Sie wissen so gut wie ich: Auch wenn im Gesetz steht, dass dieses Anhörungsrecht gewährt werden soll, führt dies in der Praxis dazu, dass das Gericht in der Regel und damit fast immer den Beauftragten dieses Beteiligungsrecht einräumt und die Beauftragten vor Gericht gehört werden und diese ihre Argumente vortragen können.
Ihr Vorschlag führt jedoch dazu, dass es zwar „muss“ heißt, also in wirklich 100% der Fälle, aber mit der Einschränkung „nur unter der angegebenen Adresse“.
Wir wollen den Beauftragten das Mitwirkungsrecht einräumen. Wir halten die Soll-Vorschrift deshalb für erforderlich, weil es im Einzelfall, auch wenn Sie die Argumente nicht gern hören, wegen Zeitablaufs oder aus anderen Gründen durchaus der Fall sein kann, dass es einmal nicht mehr sinnvoll ist, dem Beauftragten das
Anhörungsrecht einzuräumen. Verehrte Antragsteller, Sie hätten immer noch die Möglichkeit, einen entsprechenden Änderungsantrag einzubringen. Dann könnten wir zustimmen.
Ihre Starrköpfigkeit, Herr Kollege Güller, führt dazu, dass im Moment dieses Beteiligungsrecht nicht eingeführt wird, sondern dass Sie sich noch etwas gedulden müssen, bis wir gegebenenfalls die Gesetzesinitiative ergreifen werden. Wir müssen Ihren Antrag in der vorliegenden Form ablehnen. Wenn sich Beauftragte beschweren, dass es immer noch kein Beteiligungsrecht für sie gebe, werden wir sie zu Ihnen, Herr Güller, und Herrn Kollegen Dr. Hahnzog schicken und sagen, dass es wegen Ihrer Starrköpfigkeit noch nicht dazu gekommen ist.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 14/1651 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist somit abgelehnt.
zur Änderung des Bayerischen Architektengesetzes und des Bayerischen Ingenieurekammergesetzes Bau (Drucksache 14/1756)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, der von sämtlichen vorberatenden Ausschüssen einstimmig verabschiedet worden ist, soll das Bayerische Architektengesetz und das Bayerische Ingenieurekammergesetz Bau geändert werden.
Die wesentlichen Punkte sind folgende: Zum einen soll das Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit in den Vertreterversammlungen der bayerischen Architektenkammer und der bayerischen Ingenieurekammer Bau abgeschafft werden. Es geht zweitens um die Öffnung der Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften bzw. des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.
Voraussetzung für eine derartige Eintragung soll eine entsprechende Ausbildung in einem EU-Staat oder Drittstaat nebst einem entsprechenden Befähigungsnachweis sein, sodann eine Bescheinigung über eine praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren in dieser Fachrichtung, und schließlich soll die Gegenseitigkeit gewährleistet sein, das heißt, Deutsche müssen künftig im Heimatstaat des Bewerbers unter vergleichbaren Bedingungen gleichfalls als Ingenieure tätig werden können. Schließlich geht es um die Delegation der Zuständigkeit für die Bestellung ehrenamtlicher Mitglieder der Berufsgerichte und der Landesberufsgerichte für Architekten und Ingenieure. Diese Zuständigkeit für die Bestellung soll vom Staatsministerium der Justiz auf die Präsidenten der Oberlandesgerichte bzw. des Bayerischen Obersten Landesgerichts, bei denen die Berufsgerichte bzw. die Landesberufsgerichte eingerichtet sind, delegiert werden. Das bedeutet eine Straffung der Verwaltungsverfahren und den Abbau ministerieller Aufgaben. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Rotter hat gut berichtet. Wir haben im Wirtschaftausschuss ohnehin Einvernehmen erzielt. Hinzufügen möchte ich noch, dass wir im Besonderen bei der Vertreterversammlung für die Bayerische Architektenkammer im Sinne einer Verbesserung der innerverbandlichen Demokratie und um die Fehleranfälligkeit von Beschlüssen zu minimieren, die Bezugsgrößen für die erforderliche Mehrheit verändert haben. Ich bitte um Zustimmung zu dem im vorberatenden Wirtschaftsausschuss und in den weiteren vorberatenden Ausschüssen einstimmig behandelten Gesetzentwurf.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Eine Wortmeldung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN liegt nicht vor. Dann ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 14/1756 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr und Technologie auf der Drucksache 14/2594 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, schlägt allerdings noch vor, dass als Zeitpunkt des Inkrafttretens in § 3 der „1. März 2000“ bestimmt wird.
Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben.
Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. Stimmenthaltungen? – Keine.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Architektengesetzes und des Bayerischen Ingenieurkammergesetzes Bau“.
zur Änderung des Gesetzes über die Presse, des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes (Drucksache 14/1759)
Mir ist mitgeteilt worden, dass die Fraktionen auf eine Aussprache verzichten. Die Staatsregierung verzichtet ebenfalls auf einen Beitrag. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1759 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-,
Rechts- und Parlamentsfragen auf Drucksache 14/2628 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 5 Absatz 1 als Datum des In-Kraft-Tretens der „1. April 2000“ eingefügt wird.
Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom federführenden Ausschuss für Verfassungs, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CSU, die Fraktion der SPD und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Dann so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Widerspruch erhebt sich nicht.
Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom federführende Ausschuss für Verfassungs- Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Presse, des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes“.
Meine Damen und Herren, ich habe zwar keine Meldung zu Tagesordnungspunkt 8 vorliegen, nehme aber an, dass es eine Aussprache geben wird. Da die Zeit heute dafür nicht mehr reichen wird und anschließend noch Termine anstehen, möchte ich die Sitzung schließen. Ich wünsche einen schönen Abend.