Protocol of the Session on June 13, 2002

Zweite Lesung –

Ich verzichte auf die Eröffnung der allgemeinen Aussprache, da mir die Fraktionen signalisiert haben, dass sie keine Aussprache wünschen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 14/8628 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 14/9631 zugrunde. Gemäß § 61 Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein.

Gemäß § 60 der Geschäftsordnung treten wir unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Staatsvertrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen?

Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Dem Staatsvertrag wurde damit zugestimmt.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 9

Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Über die Listennummer 4 soll gesondert abgestimmt werden, da zur Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.

Ich lasse deshalb zunächst über die unter dieser Listennummer aufgeführte Verfassungsstreitigkeit vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof abstimmen. Es handelt sich hier um den Antrag vom 18. März 2002 auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 2 Absatz 2b des Honorarverteilungsmaßstabs der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns für das Jahr 1999.

Wer der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/9630 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Es ist so beschlossen.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Verfassungsstreitigkeiten und den Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

(siehe Anlage 4)

Ich möchte noch auf einige Punkte hinweisen: Der Tagesordnungspunkt 16, das ist der Antrag der Abgeordneten Naaß, Franzke, Goertz und anderer und Fraktion der SPD betreffend Stopp des Stellen- und Personalabbaus bei der Finanzverwaltung auf der Drucksache 14/8521 wird im Einvernehmen mit den Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.

Des Weiteren wird der Tagesordnungspunkt 19, das ist die Eingabe betreffend Aufenthaltsgenehmigung, im Einvernehmen mit den Fraktionen ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt.

Außerhalb der Tagesordnung gebe ich gemäß § 25 Absatz 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport am 16. Mai 2002 Frau Kollegin Marianne Schieder zur Vorsitzenden und Herrn Kollegen Siegfried Schneider zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt hat. Der Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat am 5. Juni

2002 Frau Kollegin Helga Schmitt-Bussinger zu seiner stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.

Ursprünglich wollten wir um 13.15 Uhr mit der Fragestunde beginnen. Nachdem jedoch sowohl Herr Staatssekretär Regensburger als auch die Fragesteller anwesend sind, rufe ich auf:

Tagesordnungspunkt 10

Mündliche Anfragen

Für die Fragestunde stehen 45 Minuten zur Verfügung. Ich darf Herrn Staatssekretär Regensburger um die Beantwortung der ersten Fragen bitten. Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Peters.

Herr Präsident! Herr Staatssekretär, ich frage Sie, welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um die Altersstruktur im Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz zu verbessern – der Altersdurchschnitt bei der Polizeiinspektion Pfarrkirchen beträgt zum Beispiel 48,5 Jahre –, und sieht sie nicht auch eine gute Möglichkeit in dem Vorschlag des Personalrates der Polizeidirektion Passau, jedes Jahr einen jungen und einen langzeitwartenden Beamten der Polizeidirektion zuzuweisen, auch wenn damit das Übersoll erst 2007 abgebaut werden kann, und ab wann könnte dieser Vorschlag Ihrer Meinung nach umgesetzt werden?

Herr Staatssekretär.

Verehrte Frau Kollegin Peters, die Ursachen für die Unterschiede in der Altersstruktur der Dienststellen sind primär in der Personalfluktuation von den Ballungsraumpräsidien zu den Flächenpräsidien sowie in der Auflösung der Bayerischen Grenzpolizei zu finden, die im Sinne einer sozialverträglichen Lösung gerade die Integration älterer Polizeibeamter in die Landespolizei erforderte. Erschwerend kommt hinzu, dass im Hinblick auf die zitierte Personalfluktuation von den Ballungsräumen zu den Flächenpräsidien die Beamten nach Versetzung zu ihrer Wunschdienststelle in der Regel bis zu ihrer Pension dort Dienst leisten wollen.

Signifikante Unterschiede in der Altersstruktur der einzelnen Dienststellen der Polizeipräsidien müssen durch Versetzungs- und Umsetzungsmaßnahmen so weit wie möglich ausgeglichen werden, um so kurzfristig in sozialverträglicher Weise für eine gleichmäßige Altersstruktur, insbesondere bei den Dienststellen mit besonders ungünstiger Altersstruktur zu sorgen.

Auch die positive Entwicklung bei den Einstellungsprogrammen für das Polizeipräsidium München wirkt sich mittelfristig positiv auf den Ausgleich vorhandener Altersunterschiede bei den Dienststellen aus. Seit 1993 steigt die Zahl der Bewerber für die Rangliste München kontinuierlich an. Zurzeit kann der Personalbedarf für das Polizeipräsidium München ausschließlich über die so genannte Rangliste München und das Sonderpro

gramm München gedeckt werden. Dadurch können zwischenzeitlich auch verstärkt jüngere Beamte unmittelbar nach der Ausbildung und Verwendung bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei zu den so genannten Flächenpräsidien versetzt werden. Im Interesse einer ausgewogenen Personalverteilung und zur Vermeidung eines Übersolls ist eine Zuführung jüngerer Polizeibeamter in hoher Zahl aber nicht möglich.

Nachdem an Polizeivollzugsbeamte besondere Anforderungen gestellt werden und es keine Seltenheit ist, dass auch noch im höheren Lebensalter Schichtdienst geleistet wird, ist es uns gelungen, im Vergleich zu den übrigen Laufbahnen für den Polizeivollzugsdienst bestimmte Vergünstigungen durchzusetzen, z. B. die vorgezogene Altersgrenze für den Ruhestand oder die Einleitung von Strukturverbesserungsmaßnahmen mit dem prüfungsfreien Aufstieg sowie deutlich günstigere Beförderungsmöglichkeiten.

Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, da nur noch vier Beamte dort unter 30 Jahre alt sind und wir auch immer hören, dass der Schichtdienst der über 50-jährigen nicht durchweg möglich ist, frage ich Sie: Wie viele der über 50-jährigen Kollegen können keinen Schichtdienst mehr übernehmen?

Das kann ich Ihnen aus dem Stand nicht beantworten. Angesichts des Altersdurchschnitts in den einzelnen Dienststellen muss man vielleicht zwischen denen, die ohnehin nur Innendienst leisten, und denen, die überwiegend Außendienst leisten, differenzieren. Sie haben festgestellt, dass in der Polizeiinspektion Pfarrkirchen der Altersdurchschnitt 48,56 Jahre beträgt. Umgerechnet auf die Beamten, die nur Außendienst leisten, liegt das Durchschnittsalter im Bereich der Polizeidirektion Passau bei nur 43 Jahren.

(Frau Peters (SPD): Bei 45,8!)

Weitere Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, meines Wissens ist der Altersdurchschnitt 45,8. Ihren Aussagen kann ich nicht entnehmen, dass Sie in irgendeiner Weise diesem Vorschlag entsprechen wollen. Ich meine, die Versetzungen der älteren Beamten sind das eine – das wollen wir nicht, das haben wir auch damals bei der Integration der Grenzpolizei festgestellt –, aber es wäre eigentlich ein geringer Aufwand, zwei Kollegen, einen ganz jungen und einen langzeitwartenden, nach Ostbayern zu versetzen.

Das war jetzt eine Feststellung mit Frageinhalt. – Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Peters, Sie sind eine engagierte Vertreterin Ihrer Region. Ich und wir im Innenministerium müssen Gesamtbayern im Auge behalten. Wir haben natürlich durch die Zusage, dass niemand gegen seinen Willen dienststellenfern versetzt wird, in Ihrer Region Dienststellen mit einem Übersoll. Das bedeutet aber, dass es andere Dienststellen im Land gibt, die weit weniger Beamte haben, als es dem Soll entspricht. Das liegt daran, dass wir dort das Übersoll lange vor uns herschieben. Wenn wir jetzt zusätzlich in erheblichem Umfang jüngere Beamte zuführen, dann verlängert sich die Zeitdauer mit einem Übersoll noch mehr und damit die Zeitdauer mit Fehlbestand bei anderen Dienststellen. Es war erst heute wieder ein Kollege bei mir, der dies aus anderer Sicht beklagt hat. Darum müssen wir versuchen, einen vernünftigen Mittelweg zu gehen.

Noch eine Zusatzfrage? – Bitte.

Herr Staatssekretär, ab wann kann Ihrer Meinung nach das Übersoll abgebaut werden – meines Wissens ab 2007, wenn man dem Vorschlag folgt, ansonsten bis 2006 –, trifft das zu?

Herr Staatssekretär.

Das kann ich Ihnen aus dem Stand ebenfalls nicht beantworten, weil ich nicht weiß, in welchem Umfang Beamte vorzeitig ausscheiden oder sich freiwillig versetzen lassen. Das alles müsste in eine solche Berechnung einbezogen werden.

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Scharfenberg.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie: Aus welchen Gründen wird das auf einer Länge von 250 Metern fehlende Teilstück der Staatsstraße 2125 zwischen Wörth an der Donau und Wiesent im Landkreis Regensburg trotz jahrelanger Planung nicht noch in diesem Jahr neu gebaut?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Frau Kollegin Scharfenberg, nachdem zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes der Grunderwerb für diese Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen war, wurden die Mittel für andere, ebenfalls sehr dringliche Maßnahmen vorgesehen, für die bereits am Jahresanfang absehbar war, dass sie sicher im laufenden Jahr 2002 durchgeführt werden können.

Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Ist es nicht in der Vergangenheit so gewesen, dass immer wieder Mittel für dieses Teilstück mit Radweg eingestellt wurden, aber diese Mittel noch in diesem Jahr, obwohl die Planungsreife im März erlangt war, für ein anderes Straßenbauprojekt ausgegeben wurden?

Herr Staatssekretär.

Es war zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes zu Beginn des Jahres nicht abzusehen, wann der Grunderwerb abgeschlossen ist. Es war sicher vernünftig, diese Mittel auf andere Straßenbaumaßnahmen zu konzentrieren, damit sie ausgegeben und diese Maßnahmen in einem vernünftigen Zeitrahmen abgeschlossen werden konnten.

Weitere Zusatzfrage?

Kann man in diesem Fall nicht sagen, die Straßenbaubehörde hat, obwohl sie wusste, dass im Frühjahr die Planungsreife erlangt sein wird, etwas versprochen und dieses Wort gebrochen, und wird wirklich so schnell wie möglich gebaut, damit vor allem die Radwege und der Fußweg entstehen können?

Herr Staatssekretär.

Staatssekretär Regensburger (Innenministerium) : Nein, ich kann nicht bestätigen, dass die Straßenbauverwaltung hier ein Versprechen gebrochen hätte. Es war zu Beginn des Jahres nicht sicher, wann die sehr schwierigen und langwierigen Grunderwerbsverhandlungen abgeschlossen sein würden.