchen sich nicht so zu empören. Notare tun etwas für ihr Geld. Wir arbeiten sauber. Was Herr Bürgel als Oberbürgermeister macht, ist aber keine saubere Arbeit.