Protocol of the Session on January 30, 2002

Staatsregierung und CSU-Landtagsfraktion haben entsprechend den Vorgaben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs für eine ausgewogene Regelung mit einem maßvollen Quorum gesorgt. Die bayerische Regelung entspricht nicht nur den Bedürfnissen der Praxis, sondern ist auch im Ländervergleich außerordentlich großzügig und bürgerfreundlich. Dass die Hürden keineswegs zu hoch sind, wird auch daran deutlich, dass nur rund ein Zehntel der Bürgerentscheide am Quorum gescheitert ist. Wie sehr sich die Bürger engagieren, hat uns erst jüngst der Bürgerentscheid zum Fußballstadion in Fröttmaning gezeigt.

Ich räume durchaus ein: Ich selber war früher bei bestimmten Dingen sehr skeptisch. Ich habe aus der Entwicklung die Konsequenz gezogen und bin ein wirklich engagierter Verfechter des Bürgerentscheides

geworden. Deswegen habe ich persönlich – das will ich auch ansprechen – eine sehr viel offenere Einstellung beim Thema „Volksentscheid auf Bundesebene“. Das ist aber eine Frage, die ich nur anklingen lassen will. Auf der Ebene der Kommunen sind insgesamt – ich sage das als der für die kommunale Rechtsaufsicht Verantwortliche – die von manchen befürchteten negativen Auswirkungen nicht festzustellen.

Politik für Menschen heißt heute vor allem auch, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Ein ganz wichtiger Baustein hierzu ist das Konzept der Staatsregierung für die Betreuung von Kindern. Es gibt den Eltern breite Gestaltungsmöglichkeiten und gestattet den Gemeinden ein entsprechend flexibles Angebot. Wir werden mit einem 300-Millionen-Euro-Programm bis zum Jahre 2006 30000 neue Kinderbetreuungsplätze einrichten. Hier besteht grundsätzliche Übereinstimmung mit den Kommunen, auch wenn wir einzelne Punkte noch vertieft erörtern müssen und erörtern werden. Ich nenne nur die Pisa-Studie, über die wir in den letzten Wochen heftig diskutiert haben. Gerade über die Pisa-Studie wird noch eine Fachdiskussion stattfinden. Ich wollte sie nur deswegen ansprechen, weil das ein ganz wichtiger Punkt der Kommunalpolitik ist. Nachdem ich aber nicht Fachminister bin und das Thema den Landtag in den letzten Wochen beschäftigt hat – Stichwort: Sonderprogramm –, erwähne ich es lediglich in der gebotenen Kürze.

Nun aber zu den kommunalen Finanzen. Starke und leistungsfähige Kommunen brauchen Geld, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Nach diesem Grundsatz hat die Staatsregierung stets gehandelt.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Die Finanzlage der bayerischen Kommunen stellt sich deutlich besser dar als in anderen Ländern. Die folgenden Kennzahlen sprechen eine deutliche Sprache. Die Kreditmarktverschuldung der bayerischen Kommunen lag Ende 2000 mit circa 1000 e je Einwohner unter dem Durchschnitt der Kommunen der westlichen Flächenländer, die eine deutlich höhere Verschuldung haben. Die Zinsausgaben betrugen 2000 nur 3% der Gesamtausgaben. Die Kommunen der übrigen westlichen Flächenländer liegen bei 3,6% für Zinsausgaben. Die Investitionsquote der bayerischen Kommunen betrug 22%. Die Kommunen in den übrigen Ländern kamen nur auf eine Quote von knapp 16%. Das bedeutet einen Investitionsvorsprung der bayerischen Kommunen von jährlich über 1,5 Milliarden Euro. Dies schafft auch Arbeitsplätze.

Natürlich weiß ich, dass die Finanzlage der Kommunen angespannt ist. Wenn die Opposition im Landtag Schreckensbilder an die Wand malt, will sie damit nur von den Versäumnissen und den falschen Weichenstellungen der Bundesregierung ablenken.

(Beifall bei der CSU)

Für die Staatsregierung bleibt oberste Maxime, den bayerischen Kommunen die notwendigen finanziellen Spielräume zu sichern. Darunter verstehe ich nicht nur, Geld zur Verfügung zu stellen. Wir wollen die Kommu

nen auch entlasten. Nehmen Sie die Sozialhilfe als Beispiel.

Die beste Sozialhilfe ist die, die gar nicht erst anfällt, weil sich der Bürger selbst hilft. Wir wollen deshalb ein für Arbeitgeber und Arbeitnehmer breiteres und attraktiveres Angebot kleiner Jobs ermöglichen. Unsere Stichworte heißen Entbürokratisierung und wirksame materielle Anreize für diejenigen, die auf eigene Kraft und Fähigkeiten setzen. Wir wollen allerdings auch die Hürden für jene Minderheit – ich betone das Wort „Minderheit“ – höher legen, die sich helfen könnte, aber nicht will. Auch hier wissen wir uns mit den Kommunen einig. Bei uns stimmt die Richtung. Das zeigt auch die deutlich niedrigere Sozialausgabenquote der bayerischen Kommunen.

(Beifall bei der CSU)

Während sie in den übrigen westlichen Flächenländern bei über 20% liegt, beträgt sie bei uns nur circa 15%. Dass die Kommunen die erforderlichen Mittel bekommen, beweist auch der zweite Nachtragshaushalt des Freistaates Bayern für das Jahr 2002. Während die Bundesregierung zunehmend Lasten auf die Länder und Kommunen abwälzt und einige Länder ihre Leistungen an die Kommunen sogar unter die Vorjahresansätze zurückfahren, hat Bayern seine Leistungen an die Kommunen nochmals massiv aufgestockt. Die bereinigten Landesleistungen erhöhen sich gegenüber 2001 um 155 Millionen Euro auf fast 5,2 Milliarden Euro. Die Schlüsselzuweisungen als Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs konnten wir sogar erstmals auf über zwei Milliarden Euro steigern.

Wir erhöhen die bisherige Hochbauförderung deutlich. Dabei fördert Bayern erstmals wieder kommunale Theaterbaumaßnahmen. Wie schon erwähnt, fließen erhebliche Zuschüsse in den Bau von Kinderkrippen, Horten und Einrichtungen der Nachmittagsbetreuung von Schülern. Daneben unterstützen wir Kinderbetreuungseinrichtungen auch aus den E.ON-Verkaufserlösen.

Gegenstand lebhafter Debatten ist seit langem die Schülerbeförderung. Der Freistaat hat seine Leistungen immer wieder erhöht, in diesem Jahr konkret um fast 5%. Er hat damit die Erstattungsquote von 60% halten können. Dies ist eine riesige Leistung. Ich weiß, dass es früher höhere Erwartungen gab. 60% sind ein Versprechen, das schwer einzuhalten ist. Es muss jedoch eingehalten werden. Ich sehe hier den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und möchte mich bei ihm sehr herzlich dafür bedanken.

Wie sehr sich die Staatsregierung bemüht, die Kommunen zu unterstützen, wird auch bei zwei weiteren Positionen deutlich: Wir erhöhen den Sozialhilfeausgleich für die Bezirke um über 6% auf 300 Millionen Euro. In diesem Betrag sind auch Verbesserungen des Personalschlüssels in den Pflegeheimen enthalten.

Vergessen wir nicht die wichtigste strukturelle Änderung: Die Staatsregierung hat die Klagen der Kommunen aufgegriffen, sie müssten systemfremde Leistungen für Bürgerkriegsflüchtlinge und geduldete Ausländer erbringen.

Ab dem 1. Juli 2002 fallen alle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anspruchsberechtigten Personen in die staatliche Aufgaben- und Ausgabenverantwortung. Den Kommunen bringt dies schon in diesem Jahr Entlastungen von 36,6 Millionen Euro, ab dem Jahr 2003 wird dieser Betrag sogar verdoppelt, weil die Entlastung dann das ganze Jahr betrifft. Die Entlastung wird bei mehr als 70 Millionen Euro liegen. Ich selbst war bei den Verhandlungen dabei. Dem Finanzminister ist dies nicht leicht gefallen. Ich habe mich dafür eingesetzt, nicht die Kommunen zu belasten, sondern diese Lasten dem Staat zu übertragen. Ich möchte mich bei unserem Finanzminister bedanken. Die Kommunen haben anerkannt, dass hier eine riesige Leistung vom Finanzministerium und vom Landtag erbracht worden ist. Vielen Dank.

(Beifall bei der CSU)

Zurzeit haben wir relativ häufig Gelegenheit, auch außerhalb Bayerns bei Veranstaltungen aufzutreten. Wenn wir zum Beispiel in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen bei Veranstaltungen erwähnen, dass diese Leistungen in Bayern vom Staat übernommen wurden, wird dies mit hoher Anerkennung und Neid zur Kenntnis genommen. In Niedersachsen hat der Verfassungsgerichtshof auf Antrag der kommunalen Spitzenverbände zweimal die Verfassungswidrigkeit des dortigen Finanzausgleichs festgestellt. Ich verweise hier auf das Wort von Roman Herzog, wonach Neid etwas ist, was man sich hart erarbeiten muss.

(Beifall bei der CSU)

Unser Finanzausgleich kann sich auch im Ländervergleich sehen lassen. Natürlich bin ich mir bewusst, dass eine Beurteilung über Ländergrenzen hinweg ihre Tücken hat, wie auch die Debatte der Enquete-Kommission „Reform des Föderalismus – Stärkung der Landesparlamente“ gezeigt hat. Herr Kollege Prof. Dr. Faltlhauser hat hierzu bereits das Nötige gesagt und die Qualität des bayerischen Finanzausgleichs belegt. Ich will nur noch zwei Punkte hervorheben: Viel zu kurz greift, wer nur die Teilhabe der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund betrachtet. In Bayern kommen schließlich noch weitere staatliche Haushaltsmittel in beachtlicher Höhe hinzu. Die reinen Landesleistungen im Finanzausgleich je Einwohner betrugen im vergangenen Jahr in Bayern 808 DM, während der Durchschnitt der westlichen Flächenländer deutlich niedriger war.

Die Behauptung der SPD, der Freistaat Bayern schulde seinen Kommunen drei Milliarden Euro, hat Kollege Prof. Dr. Faltlhauser erst vor kurzem in den Bereich der Fabel verwiesen.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte das einmal sehr deutlich in Richtung der SPD sagen: Herr Kollege Strasser, die dauernde Wiederholung eines widerlegten Sachverhalts sollte hier nicht erfolgen. Wir haben das sorgfältig überprüft. Die Behauptung, der Freistaat Bayern schulde seinen Kommunen drei Milliarden Euro, ist falsch. Wer diese Behauptung weiterhin wiederholt, will entweder die Fakten nicht zur Kenntnis nehmen oder er vertraut darauf,

dass die Bürger nicht ordentlich informiert sind und will deshalb Politik mit Unwahrheiten betreiben.

(Maget (SPD): Wie viele Milliarden sind es denn?)

Ich stelle die Probleme dar. Herr Kollege Maget, ich habe Ihnen gestern mein Konzept zuleiten lassen. Ich glaube, auch Sie müssen zugeben, dass wir hier keinen billigen Wahlkampf betreiben, sondern versuchen, eine sorgfältige Analyse darzustellen. Diese Analyse ergibt, dass wir früher bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung erhebliche Probleme hatten, die jedoch 2001 zeitnah gelöst werden konnten. Durch die Umstellung der Förderrichtlinien gab es keine Wartezeit mehr bis zur Aufnahme in ein Förderprogramm. Dennoch bleiben in einzelnen Bereichen Wünsche offen, so etwa beim Krankenhausbau, trotz beispielhafter Leistungen des Freistaats und der Kommunen. Ich will auch nicht bestreiten, dass mir meine eigenen Möglichkeiten, die Feuerwehren zu unterstützen, nicht immer nur ungetrübte Freude bereiten. Es wachsen nicht mehr alle Bäume in den Himmel. Wir können nicht jeden Wunsch erfüllen, indem wir den Bürger einfach mit weiteren Steuern und Abgaben belasten.

Bei den Feuerwehren kommt ein Rückgang der Ergiebigkeit der Feuerschutzsteuer hinzu. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Anträge deutlich erhöht. Allerdings vertreten verschiedene Personen auch die Auffassung, dass dies mit bestimmten Zyklen bei kommunalen Entscheidungsebenen zusammenhängt. Insbesondere bei wichtigen Einrichtungen, die kommunale Zuschüsse benötigen, würden Mittelbewilligungen häufig in den Jahren vor einer Kommunalwahl erteilt und nicht im Jahr danach. Ich befürchte aber, dass wir auf Dauer mehr Anträge im Feuerwehrwesen bekommen werden, zumal die Kommunen, die im Zusammenhang mit der Gebietsreform 1970 Feuerwehrfahrzeuge angeschafft haben, nach 30 Jahren einen zwingenden Ersatzbedarf haben. Wir werden das sehr sorgfältig zu beobachten haben.

Wir sind uns hoffentlich einig: Eine Reform der Gemeindefinanzen auf Bundesebene ist dringend notwendig. Die Bundesregierung hat jedoch im Widerspruch zu ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung bislang keine Erfolg versprechenden Schritte eingeleitet. Auch hier bedeutete die ruhige Hand nur Untätigkeit. Erst jetzt, am Ende der Legislaturperiode, nachdem die Finanzprobleme offenkundig werden, will Bundesfinanzminister Eichel wenigstens eine Kommission einrichten. Damit rückt die dringend notwendige Entlastung der Kommunen in weite Ferne.

(Mehrlich (SPD): Das darf doch nicht wahr sein! Das ist unglaublich!)

Herr Kollege Mehrlich, in der Koalitionsvereinbarung 1998 ist die Reform der kommunalen Finanzen als wichtiges Ziel formuliert.

(Mehrlich (SPD): Was sagen Sie denn zum FAG in Bayern?)

Ich stelle fest: Sie haben offenbar nicht erkannt, dass die Probleme der kommunalen Finanzen gelöst werden

müssen. Keine Regierung hat die Kommunalfinanzen so schlecht bedient wie die rot-grüne Bundesregierung.

(Beifall bei der CSU)

Herr Mehrlich, Zwischenrufe sind gestattet, aber kein Dauerfeuer.

Staatsminister Dr. Beckstein (Innenministerium) : Haben Sie auf dem letzten Bundesparteitag der SPD in Nürnberg denn nicht die Ausführungen von Oberbürgermeister Ude gehört?

(Maget (SPD): Guter Mann!)

Sie sollten wenigstens auf Ihre eigenen Kommunalpolitiker hören. Die sagen, es sei skandalös, wie man mit den Kommunen umgehe.

(Beifall bei der CSU)

Wer das leugnet, meint es mit den Kommunen nicht gut, sondern stellt sie ins Abseits. Fragen Sie einmal Herrn Oberbürgermeister Ude. Er wird Ihnen sagen, was er von Ihrer Diskussion hält. Sie haben einen Dringlichkeitsantrag betreffend die Gewerbesteuer abgelehnt. Oberbürgermeister Ude hat gesagt, dass man in einer solchen Weise Probleme nicht lösen kann, sondern dass man die Probleme ernsthaft anpacken muss.

Es steht in der Koalitionsvereinbarung von Rot-Grün, dass die kommunalen Finanzen einer Ordnung bedürfen. Nichts hat sich zum Besseren gewendet, sondern eine massive Verschlechterung ist eingetreten. Jetzt, in den letzten Monaten, wird eine Kommission eingerichtet, sodass in dieser Legislaturperiode garantiert nichts mehr erreicht werden kann.

Die Gemeinden stecken aber jetzt in Schwierigkeiten. 2001 haben die bayerischen Gemeinden deutlich weniger Steuern eingenommen als in den Vorjahren. So ist die Gewerbesteuer in den kreisfreien Städten Bayerns im Jahr 2001 durchschnittlich um 9,92%, also um fast 10% gesunken. Ist das schon im Durchschnitt ein schwerwiegender Rückgang, so gibt es Einzelergebnisse, die trotz aller Schwankungen der Gewerbesteuer alarmieren müssen: Schweinfurt verlor 2001 fast 84% seiner Gewerbesteuereinnahmen, Augsburg rund 32% und Nürnberg fast 29%. Von den kreisangehörigen Gemeinden nenne ich nur Wasserburg am Inn mit 30% Rückgang. Wer diesen Rückgang nicht als alarmierend zur Kenntnis nimmt, dem kann man nicht mehr helfen.

(Beifall bei der CSU)

Ich will hier deutlich ansprechen: Die Versteigerung der UMTS-Lizenzen hat der Bundeskasse Rekordeinnahmen von circa 50 Milliarden e gebracht, den Kommunen hingegen beträchtliche Steuerverluste beschert. Das ist zwangsläufig so; denn die Unternehmen können die von ihnen ersteigerten Lizenzen abschreiben und damit ihre Gewinne mindern. Damit sind Verluste auf der kommunalen Ebene vorprogrammiert. Allein im nächsten Jahr werden sie auf 65 bis 90 Millionen e geschätzt.

Die Bundesregierung hat die Gewerbesteuerumlage mit der Begründung angehoben, die Kommunen würden vom Steuersenkungsgesetz mit erhöhten Steuereinnahmen profitieren. Es hieß, die Kommunen würden durch die geplante Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform 2001 eine Kompensation erhalten; das sollte aufkommensneutral sein. Die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage wurde aber nicht rückgängig gemacht; die bayerische Bundesratsinitiative ist leider gescheitert. Daraus ergibt sich, dass die Lasten bei den Kommunen verbleiben. Die Forderung von 20 deutschen Oberbürgermeistern und des Präsidiums des Deutschen Städtetags, die von uns unterstützt wird – den Präsidenten und die Mehrheit im Deutschen Städtetag stellt eine andere Partei –, ist nicht beachtet worden. Sie sollten auf Ihre Kommunalpolitiker hören. Wir werden jedenfalls nicht nachlassen, vom Bund eine kommunalfreundliche Steuerpolitik einzufordern.

Entgegen vielen Behauptungen bringt die Einführung des Konnexitätsprinzips keine Lösung; es schafft keine Mittel. Wo das Konnexitätsprinzip gilt, sind die Kommunen deswegen nicht reicher. Im Übrigen steht das Konnexitätsprinzip als Grundgedanke, wenn auch nicht in enger Fassung, in der Bayerischen Verfassung. Darüber hinaus sind konnexe Mittel gebundene Mittel. Der Staat muss als Geber kontrollieren, was mit dem Geld geschieht. Statt mehr Selbstverwaltung mit mehr Geld droht weniger Selbstverwaltung durch mehr Mittelbindung. Die zurückhaltenden Äußerungen der EnqueteKommission „Reform des Föderalismus – Stärkung der Landesparlamente“ bestätigen die Bedenken. Viele haben davon ja ganz andere Stellungnahmen erwartet.

Verständnis habe ich dagegen für die Warnfunktion des Konnexitätsprinzips. Ich begrüße es deshalb, dass den Spitzenverbänden inzwischen verstärkte Anhörungsrechte gegenüber Exekutive wie Legislative zur Verfügung stehen. Ich habe seit jeher großen Wert darauf gelegt, die kommunalen Spitzenverbände frühzeitig einzubinden. Gemeinsam den Herausforderungen begegnen – das wird auch weiterhin unsere Devise bleiben.

Kommunalpolitik für die Menschen und mit den Menschen: Ein wesentliches Element ist dabei die Daseinsvorsorge als Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung. Hier haben sich die Rahmenbedingungen stark verändert. Ich nenne nur die Einführung des Wettbewerbs bei Strom und Gas, den zunehmenden Wettbewerb im ÖPNV, die Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen in der Abfallwirtschaft und Bestrebungen, auch die kommunale Wasserversorgung dem Wettbewerb zu öffnen.