Ich nehme den Rednerwechsel zum Anlass, zwei Dinge bekannt zu geben. Die Niederschriften der heutigen Sitzung sind nicht mehr bis zum Sitzungsende fertig zu stellen, weshalb sie den Rednern im Plenarsaal auch nicht mehr zugestellt werden können. Aus diesem Grunde bitte ich die folgenden Redner, von den am Rednerpult aufliegenden Formularen Gebrauch zu machen, falls sie die Niederschriften an eine Adresse außerhalb des Hauses zur Korrektur übermittelt haben wollen. Außerdem bitte ich Sie, draußen Ihre Fächer zu leeren, damit Ihnen zugeht, was für Sie bestimmt ist. Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Zimmermann.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Tausendfreund, Ihre Ausführungen sind für mich in keiner Weise nachvollziehbar, schon gar nicht unter dem Aspekt, dass wir bei der zweiten Beratung im Sozialpolitischen Ausschuss den vorliegenden Antrag einstimmig verabschiedet haben. Kolleginnen und Kollegen, die Beratung über das Bundesinfektionsschutzgesetz war notwendig, weil dort der Gesundheitsschutz geregelt ist. Frau Kollegin Tausendfreund, das hat überhaupt nichts mit Bürokratismus zu tun. Wir sind der Meinung, dass die Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes notwendig ist, um die Bevölkerung vor Infektionen zu schützen. Dies ist auch bei ehrenamtlichen Veranstaltungen wichtig.
Frau Kollegin Naaß, die beiden großen Fraktionen dieses Hauses haben jetzt eine Formulierung gefunden, in der die Belehrungspflicht weiterhin aufrechterhalten
wird. Das Ziel ist aber eine finanzielle Erleichterung für die Betroffenen. Die Festlegung, die wir getroffen haben, trägt sowohl den Vereinen als auch den berechtigten Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger Rechnung. Die Formulierung des Antrags ist nicht vereinsfeindlich, sondern bürgerfreundlich. Jeder, der einmal erlebt hat, dass nach einem Vereinsfest eine Diarrhöe oder eine Durchfallerkrankung auftritt, wird sofort eine rechtliche oder verordnungsmäßige Abstellung dieses Problems fordern.
Frau Kollegin Tausendfreund, wir erleben das Auftreten solcher Krankheiten immer wieder, gerade bei „selbst gestrickten“ Veranstaltungen, bei denen nachträglich hygienische Unzulänglichkeiten festgestellt werden. Deshalb müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie dies abgestellt werden kann. Uns ist natürlich klar, dass wir das nicht hundertprozentig abstellen können. Wir müssen jedoch im Vorfeld unter präventiven Gesichtspunkten alles Erdenkliche tun, dass sich eine solche Situation nicht einstellen kann. Ich glaube, durch eine Belehrung, also eine vernünftige Aufklärung der Personen, die mit den betreffenden Speisen zu tun haben, werden wir den wirkungsvollsten Schutz erreichen. In der Regel geht es um Kaltspeisen, die mit Eiern zubereitet werden. Das wissen die anwesenden Hausfrauen sicherlich besser als ich.
Bei einer Veranstaltung, in der solche Speisen angeboten werden, besteht die Notwendigkeit der Belehrung. Ich teile aber die Auffassung, dass diese Belehrung nicht zu finanziellen Belastungen der einzelnen Vereine führen darf. Wir sind der Meinung, dass die nun gefundene Kompromissformel allen berechtigten Anliegen, sowohl der Infektionsabwehr als auch den Vereinen, gerecht wird. Deshalb bitte ich Sie, dem umformulierten Antrag in der Fassung des gemeinsamen Beschlusses des Sozialpolitischen Ausschusses auf der Drucksache 14/9859 Ihre Zustimmung zu geben.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Zu den beiden Anträgen wurde namentliche Abstimmung beantragt. Ich lasse zunächst über den Antrag der Abgeordneten Naaß, Dr. Kronawitter und anderer und Fraktion (SPD) betreffend „Umsetzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes – Freistellung von der Kostenpflicht für Beratung/Belehrung für im Ehrenamt Tätige“, Drucksache 14/7294 in namentlicher Form abstimmen.
Die CSU-Fraktion hat beantragt, abweichend von der Geschäftsordnung das Votum des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik auf Drucksache 14/9859 zugrunde zu legen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Widerspruch erhebt sich nicht. Damit ist diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik Grundlage der namentlichen Abstimmung. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Ja-Urnen befinden sich auf
beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren. Für Nein-Stimmen und Stimmenthaltungen befindet sich je eine Urne auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann jetzt begonnen werden. Dafür stehen fünf Minuten Zeit zur Verfügung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und später bekannt gegeben.
Ich möchte das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung Integrierter Leitstellen (Drucksache 14/9395) bekannt geben. Ja-Stimmen: 143, keine Nein-Stimme und keine Stimmenthaltungen. Das Gesetz ist damit in der Fassung des Ausschusses für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen angenommen. Es hat den Titel: Gesetz zur Einführung Integrierter Leitstellen.
Ich gebe das Wahlergebnis der vorhin durchgeführten Richterwahlen zur Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs bekannt. Der Wahlvorschlag für die Wahl des zweiten Vertreters der Präsidentin lautete Peter Gummer. An der Wahl haben 138 Abgeordnete teilgenommen. Es war kein Stimmzettel ungültig. Es entfielen auf Herrn Gummer 88 Stimmen. Mit Nein haben 35 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, der Stimmen enthalten haben sich 15 Abgeordnete.
Der Wahlvorschlag für die Neuwahl bzw. Wiederwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds lautet Walter Weidenkaff. Gegenkandidat war Guido Kotschy. An der Wahl haben 138 Abgeordnete teilgenommen. Niemand hat einen ungültigen Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn
Weidenkaff entfielen 85 Stimmen, für Herrn Kotschy stimmten 46 Abgeordnete. Mit Nein stimmte kein Abgeordneter, der Stimme enthielten sich 7 Abgeordnete.
Als berufsrichterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs war Herr Dietmar Klieber vorgeschlagen. An der Wahl haben 138 Kolleginnen und Kollegen teilgenommen, niemand hat einen ungültigen Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn Klieber entfielen 88 Stimmen. Mit Nein haben 34 Abgeordnete gestimmt. Ihrer Stimme enthalten haben sich 16 Abgeordnete.
Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Herrn Peter Gummer zum zweiten Vertreter der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Walter Weidenkaff und Herrn Dietmar Klieber zu berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat.
Wir führen nun die namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes bürgerfreundlich gestalten“, Drucksache 14/7312, durch. Die Ja-Urne befindet sich bei dieser Abstimmung auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion – jeweils im Bereich der Eingangstüren. Die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Dafür stehen Ihnen fünf Minuten zur Verfügung.
Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in der nächsten Sitzung bekannt gegeben.