Protocol of the Session on April 5, 2001

Zur zweiten Frage: Es gibt eine Bund-Länder-Vakzinebank bei der Firma Bayer. Das ist die einzige Firma, die in Deutschland zur Produktion des Impfstoffes zugelassen ist. Dort sind 2,1 Millionen Impfstoffdosen vorrätig. Wir zahlen jährlich 3,5 Millionen DM ein. Wir haben gemeinsam mit anderen Ländern veranlasst, dass die Produktion hochgefahren wird. Wir können von dort pro Woche eine Million Dosen bekommen. Hessen und das Saarland waren bisher nicht bei der nationalen Vakzine

bank und beziehen mittlerweile von einem französischen Produzenten Impfstoffe.

Belastungen durch Bekämpfungsmaßnahmen lassen sich nicht in Zahlen fassen, ob nun mit Impfungen oder ohne. Ich kann nur eine kurze Hochrechnung machen: Wenn wir in Bayern präventiv flächendeckend alle Tiere impfen würden, würde das 100 Millionen DM kosten, abgestufte Impfungen entsprechend weniger.

Zu den Fragen drei und vier: Bei der derzeitigen MKSSeuchenlage bestehen keine Pläne oder Überlegungen, die Almbeschickung zu untersagen oder einzuschränken. In diesem Zusammenhang sind auch keine zusätzlichen Kosten für die Grünfutterbeschaffung zu erwarten. Den Wanderschafhaltern ist es im Zuge der Schutzmaßnahmen gegen die MKS-Einschleppung untersagt, frei über fremde Flächen zu ziehen.

Es ist ihnen jedoch freigestellt, mit ihren Herden einen Standort aufzusuchen, der die Ernährung der Schafe bis zum Ende der zwingend erforderlichen Schutzmaßnahmen sicherstellt. Wir wollen also die Verbreitung durch die Schafe verhindern. Das können auch zusammenhängende eigene oder gepachtete Weideflächen sein, die, sofern sie nicht unmittelbar – allerdings nicht auf dem Triebweg – erreichbar sind, in einem Transportfahrzeug beschickt werden müssen. Eine flächendeckende Schutzimpfung – das ist der jetzige Stand – gegen MKS ist EU-weit verboten. Wir haben die Strategie, die ich jetzt noch einmal erläutert habe. Wenn die Tiere getötet und unschädlich beseitigt werden müssen, dann wird der Bauer aus der Tierseuchenkasse entschädigt.

Nummer 5 betrifft konkrete Maßnahmen zur Eindämmung des legalen und insbesondere des illegalen Viehtransports. Es gibt ganz klare Transportbeschränkungen. Das bedeutet, dass jedes Veterinäramt, sowohl das aufnehmende als auch das abgebende, die Erlaubnis geben muss. Damit wir nicht einen riesigen Parteienverkehr bei den Landratsämtern haben, haben wir die Sache dahingehend vereinfacht, dass derjenige, der die Transportgenehmigung braucht, dem Landratsamt ein Fax schickt und angibt, in welche Gemeinde er die Genehmigung geschickt haben will. Er muss dann zu der Gemeinde gehen und kann die Genehmigung abholen. Die Gemeinde stempelt das Fax ab, so dass daraus ein Original wird. Wir haben nämlich festgestellt, dass ein Fax leicht kopiert werden kann und somit die Möglichkeit zum Betrug besteht. Jeder hätte sich selbst eine Transportgenehmigung ausstellen können. Deshalb müssen wir Wert auf das Original legen. Es läuft nun aber dezentral über die Gemeinden.

Es gibt Handels- und Transporteinschränkungen beim Klauentierverkehr. Es gibt ferner Auflagen für Veranstaltungen mit Pferden aus dem Vereinigten Königreich. Wir sagen Veranstaltungen mit Pferden ab, wie zum Beispiel den Georgi-Ritt. Wir ermitteln den Verbleib von Tieren und Waren aus europäischen MKS-Regionen, und es gibt eine amtliche Beobachtung von Tieren, die aus diesen Regionen kommen.

Wir verstärken die Zollkontrollen und suchen speziell nach Reiseproviant, wir aktivieren Krisenzentren auf

Kreisebene, und wir haben eine riesige Informationskampagne mit Flugblättern gestartet, die in mehreren Sprachen, auch in Türkisch, abgefasst sind. Dies ist wichtig, weil bekanntermaßen vor Ostern viele Schafe geschlachtet und verfrachtet werden.

Lassen Sie mich zur sechsten und letzten Frage kommen. Speiseabfälle sind ein sehr großes Problem. Es ist bei uns verboten, unerhitzte Speiseabfälle zu verfüttern. Die Anlagen zur Speiseabfallerhitzung werden regelmäßig mindestens zweimal im Jahr durch den beamteten Tierarzt überprüft. Einmal im Jahr wird ein maschinentechnischer Sachverständiger beteiligt. Dabei wird überprüft, ob die Voraussetzungen, nämlich Erhitzung auf 90°, Dauer von 60 Minuten unter ständigem Rühren und eine Korngröße von maximal 50 mm, erfüllt sind. Ich kann Ihnen das auch noch schriftlich geben. Wir haben Anfang 1999 77 Anlagen gehabt. Jetzt haben wir nur noch die Hälfte. Das ist ein Risikofaktor erster Ordnung. Da müssen wir verstärkt Vorsicht walten lassen.

Damit sind im Wesentlichen die Fragen, die Sie gestellt haben, beantwortet. Wenn es noch Zusatzfragen gibt, dann bitte ich darum, diese zu stellen.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Sprinkart?

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Ja, ich habe gerade dazu aufgefordert.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich hätte noch drei Fragen. Äußern Sie sich doch bitte zu dem dreißigtägigen Milchablieferungsverbot, das verhängt werden soll. Dazu gibt es divergierende Aussagen. Dann bitte ich noch um Stellungnahme zu den Wildparks und den Hegeschauen.

Staatsminister Sinner (Verbraucherschutzministe- rium) : Die sind natürlich gesperrt. Die entsprechende Passage über das Milchablieferungsverbot finde ich im Moment nicht im Text. Ich kann Ihnen das schriftlich geben. Ich bin auch der Meinung, dass wir in Bezug auf die Wildparks sehr vorsichtig sein müssen. Wir sollten überlegen, ob wir Parks wie den Ebersberger Park oder den Forstenrieder Park schließen, weil die Verfütterung eine Gefahr darstellt. Ich habe schon vor zwei Wochen den Landwirtschaftsminister darauf hingewiesen. Soweit ich informiert bin, sind entsprechende Schilder an den Wildparks aufgestellt worden.

Ich möchte zu den Veranstaltungen allgemein etwas sagen. Man sollte nicht in Panik verfallen. Der Bauer geht auch zu Veranstaltungen und besucht sonntags in der Regel die Kirche. Die Bauern sind fromm. Es ist auch wichtig, dass man betet. Das hilft nämlich auch. Die Kinder gehen in die Schule, und Nebenerwerbslandwirte arbeiten in großen Fabriken. Deshalb glaube ich nicht, dass es unbedingt notwendig ist, Hegeschauen abzusagen. Es ist aber unbedingt notwendig, dass der Landwirt alle hygienischen Maßnahmen trifft, wenn er in seinen Stall geht, und dass er nicht mit derselben Kleidung in

den Stall geht, in der er vorher Veranstaltungen besucht hat. Das wäre in höchstem Maße fahrlässig. Darauf muss man die Landwirte hinweisen.

(Hofmann (CSU): Wir ziehen uns vor dem Kirchgang um!)

Herr Hofmann zieht sich sogar vor dem Kirchgang um. Das ist begrüßenswert. Wichtig ist aber, Herr Kollege Hofmann, sich nach dem Kirchgang noch einmal umzuziehen. Der Pfarrer bekommt nicht die Maul- und Klauenseuche, aber die Schweine bekommen sie, wenn sich der Bauer nicht umzieht. Das ist der entscheidende Punkt. Wir haben kein Problem mit den professionellen Landwirten, wie Herr Kollege Hofmann einer ist. Probleme bereiten die zahlreichen Hobbytierhalter, die das ganze lockerer als die professionellen Landwirte sehen. Diese wollen wir über die Medien erreichen. Ich bitte die Kollegen vor Ort darum, alles zu tun, damit wir unser Ziel erreichen. Ich sehe eine gute Chance, dass MKS bei uns nicht auftritt. Meine Prognose liegt bei fifty-fifty. Jeder Tag, an dem wir keinen MKS-Fall haben, ist ein gewonnener Tag. Die warme Witterung und die UV-Strahlung gefällt uns, dem Virus gefällt sie aber nicht.

Ich sage noch einmal in aller Deutlichkeit: Wir haben genügend Impfstoff, und die gesamte Verwaltung, alle Tierärzte und der Tiergesundheitsdienst stehen Gewehr bei Fuß. Letzterer wurde viel gescholten, aber wir brauchen ihn in dieser Frage. Wir haben ein MKS-Telefon eingerichtet, wo sich sofort zehn Tierärzte zuschalten können. Wir können impfen, sobald es notwendig ist. Wir bitten die GRÜNEN und die SPD, unseren Antrag zu unterstützen, damit die Option einer flächendeckenden Impfung möglich wird. Das wird mit unserem Antrag noch einmal unterstrichen. Wir fordern auch die Bundesregierung auf, entsprechende Verhandlungen mit Brüssel einzuleiten.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Mir ist mitgeteilt worden, dass sich der Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/6275, das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, durch die Erklärung des Staatsministers erledigt hat.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/6283, das ist der Antrag der Fraktion der CSU, seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Da die Zeit für die Beratung der Dringlichkeitsanträge verstrichen ist, werden die weiteren Dringlichkeitsanträge in die dafür zuständigen Ausschüsse überwiesen. Besteht damit Einverständnis? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann wird so verfahren.

Ich gebe jetzt das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Dr. Scholz und anderer und Fraktion, betreffend den fränkischen Grundig-Standorten eine Zukunft geben, Drucksache 14/6274, bekannt. Mit JA haben 56, mit NEIN 83 gestimmt. Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 13

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Herr Kollege Hartenstein hat gemäß § 63 Absatz 7 der Geschäftsordnung Einzelberatung zur Listennummer 74 beantragt. Dieser Antrag betreffend „Geschosse aus abgereichertem Uran (DU-Geschosse); Keine Lagerung in der Bundesrepublik Deutschland“, Drucksache 14/5486, wird deshalb von der Gesamtabstimmung über die Antragsliste ausgenommen und später behandelt.

Über die Listennummern 14, 16, 45, 51, und 84 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den nach der Geschäftsordnung der Abstimmung jeweils zugrunde zu legenden Beschlussempfehlungen der Ausschüsse kein Votum der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN vorliegt.

Ich lasse zunächst über die Listennummer 14 – das ist der Antrag der Abgeordneten Naaß, Franzke, Strasser und anderer (SPD), betreffend „Rücknahme der 40-Stunden-Woche für Beamte in Bayern“, Drucksache 14/4417 – abstimmen.

Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die Ablehnung. Wer dagegen dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 16; das ist der Antrag der Abgeordneten Heike, Hofmann, Willi Müller und anderer (CSU), betreffend „Polizei; Schwerbehindertenprogramm“, Drucksache 14/4443.

Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Der Antrag ist damit angenommen.

Ich lasse über die Listennummer 45 – das ist der Antrag der Abgeordneten Naaß, Franzke, Lochner-Fischer und anderer (SPD), betreffend „Fehlzeiten der Beschäftigten

des öffentlichen Dienstes; hier: Statistische Erfassung von Schwangerschaften als Krankheit“, Drucksache 14/5183 – abstimmen.

Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes empfiehlt eine Neufassung des Antrags; ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/6165. Wer dieser Neufassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamt Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Dann ist das so beschlossen.

Als Nächstes lasse ich über die Listennummer 51 – das ist der Antrag der Abgeordneten Willi Müller, Sackmann und anderer (CSU), betreffend „Ausbau partnerschaftlicher Strukturen“, Drucksache 14/5309 – abstimmen.

Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist wiederum das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dem Antrag ist ebenfalls zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 84; das ist der Antrag des Abgeordneten Dr. Scholz und anderer (SPD), betreffend „Ausbau des Hochschul- und Forschungsstandortes Region Nürnberg; Max-PlanckForschungseinrichtung in Nordbayern“, Drucksache 14/4576.

Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt eine Neufassung des Antrags; ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/6152. Wer dieser Neufassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist wiederum das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist auch dieser Antrag so beschlossen.

Gesondert lasse ich auch über die Listennummern 24, 28, 32, 33 und 54 abstimmen, um die in den Anträgen bzw. Beschlussempfehlungen enthaltenen Berichtstermine zu aktualisieren.

Ich lasse über die Listennummer 24 abstimmen; das ist der Antrag des Abgeordneten Hartenstein (fraktionslos), betreffend „Bericht über Produkte, die aus Überträgertierarten gewonnen/hergestellt werden“, Drucksache 14/4735.

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen; ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/6130. Ergänzend hierzu schlage ich vor, das Berichtsdatum „31.03.2001“ durch „15.05. 2001“ zu ersetzen.

Wer dem Antrag in der Fassung des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus.

Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist es ebenfalls so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 28; das ist der Antrag des Abgeordneten Hartenstein (fraktionslos) , betreffend „Bericht über gesicherte und nicht mehr auszuschließende Übertragungswege“, Drucksache 14/4739.

Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheitsund Familienpolitik empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in Zeile 1 nach dem Wort „Landtag“ die Worte „als Grundlage für eine nachfolgende gemeinsame Anhörung mit dem Landesgesundheitsrat“ eingefügt werden. Dem stimmt der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu, allerdings mit der weiteren Maßgabe, dass im vierten Spiegelstrich des zweiten Absatzes das Wort „Zahnnervbehandlungen“ durch das Wort „Zahnbehandlungen“ ersetzt wird.

Die CSU-Fraktion hat beantragt, der Abstimmung das Votum des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugrunde zu legen. Ergänzend hierzu schlage ich vor, das Berichtsdatum „31.03.2001“ durch „15.05.2001“ zu ersetzen.

Besteht damit Einverständnis, dass ich über den Antrag in dieser Form abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Antrag in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Berücksichtigung der von mir vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist wiederum das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Dann ist auch hier so beschlossen.