aber nicht nur in den Zentren der Städte mit 5000, 7000 oder 8000 Einwohnern, sondern auch in denen der mittleren Innenstädte der großen Kreisstädte mit 30000, 35000, 40000 Einwohnern. Warum ist das so, meine Damen und Herren? Weil der seitherige zurechenbare Verflechtungsraum und damit die Ausführungsmöglichkeit hinsichtlich von Einzelhandelsgroßflächen nahezu ausschließlich den großen Städten im Freistaat Bayern mit 100000, 150000, 200000 und mehr Einwohnern zugute gekommen ist.
Für alle diejenigen, die dieses Thema parteipolitisch aufhängen wollen – Gott sei’s geklagt –, sage ich: Das, was Sie teilweise beklagen, ist kein parteipolitisches Problem und hat auch keine parteipolitische Ursache. 45% der Verantwortungsträger sind leider Gottes keine CSUler, sondern andere. Was Sie beklagen, meine Damen und Herren, das ist nicht die ausufernde Projektentwicklung auf der grünen Wiese in kleinen Gemeinden, die von der CSU dominiert werden. Was wir in den Einkaufsmärkten teilweise zu beklagen haben, die Steigerung der Verkaufsflächen auf 108 Millionen, möglicherweise auf 115 Millionen Quadratmeter im Jahr 2005, das ist zwar auch manchen, die in der CSU kommunalpolitische Verantwortung tragen, zuzuschreiben; aber wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie zugestehen, dass es auch der Planungshoheit derer zuzuschreiben ist, die als Mandatsträger der SPD, der Freien Wähler und anderer meinen, diese städtebauliche Entwicklung ermöglichen zu müssen, um sicherzustellen, dass der tägliche Bedarf wohnortnah gedeckt werden kann.
Frau Biedefeld, Sie geben mir das Stichwort: Ministererlaubnis. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass die bayerische SPD, die hier mit Sicherheit niemals einen Minister oder eine Ministerin stellen wird, Sorge hat vor der so genannten Ministererlaubnis.
Jetzt, wo eure Bundes-SPD beinahe die bayerische SPD-Höhe erreicht, braucht ihr euch doch keine Illusionen machen.
Frau Kollegin Biedefeld, ich sage Ihnen: Wenn ich in der Opposition wäre, wäre ich, selbst wenn ich der Meinung wäre, dass die Ministererlaubnis nicht das Gelbe von Ei ist, aus politischen Gründen auch dafür. Denn von dem Zeitpunkt an, wo ein Minister das in Absprache mit dem Innenministerium erlaubt – die Kriterien sind festgelegt, das ist also nicht uferlos, wie Sie gesagt haben, sondern es sind zwei Teilbereiche, die eine Ausnahme darstellen –, haben Sie doch wenigstens die Möglichkeit, im Bayerischen Landtag einen politischen Tanz und Zinnober aufzuführen. Wenn diese Entscheidung auf einer anderen Ebene stattfindet, können Sie das Thema nicht politisieren.
Der Kollege Runge hat den Themenkomplex Taufkirchen angesprochen. Ich habe Verständnis dafür, Herr Kollege Runge, dass Sie sagen: Die Üppigkeit der Randsortimente stellt ein Problem dar. Aber ich muss auch sehen, dass ein Unternehmer unter gewissen Maßgaben und Vorgaben bereit ist, zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen.
Außerdem stelle ich fest, dass es Aufgabe der Politik ist, zwar nicht alles zu machen, was jeder will, aber in einer verantwortlichen Güterabwägung die notwendigen Entscheidungen mit vorzubereiten. Ich sage Ihnen: Wenn ein Unternehmen wie IKEA – ich habe von denen nichts, damit es kein Missverständnis gibt, und Taufkirchen ist auch nicht in meinem Stimmkreis – investiert und zig Millionen in die Hand nimmt, dann nur deswegen, weil es weiß, dass die jetzt vorhandenen Möbelmärkte in der Angebotspalette ganz offensichtlich eine Lücke offenbaren. Es ist nicht jede Familie und es nicht jeder Mensch in der Lage wie ein bayerischer Abgeordneter oder ein betuchter Großunternehmer, sich ein Wohnzimmer für 15000 oder 20000 Mark zu kaufen. Junge Leute mit 17, 18, 19 und 20 Jahren richten sich langsam ein mit Möbelstücken für 500 Mark, 800 Mark und 1000 Mark. Meine sehr verehrten Damen und Herren, denen muss es doch möglich sein, diese Angebotspalette wahrzunehmen.
In der heutigen Diskussion hat es beim Beitrag der Kollegin Biedefeld eine Rolle gespielt, dass große Einzelhandelsprojekte sozusagen wie Pilze aus dem Boden schießen werden und die Ausnahme zur Regel werden wird.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Kollege Hofmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Dr. Runge?
Herr Kollege Hofmann, ich frage Sie, ob Sie zur Kenntnis nehmen, dass es nicht um IKEA Ja oder Nein geht, sondern ganz konkret um den Standort, nämlich im Bannwald, 3 Kilo
meter weit weg von der S-Bahn in einer Stadtumlandgemeinde, deren Kaufkraft ganz massiv abgeschöpft zu werden droht. Das war die Kernfrage.
Teilen Sie die Meinung der Staatsregierung, dass durch Großbetriebsformen des Einzelhandels ganz massiv Arbeitsplätze im Einzelhandel insgesamt vernichtet werden?
Herr Kollege Runge, ich bin ganz fest davon überzeugt: Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen, wir können ein LEP entwickeln, wie wir wollen, und sind dennoch niemals in der Lage, Marktkräfte sozusagen auszuhebeln und den Wettbewerb im Markt zu verhindern.
(Frau Biedelfeld (SPD): Wer will denn die Marktkräfte aushebeln? – Gartzke (SPD): Das will doch keiner!)
Er hat die Frage nach IKEA gestellt, und ich habe grundsätzlich erklärt: Mit der Fortschreibung des LEP kann der Wettbewerb nicht ausgehebelt werden. Sind wir uns darüber einig, dass das nicht möglich ist?
Dass es neue Entwicklungsformen der Kaufmärkte geben wird, auch daran gibt es keinen Zweifel. Nur muss ich jetzt einmal Folgendes feststellen: Dass es Wettbewerb unter den Kommunen gibt und geben darf, steht außer Zweifel. Dass bisher die Verlierer im Wettbewerb im Wesentlichen die Gemeinden des ländlichen Raums sind, steht auch außer Zweifel, weil die Kaufkraftbindung aus den bekannten Gründen nicht vorhanden war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Rahmen, die wir im Verordnungsentwurf zunächst einmal zur Diskussion vorgelegt haben, stellen eine Zielmarke dar, über die man natürlich streiten und sich auseinander setzen kann. Aber sie orientieren sich am Willen der Kommunen, ihnen den notwendigen Spielraum zu geben, damit sie in ihrer Planungshoheit eigenverantwortliche Entscheidungen so treffen, dass sie in Übereinstimmung mit ihren eigenen kommunalpolitischen Vorstellungen, aber auch mit dem Gedanken zum Schutz ihrer mittelständischen Unternehmen stehen. Die Kommunalpolitiker wurden von den gleichen Frauen und Männern gewählt wie wir, meine Damen und Herren, und die Kommunalpolitiker haben die Möglichkeit – nicht die Pflicht –, 25% abzuschöpfen, 15%, 20% oder sonst etwas.
Damit haben sie die Möglichkeit, die notwendigen Voraussetzungen so zu treffen, dass sie der zielführenden Weiterentwicklung ihrer Kommune, so wie es die verantwortlichen Kommunalpolitiker wollen, nicht im Wege stehen.
Meine Damen und Herren, meine Sorgen sind deshalb nicht in dem Ausmaß vorhanden, wie von der Opposition vorgetragen, obwohl ich sie nicht ignoriere – damit es
kein Missverständnis gibt; denn seit einigen Jahren gibt es den kommunalen Volksentscheid, der in vielen Bereichen bereits erfolgreich – wie man es auch nehmen und sehen will – durchgeführt worden ist. Auch dieser kommunale Volksentscheid wird ein Beitrag dafür sein, dass Kommunen in ihren Zuständigkeitsbereichen nicht machen können, was ihnen gerade in den Sinn kommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der festen Überzeugung, dass mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms angesichts der ganz wenigen Ausnahmetatbestände nicht das eintreten wird, was sie hier angesprochen haben und an die Wand malen: dass die FOCs wie Pilze aus dem Boden schießen werden. Und wir sind ganz fest davon überzeugt, dass wir mit der Teilfortschreibung und später dann mit der Gesamtfortschreibung des LEP den kommunalen Verantwortungsträgern in Bayern den Spielraum geben werden, den sie auch brauchen, damit sie eigenständig die mittelständischen Interessen vertreten können, damit sie aber auch die wohnortnahe Kaufkraftbindung durch die Ansiedlung und die Entwicklung von leistungsfähigen Einzelhandelsmärkten umsetzen können.
Deshalb lehnen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, abgesehen von der Tatsache, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt dieses Antrags nicht bedurft hätte, den Antrag auch aus dem Grund ab.
Von der SPD-Fraktion ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt: die Ja-Urne auf der Oppositionsseite, die Nein-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion; die Urne für die Stimmenthaltungen befindet sich auf dem Stenografentisch.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Das Abstimmungsergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und von mir später bekannt gegeben.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Paulig, Kellner, Dr. Runge und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aufklärung der Affäre über die Sicherheitskultur im Atomkraftwerk Isar I und die Qualitätsmängel der bayerischen Atomaufsicht (Drucksache 14/9443)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Dringlichkeitsantrag greifen wir die sicherheitsrelevanten Vorgänge um das Atomkraftwerk Isar I bei Landshut auf. Wie Sie sicher wissen, sind Anfang Oktober 2001 ein anonymer Brief und zwei beigefügte E-Mails an die Öffentlichkeit gegeben worden, aus denen Manipulationen bzw. höchste Unstimmigkeiten im Ablauf der Gutachtertätigkeit des TÜV, des Verhaltens der Betreiber und des Verhaltens der Atomaufsicht bekannt geworden sind.
Es geht bei diesen Vorwürfen, bei diesen Vorgängen um höchst sicherheitsrelevante Anlagen, und zwar darum, ob der Ausschluss des Bruchs von druckführenden Leitungen im Speisewassersystem gewährleistet ist oder nicht und inwieweit dieses überprüft wurde. Es sind ja dort auch Lecks aufgetreten. Darum hat das Bundesumweltministerium eine erneute konsequente Überprüfung veranlasst.
In diesem Zusammenhang gab es in diesem Werk Isar I E-Mails, die darauf hingewiesen haben, dass man hier mit verdeckten Karten spiele – so in einer dieser Mails – und dass man eine interne Abstimmung vornehmen müsse, da der Ausschluss eines Leitungsbruchs auf sehr fragwürdigen Beinen stehe.
All dieses hat zu intensiven Aktivitäten auch des bayerischen Umweltministeriums geführt. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet, und es gab Besprechungen zwischen dem Bundesumweltministerium und der bayerischen Aufsichtsbehörde, dem bayerischen Umweltministerium. Aufgrund eines Fachgesprächs am 19. Oktober wurde dann im Verlauf der nächsten Tage ein Gutachter, die Firma Colenco beauftragt, die angesprochenen Vorgänge zu überprüfen. Daraufhin fand am 17. November ein bundesaufsichtliches Gespräch unter Teilnahme der Gutachterfirma Colenco und unter Beteiligung des bayerischen Umweltministeriums statt.
Hier hakt es nun. Das bayerische Staatsministerium als Aufsichtsbehörde hat schriftlich zugesichert, dass alle erforderlichen Prüfungen des TÜV ordnungsgemäß durchgeführt worden seien und sich die offenen Fragen nicht zu einem konkreten Verdacht auf Sicherheitsmängeln verdichtet hätten. Das Bundesumweltministerium hat daraufhin das bayerische Ministerium aufgefordert, weitere betriebsbegleitende Ermittlungen durchzuführen und hat gleichzeitig der Wiederinbetriebnahme zugestimmt. Da das bayerische Ministerium erklärt hat, dass kein konkreter Verdacht bestehe, hat das Bundesumweltministerium nach der Rechtslage die Betriebsgenehmigung erteilen müssen. So ist das Kraftwerk wieder angefahren. Eine Menge Sicherheitsfragen sind aber noch offen.
Genau hier setzt ein sehr eigenartiges Verhalten ein. Das Bundesumweltministerium hat am 21. Januar 2002 einen Fragenkatalog an das bayerische Ministerium übermittelt. Dieser Fragenkatalog ist bis heute nicht
beantwortet – vier Monate. Das Bundesumweltministerium als Oberste Aufsichtsbehörde hat am 5. März ein Fachgespräch beim TÜV abgelehnt. Eine erneute Bitte des Bundesumweltministeriums um ein Fachgespräch vom 9. März wurde Anfang April abgelehnt. Eine weitere erneute ausführliche begründete Bitte um ein Fachgespräch wurde am 18. April vom bayerischen Ministerium abgelehnt. Am 24. April wurde wiederum ein Fachgespräch abgesagt. Viermal wurde vom bayerischen Umweltministerium das Überprüfungsfachgespräch abgesagt. Daraufhin wurde jetzt, am 10. Mai, eine Weisung erlassen, dass dieses Fachgespräch im Mai stattzufinden hat. Die Rechtsgrundlage ist nach dem Atomgesetz gegeben. Die Rechtsgrundlage ist bestätigt durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2002. Bayern hat mit einem eigenen Schriftsatz gegen die Aufsicht des Bundesumweltministeriums beim Reaktor Biblis A geklagt. Diese Klage Bayerns, die die Klage Hessens unterstützt hat, wurde im Februar abgelehnt. Auf der Rechtsgrundlage des Atomgesetzes, bestätigt durch dieses Urteil, ist nun diese Weisung erfolgt.
Das Bundesumweltministerium erteilt aufgrund der Aussage des bayerischen Umweltministeriums, dass ja alles in Ordnung sei, die Betriebsgenehmigung, sagt aber gleichzeitig, dass betriebsbegleitende weitere Prüfungen notwendig sind und übermittelt der bayerischen Aufsichtsbehörde einen Fragenkatalog. Dieser wird nicht beantwortet. Die Bitte um Fachgespräche mit dem Gutachter, dem bayerischen TÜV, wird viermal abgelehnt. Ich frage Sie: Wenn eine Behörde ordnungsgemäß gearbeitet und nichts zu verbergen hat, warum wird dann dieses Fachgespräch abgelehnt? Warum wird der Fragenkatalog nicht beantwortet? Können Sie mir das sagen? Ich wäre sehr dankbar, wenn diese Frage heute vom bayerischen Umweltminister beantwortet würde.
Die Fachgespräche werden doch nur abgelehnt, wenn irgendetwas zu vertuschen ist; ansonsten spiele ich doch mit offenen Karten. Warum werden diese Gespräche verweigert, wenn eine Kritik jeglicher Grundlage entbehrt? Ich muss sagen: Das bayerische Umweltministerium ist als Aufsichtsbehörde wahrscheinlich in höchster Beweisnot. Hier muss wohl einiges vertuscht werden. Warum werden diese klärenden Fachgespräche, die die Sicherheit des Atomkraftwerks Isar I betreffen, nicht durchgeführt? Ich bin sehr auf die Erklärung gespannt, die wir heute erhalten. Ich bin insofern sehr gespannt, als es doch einige Äußerungen auch des bayerischen Umweltministers gibt, in denen er sagt, dass in Bayern alles transparent gemacht wird. Ich darf beispielsweise aus dem Wortprotokoll einer ersten Sitzung zitieren, die im Umweltausschuss zu dieser gesamten Thematik am 18. Oktober 2001 stattgefunden hat. Umweltminister Schnappauf sagte: „Es gibt nichts, aber auch überhaupt nichts, was es hier zu verbergen gäbe.“ Bitte: Warum dann nicht Transparenz und Offenheit? Er fordert auch – ich zitiere –: „Ich erwarte, dass auch hier die Betreiber ihr Eigeninteresse an der Aufklärung dieses Falles mit einbringen“. In der Sitzung am 6. Dezember 2001, in der eine große Aussprache zu diesen Sicherheitsfragen