Protocol of the Session on January 30, 2001

Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zur Kabinettsumbildung machen. Sie sprechen sehr schnell von dritter und vierter Wahl. Dann könnte man in Berlin von der achten Wahl sprechen, weil schon sieben Minister zurückgetreten sind und drei noch unter Beschuss stehen.

Sie haben bisher – Gott sei Dank – noch keine Regierung bilden müssen. Wir hoffen, dass dies auch in Zukunft nicht der Fall sein wird. Aber wenn man eine Regierung bildet, weiß man immer, dass es verschiedene Optionen, verschiedene Rahmenbedingungen gibt. Man entscheidet sich in der Abwägung für eine Lösung. Wenn dann eine Lösung nicht mehr zur Verfügung steht, entscheidet man sich mit einem anderen Akzent für eine andere Lösung. Das sagt also überhaupt

nichts aus über Dritt-, Viert- und Fünfklassigkeit. Wir – auch Sie in der Opposition – sollten den Kollegen, die hier ein neues Amt übernehmen, die Fairness entgegenbringen, die Chance geben, dass sie sich bewähren können.

(Zuruf von Renate Schmidt (SPD): Das kommt doch aus Ihrer Fraktion!)

Es kommt nicht aus unserer Fraktion. Die Begriffe „fünfte oder sechste Lösung“ transportieren Sie doch ständig. Das sollten Sie nicht tun.

Wir glauben, dass wir mit der jetzigen Lösung eine sehr überzeugende Besetzung des Ministeriums gefunden haben. Wir kennen unseren Eberhard Sinner, und Sie werden mit ihm noch Bekanntschaft machen. Sie werden sich wundern. Genauso ist es mit der neuen Staatssekretärin.

Was die Verschiebungen betrifft, die Sie kritisiert haben, so wissen Sie, wie der Rahmen ist, was die Zahl der möglichen Kabinettsmitglieder in Bayern angeht. Es ist nun einmal notwendig, dort einen Schwerpunkt zu setzen. Ich möchte Ihnen auch sagen, dass wir in Bayern in der Umweltpolitik sehr, sehr viel erreicht haben, was Wasserqualität, Luftverschmutzung und Abwasser anbelangt. Daher ist durchaus vertretbar, hier einmal einen neuen Schwerpunkt zu setzen und den Staatssekretärsposten zu verschieben. Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Orientierung auf ein neues Ministerium, auf eine Konzentration der Kompetenzen sehr zukunftsweisend ist, ähnlich wie es seinerzeit die Einrichtung des Bayerischen Umweltministeriums war. Im Übrigen: In einer Zeit, als Ihr Vormann noch Steine in die Luft geworfen und Polizisten niedergeschlagen hat, haben wir ein Umweltministerium eingerichtet.

(Beifall bei der CSU – Widerspruch bei den GRÜ- NEN)

Ich glaube schon, dass das sehr an den Haaren herbeigezogen ist – wir verstehen das natürlich –, wenn Sie jetzt von Regierungskrise reden. Ich glaube, dass hier sehr überlegt, sehr angemessen vorgegangen worden ist, dass es nicht irgendwelche Rundumschläge gegeben hat und auch nicht geben sollte. Wenn Minister Miller für etwas angegriffen wird, was in der Vergangenheit liegt, sollten wir alle berücksichtigen, dass die Politik in Deutschland und nach meiner Meinung auch in der EU diese Krise falsch eingeschätzt und damit die Parameter falsch gesetzt hat, wodurch in der Folge falsche Risikoabwägungen getroffen worden sind. Aber diese fehlerhaften Abwägungen sind überall in Deutschland getroffen worden. Deshalb besteht überhaupt kein Grund für Ihre Forderung nach Rücktritt bayerischer Minister. Betätigen Sie sich doch dort, wo Sie Verantwortung haben.

(Maget (SPD): Sie sind ja zurückgetreten!)

Schauen Sie sich in Deutschland um, was Regierungskrisen betrifft. Ich weiß gar nicht, wie viele Minister schon in Schleswig-Holstein zurückgetreten sind. Der Skandal im Schlachthof von Kiel ist schon erwähnt worden. Oder nehmen Sie andere Bereiche und ziehen Sie einmal in

Betracht, dass schon sieben Minister der Bundesregierung zurückgetreten sind. Daher sollten Sie nicht von Regierungskrise reden. Wir haben keine Regierungskrise. Wir müssen aus bestimmten Dingen Konsequenzen ziehen, Neuorientierungen vornehmen. Dem dient diese Regierungsumbildung und dem dient auch die Einrichtung dieses neuen Ministeriums. Wir begrüßen das und werden das auch von der CSU-Fraktion aus nachhaltig unterstützen.

(Beifall bei der CSU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.

Ich lasse zunächst Beschluss fassen über die vom Ministerpräsidenten bestimmte Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche – das ist der Tagesordnungspunkt 1. Der Ministerpräsident hat hierzu in seiner Rede auf sein Schreiben an mich vom 29. Januar verwiesen. Dieses Schreiben wurde an die Fraktionen verteilt. Darin hat der Ministerpräsident im Einzelnen vorgeschlagen:

Es wird ein Geschäftsbereich, also ein Staatsministerium, für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz errichtet.

Das neue Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz erhält gemäß Artikel 53 Satz 3 der Verfassung folgende Aufgaben zugeteilt:

Aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie:

Förderung der Verbraucherberatung.

Aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

die Angelegenheiten der Ernährung, insbesondere die Ernährungsberatung, die Festsetzung von Standards für Qualitäts- und Herkunftsprogramme sowie die Bestimmung der Lehrgangsinhalte der Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Bereich Ernährung und die Mitwirkung an ernährungsbezogenen Ausbildungsinhalten in der ländlichen Hauswirtschaft,

die Angelegenheiten des Futtermittelrechts.

Aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit:

das Gesundheitswesen und das Veterinärwesen einschließlich der Umweltmedizin, des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, des Arzneimittelwesens, des Berufsrechts und Ausbildungs- und Prüfungswesens für die Berufe des Gesundheits- und Veterinärwesens, die eine Hochschulausbildung erfordern, der Gesundheitsvor- und Gesundheitsfür

sorge, der sport- und bädermedizinischen Fragen sowie der Geschäftsführung des Landesgesundheitsrats,

die medizinischen Fragen der Krankenhausversorgung einschließlich der psychiatrischen Versorgung sowie die Konzessionierung von Privatkrankenanstalten,

den Arbeitsschutz einschließlich des technischen und stofflichen Verbraucherschutzes, des Betriebsschutzes, des Arbeitszeitschutzes, des Sonderarbeitsschutzes für Jugendliche und Frauen, der Arbeitsmedizin mit den Berufskrankheiten, der Gewerbeaufsicht und der Gewerbehygiene sowie die Überwachung überwachungsbedürftiger Anlagen – jeweils, soweit nicht die Zuständigkeit der Staatsministerien des Innern, für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen oder für Landesentwicklung und Umweltfragen gegeben ist,

die Mitwirkung an der Aufsicht über den Fachbereich Sozialverwaltung der Beamtenfachhochschule im Aufgabenbereich Gesundheit und Verbraucherschutz,

die Mitwirkung an ernährungsbezogenen Ausbildungsinhalten in der städtischen Hauswirtschaft.

Darüber hinaus erhält das Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz folgende Aufgaben:

Qualitätssicherungssysteme bei Lebensmitteln,

Mitwirkung bei der Qualitätssicherung der landwirtschaftlichen Erzeugung im Hinblick auf Gesundheit und Ernährung,

Kontrolle der landwirtschaftlichen Erzeugung im Hinblick auf Gesundheit und Ernährung,

Mitentscheidung über die strukturelle Ausrichtung der wissenschaftlichen Entwicklung in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz,

Forschung und Forschungsförderung in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz.

Das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit wird entsprechend dem Aufgabenübergang künftig die Bezeichnung „Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen“, das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten künftig die Bezeichnung „Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten“ führen.

In den Aufgabenbereich des Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz nicht einbezogen sind die

dem Staatsministerium des Innern für den Rettungsdienst und den polizeiärztlichen Dienst,

dem Staatsministerium der Justiz für die Gesundheitsfürsorge im Justizvollzug einschließlich des anstaltsärztlichen Dienstes,

dem Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für das Herzzentrum,

dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für das Krankenhauswesen, das Unterbringungswesen einschließlich der Fachaufsicht über den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aufgrund einer strafgerichtlichen Entscheidung, für Angelegenheiten der Sozialversicherung (gesetz- liche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten und Knappschaftliche Versicherung) und für Angelegenheiten des Ladenschlusses

obliegenden Angelegenheiten.

Das Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie wirkt ferner auch künftig an der Förderung der Verbraucherberatung mit.

Mit dem Aufgabenübergang gehen folgende bisher im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit ressortierten Ämter und Behörden auf das Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz über:

Landesuntersuchungsämter für das Gesundheitswesen,

Akademie für das öffentliche Gesundheitswesen,

Geschäftsstelle des Landesgesundheitsrats,

gerichtsärztliche Dienste,

Akademie für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin – –

(Unruhe des Abgeordneten Dr. Hahnzog (SPD))