In der Zeit seit dieser erfolgreichen Reform ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes des Bundes in Kraft getreten. Unser bayerisches Gesetz hat bereits 1998 wesentliche Änderungen des Bundesrechts vorweggenommen, sodass in Bayern, wie Frau Kollegin Dr. Baummann zu Recht ausführte, keine größeren Anpassungen mehr vorgenommen werden mussten – ein weiterer Beweis dafür, wie richtig wir 1998 mit unseren Entscheidungen lagen.
Der verbleibende Anpassungsbedarf beschränkt sich auf eine Reihe von Einzelregelungen. Vereinzelt wurden damit Änderungen des Bayerischen Hochschulgesetzes verbunden, denen das bisherige Rahmenrecht des Bundes entgegenstand und die erst durch die Deregulierung des Hochschulrahmengesetzes zugunsten der Länder
ermöglicht wurden. Diese Änderungen wurden mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes und des Bayerischen Hochschulgesetzes durch die Bayerische Staatsregierung vorgelegt und in den zuständigen Ausschüssen beraten. Kolleginnen und Kollegen, deshalb will ich mich darauf beschränken, nur einige, in meinen Augen durchaus lohnende Änderungspunkte vorzutragen.
So haben wir im Gesetzentwurf übernommen die Umwandlung von Stellen von Professoren auf Zeit in Stellen von Professoren auf Lebenszeit, allerdings nur dann, wenn der Professor oder die Professorin bei seiner oder ihrer Berufung nicht bereits Mitglied dieser Hochschule war. Kollegin Baumann hat sich in ihren Ausführungen über das Hausverbot – sie meinte das Hausberufungsverbot – ausgelassen. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine Hausberufung in zweifachem Sinne, wie es gekommen wäre, wenn wir diese Änderung nicht aufgenommen hätten, der langfristigen Entwicklung unserer Hochschulen geschadet hätte. Denn Qualität, meine Damen und Herren Kollegen, ist etwas, das man fördern muss, und wir sehen in dieser Regelung eine Förderung der Qualität. Wer wirklich gut ist, wer wirklich zur Spitze zählt, wird von sich aus Anstrengungen unternehmen, an einer weiteren Hochschule sein Beziehungsgeflecht gründen zu können und Erfahrungen einer weiteren Hochschule aus dieser Zeit in seine wissenschaftliche Vita einzubeziehen. Insofern gebe ich Herrn Kollegen Dr. Wilhelm vollinhaltlich Recht in dem, was er hierzu im Ausschuss gesagt hat.
Wir haben – und das war ein großes Anliegen der CSUFraktion – den Fachhochschulabsolventen mit Promotion ermöglicht, eine Stelle als wissenschaftliche Assistentin oder wissenschaftlicher Assistent an einer Universität anzunehmen. Wir wollen auf diese Weise die besondere Leistung der Fachhochschulabsolventen würdigen, die sich einem langen und schweren Weg, der zum Teil noch von den Universitäten blockiert wird, unterzogen haben, um auf diese Weise erfolgreich wissenschaftlich weiterarbeiten zu können. Ich sehe mit diesem Punkt auch einen Einstieg in die Öffnung des höheren Dienstes für Fachhochschulabsolventen und meine, dass dies an der Zeit war.
Wir haben den Frauenbeauftragten das Recht gegeben, mindestens einmal pro Semester dem Hochschulleitungsgremium ihre Anliegen vorzutragen, und sehen darin eine sinnvolle Stärkung der Frauenbeauftragten und des Einsatzes für Frauen. Allerdings sehen wir dies nicht in der Anträgen der GRÜNEN/BÜNDNIS 90.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte um Verzeihung. Aber Sie haben es geschnallt, Frau Kollegin Stahl. Herzlichen Dank.
Wir geben nunmehr ebenso die Möglichkeit, dass in der Grundordnung der Hochschule festgelegt werden kann,
dass stellvertretende Frauenbeauftragte bestellt werden können. Wir haben ferner die regelmäßige Bewertung der Arbeit der Hochschule bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages und die Veröffentlichung dieser Ergebnisse sowie dieser Bewertung ins Gesetz aufgenommen. Dasselbe gilt für die regelmäßige Bewertung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Wir haben die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern verbessert. Wir haben die Intensivierung der studienbegleitenden Information und Beratung neu geregelt und auf diese Weise auch verstärkt.
Wir haben die Wahl des Fachbereichssprechers durch den Fachbereichsrat aus dem Kreis der gesamten Professoren, die dem Fachbereichsrat angehören, ermöglicht und damit die Beschränkung, die bislang bestand, dass der Fachbereichssprecher nur aus dem Kreis der Mitglieder des Fachbereichsrates ernannt werden konnte, aufgehoben.
Wir haben – und darin sehe ich einen wichtigen Schritt für die berufliche Führung unserer jungen Studentinnen und Studenten – die verpflichtende Einführung von Zwischenprüfungen in allen Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren eingeführt. Hierin sehen wir eine Wegweisung für Studierende, die in der Wahl ihres Studienfachs durch Unsicherheit oder durch Fehlleitung eben nicht so zum Ziel kommen können, wie sie sich das vorstellen, und ersparen ihnen auf diese Weise ein längeres Studium. Ich sehe insbesondere für den Bereich des Jurastudiums durch die Einführung einer Zwischenprüfung die Chance, dass fehlgeleitete Studierende rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden. Ich hoffe und wünsche allerdings sehr, dass unsere bayerischen juristischen Fakultäten diese Regelung sinnvoll nützen und eine wirkliche Prüfung einführen, die eine Beurteilung des Standes der Studierenden auch ermöglicht.
Wir haben die Ernennung zum außerplanmäßigen Professor im Sinne der Betroffenen, im Sinne auch des Mittelbaus vereinfacht, und wir haben ein „diploma supplement“ eingeführt, das ist eine ergänzende Beschreibung der wesentlichen dem Abschluss zugrundliegenden Studieninhalte, des Studienverlaufs und der mit dem Abschluss erworbenen Qualifikation. Dies soll dem Diplomzeugnis beigefügt werden und vermittelt die Möglichkeit, bei Bewerbungen mehr Informationen über die Ausbildung eines Bewerbers zu erhalten.
Schließlich wurde die Errichtung der sogenannten „AnInstitute“, insbesondere im Bereich der Fachhochschulen, die anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen, erweitert, und der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Salesianer Don Boscos haben wir für den Bereich der katholischen Theologie neben dem Promotionsrecht das Habilitationsrecht zugesprochen. Das war die einzige theologische Hochschule in Bayern, die bislang dieses Recht nicht hatte.
schusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zuzustimmen. Die Anträge der GRÜNEN zu den Tagesordnungspunkten 6, 8 bis 12 bitte ich abzulehnen, insbesondere deshalb, weil eine Zustimmung zu Teilen dieser Anträge rechts- und verfassungswidrig wäre, denn das Gleichbehandlungsgebot der Verfassung würde nicht erfüllt werden.
Wir sind der Meinung, dass Förderprogramme und ähnliche Maßnahmen nicht geschlechtsspezifisch sein können, sondern dass sie sich am Gleichheitssatz des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung zu orientieren haben.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat nun der Herr Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Herr Zehetmair, bitte.
Frau Präsidentin, Hohes Haus! Bei der gedämpften Stimmung will ich nicht dazu beitragen, dass viel Lebhaftigkeit aufkommt, aber die Verabschiedung des Gesetzes, für die ich plädiere, die Wichtigkeit der Materie und natürlich der Respekt vor dem Hohen Haus gebieten es, dass ich für die Staatsregierung einige Anmerkungen mache.
Zunächst will ich auf etwas eingehen, was Frau Dr. Baumann angesprochen hat, nämlich die Reihenfolge der Gesetze. Es war absolut richtig und notwendig, dass wir mit der Vorlage des Bayerischen Gesetzes nicht bis zur Verabschiedung des Hochschulrahmengesetzes gewartet haben. Sie dürfen nicht übersehen, es stand auf Messers Schneide, ob der damalige Bundespräsident Roman Herzog das Gesetz unterzeichnen würde, nachdem eine neue Regierungsmehrheit feststand. So mussten wir unseren Weg konzipieren. Sie haben in vielen Monaten mühsam daran gearbeitet und das Ergebnis vorgelegt. Aus dem Vorgang ergibt sich aber auch, dass heute keine aufregenden Momente zu nennen sind. Es handelt sich um eine Angleichung an das Hochschulrahmengesetz. Wir sind verpflichtet, diese innerhalb von drei Jahren vorzunehmen. Die Frist haben wir gut eingehalten. Die Ausschüsse haben ebenso wie die Staatsregierung den Zeitplan erfüllt.
Herr Kollege Prof. Dr. Stockinger hat völlig zu Recht gesagt, dass das Hochschulgesetz inzwischen enorme Wirkung zeigt. Natürlich darf man nie voll damit zufrieden sein. Auch das Thema der Frauenförderung, das Sie, Herr Kollege Dr. Dürr, angesprochen haben, ist ein Thema, bei dem ich keinem Lorbeeren wegnehmen will und bei dem auch ich keinen Lorbeerkranz trage wegen der Professorin Kiechle. Aber das, was Sie mir vorhalten, nämlich dass ich ihr nicht von vornherein den Beamtenstatus auf Lebenszeit geben kann, liegt daran, dass ich den Beschluss des Landtags zu vollziehen habe, wonach ich dann, wenn noch keine klinische Erfahrung vergleichbarer Art vorhanden ist, eine Berufung auf Zeit vornehmen soll.
Ich gebe zu, es handelt sich um eine Soll-Vorschrift, aber ich brauche sehr gute Gründe, um anders zu verfahren. Ich habe die Bewerberin für den 26. Juli eingeladen, um unter anderem darüber zu sprechen. Alles andere ist unter Dach und Fach. Sie können davon ausgehen, dass ich mir alle Mühe gebe, dass wir die Angelegenheit so erledigen, dass Sie mir den Lorbeerkranz wirklich verleihen können.
Ich komme zu dem, was wir insgesamt vorgelegt haben. Herr Kollege Prof. Dr. Stockinger hat schon Beispiele genannt. Man sollte nicht vergessen, dass es in diesem Hause – ich sage einmal – sehr unterschiedliche Meinungen gab, als es um die Hochschulräte ging. Heute humpelt bundesweit ein Land nach dem anderen hinter uns her und richtet ebenfalls einen Hochschulrat ein, zwar nicht immer in der gleichen Besetzung, aber alle tun es.
Wir brauchen das Know-how von außerhalb; das war die Grundphilosophie. Genauso war es richtig, dass die Studierenden an der Evaluierung der Lehre entscheidend mitwirken sollen. Genauso war es richtig, dass wir die Zwischenprüfung angestrebt haben. Genauso war es richtig, dass wir die Studienstrukturreform auf den Weg gebracht haben. Inzwischen liegen von allen Hochschulen Entwicklungspläne vor, die wir derzeit verarbeiten, um sagen zu können, dass unter den Kommunikationskriterien in Bayern ein verbessertes Netz der Profilierung der einzelnen Hochschulstandorte entsteht. Ich gehe davon aus, dass wir mit gutem Grund sagen können, wir haben mit dem Gesetz inzwischen große Beachtung und Anerkennung gefunden.
Frau Kollegin Dr. Baumann, dass die TU über die Experimentierklausel andere Wege ging, sollte nicht dazu führen, dass man meint, dies jetzt schon gesetzlich regeln zu müssen. Nehmen Sie es mir bitte ab: Es wäre zu früh. Auch Bamberg – und nicht nur eine Technische Universität, um es deutlich zu sagen – muss im Rahmen der Experimentierklausel erst einige Dinge versuchen. Deswegen möchten wir dazu ermuntern, dass die Universitäten diesen Weg nacheinander gehen. Bei den Kliniken sind wir hinsichtlich der Überlassung von noch größerer Verantwortung im Sinn der Wirtschaftlichkeit noch nicht am Ende der Erkenntnis. Dazu braucht man einige Zeit. Nachdem ich eine Bildung genossen habe, die das goldene Zeitalter in der Zeit wähnte, als es noch wenige oder keine Gesetze gab, sage ich Ihnen ehrlich, ich bin kein Freund davon, immer gleich Gesetze zu machen.
Im Leben soll man auch einmal Erfahrungen sammeln dürfen. Erst dann sollten Sie ein möglichst gutes Gesetz erlassen. Das ist meine Zielsetzung.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir hatten die Konsequenzen aus dem Hochschulrahmengesetz zu ziehen. Ich will nur ein paar Dinge herausgreifen,
die deutlich machen, dass es richtig war. Es ist sehr wichtig, und ich lege auch pädagogisch Wert darauf, dass die jungen Leute wissen, dass im Gesetz, das wir verabschieden, steht, dass die Professorinnen und Professoren verpflichtet sind, den jungen Leuten innerhalb der ersten zwei Semester Orientierungshilfe zu geben und gegebenenfalls auch zu sagen, dass der Betreffende für den Studiengang nicht taugt. Es soll also nicht erst hinausgeprüft werden. Dann ist es schlüssig, dass nach vier Semestern eine Prüfung stattfindet, dass aber vorher die Professoren die Bringschuld haben. Darum habe ich gerade bei der Mitwirkung am Hochschulrahmengesetz 1998 sehr gerungen.
Ich will den Komplex „Anteil der Frauen in der Wissenschaft“ nur insofern deutlich ansprechen, als Sie sich über das Thema nicht mit mir auseinandersetzen müssen. Nur wenn Sie mir die eine Berufung vorhalten, darf ich noch einmal in Erinnerung rufen, ich habe an der Vorstellung der Hochschule vorbei secundo loco und nicht primo loco berufen. Bei einer Didaktikfrage war der Vorschlag primo loco nicht zu nehmen aufgrund der Vorstellung des Kultusministeriums, dass man die Eignung für den Bedarf bei der zweiten Stelle sieht. Die Eignung geht auch im Gesetz der Geschlechtlichkeit vor. Das wird weiterhin gelten müssen, auch wenn wir auf dem Gebiet alle miteinander erheblichen Nachholbedarf haben. Das ist klar.
Das ist in vielen Bereichen zum Ausdruck gekommen, sei es auf Initiative der Grünen, sei es aufgrund der Vorschläge, die aus meinem Haus gekommen sind. Jedenfalls hat die gewisse Zurückhaltung der Leitungsgremien bei der Besprechung mit Frauenbeauftragten dazu geführt, dass wir Termine in das Gesetz aufgenommen haben: verpflichtend pro Semester einmal bzw zweimal. Alles, was darüber hinausgeht, ist natürlich herzlich willkommen. Ich darf zusammenfassend sagen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen ein großer Schritt zur Förderung der Frauen in der Wissenschaft und zur Verbesserung des Studiums von Frauen gemacht wird.
Ein Wort zu den Hausberufungen. Alle drei Kollegen haben es angesprochen. Meine Damen und Herren, Sie werden sich mit der Frage erneut befassen müssen, wenn die Dienstrechtsreform ansteht. Die Juniorprofessur, die Sie angesprochen haben, erfordert in der Folge neue Überlegungen. Eines muss aber von Anfang an Devise sein: Eine gegebenenfalls mögliche Hausberufung muss massiv der Versuchung widerstehen, dass es nur noch Innenlösungen gibt und dass man noch bequemer zur Selbstversorgung kommt. Deutlich gesagt: Ich weiß, wovon ich rede.
Sie haben sich gerade unterhalten. Ich sagte, wir werden uns mit der Frage im Rahmen der Dienstrechtsreform befassen müssen, aber es muss Disziplin auch im Sinn des Begriffs der Ausnahme walten. Es gibt keinen Bedarf, die Angelegenheit in diesem Gesetz unterzubrin
Alle Dinge, die Herr Kollege Prof. Dr. Stockinger angesprochen hat, bis zum „diploma supplement“ habe ich mir voll zu Eigen gemacht. Ich danke sehr herzlich den Ausschüssen, insbesonders dem federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur, dem Vorsitzenden, Herrn Kollegen Dr. Paul Wilhelm, den Berichterstattern und den Mitberichterstattern für die eingehende sachliche und fachkundige Beratung der Gesetzentwürfe und für die kooperative Zusammenarbeit mit der Staatsregierung im Rahmen dieser Beratungen.
Ich bitte das Hohe Haus, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zuzustimmen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Zunächst lasse ich über den Tagesordnungspunkt 6, Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, abstimmen. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/2503 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf der Drucksache 14/3996 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 1 eine neue Fassung erhält. Dagegen empfiehlt der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen bei seiner Endberatung, den Gesetzentwurf abzulehnen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/3996. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen dem Gesetzentwurf mit der vom federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur vorgeschlagenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD sowie Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Als Nächstes lasse ich über den Tagesordnungspunkt 8, Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, abstimmen. Dieser Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/3049 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt auf Drucksache 14/3995 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit ebenfalls abgelehnt.
Jetzt lasse ich über den Tagesordnungspunkt 7 abstimmen. Gesetzentwurf der Staatsregierung. Der Abstim
mung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 14/2591 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf der Drucksache 14/3997 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Dem stimmt der Ausschuss für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen mit der Maßgabe weiterer Änderungen zu. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/3997. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU und Herr Kollege Hartenstein.
(Hofmann (CSU): Der versteht etwas davon! – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Kaiser (SPD): Der musste erst austreten, dass er von euch gelobt wird!)
Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Es ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktion der CSU und Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes und des Bayerischen Hochschulgesetzes“.