gelernte Kranken- und Altenpflegekräfte, die bei uns bereits erfolgreich arbeiten, das Land verlassen müssen.
Auch beim Vollzug der Altfallregelung von 1999 sieht unsere Bilanz eher mager aus, da das Innenministerium mit seiner restriktiven Auslegung, insbesondere bei den Mitwirkungspflichten, nur zu einer äußerst geringen Zahl von Anerkennungen gekommen ist. Meines Erachtens tut sich hier ein generelles Problem auf: Es kann nicht im Sinne der Erfinder, der Innenminister des Bundes und der Länder sein, dass einstimmige Beschlüsse der IMK in den Ländern höchst unterschiedlich ausgelegt und vollzogen werden mit der Folge, dass zum Beispiel in Niedersachsen deutlich mehr Altfälle anerkannt werden als in Bayern, obwohl in Niedersachsen weniger Ausländer leben.
Hierzu ein Einzelfall: Die Eingabe eines Vietnamesen hat uns mehrfach beschäftigt. Dieser Fall wurde zuerst im Januar 2000 für positiv erledigt erklärt, da die Ausländerbehörde mitgeteilt hatte, nach der Altfallregelung eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.
Der Fall wurde im Zuge einer wohl breiter angelegten Revision der von den Ausländerbehörden anerkannten Altfallregelungen wegen mangelnder Mitwirkung des Petenten später negativ beurteilt, weil sich in den Akten ein Vermerk befand, er habe eine Unterschrift unter einen Antrag verweigert.
Dieser Fall zeigt deutlich, durch welche Spitzfindigkeiten des Innenministeriums sich die niedrigen Altfallzahlen in Bayern erklären lassen. Deshalb hat es mich sehr gefreut, dass die CSU-Fraktion uns bei unseren Bemühungen um Sachaufklärung unterstützt hat und wir so die Akten von der Ausländerbehörde anfordern konnten.
Mittlerweile hat uns der Rechtsanwalt des Petenten mitgeteilt, dass seinem Mandanten nun doch eine Aufenthaltsbefugnis nach der Altfallregelung erteilt werden konnte. Sosehr mich der positive Ausgang natürlich freut, bleibt doch ein etwas seltsamer Nachgeschmack ob des Verhaltens des Ministeriums in diesem Fall.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Frau Abgeordneten Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Dies ist übrigens einer von insgesamt nur zwei Fällen, in denen wir im Berichtszeitraum die Akten angefordert haben. Alle diesbezüglichen Ängste der Staatsregierung sind also weit hergeholt.
Insgesamt war die Behandlung der Ausländereingaben für den Ausschuss nicht nur zahlenmäßig, sondern vor allem auch menschlich gesehen eine starke Belastung. Ich erinnere zum Beispiel an den Fall Aslanian, den wir auch im Plenum behandelt haben, aber auch an den Fall einer 20jährigen Äthiopierin, die mit 15 Jahren nach Deutschland gekommen ist und große Angst vor einer Rückkehr hat. In München wird sie von vielen Menschen betreut, die ihr helfen wollen, hier Fuß zu fassen. Sie traut sich nicht, zur äthiopischen Botschaft zu gehen, um die notwendigen Reisepapiere zu bekommen.
Wir haben versucht, einen Beschluss zu fassen, der diesem konkreten Einzelfall gerecht wird. Ich meine, dass auch die Betreuerinnen gemerkt haben, dass wir es trotz unterschiedlicher politischer Grundauffassungen gelegentlich doch schaffen, vernünftige Beschlüsse auch zu solch heiklen Themen zustande zu bringen.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich den vielen Hunderten, wahrscheinlich sind es sogar Tausende, von Mitbürgerinnen und Mitbürgern danken, die sich in unserem Land einsetzen für Flüchtlinge, für abgelehnte Asylbewerber, für diejenigen, die den Schutz unserer Gemeinschaft brauchen.
und viele Mühen auf sich nehmen. Gelegentlich werden sie deswegen sogar schief angesehen, und dennoch tun sie es. Herzlichen Dank.
Ich komme jetzt zu Petitionen, die uns zugegebenermaßen menschlich weniger, aber zahlenmäßig durchaus auch belastet haben, nämlich die Eingaben aus dem Bereich des Baurechts. Zwar haben wir die medienträchtigste Eingabe aus diesem Bereich, nämlich zum Bau von McDonald’s am Irschenberg, nicht im Petitionsausschuss abgehandelt, weil jemand aus dem Umweltausschuss so schlau war und noch einen entsprechenden Antrag eingereicht hat, damit diese Eingabe in den Umweltausschuss gekommen ist, aber lassen wir das einmal beiseite.
Insgesamt 26% sämtlicher Eingaben, die wir zu behandeln hatten, stammten aus dem Bereich des Baurechts. Auch hier möchte ich einen Einzelfall darstellen, der zeigt, dass sich der Einsatz auch lohnt.
Nach sehr widersprüchlichen Empfehlungen einer örtlichen Baubehörde begehrten die Petenten im Juli 1997 eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage auf einem Grundstück, das ihnen gehört. Unter Hinweis auf das nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich und die Nähe zu einem Naturschutzgebiet wurde dem Vorhaben entgegen vorheriger mündlicher Inaussichtstellung aber keine Genehmigung erteilt. Zusammen mit dem anschließenden Widerspruchsverfahren sind den Petenten dabei nicht unerhebliche Verfahrenskosten entstanden.
In diesem wie in vielen anderen Fällen bewährte sich im Ausschuss die Anhörung des anwesenden Petenten, der klar zum Ausdruck brachte, dass er ursprünglich keinen Neubau, sondern nur einen Anbau an das bestehende Gebäude geplant hatte, dass aber der Kreisbaumeister aus städtebaulichen Gründen gemeint hat, es solle ein einzelnes Haus gebaut werden, sodass der Petent dieses Vorhaben weiter verfolgt hat.
Konnte also dem Petenten im Ergebnis bei der Realisierung des Bauvorhabens als Anbau, wie er es ursprünglich wollte, geholfen werden, so bleibt er dennoch auf erheblichen Kosten sitzen, und das letztlich nur deshalb, weil von einer Behörde schlechte Beratungsarbeit geleistet wurde.
Umso wichtiger war es, meine ich, dass der Petent wenigstens im Eingabenausschuss ein Forum gefunden hat, das diesen Sachverhalt entsprechend würdigte. Ich meine, dieser Fall kann positiv in der Rubrik „Aktives Beschwerdemanagement“ abgelegt werden.
Auch in diesem Berichtszeitraum haben wir, wie ich schon gesagt habe, bei Baurechtseingaben einige Erfolge vorzuweisen. So haben wir uns mehrfach gegen Beseitigungsanordnungen von Dachgauben ausgesprochen und konnten eine dauerhafte Duldung erreichen, meistens nachdem ein entsprechender Ortstermin eine gewisse Relativität des Begriffes „Verunstaltung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbildes“ ergeben hatte. In einem Fall gelang es dem Ausschuss mittels eines Berücksichtigungsbeschlusses, die Revidierung der Auffassung zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage zu erreichen. Auch dies wäre ohne einen vorherigen Ortstermin nicht möglich gewesen.
Insgesamt haben die Kolleginnen und Kollegen nicht weniger als 123 Ortstermine durchgeführt. Ich meine, das Gespräch vor Ort mit den Beteiligten ist aktives Beschwerdemanagement in seiner allerbesten Form.
Ich danke deshalb allen Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz vor Ort, der bekanntlich immer mit einigen Mühen und Terminproblemen verbunden ist, ganz herzlich und hoffe, dass dieses besondere Engagement auch nach der Verkleinerung des Landtags, wenn wir mit mehr Petitionen pro Kopf zu rechnen haben, nicht nachlassen wird.
Ein Fall aus dem Bereich des Namensrechts hat Schwachpunkte der gesetzlichen Regelungen aufgezeigt. Eine Petentin begehrte nämlich die Änderung des Familiennamens für ihren aus erster Ehe stammenden Sohn Sebastian. Sie ist inzwischen in zweiter Ehe verheiratet und gemeinsam mit dem geschiedenen Mann sorgeberechtigt für den Sohn Sebastian. Eine Änderung des Familiennamens wurde nicht nur von sämtlichen Familienmitgliedern gewünscht, sondern auch vom leiblichen Vater befürwortet.
Im Januar 1997 erhielt die Petentin vom zuständigen Landratsamt die Auskunft, dass ein entsprechender Abänderungsantrag den mindestens einjährigen Bestand der zweiten Ehe voraussetzt. Der im Juli 1998 bzw. im Januar 1999 erneut gestellte Antrag führte aber aufgrund der in der Zwischenzeit mehrfach erfolgten Änderungen der Rechtsgrundlagen wieder nicht zum Erfolg, da dies nämlich jetzt den Verzicht des Vaters auf sein Sorgerecht vorausgesetzt hätte, was beide Eltern
Auch in diesem Fall schaffte die Anhörung, diesmal nicht der Petentin, sondern des Vaters von Sebastian, Klarheit über die Hintergründe, warum ein Verzicht des Vaters auf das Sorgerecht kein guter Weg wäre. Wir sind im Ausschuss dann übereingekommen, diesen Fall der Staatsregierung als Material für ihre Bundesratsinitiative zur Änderung des Namensrechts mit auf den Weg zu geben. Ich glaube, dass die Behandlung dieses Falles durch den Ausschuss trotz des zunächst negativen Ergebnisses von der Petentin durchaus akzeptiert werden konnte.
Eingaben aus den Strafvollzugsanstalten – hier ist besonders die Vorarbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Gefängnisbeiräten lobend zu erwähnen – und aus den Bezirkskrankenhäusern haben uns auch wieder viel Arbeit beschert. Erwähnenswert ist ein Besuch unseres Ausschusses im Bezirkskrankenhaus Haar, wo wir ein intensives Gespräch mit der Krankenhausleitung, mit den Ärzten und den Patientensprechern führen konnten.
Von den etwa 150 Gnadengesuchen, mit denen wir uns zu befassen hatten, möchte ich einen Fall herausgreifen. Der Petentin, einer Mutter von zwei Kindern, war die Bewährung widerrufen worden, weil sie eine verhängte Geldstrafe nicht rechtzeitig bezahlt hatte. Ihre Verurteilung ging zurück auf die von ihrem geschiedenen Ehemann hinterlassenen Schulden, mit denen sie nicht klargekommen war. Dieser Fall beschäftigte den Ausschuss mehrfach, da auch der CSU-Berichterstatter bemüht war, die Inhaftierung der Mutter von zwei Kindern zu verhindern, zumal sie auch wieder eine Arbeit gefunden hatte. Schließlich lehnte der Ausschuss das Gnadengesuch aber dann doch mit Mehrheit ab.
Mit größtem Erstaunen habe ich dann später der Presse entnommen, dass auf eine Intervention des Kollegen Dr. Weiß, der damals noch nicht Justizminister war, der Petentin dann doch die Gefängnisstrafe unter Auflagen erlassen wurde.
Zu entnehmen war dies übrigens unserer Hauszeitung „Maximilianeum“. Ich meine, gerade diesen Fall sollte sich die CSU-Mehrheit in unserem Ausschuss in puncto Selbstverständnis und Selbstbewusstsein zu Herzen nehmen und den Mut aufbringen, ihre eigenen Erkenntnisse im Einzelfall auch in einen Beschluss umzusetzen. Ein Ruhmesblatt für unseren Ausschuss war das jedenfalls nicht.
Diesen Teil des Berichts über die Arbeit des Eingabenausschusses möchte ich schließen mit einem wirklich herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz und für die Zusammenarbeit auch über die Fraktionsgrenzen hinweg. Mein Dank gilt selbstverständlich auch den Vertretern der Ministerien, die selbst dann freundlich geblieben sind, wenn wir ihnen die
sprichwörtlichen Löcher in den Bauch gefragt haben, und die sich bemüht haben, uns bei unserer Arbeit zu unterstützen. Immerhin konnten wir den oftmals mit großen Aktentaschen ausgestatteten Beamten in dieser Wahlperiode ein besseres Ambiente bieten mit unserem neuen Sitzungssaal 2, den uns die Landtagsverwaltung mit dem kollegialen Einverständnis des Ausschussvorsitzenden Dr. Wilhelm für unsere manchmal doch überbesuchten Sitzungen zur Verfügung gestellt hat.
Auch dafür sage ich allen Beteiligten herzlichen Dank, selbstverständlich auch den Herren Klotz und Miller sowie allen Mitarbeitern im Eingabenreferat und all denen, die in den verschiedenen Ausschüssen mit Eingaben befasst sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir auch einige Anmerkungen zu Reformüberlegungen. An erster Stelle steht für mich die Neufassung des Petitionsgesetzes. Seit der Verfassungsreform von 1997, als der Artikel 115 Absatz 2 mit einer gesetzlichen Ermächtigung ausgestattet worden ist, stehen wir bei den Bürgerinnen und Bürgern, denen wir die Verfassungsänderung vorgelegt hatten, im Wort. Während den kommunalen Spitzenverbänden in der Geschäftsordnung bereits ein Anhörungsrecht zugestanden worden ist, ist bisher bei den Petitionen, die den Bürger unmittelbar betreffen, noch nichts geschehen. Vielmehr hat man die Sache noch auf die lange Bank geschoben, letztlich wohl aus Angst, dem Innenministerium und der Verwaltung zu nahe zu treten. Dabei geht es nur darum, in Bayern den Zustand herbeizuführen, den praktisch alle anderen Bundesländer und auch der Bund seit Jahrzehnten haben.
Es geht nämlich darum, dass wir unsere Sachaufklärungsinstrumente, zum Beispiel Aktenanforderung und Zugang zu Behörden, endlich als parlamentarische Anspruchsgrundlagen normieren und uns nicht mit Gnadenakten und Selbstverpflichtungen der Staatsregierung zufrieden geben, und zwar deshalb, weil wir diese Rechte im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger auszuüben haben. Dass wir die Instrumente so verstehen und daraus keinen politischen Meinungskampf machen, zeigt schon die Tatsache, dass im Berichtszeitraum nur in zwei Fällen die Akten überhaupt angefordert worden sind.
Darüber hinaus sollte ein neues Petitionsgesetz auch die Tatbestände der Unzulässigkeit von Eingaben in übersichtlicherer Weise darstellen. Derzeit sind diese Bestimmungen nämlich zwischen Petitionsgesetz und Geschäftsordnung unsystematisch verteilt. Meiner Ansicht nach gehört zu einem modernen Petitionsgesetz aber auch die Geltendmachung von Sachaufklärungsmöglichkeiten für die Minderheit. Der parlamentarische Alltag zeigt, dass die Mehrheitsfraktion bei der Kontrolle der Regierung, wenn auch nicht immer, sondern nur gelegentlich, einer gewissen Trägheit unterliegt. Deshalb liegt eine Verankerung solcher Möglichkeiten letztlich im Interesse des Bürgers an einer effektiven Petitionsarbeit. Das möchte ich hier aber nicht vertiefen; dazu werden wir noch an anderer Stelle Gelegenheit haben.
Neben dem Projekt Petitionsgesetz erscheinen mir auch Überlegungen zur Steigerung der Effizienz des Eingabeverfahrens erforderlich, und zwar im Hinblick darauf, dass sich in der nächsten Wahlperiode die gleiche oder eine noch höhere Zahl von Eingaben auf weniger Abgeordnete, die als Berichterstatter in Betracht kommen, verteilen werden. Ein Lösungsansatz könnte zum Beispiel eine Straffung der Petitionsbehandlung durch stärkere Konzentration von Eingaben im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sein.
Was im Übrigen die eine Eingabe aus dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten betrifft, so sollten wir die Dinge nach meiner Meinung gleich in der Geschäftsordnung so regeln, dass solche Eingaben auch in den Eingabenausschuss kommen. Dann gibt es da nicht mehr die Not der Eingabebehandlung in diesem Fachausschuss.
Dabei muss unsere Arbeit auch mit einer verstärkten Zuarbeit durch die Landtagsverwaltung kombiniert werden. Das entspräche in etwa der Praxis vieler anderer Bundesländer und des Bundestages. Ziel muss es sein, dass genügend Zeit und Arbeitskraft für die Petitionsfälle bleiben, in denen etwas bewegt werden kann. Zum anderen müssen die Berichterstatter in lediglich formalrechtlichen Verfahren entlastet werden.
Als Vorsitzender des Eingabenausschusses möchte ich das Fachausschussprinzip bei der Eingabenbehandlung ausdrücklich nicht grundsätzlich infrage stellen. Denn es hat unbestreitbare Vorteile, insbesondere den, dass Eingaben von Kommunen, Bürgervereinigungen, Interessenverbänden und Einzelpersonen, die nicht nur einen Einzelfall, sondern generelle Probleme betreffen, unmittelbar zusammen mit den hierzu zur Behandlung anstehenden parlamentarischen Gegenständen beraten werden und damit unmittelbar am parlamentarischen Willensbildungsprozess teilhaben können.
Gerade zusammen mit der öffentlichen Sitzung, die bei uns in Bayern gegenüber allen anderen Landtagen und dem Bundestag einmalig ist, ist das wichtig. Ich kann mich gut daran erinnern, wie Besucher, die wir hier aus Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt hatten, gestaunt haben, dass sie bei uns an einer Sitzung des Eingabenausschusses teilnehmen durften, weil die Sitzungen öffentlich sind, und darüber gestaunt haben, dass im Ausschuss Petenten reden durften. Das passte in deren Vorstellungswelt überhaupt nicht hinein.
Leider regiert die SPD nicht in allen Ländern. In Rheinland-Pfalz hat lange genug die CDU regiert. Aber ich gebe Ihnen gern zu: Das ist keine Frage des Gegensatzes zwischen SPD und CSU. Wir sind schließlich alle miteinander stolz darauf, dass wir dieses Verfahren so haben. Das habe ich gegenüber anderen immer wieder herausgehoben; dazu hatte ich viele Gelegenheiten. Das hat also nichts mit der CSU zu tun; so engstirnig sollten wir da nicht sein.
Ich meine, dass uns die Instrumente der Öffentlichkeit der Sitzungen und der Anhörung von Petenten eine