Dazu sage ich Ihnen, es wird gerade nicht das zusammengeführt, was zusammengehört. Es werden völlig unnatürliche Lebensgemeinschaften legalisiert.
Selbstverständlich verurteilen wir das, was damals geschehen ist. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir nun zum Gegenteil übergehen sollen. Die GRÜNEN sagen immer wieder, Familie sei da, wo Kinder sind. Wenn ich dann aber lese, dass gleichgeschlechtliche Paare, in welcher Form auch immer, zu Kindern kommen, dann brauchen wir uns nicht darüber zu wundern, wenn wir in Zukunft noch mehr Sozialbeauftragte an unseren Schulen einstellen müssen.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass die Kinder dann auf jeden Fall besser auf die Beantwortung gesellschaftlicher Fragen vorbereitet werden, wenn sie in einer gesunden Familie aufwachsen, und eine solche besteht aus Vater und Mutter.
(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gesundheit ist eine Terminologie des Dritten Reiches! Sie sprechen die Sprache der Nazis!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Stahl hat zwar nicht heute, aber vor kurzer Zeit das ungeheuerliche Wort gefunden, dass die CSU die Ehe nur noch als Vermehrungsinstitution betrachte. Ich weise das in aller Form zurück.
Ich komme wieder auf meine christliche Einstellung zu sprechen. Sie merken, dass das nicht emotionsfrei ist. In der Schöpfungsgeschichte steht:
Und Gott sah, dass es nicht so gut sei, dass der Mensch allein sei. Ich will ihm eine Gehilfin geben.
Meine Damen und Herren, angesichts der Tatsache, dass mir vom lieben Gott eine Frau an meine Seite gestellt worden ist und wir vom lieben Gott mit sieben Kindern gesegnet worden sind, ist es eine Ungeheuerlichkeit, dass ich mir in diesem Hause sagen lassen muss, die Ehe sei eine Institution zur Vermehrung von Kindern.
Meine Damen und Herren, wir wollen uns nichts vormachen. Der Justizminister hat es gerade treffend gesagt. Selbstverständlich akzeptieren wir Demokraten das, was
Ihnen, meine lieben GRÜNEN und Sozialdemokraten, will ich sagen, Ihnen geht es nicht um das Gesetz zur Gleichstellung, sondern Ihnen geht es um eine andere Republik. Das will ich Ihnen zum Schluss noch gesagt haben.
Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 4 abstimmen.. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 14/6771 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Nun lasse ich über den Tagesordnungspunkt 5 abstimmen. Dieser Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 14/7338 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/7721 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die Neufassung des Gesetzentwurfs. Ich verweise insofern auf die Drucksache 14/7721.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieses Gesetz so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Mitglieder der Fraktion der CSU. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ
NEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Das Gesetz ist so angenommen. Es hat den Titel „Gesetz zur Ausführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes“.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das Wahlergebnis der vorher durchgeführten Richterwahl bekannt. An der Wahl haben 134 Abgeordnete teilgenommen. Auf Frau Dagmar Ruderisch entfielen 84 Stimmen. Mit Nein stimmten 6 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthielten sich 44 Abgeordnete. Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Dagmar Ruderisch mit Wirkung vom 1. November 2001 zum berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs gewählt hat.
Eine Bitte des Stenografischen Dienstes möchte ich noch weitergeben. Die Niederschriften des zweiten Teils der heutigen Sitzung sind nicht mehr bis zum Sitzungsende fertig zu stellen, weshalb sie den Rednern hier im Plenarsaal auch nicht mehr zugestellt werden können. Aus diesem Grunde bitte ich die Redner, von den am Rednerpult aufliegenden gelben Formularen Gebrauch zu machen, falls Sie die Niederschriften an eine Adresse außerhalb des Hauses zur Korrektur übersandt haben wollen.
Die CSU-Fraktion hat mitgeteilt, dass anstelle von Frau Staatssekretärin Görlitz Herr Kollege Pschierer zum Mitglied der Enquete-Kommission „Mit neuer Energie in das neue Jahrtausend“ bestellt werden soll. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wer mit dem Vorschlag der CSU-Fraktion einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr Kollege Pschierer zum Mitglied der Enquete-Kommission „Mit neuer Energie in das neue Jahrtausend“ bestellt worden. Der Tagesordnungspunkt 8 ist damit erledigt.
Abstimmungen über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden.
In Absprache mit allen Fraktionen soll im Rahmen dieser Abstimmung zusätzlich über folgende Dringlichkeitsanträge beschlossen werden, die erst während der letzten Woche abschließend in den Ausschüssen behandelt wurden und nicht auf der Antragsliste stehen:
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Paulig, Kellner und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Dr. Dürr, Paulig, Kellner und anderer und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Elisabeth Köhler, Paulig, Kellner, Münzel und Fraktion (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)
Diese Dringlichkeitsanträge und die entsprechenden Beschlussempfehlungen liegen Ihnen in Drucksachenform vor.
Bevor wir zur Beschlussfassung über diese Dringlichkeitsanträge kommen, gebe ich noch bekannt, dass im Einvernehmen mit den Fraktionen die Listennummer 40 – das ist der Antrag der Abgeordneten Dr. Kempfler, Welnhofer, Hölzl und anderer betreffend „Effizienter Einsatz der DNA-Analyse“ auf der Drucksache 14/6545 – von der Tagesordnung abgesetzt wird.
Auf Antrag der CSU-Fraktion soll außerdem bei der Listennummer 41 – das ist der Antrag der Abgeordneten Kaul, Dinglreiter, Dr. Kempfler betreffend „Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrslärm“ auf der Drucksache 14/6585 über das abweichende Votum des mitberatenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit abgestimmt werden.
Bei den aufgerufenen Dringlichkeitsanträgen der Abgeordneten Dr. Dürr, Paulig, Kellner und Fraktion betreffend „Bericht über die Sicherheit der bayerischen Atomkraftwerke“, Drucksache 14/7409, und „Bericht über die Sicherheit des geplanten Forschungsreaktors FRM II“, Drucksache 14/7410, soll auf Wunsch der CSU-Fraktion der Abstimmung das jeweils abweichende Votum des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie zugrunde gelegt werden. Inhaltlich verweise ich insofern auf die Drucksachen 14/7673 und 14/7675.