Dies sind die zu behandelnden Gesetzentwürfe und Dringlichkeitsanträge. Jetzt steigen wir in die Diskussion ein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich lege Ihnen heute den Entwurf des Doppelhaushaltes 2001/2002 vor. Dieser erste Doppelhaushalt des neuen Jahrtausends ist zugleich der letzte Doppelhaushalt des Freistaates, der noch in DM aufgestellt wird – im Entwurf, der Ihnen vorliegt, sind bereits die Euro-Vergleichsbeträge ausgewiesen, gewissermaßen zur Eingewöhnung. Hauptkennzeichen dieses Haushaltes ist der konsequente und fortschreitende Abbau der Neuverschuldung. Die veranschlagte Neuverschuldung wird erstmals seit 1974 unter 1 Milliarde DM sinken. Damit kommt der Freistaat dem Haushalt ohne Neuverschuldung ein wesentliches, ein entscheidendes Stück näher. Der Freistaat leistet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Finanzpolitik. Aus dem Teufelskreis steigender Staatsverschuldung und steigender Zinsbelastung auszubrechen, ist zentrale Herausforderung der Finanzpolitik. Der Abbau der Neuverschuldung ist dringend erforderlich. Dazu nenne ich nur drei Gründe – es gibt noch viele andere, aber das sind drei zentrale Gründe –:
Der erste Grund ist die Geldwertstabilität. Der Außenwert des Euro hat seit seiner Einführung um rund ein Viertel nachgegeben. Eine wesentliche Ursache hierfür liegt im fehlenden Vertrauen in die Finanzpolitik der wichtigsten Mitgliedstaaten der Wirtschafts- und Wäh
rungsunion. Der Abbau der Haushaltsdefizite der Teilnehmerstaaten an dieser Wirtschafts- und Währungsunion geht viel zu langsam voran. Zur stabilitätsorientierten Geldpolitik muss zwingend eine solide Finanzpolitik hinzukommen. Sie unterstützt die Notenbank in ihrer Aufgabe, für stabile Preise zu sorgen. Deshalb muss Ziel der Finanzpolitik auch sein, das Defizit der öffentlichen Haushalte abzubauen. Der Freistaat geht, wie ich deutlich sagen will, wie immer als Vorreiter bei der soliden Haushaltspolitik voran.
Der zweite Grund eine stabile Haushaltspolitik zu betreiben, ist der demographische Wandel. Meine Damen und Herren, die steigende Lebenserwartung und der zu erwartende Rückgang des Potenzials an Erwerbstätigen verändern die Relation der Beitragszahler und Leistungsempfänger in den Sozialsystemen auf dramatische Weise. Trotz steigender Beitragsbelastungen können die Leistungen für den Einzelnen daher nicht mehr steigen wie bisher. Bei dieser Ausgangslage verbieten sich weitere Lastenverschiebungen über die Haushalte in die Zukunft. Wir dürfen der Jugend keinen unüberwindbaren Schuldenberg überlassen, und wir müssen verhindern, dass die nächste Generation der Politiker, die schon in diesem Haus sitzt, aufgrund der Zinsbelastungen keinen Gestaltungspielraum mehr hat. Der finanzielle Gestaltungsspielraum für die Bewältigung zukünftiger Herausforderungen muss erhalten bleiben. Das Prinzip der Nachhaltigkeit, das sich in der Umweltpolitik bereits durchgesetzt hat und selbstverständlich ist, muss auch zur Handlungsmaxime in der Finanzpolitik werden.
Bei uns im Freistaat Bayern ist diese nachhaltige Politik bereits Eckstein und mit Zahlen, nicht nur durch Ankündigungen belegbar und nachweisbar. Mit dem Abbau der Neuverschuldung setzen wir diesen Kurs entschlossen fort.
Ein drittes Argument, warum wir diese Politik gestalten, ist die Zinsbelastung. Meine Damen und Herren, die Gesamtschulden aller öffentlichen Haushalte mit 2,3 Billionen DM verursachen Zinsbelastungen pro Jahr in Höhe von 140 Milliarden DM. Jeder weitere Anstieg der Schulden schränkt den politischen Handlungsraum weiter ein. Hinzu kommen die Risiken im Falle eines Zinsanstiegs. Wir sind derzeit in einer Anfangsphase, aber stellen Sie sich einmal vor, die Zinsen würden deutlich steigen: Von einem Tag auf den anderen hätten Sie auf allen Ebenen der öffentlichen Hand weit höhere Belastungen.
Deshalb wollen Staatsregierung und Mehrheitsfraktion ab dem Jahr 2006 ganz auf neue Schulden verzichten. Mit dem Doppelhaushalt, den ich Ihnen heute vorlege, wird die Neuverschuldung in zwei Schritten um jeweils 229 Millionen DM reduziert.
Der Zustand der Verschuldung stellt sich für Bayern im Vergleich mit anderen Ländern schon heute deutlich besser dar. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt bei uns 2950 DM. Sie ist die mit Abstand geringste in Deutschland. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der Länder lag 1999 mit 7689 DM mehr als doppelt so hoch. Daraus resultiert eine vergleichsweise niedrige Zinsaus
gabenquote von 3,4%. Das entspricht ebenfalls weniger als der Hälfte des Durchschnitts der alten Länder. Ich erinnere daran, dass der leider verstorbene Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Heinz Schleußer, zu mir immer sagte: „Ich habe eine drei Mal so hohe Zinsquote; dieser Abstand von 6%-Punkten ist Dein bayerischer Gestaltungsvorteil.“ Der wurde durch eine solide Finanzpolitik geschaffen, auf die wir stolz sind.
3,4% Zinsausgabenquote sind der Bayerischen Staatsregierung aber immer noch zu viel. Mit der Festschreibung eines Haushalts ohne Neuverschuldung wollen wir sowohl ein Zeichen setzen als auch uns selbst, nachfolgende Regierungen und Landtage binden. Ausnahmen sollen nur noch aufgrund der Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder bei vergleichbar schwer wiegenden Fällen möglich sein. Der Haushalt mit Neuverschuldung wird damit, anders als nach Artikel 115 des Grundgesetzes, künftig nicht mehr der Regelfall, sondern nur noch ein extremer Ausnahmefall sein. Im Grundgesetz ist Neuverschuldung noch der Regelfall; begrenzt wird nur die Größenordnung der Überschreitung des Haushalts durch Neuverschuldung. Die von uns gewollte klare Begrenzung der Verschuldungsmöglichkeit und deren Festschreibung in der Haushaltsordnung sind einzigartige Vorhaben in Deutschland. Weder der Bund noch irgendein anderes Land bindet sich so stark an eine Finanzpolitik.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Haushaltsordnung, den die Staatsregierung im Sommer dieses Jahres im Landtag eingebracht hat, ist die gesetzliche Verankerung des Haushalts ohne Neuverschuldung bereits auf den Weg gebracht. Mit dem vorliegenden Doppelhaushalt beginnt die konkrete Umsetzung. Der Abbau der für das Jahr 2000 veranschlagten Neuverschuldung von 1,37 Milliarden DM geht planmäßig voran. Im nächsten Jahr werden wir diese Neuverschuldung um 229 Millionen DM auf dann 1,14 Milliarden DM abzusenken, um im Jahr 2002 erstmals seit 1974 die Ein-Milliarden-Grenze zu unterschreiten. Dann werden wir einen Betrag von 0,91 Milliarden DM, sprich 910 Millionen DM, erreichen. Das ist ein Markenzeichen bayerischer Finanzpolitik und ein Signal an den Bund: nicht Ankündigungen, sondern nur konkrete Haushaltszahlen zählen, wie ich sie Ihnen heute vorlege.
Wir müssen noch einen zweiten Schritt tun. Der Abbau der Neuverschuldung kann nur der erste Schritt einer Politik der Entlastung künftiger Generationen sein. Wir dürfen uns nicht allein mit dem Abbau der Neuverschuldung begnügen. Das Ende der Neuverschuldung bedeutet nämlich nur, dass zu den bestehenden Schulden keine neuen mehr hinzu kommen. Die Schulden selbst werden durch den Verzicht auf Neuverschuldung noch um keine Mark weniger. Beunruhigte Bürger stellen uns immer wieder die Frage, was mit dem bis jetzt angehäuften großen Schuldenberg selbst sei. Der Schuldenberg des Freistaats Bayern beträgt über 36 Milliarden DM. Wir müssen die politischen Handlungsräume, die durch Zinsbelastungen verloren gegangen sind, wieder zu
rückgewinnen. Langfristig müssen die bestehenden Staatsschulden abgetragen werden. Die Bayerische Staatsregierung hat einen klaren Kurs eingeschlagen. So wurde zum Beispiel die Kreditermächtigung des Jahres 1999 in der Größenordnung von 1,84 Milliarden DM im Ist nicht in Anspruch genommen. Mehr noch: Wir haben im Jahr 1999 über 400 Millionen DM an bestehenden Schulden zurückgezahlt.
(Beifall bei Abgeordneten der CSU – Widerspruch bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Frau Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel Steuermehreinnahmen haben Sie denn in diesem Jahr gehabt?)
Eine solche echte Tilgung hat es in den letzten 30 Jahren nur zwei Mal gegeben. 1973 wurden rund 30 Millionen DM und 1989 wurden rund 110 Millionen DM Schulden zurückgezahlt. Die Tilgung von über 400 Millionen DM Schulden aus Steuermehreinnahmen des Jahres 1999, die im Übrigen andere Länder auch hatten, ist deshalb ein bedeutender Schritt zur Entlastung zukünftiger Generationen und ein Markstein sparsamer Haushaltspolitik. Darüber hinaus hat der Freistaat Bayern die guten Ergebnisse in der Vergangenheit genutzt, um eine Rücklage zu bilden, mit deren Hilfe die Steuerausfälle aufgrund der Steuerreform in der Anfangsphase aufgefangen werden können.
Über die Steuerreform der Bundesregierung wurde im Landtag schon wiederholt diskutiert. Am kommenden Freitag wird im Plenum des Bundesrats eine Ergänzung dieser Reform in zwei Punkten zur Abstimmung stehen. Der Freistaat Bayern wird dieser Ergänzung nicht zustimmen. Denn die Steuerreform der Bundesregierung greift nach unserer Auffassung nach wie vor zu kurz. Erstens kommt die Entlastung zu spät. Erst im Jahr 2005 wird ein entscheidender Entlastungsschritt getan. Innerhalb von fünf Jahren steigen aber Einkommen und Progression, und deshalb gibt es bei vielen nur eine Entlastungsillusion. Zweitens wird der Mittelstand, die Basis unseres wirtschaftlichen Erfolgs, benachteiligt. Und drittens wird das Steuerrecht aufgrund des unnötigen Systemwechsels bei der Körperschaftsteuer noch komplizierter. Meine Gespräche mit Finanzamtsvorstehern sind immer wieder ernüchternd. Diese sagen, sie hätten keine Ahnung in welcher Zeit, wie und mit welchem Personal sie die Umstellung bewältigen könnten.
Hinzu kommt, dass die Ökosteuer mit zusätzlichen Belastungen für Bürger und Unternehmen in Milliardenhöhe aufwartet. Was dem Bürger aufgrund der Steuerreform in der einen Tasche belassen wird, wird ihm durch die hohen Energiepreise aus der anderen Tasche herausgezogen. Der Steueranteil beim Benzin beträgt 66%. Die Ökosteuer trägt entscheidend zum starken Anstieg der Energiepreise bei. Deshalb muss sie abgeschafft werden.
Keinesfalls dürfen weitere Erhöhungsstufen realisiert werden. Im Bundesrat wird am Freitag ein Antrag auf
„6 Pfennig sind das Ende der Fahnenstange“, hat Kanzler Schröder versprochen. Jetzt soll der Benzinpreis nur in einer Stufe um 7 Pfennig erhöht werden, dann weiter in den anderen Stufen, die Mehrwertsteuer eingerechnet, um insgesamt 35 Pfennig. Selten hat es einen so offenen Bruch eines Versprechens wie hier gegeben, meine Damen und Herren.
(Lebhafter Beifall bei der CSU – Lebhafter Wider- spruch bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bis zum Jahr 2003 wird die Ökosteuer ein Aufkommen von 33 Milliarden DM erreichen. Hinzu kommt, sozusagen oben drauf, die Mehrwertsteuerbelastung.
Dies sind noch einmal 5,3 Milliarden DM, also insgesamt 38 Milliarden DM zusätzlicher Steuerbelastung. Meine Damen und Herren, wenn Sie dies im Zeitablauf verfolgen, werden Sie feststellen: Bei einer Personengruppe wird die so genannte Entlastung nach der Steuerreform weggenommen und kompensiert, bei anderen, die kaum oder überhaupt nicht entlastet werden, besteht eine dramatische, zusätzliche Belastung, insbesondere bei den sozial Schwächsten wie den Rentnern. Dass diese Personengruppe die Zeche bezahlt, halte ich für einen ungeheuren Vorgang.
Meine Damen und Herren, wie ich schon häufig auch an dieser Stelle festgestellt habe, halte ich die Verknüpfung der Ökosteuer mit der Entlastung bei den Rentenbeiträgen seit jeher für einen systematischen Fehler und Verschiebebahnhof. Jetzt ist Bundesfinanzminister Eichel offenbar auch die Erkenntnis gekommen und er sagt, diese Verknüpfung sei offenbar nicht richtig, da müsse man wohl etwas anderes machen, etwa Initiativen und Investitionen im Umweltbereich. Diese Richtung ist gar nicht so falsch. Aber gestern und vorgestern hat ihm der Bundeskanzler in diesem Punkt das Wort verboten. Das heißt, SPD und Grüne bleiben auf dem falschen Weg, den wir immer schon als falsch bezeichnet haben.
Was dies bedeutet, will ich anhand zweier Beispiele – viele andere Beispiele wären anfügbar – darlegen. Ein Spediteur zahlt für seinen 40-Tonner dieses Jahr allein an Steuern 6000 DM mehr. Hinzu kommen die Preissteigerungen am Markt, gleichgültig wer diese verursacht hat. Gleichzeitig erhalten die Konkurrenten dieses Spediteurs draußen in anderen Ländern der Europäischen Union deutliche, neue Vergünstigungen. Im Jahr 2003 soll allein die Belastung durch die Ökosteuer für einen Lastkraftwagen auf über 14000 DM steigen, während andere entlastet werden, mit denen dieser Spediteur in Europa über die Grenzen hinweg konkurrieren muss. So kann dies doch nicht weitergehen. Mit der Ökosteuer werden die ohnehin schon bestehenden Wettbewerbs
nachteile der deutschen Transportunternehmer weiter verschärft. Deshalb sind heute schon rund die Hälfte von 42000 Transportunternehmen in den roten Zahlen. Ich frage SPD und Grüne: Wollen Sie denn diesen Mittelstand kaputtmachen?
Ein zweites Beispiel. Der durchschnittliche Pendler mit einer täglichen Fahrstrecke von 50 km – die meisten Pendler draußen in Niederbayern fahren länger zu BMW -zahlt 320 DM allein an Ökosteuer auf das Benzin.
Ich verstehe, dass bei Grünen und SPD Aufregung herrscht, denn diese Zahlen und Fakten tun weh. Die Wahrheit ist, dies sind Fakten der Ungerechtigkeit, der Überforderung und der Dreistigkeit des Abkassierens.
(Lebhafter Beifall bei der CSU – Zurufe von der SPD und der Frau Abgeordneten Kellner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))
Selbst wenn man annimmt, dass der Pendler bei den Rentenbeiträgen als Arbeitnehmer entlastet wird, bleibt unter dem Strich ein dickes Minus von 300 DM. Im Jahr 2003 wird es noch toller, denn dann hat der einzelne ein Minus von 800 DM. Für einen normalen Einkommensbezieher, einen Familienvater mit 60000 DM Einkommen unter dem Strich 800 DM – warum verteidigen Sie nicht diese Menschen? Warum verteidigen Sie diese unsinnigen Steuern aus Berlin?
Jetzt kommt das Wundermittel: die Entfernungspauschale. Heute liegt ein Antrag vor, in dem Sie diese Entfernungspauschale ausdrücklich begrüßen. Diese entlastet die Bürger im ersten Jahr um insgesamt 2 Milliarden DM. Der Ökosteuer von insgesamt 25 Milliarden DM im Jahr 2001 setzen Sie 2 Milliarden DM, also nicht einmal zehn Prozent, entgegen. Dies ist eine Bagatellgrößenordnung.
Aber das ist nicht meine Hauptkritik. Bei denjenigen, die durch die Ökosteuer besonders belastet sind, etwa die Hausfrauen, Studenten und Sozialhilfeempfänger, ist auch diese Entlastung wirkungslos. Das heißt, durch diese Entfernungspauschale verschärfen Sie die soziale Schieflage Ihrer Ökosteuer. Sie verschärfen das Problem, aber lindern es nicht.
Die Verwendung ist eine zweite Frage. Die Entfernungspauschale kostet. Der Bund nimmt die Ökosteuer allein für sich ein. Doch die Entfernungspauschale zahlen Bund, Länder und Kommunen. Für Bayern kostet diese so genannte Ausgleichsmaßnahme „Entfernungspauschale plus Heizkostenzuschuss“ 210 Millionen DM. Die bayerischen Kommunen kostet diese so genannte Entlastungsmaßnahme 47 Millionen DM.
Dies ist eine zusätzliche Belastung ohne irgendwelchen Ausgleich. So geht Eichel im Bundeshaushalt, der am Freitag im Bundesrat behandelt wird, vor: Entlastung und Sparen auf Kosten Anderer. Rot-Grün macht es auch hier wiederum so.
Ich lese heute in den Zeitungen: Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen fordert den Bund auf, Ausgleich für die Entfernungspauschale zu bezahlen. „Eine Ausgleichsmaßnahme gegen den Benzinpreis“, so der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Clement, SPD. Seinem Land fehlen durch diese Entfernungspauschale bis zu 300 Millionen DM. Dies müsse der Bund ausgleichen, sonst könne man im Bundesrat nicht zustimmen.