Wenn die CSU unsere Forderungen im Bildungsausschuss auf ein dienstrechtliches Zuordnungsproblem verkürzt, das es eigentlich gar nicht gibt, lenkt sie damit bewusst von der bestehenden Problematik ab. Die Lehrer im Mobilen Sonderpädagoschen Dienst sind und bleiben dienstrechtlich Lehrer des Förderzentrums.
Eklatante Probleme dagegen bestehen – wie in unserem Antrag nachzulesen ist – in der Kapazität und bei den Arbeitsbedingungen. Die angekündigten 27 zusätzlichen MSDs sind ein Tröpfchen auf dem heißen Stein und können die vielen Anfragen der allgemeinen Schulen in keiner Weise zufrieden stellen.
Eine zeitraubende Diagnostik und Beratung – so bestätigen uns die Fachleute – lässt eine gemeinsame zieldiffe
Unsere Erfahrungen im Bildungsausschuss gaben Anlass, den Antrag „Berücksichtigung von außerschulischen Gutachten“, Drucksache 14/4907, zu stellen. Es ist festgestellt worden, das sich die Gutachten außerschulischer Fachleute denen der Schule vehement widersprechen und dass sie bei der Entscheidung über die Schullaufbahn nicht immer einbezogen wurden.
Wir fordern deshalb die Staatsregierung auf, die Vorwürfe der Eltern ernst zu nehmen und diese Handhabung entsprechend zu ändern.
Geschickterweise entzog man sich im Bildungsausschuss der Verantwortung und verschob die Kompetenz an das Schulamt. Unklar bleibt, wer kontrolliert, ob und inwieweit das Schulamt Fremdgutachten in seine Entscheidung einfließen lässt – ich vermute, im Augenblick wohl niemand.
Mit dem letzten Antrag – „Integrationspädagogische Aus- und Fortbildung aller Lehrämter“, Drucksache 14/4908 – wollen wir erreichen, dass künftige Lehrerinnen und Lehrer aller Lehrämter während des Studiums auf die Aufgaben des gemeinsamen Unterrichts sowie der gemeinsamen Erziehung vorzubereiten sind.
Das heißt, sie sollen sich auf Kinder mit unterschiedlichem Lernniveau oder Lern- und Leistungsschwächen einstellen können. Die CSU räumt zwar ein, dass eine gemeinsame zieldifferente Unterrichtung anders ausgebildete Lehrer verlange, sie aber diese Integration nicht mittragen könne. Als Haupteinwand wurde vorgebracht, der Begriff „Integrationspädagogik“ sei zu ungenau und der Umfang viel zu groß.
Dazu möchte ich sagen: Es geht für Studierende, die noch nicht in der Praxis stehen, nicht um den Erwerb von Unterrichtskompetenz, sondern um die „Einführung in die Grundlagen und Probleme der Integration“; es geht um Fragestellungen, Lösungsansätze, um Forschungsergebnisse zum gemeinsamen zieldifferenten Unterricht bzw. zum Unterricht unter Heterogenitätsbedingungen. Das kann, wie zum Beispiel in Berlin seit 2000 verpflichtend, eine zweistündige Lehrveranstaltung sein.
Kolleginnen und Kollegen der CSU, entscheidend ist doch, dass es um die Unterrichtung von heterogenen Gruppen geht, um soziales Lernen und – bedingt durch den gemeinsamen Unterricht – um eine notwendige Kooperationskompetenz zweier Lehrkräfte. Der CSU scheint immer noch nicht klar geworden zu sein, dass Teamarbeit als die zukunftsfähige Kompetenz zu sehen ist – übrigens natürlich auch für Lehrkräfte an den Ganz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in einer sich immer schneller und tief greifender wandelnden Gesellschaft ist es das Gebot, Solidarkompetenz, soziale Kompetenz zu vermitteln und damit dazu beizutragen, eine humane, eine gerechte, mitfühlende Gesellschaft zu schaffen mit Rücksicht der Starken auf die Schwachen, und ich meine, wir als politisch Verantwortliche müssen deshalb dazu beitragen, Integration zum zentralen Element der Bildung zu machen, beginnend im Kindergarten, sich fortsetzend über Grund- und weiterführende Schulen bis hin zur Berufsausbildung. Unsere Anträge, Kolleginnen und Kollegen, bieten die beste Möglichkeit, auf diesem Weg erfolgreich zu sein.
Ich darf abschließend daran erinnern: Gemeinsam in diesem Haus haben wir den Artikel 118 a in der Bayerischen Verfassung verankert, und gemeinsam sollten wir aus diesem Grund Schulen schaffen, in denen unter entsprechenden Rahmenbedingungen Integrationsklassen zur Normalität – besser noch – zur Qualitätsoffensive der Schule gehören.
Im Vergleich zu den Beschlüssen in den zuständigen Ausschüssen bleibt vielen von Ihnen, Kolleginnen und Kollegen der CSU, jetzt noch eine Chance, unseren Anträgen doch noch zuzustimmen. Lassen Sie unsere Kinder nicht im Stich!
Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss Sie heute etwas mit sonderpädagogischer Fachsprache belasten, aber das ist wohl nötig, weil doch durch manche Fehlentwicklungen in unserer Gesellschaft die Sonderpädagogik eine immer größere Bedeutung gewonnen hat.
Es ist nicht so, dass wir von der CSU mit der Integration auf Kriegsfuß stehen, und wir haben auch nicht Schritte verhindert, sondern wir meinen, dass die Schritte in die richtige Richtung gehen sollen.
Die vorliegenden Anträge der SPD laufen unter dem Obertitel „Aufbruch zur zieldifferenten Integration“. Aufbruch? Ich meine, wir müssen in diesem Bereich nicht aufbrechen; wir sind eigentlich schon eine geraume Zeit auf dem Weg, und unsere jetzige Aufgabe ist es, den richtigen Weg im Auge zu behalten und sich vor allem über das Ziel des Weges im Klaren zu sein.
Was wir seit etwa 1995 in Bewegung gesetzt haben, ist viel. Auf jeden Fall haben wir neben der beispielhaften Ausgliederung des Förderschulsystems hier in Bayern und der damit verbundenen speziellen Förderung je nach Behinderungsart zudem vielerlei Möglichkeiten der
Im Juli 1998 haben wir dann ein ganzes Paket von Beschlüssen verabschiedet, durch die unsere Intentionen in die Praxis umgesetzt werden sollen. Wir haben die ersten Ergebnisse dieser flexiblen Beschulung behinderter Kinder abgewartet und sind jetzt dabei, diese Ergebnisse zu verwerten. Das ist mit ein Grund dafür, warum wir nach der Anhörung vor gut einem Jahr nicht sofort gehandelt haben:
Jetzt ist es an der Zeit, die entsprechenden Artikel des EUG zu durchleuchten und eventuell Änderungen vorzunehmen.
Allerdings muss dabei klar festgehalten werden, was zieldifferente Integration bedeuten soll, und das ist nämlich genau das Problem. Wir meinen – wir wissen, was wir meinen –, wenn behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden, dann sollen sie an den gleichen Lerninhalten arbeiten. Es können und müssen diese Lerninhalte aber nicht in gleicher Höhe zur gleichen Zeit in gleicher Schnelligkeit erreicht werden. So ist es übrigens in jeder Schulklasse.
Unter erfolgreichem Lernen verstehen wir, dass das Kind in der Lage ist, sich aktiv am Unterricht der Klasse zu beteiligen, dass es dem Unterricht folgen kann. Das Kind soll also nicht nur im Raum anwesend sein. Nach unseren Vorstellungen soll aber nicht in einer Klasse an verschiedenen Lerninhalten nach verschiedenen Lehrplänen unter Aufgliederung in verschiedene Gruppen Unterricht erteilt werden. Damit ist ein Modell mit zwei oder drei Lehrern gemeint, bei dem verschiedene Gruppen ein Eigenleben führen.
Ich möchte auch begründen, warum wir dagegen sind: Sie sind dann untereinander sozial isoliert. Ziel wäre aber gerade die soziale Integration durch gemeinsamen Unterricht.
Ich stelle das hier deutlich fest, weil letzte Woche am Runden Tisch unserer Behindertenbeauftragten, Frau Stein, gerade in diese Richtung diskutiert wurde und unter Integration durch zieldifferenten Unterricht solche Modelle angedacht wurden.
Es wird auch so gern von Diskriminierung gesprochen. Dabei werden das Grundgesetz, die Bayerische Verfas
sung und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitiert. Dabei sagt das Urteil eindeutig, es ist in jedem Fall zunächst zu prüfen, ob der festgestellte sonderpädagogische Förderbedarf an der allgemeinen Schule unter deren Rahmenbedingungen und mit Unterstützung durch mobile sonderpädagogische Dienste gedeckt werden könne. Erst wenn diese Fördermaßnahmen an der allgemeinen Schule nicht durchführbar seien, so sei an eine Förderschule zu überweisen.
Das ist in den Beschlüssen vom Juli 1998 berücksichtigt. Überhaupt ist nahezu alles, was in den heute vorliegenden Anträgen der SPD eingefordert wird, 1998 angegangen und durch Beschlüsse geregelt worden.
Dieser Antrag läuft ins Leere. Die dort verfolgten Ziele sind schon festgelegt und werden fachlich berücksichtigt. Der Umsetzungsprozess findet statt. Wir gehen von einem ganzheitlichen Ansatz aus. Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird nicht defizitorientiert durchgeführt. Vielmehr soll er im Zusammenhang mit den Kräften und Stärken der Person, den Lebensumständen und der sozialen Grunderfahrungen gesehen werden. Er hängt aber auch von den Aufgaben, den Anforderungen und den Fördermöglichkeiten der jeweiligen Schule ab. Der Förderplan wird auf der Basis einer Analyse der Person und des Umfeldes erstellt. Dabei geht es nicht um Aussonderung, sondern um die Integration des Kindes in die individuell richtige Schullaufbahn auf der Grundlage einer umfangreichen Diagnostik und Beratung. So wurde es jedenfalls im Jahre 1998 beschlossen.
Nun zum Antrag auf Drucksache 14/4905, mit dem Förderausschüsse für Grundschulen gefordert werden. In diesem Antrag wird erklärt, die Eltern würden ausgesperrt und vor vollendete Tatsachen gestellt. In schwierigen Fällen sollte in einer Gemeinschaftsleistung entschieden werden. Auch hier ist die Hausaufgabe bereits erledigt. In den Beschlüssen von 1998 ist festgelegt, dass alle an der Entscheidung Beteiligten – also die Fachärzte, die schulpsychologischen Dienste, die Schulbehörden, die aufnehmende Schule und vor allem die Eltern selbst – sich zusammensetzen und einen intensiven Beratungsprozess durchführen. Dabei ist entscheidend, dass eine bedarfsorientierte Gruppe aus dem Umfeld des Kindes gebildet wird, nicht eine schwerfällige Institution.
Nun zum Antrag auf Drucksache 14/4906, mit dem erweiterte Aufgaben und die Ausstattung der mobilen sonderpädagogischen Dienste gefordert wird. Dieser Antrag umfasst fünf Punkte:
Erstens. Die MSD sollen für zieldifferenten Unterricht eingesetzt werden. Wenn dabei unter dem Begriff „Zieldifferenz“ das verstanden wird, was ich soeben dargelegt habe, wäre dies abzulehnen.
Zweitens. Der Ausbau der MSD ohne eine Reduzierung der Lehrerstunden an den Förderschulen. Dieser Ausbau wird ständig fortgesetzt. Seit 1995 sind aus 2600 Lehrerstunden 7700 geworden. Das entspricht in etwa 300 vollzeitbeschäftigten Lehrern. Die mobilen sonderpädagogischen Dienste sind in jedem Jahr aufgestockt worden. Bei Personalnot mobile sonderpädagogische Dienste an der Förderschule abzuziehen und mobile Dienste stillzulegen, entspricht nicht unserer Intention. Deshalb haben wir das Aktionsprogramm „Förderschulen“ eingebracht.