Das heißt also, wir haben nicht nur den Fehlbedarf, der in Ihrem Hause festgestellt worden ist, sondern wir haben sogar einen dreißigprozentigen Fehlbedarf über das ganze Land verteilt. Es gäbe also genügend Raum für Organisationen wie Pro Familia.
Ich weiß nicht, was dagegen spricht, die freiwerdenden Stellen aufzuteilen, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht Regensburg auch gesagt hat, Dualität sei nicht Pluralität. Dazu möchte ich Ihnen auch gerne aus dem Verwaltungsgerichtsurteil zitieren:
Die Beklagtenvertreterin hat in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass der Beklagte mit den Kommunen zudem die Auffassung vertreten habe, zur Gewährleistung eines pluralen Angebots reiche es aus, wenn ein freier Träger gefördert werde. Deshalb habe man an Stelle der Förderung des Klägers andere Beratungsstellen aufgestockt.
Dieser Auffassung liegt bereits eine fehlerhafte Verwendung des Begriffes „plural“ zugrunde. Der Begriff kann hier nicht im Sinne der Grammatik verwendet werden, wonach bereits zwei Träger als plural erscheinen. Vielmehr wird der Begriff „plural“ hier für das vielfältige Nebeneinander (Brockhaus) von Interessen, Meinungen, Anschauungen und Wertvorstellungen verwendet. Er nimmt Bezug auf die plurale bzw. pluralistische Gesellschaft. In diesem Sinne ist das Angebot von nur zwei Trägern noch nicht als ausreichend plurales Angebot anzusehen, zumal der Kläger sich als weiterer weltanschaulich alternativer Träger angeboten hat.
Jetzt schauen wir wieder in unsere Heimat Unterfranken, nämlich in meine engere Heimat Untermain, Landkreis Miltenberg-Aschaffenburg. Dort haben wir die Gesundheitsämter und den Sozialdienst katholischer Frauen.
Dazu sagt das Verwaltungsgericht Regensburg, das ist dual und nicht plural im Sinne des Bundesgesetzes und des bayerischen Gesetzes.
Ich komme zu der Frage, wie ich darauf komme, dass Sie die Gesundheitsämter stärken wollen. Ich sehe von Ihnen keinerlei Signal dafür, dass sowohl in Regensburg als auch in Unterfranken bei dem bestehenden Bedarf Pro Familia zum Zuge kommen soll.
Frau Stamm, wir haben mit Donum Vitae und „Frauen beraten Frauen e. V.“ zwei Organisationen, die aus dem
katholischen Spektrum heraus arbeiten. Das dürfen sie auch. Dagegen haben wir uns nie ausgesprochen.
Herr Hofmann, von Ihnen brauche ich das nicht beurteilen zu lassen. Sie brauchen mir nicht zu sagen, was ich zu vertreten habe und was nicht.
Ich stehe hier auch für die vielen Frauen, die nicht katholisch und nicht evangelisch sind, sondern die sich an eine Organisation wenden wollen, zu der sie Vertrauen haben. Sie sagen, das ist kein Problem. Das ist aber ein Problem, weil eine Organisation, die das für die nicht katholischen und nicht evangelischen Frauen gewährleistet, eben nicht vorhanden ist. Es gibt keine einzige.
Frau Ministerin, ich will Ihnen erklären, wie ich zu meiner Aussage betreffend die Gesundheitsämter komme. Bedarf ist vorhanden, und zwar landesweit schon wegen des Berechnungsschlüssels und regional. Am 8. Juni 2000 gab es ein Treffen Ihres Ministeriums mit den Regierungen. Darüber gibt es ein Protokoll, in dem steht:
Sobald sich abzeichnet, dass ein bestimmter Standort nicht rechtzeitig mit einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle mit Einzugsbereich besetzt werden kann, sind alle Vorbereitungen für eine vorübergehende personelle Verstärkung an den staatlichen Gesundheitsämtern zumindest für einen Übergangszeitraum von zirka drei bis vier Monaten zu treffen.
Aufgrund dieser Passage komme ich auf die Gesundheitsämter. Obwohl ein Fehlbedarf existiert, gibt es keine Anzeichen, dass dieser Bedarf durch andere Organisationen wie Pro Familia gedeckt wird. Es heißt, notfalls müssen die Gesundheitsämter einspringen. Genau das wollen wir aber nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Fickler, ich kann nicht nachvollziehen, weshalb die CSU dem SPD-Antrag nicht zustimmen kann. Ich habe ein wenig den Eindruck, als ob wir – was selten genug vorkommt – mit unserer Auffassung näher bei Frau Stamm stehen als Sie.
Frau Dr. Fickler, es ist kein Widerspruch, zu sagen, wir haben nichts dagegen, dass die neuen Organisationen wie Donum Vitae unterstützt werden, aber wir wollen trotzdem, dass Pro Familia anerkannt und unterstützt wird. Davon, dass wir Pro Familia um jeden Preis anerkennen wollen, war nicht die Rede. Es versteht sich von selbst, dass das nur geschehen kann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wir rufen selten dazu auf, gegen ein Gesetz zu verstoßen. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern.
Eines muss ich sagen: Das plurale Angebot war zum Beispiel in Unterfranken in den letzten Jahren nur deshalb vorhanden, weil Pro Familia anerkannt ist und die Beratung zwei Jahre lang aus eigenen Mitteln bestritten hat. Ein Bedarf ist vorhanden. Hier geht es speziell um die Finanzierung. Ich will deutlich sagen, damit es im Protokoll festgehalten wird: Ich gehe davon aus, dass dann, wenn zum Beispiel in Unterfranken ein weiterer Bedarf festgestellt wird, dieser zusätzliche Bedarf nicht künstlich heruntergerechnet wird. Das ist die erste Feststellung. Der Bedarf muss tatsächlich festgehalten werden. Es darf hier nichts manipuliert werden, um es deutlich zu sagen. Ich gehe aber davon aus, dass das nicht passiert. Nach dem, was Frau Stamm hier gerade gesagt hat, gehe ich weiter davon aus, dass es für die Sozialministerin keine Lösung ist, das Personal bei den Gesundheitsämtern aufzustocken. Ansonsten hätte ich Frau Stamm völlig falsch verstanden.
Wir müssen zu einem echten pluralen und nicht nur zu einem dualen Angebot kommen. Wobei ich sagen muss, wer sich in dem Bereich etwas auskennt und vielleicht schon einmal dort tätig war, weiß, dass die Beratungsstellen untereinander intensiv verknüpft sind und miteinander arbeiten. Ich glaube, das ist nicht der Streitpunkt.
Frau Dr. Fickler, ich sage es noch einmal: Eine Anerkennung erfolgt dann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn der Bedarf vorhanden ist, der nicht heruntergerechnet werden darf, muss auch eine Finanzierung erfolgen.
Frau Münzel, wir würden uns keinen Gefallen tun, wenn wir sagen, das ist eine innerkirchliche Angelegenheit. Damit würden wir den Staat und die Staatsregierung aus der Verantwortung entlassen. Das möchte ich nicht. Es liegt in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass ein plurales Angebot vorhanden ist. Man kann nicht sagen, das sollen die Kirchen untereinander ausmachen. Dann könnte man auch sagen, das sollen die Wohlfahrtsverbände untereinander ausmachen. Ich denke, das ist gerade bei einem so sensiblen Thema nicht möglich.
Ich hoffe – und eine entsprechende Lösung zeichnet sich ab –, dass wir hier gemeinsam die wirklich notwendige Erhöhung der Bezuschussung beschließen. Ich denke, alle Beratungsstellen haben diese bitter nötig. In den letzten Jahren war es für sämtliche Beratungsstellen nicht leicht, die fehlende Finanzierung auszugleichen.
Frau Stamm, ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Appell an Sie richten – ich hoffe, ich habe Sie richtig
verstanden –: Dort, wo Bedarf besteht und Pro Familia nach den gesetzlichen Richtlinien anerkannt werden kann, sollten wir in eine Finanzierung eintreten. Ich denke, dann gibt es ein vernünftiges plurales Angebot in Bayern und alle Frauen können sich dort beraten lassen, wo sie gern möchten.
Herr Ritter, zu Ihrer Bemerkung möchte ich sagen, die Gesundheitsämter sind deshalb leider nicht die richtigen Beratungsstellen, weil – –
Herr Ritter, es geht nicht um die Neutralität, sondern darum, dass Frauen in dieser schwierigen Lebenslage – ich glaube, das können Männer nicht ganz so gut nachvollziehen – die Möglichkeit haben, dort hinzugehen, wo sie sich geborgen fühlen. Das Gesundheitsamt ist deshalb problematisch, weil wir wissen, dass die Schwangerenberatung dort bei der Fülle der Aufgaben leicht an den Rand gedrängt wird oder mit anderen Aufgaben vermischt wird, um es vorsichtig zu sagen. Von daher halte ich es für die richtige Linie, die Beratung wie bisher den unterschiedlichen Trägern zu überlassen und die Hilfe auszubauen. Ich sage noch einmal: Ich gehe davon aus, dass wir in der Sache, auch was Pro Familia anbelangt, zu einer gemeinsamen Lösung kommen.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/4455 – das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – 1 Stimmenthaltung bei der Fraktion der SPD. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 14/4477 der SPD-Fraktion seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Dies ist die Fraktion der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um die Ausgestaltung des künftigen Länder-Finanzausgleichs. Ziel unseres Antrags ist es, die Staatsregierung in ihrem Bemühen, einen Anreiz und ein leistungsgerechtes Finanzausgleichssystem zu schaffen, zu unterstützen und dies auf Bundesebene möglichst bald durchzubekommen. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass damit der Freistaat Bayern den finanzschwachen Ländern nicht schaden möchte, sondern es geht darum, mit Leistungsanreizen dafür zu sorgen, dass auch diese Länder die Chance haben, sich aus eigener Kraft zu finanzstarken Ländern zu entwickeln. Hierfür ist das Saarland ein gutes Beispiel. Wenn im Augenblick isoliert die Lohnsteuer um 100 DM steigt, geht der saarländische Haushalt um 6,90 DM zurück; die Kommunen bekommen allerdings noch 15 DM. Dies kann kein System sein, das positiv und leistungsgerecht ist und mit dem wir in die Zukunft gehen. Ich möchte betonen, dass der Freistaat Bayern – ob im Bundesrat oder wo auch immer – deutlich gemacht hat, dass er hinter den neuen Ländern steht, und hierfür hat er auch seine Solidarität bekundet.
Lassen Sie mich aus den früheren Jahren zwei bis drei Zahlen nennen. Vom Jahr 1950 an bis 1999 hat der Freistaat Bayern fast 16 Milliarden DM an Leistungen erhalten. Wir haben aber auch in den letzten Jahren fast 16 Milliarden DM zurückgezahlt. Das heißt, wir sind als einziges Land durch die gute Politik der letzten 40 Jahre in Bayern von einem Nehmerland zu einem Geberland geworden. Aber Fakt ist, dass derzeit – das sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen – fast jede zehnte Mark des Haushalts in den Länderfinanzausgleich fließt und damit natürlich unseren Haushalt ganz besonders mit belastet. Was bei den Menschen gilt, sollte auch im Staatswesen gelten: Es müssen Anreize bestehen, um gestalterisch aktiv zu werden und um politische Gestaltungsräume auszuschöpfen. Die hierfür notwendige Eigenverantwortung der Länder wollen wir mit unserem Antrag erreichen, um damit zu zeigen und den Ländern die Möglichkeit zu geben, dass sie gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern zeigen können, was sie durch ihre Politik an guten Früchten erreicht haben. Deshalb ist es entscheidend, dass auch der Bund im Rahmen der Neuregelung bei seinen Zahlungen bleibt und dass die insgesamt 26 Milliarden DM aus den Bundesergänzungszahlungen, die bisher eingeplant sind, beibehalten werden; dies ist unumgänglich notwendig.
Verschärft hat sich die Situation im Augenblick natürlich auch durch die im Zuge des Abstimmungsverfahrens zum Steuersenkungsgesetz gemachten Versprechungen des Bundes leider auch in Sachen Finanzausgleich. Das Zustandekommen der Beschlüsse und deren Bewertung, die wir heute nicht groß zu diskutieren brauchen, halte ich nach wie vor für äußerst fragwürdig. Entscheidend ist für uns auch weiterhin, dass alle diejenigen, die ein Mehr an Steuereinnahmen haben, egal ob sie ausgleichsberechtigt oder ausgleichspflichtig sind, davon auch etwas erhalten und von zusätzlichen Leistungen auch etwas bekommen. Wir fordern in unserem