Protocol of the Session on July 9, 2003

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich vorab beim Kollegen Schindler bedanken, der unsere Arbeit, die wir in dieser Legislaturperiode vollzogen haben, sachlich dargestellt hat. Er hat einen Punkt angeschnitten, bei dem er insbesondere Kritik daran übte – das hat auch Frau Kollegin Scharfenberg getan –, dass wir Akteneinsicht nicht gewähren. Dem ist nicht so. Wir haben immer wieder mit einem Mehrheitsbeschluss Akteneinsicht beantragt und diese auch bekommen. Dies in der Verfassung festzulegen, war für uns nicht unbedingt notwendig, weil man damit auch Schindluder treiben kann, wenn man das Verfahren unter Umständen überzieht. Deshalb meine ich, zumindest für die CSU-Fraktion, dass wir damit leben können.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kollegin Scharfenberg, Sie haben die besonderen Fälle angesprochen, die im Asylrecht und im Ausländerrecht immer wieder vorkommen. In den vielen Jahren, in denen ich nun tätig bin, kamen nicht nur die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss, sondern aus dem gesamten Landtag und viele, viele Bürger, die alle ihren besonderen Fall hatten. Sie haben insbesondere Unternehmer angesprochen, deren Mitarbeiter, die sich hier eingelebt haben, die hier gut gearbeitet haben, die sich angestrengt und in der Tat etwas geleistet haben, heimgeschickt wurden, weil wir nicht bereit waren, einen Präzedenzfall zu schaffen. Wenn man einen Präzedenzfall schaffen würde, käme die Opposition bei jedem Fall mit der Frage: Dort habt ihr es getan; warum ist es nicht möglich, auch in diesem Fall diesen Weg zu gehen? Letztlich muss man sich an Gesetze halten, und wenn man einmal ja sagt, hat man ständig Ärger. Deshalb haben wir zwar nur wenige, aber immer wieder besondere Fälle berücksichtigt und menschlich gehandelt.

Nun zu meinem Bericht. Mit der heutigen Aussprache zum Petitionsbericht der 14. Wahlperiode nehme ich persönlich nach 33 Jahren Tätigkeit im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden meinen Abschied von dieser Tätigkeit. Ich meine, selten zuvor hat ein Abgeordneter im Bayerischen Landtag so lange ohne Unterbrechung

in einem Ausschuss mitgewirkt. Dabei war es mir vergönnt, mehr als 25 Jahre als stellvertretender Vorsitzender tätig zu sein. Mit sechs Ausschussvorsitzenden, die zum Teil höhere Weihen erhielten wie der derzeit hinter mir sitzende Vizepräsident Helmut Ritzer oder der Kollege Braun, der sich als Landrat absetzte, hatte ich genau wie mit dem derzeitigen Vorsitzenden Franz Schindler und allen anderen ein loyales und vernünftiges Verhältnis, wie das auch im Petitionsausschuss möglich ist, wobei es mir im Grunde eigentlich gleich war, wer unter mir letztlich Vorsitzender war.

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU)

In dieser nun zu Ende gehenden Legislaturperiode hat der Ausschuss in 139 Sitzungen mehr als ein Drittel aller Eingaben an den Landtag behandelt. Dies war ein starker Rückgang in manchen Bereichen gegenüber den letzten Legislaturperioden, in denen die Zahl der Petitionen immer mehr anstieg. Dies hängt sicherlich mit den Petitionen insbesondere im Ausländerrecht und im Asylrecht zusammen, die im letzten Jahr mit der Rückführung von immer mehr Kriegsflüchtlingen entscheidend weniger wurden, auch bei den Asylfällen, wo insbesondere Regelungen und Absprachen der Innenministerkonferenz Petitionen erledigten.

Nach wie vor sind insbesondere die Petitionen im Baubereich, auch wenn sie weniger wurden, sehr vielfältig und müssen sehr sensibel behandelt werden. Denn immer wieder wird aus dem Städte- und Landkreistag oder aus dem Gemeindetag Kritik am Petitionsausschuss laut. In gewissem Sinn habe ich dafür Verständnis. Denn wenn jemand zum Beispiel schwarz baut, ist dies ein Vergehen gegen die Bauordnung und gegen unsere Gesetze. Dennoch: Wenn sich ein Bürger hinsetzt und schriftlich dem Petitionsausschuss seine Sorgen und Probleme mitteilt, dann ist das für ihn persönlich ein großes Herzensanliegen, mit dem er glaubt und auch hoffen kann, dass er geholfen bekommt, wobei nur ein kleiner Teil Schwarzbauer im eigentlichen Sinne sind.

Dies ist in rund 30% der Fälle möglich. Allerdings geht eine große Anzahl der positiv erledigten Petitionen in erster Linie darauf zurück, dass sich – wie in der letzten Legislaturperiode in 265 Fällen – Mitglieder des Ausschusses immer wieder auf den Weg machten und vor Ort durch Kompromisse Lösungen fanden, zum Beispiel dann, wenn jemand in einem Weiler ein weiteres Haus bauen will, was bekanntlich nicht möglich ist. Wenn der Bau eines weiteren Hauses nicht genehmigt wird, kann man draußen eventuell erreichen, dass an ein bestehendes Haus angebaut werden darf. Das hilft dann der jungen Familie oder dem jungen Mann, der dort bauen will, weil er weiterhin in seiner Heimat, in seinem Weiler leben kann. Gerade in den letzen Jahren hat sich gezeigt, dass sich im privaten Bereich die Baumaßnahmen halbierten. Ich glaube, da kann vielen jungen Menschen geholfen werden, wenn sie in ihrer Heimat einen günstigen Bauplatz bekommen und bauen können. Der Rückgang der Petitionen zeigt, dass im Baubereich insgesamt Rückgänge zu verzeichnen sind.

In der langen Zeit meiner Zugehörigkeit zum Petitionsausschuss konnte ich an einer Reihe von Veränderun

gen und an der Neugestaltung des Petitionsrechtes, wie es in § 115 der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz unmittelbar verankert ist, mithelfen. Schon in den Siebzigerjahren zeigte sich, dass den Landtag immer wieder Petitionen aus Strafanstalten erreichten. Damals kam fast ein Drittel der Eingaben aus diesem Bereich. Hier musste eine Änderung herbeigeführt werden. Diese Änderung mündete darin, dass für jede Strafanstalt ein Gefängnisbeirat geschaffen wurde, der sich aus zwei Abgeordneten der Regierungspartei und der Opposition und darüber hinaus aus örtlichen Vertretern der Städte, Landkreise und Arbeitsämter zusammensetzte. Damit konnten die an den Landtag gerichteten Petitionen vor Ort behandelt werden mit dem Ergebnis, dass der Ausschuss heute aus diesem Bereich nur noch ganz wenige Petitionen behandelt. Dabei muss ich fairerweise zugeben, dass heute nicht mehr wie früher in diesen Beiräten nur die Abgeordneten des Petitionsausschusses tätig sind, sondern diese Aufgabe sehr oft von Abgeordneten übernommen wurde, die in der Nähe dieser Strafanstalten wohnen. Ich bedanke mich bei diesen Abgeordneten ganz besonders für ihre Hilfe und für die Übernahme dieser Aufgabe. Besonders in den letzen Jahren waren wir in dieser Richtung fraktionsübergreifend tätig. Wir verabschiedeten ein Petitionsgesetz und schufen in der Folge zahlreiche Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen über die Möglichkeit der vereinfachten und mündlichen Stellungnahme. Dabei hatten wir immer das Interesse der Verwaltung und der Ministerien an möglichst wenig Verwaltungsaufwand im Auge und versuchten wir, mit dem Wunsch der Bürger nach genauer Prüfung die Eingabe zum Ausgleich zu bringen.

Es ging uns nicht darum, große und vielseitige Stellungnahmen von Ministerien zu bekommen. Wir sind auch zufrieden, wenn wir ein Schreiben der Unteren Behörde oder des Ministers erhalten, um so den Sachverhalt erkennen zu können. Dies hat sich allerdings in manchen Referaten und Ministerien noch nicht herumgesprochen. Gerade als sich im Ausländerbereich die Petitionen mehr als verdoppelten, haben wir im Petitionsausschuss mit unserem Schnellverfahrengemeinsam Lösungen gesucht und meistens auch gefunden, wobei oft keine Stellungnahme vorlag und erst vom Vertreter der Staatsregierung dazu Stellung bezogen wurde. Auch die Ortstermine hatten bei aller Arbeitsbelastung, die damit verbunden ist, öfters eine befreiende Wirkung. Sie führten zu pragmatischen Lösungen, die sonst angesichts des nicht immer ganz einwandfreien Verhältnisses zwischen Landrat und Ministerium weder möglich noch erfolgreich gewesen wären. Der Vorsitzende Kollege Schindler berichtete von einem Fall, bei dem die Oberste Baubehörde von sich aus um einen Ortstermin bat; das kommt immer wieder vor.

Neu ist auch die Möglichkeit der Anhörung von Petenten, die im Petitionsausschussgesetz verankert ist. Davon wurde zumindest in unserem Ausschuss in der letzten Legislaturperiode regelmäßig Gebrauch gemacht. Auf Wunsch stimmten wir immer zu, den Petenten das Wort zu erteilen.

In den letzten Tagen wurde im Rahmen der Diskussion über künftige Strukturen im neuen Landtag die Meinung geäußert, der Ausschuss für Eingaben und Beschwer

den solle eingespart, die restlichen Petitionen sollten auf die Fachausschüsse verteilt werden. Aufgrund meiner langen Erfahrung halte ich dies für absolut falsch.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU und der SPD)

Meiner Ansicht nach wird die Arbeit des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden im neuen Landtag mehr gefragt sein, da sich wegen der Reduzierung der Anzahl der Abgeordneten pro Kopf mehr Berichterstattungen ergeben. Schon jetzt haben die Fachausschüsse immer wieder Schwierigkeiten, ihre Petitionen zeitgerecht auf die Tagesordnung zu bringen. Die Petitionen werden oft als lästiges Anhängsel und ohne ausführliche Diskussionen, wie das im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden intensiv getan wird, abgehandelt. Dies zeigen auch die Sondersitzungen, die gerade in diesen Tagen am Schluss der Legislaturperiode stattfinden. Das ist verständlich; denn dringliche Sachthemen haben im Fachausschuss schon wegen des zeitlichen Rahmens der Plenarbehandlung Vorrang.

Die Statistik des Eingabenausschusses mit einem verhältnismäßig geringen Anteil von Berücksichtigungen zeigt Augenmaß und den Blick für das Machbare. Die relativ große Zahl von positiv erledigten Eingaben und vor allem von Beschlüssen mit Maßgaben zeigt das besonders gute Zusammenwirken mit den jeweiligen Ministerien, ganz besonders mit dem Innen-, aber auch mit dem Justizministerium. Dies hat der Innenminister erst vor wenigen Tagen bestätigt.

Unser bayerisches Petitionsbearbeitungsmodell ist historisch gewachsen. Während zum Beispiel bis zum letzten Jahr Niedersachsen als einziges Bundesland keinen Petitionsausschuss hatte, sondern Eingaben nur auf die Fachausschüsse verteilte, kamen im Zuge der Überlegungen zur Straffung der Parlamentsarbeit – der Vorsitzende wies bereits auf die dortige Enquete-Kommission hin – Zweifel am reinen Fachausschusssystem auf. Unter Führung des dortigen Petitionsvorsitzenden Klaus Rumfuß von der CDU konnte man sich nicht entschließen, einen für alle Eingaben zuständigen Petitionsausschuss einzurichten, wie das in allen anderen Ländern und beim Bund der Fall ist, sodass letztlich unser bayerisches Modell übernommen wurde. Aus meiner Sicht vereinigt unser System die Vorteile des Fachausschusssystems – nämlich die Anbindung von fachlichen Petitionen dort, wo auch die Sachentscheidung über Gesetze und Anträge getroffen wird – mit den Vorteilen eines Ausschusses für Eingaben und Beschwerden, der sich in den klassischen Eingabefeldern ausschließlich mit Petitionen beschäftigt und für das Petitionswesen eine gewisse Federführung hat.

Aus meiner langjährigen Zeit als Stellvertretender Vorsitzender kann ich nur sagen, dass sich das Zusammenspiel zwischen dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden und den Fachausschüssen sehr bewährt hat. Ich halte auch von Ombudsmännern nichts, die in vielen Nachbarländern, insbesondere in skandinavischen Ländern, eingesetzt wurden. Meines Erachtens ist ein Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowohl auf Bundesebene als auch in den Ländern nach wie vor die ideale Konstellation. Aus vielen Kontakten und

Gesprächen mit Bürgerbeauftragten, Ombudsmännern und -frauen weiß ich, dass europaweit – ja weltweit – die Idee und die Funktion eines Ombudsmannes umso größeren Anklang findet, je komplizierter die Verwaltung wird. In Deutschland gibt es mit wenigen Ausnahmen, nämlich Rheinland-Pfalz und Thüringen, keinen allgemeinen Bürgerbeauftragten, sondern ist diese Funktion bei den Parlamenten und damit bei uns Abgeordneten als gewählte Vertreter angesiedelt.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Wilhelm (CSU))

Dies setzt aber voraus, dass wir nach außen als ansprechbares Gremium vom Bürger wahrgenommen werden. Ein Abschaffen des Petitionsausschusses würde für viele Bürgerinnen und Bürger bedeuten, dass der Landtag nicht mehr bereit ist, auf alle seine Beschwerden einzugehen. Tatsächlich ist auch der Petitionsausschuss für den Bürger ein feststehender Begriff. Der Bürger ist eher erstaunt, wenn die Eingabe von einem Fachausschuss behandelt wird. Diese Ansprechbarkeit ohne vorherigen Verweis auf eine andere zuständige Stelle spielt auch bei den Verwaltungen mit der Einrichtungen von Servicecentern als Anlaufstelle für die Bürger mehr und mehr eine Rolle.

So gesehen hat der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden eine wichtige Funktion für das ganze Parlament. Deshalb bleibt mein Wunsch heute nach 33jähriger Tätigkeit, dass man gerade diesen für unsere Bürgerinnen und Bürger so wichtigen Ausschuss in unserem Lande nicht liquidiert.

Zum Schluss mein Dank an alle Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, insbesondere an den derzeitigen Vorsitzenden, Herrn Franz Schindler, an die Mitarbeiter im Haus, Herrn Miller, Herrn Klotz, an die Vertreter der Ministerien, natürlich auch an die Kollegen aus dem Ausschuss selbst und auch an den Stenografischen Dienst. Ich wünsche Ihnen allen weiterhin viel Erfolg in der neuen Legislaturperiode, alles Gute, Glückauf dem Ausschuss und dem Landtag!

(Lang anhaltender Beifall)

Vielen Dank, lieber Kollege Ludwig Ritter. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich meine, man darf diesen Tagesordnungspunkt nicht abschließen, ohne Ludwig Ritter noch einmal ganz herzlich für seine langen Jahre der Arbeit im Petitionsausschuss zu danken. Ich kann ermessen, welche Arbeit es war. Ludwig, du bist durch deine Arbeit der Bürgeranwalt Bayerns geworden. Dafür auch von meiner Seite herzlichen Dank!

(Lang anhaltender Beifall)

Ein Plädoyer für den Petitionsausschuss hätte ich selber nicht besser halten können. Auch dafür herzlichen Dank. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt ab.

(Beifall)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 4 a

Gesetzentwurf der Abgeordneten Maget, Narnhammer, Dr. Hahnzog und anderer (SPD)

Bayerisches Gesetz zur Kennzeichnung von personenbezogenen Daten aus dem Einsatz technischer Mittel in Wohnungen (Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes und des Polizeiaufgabengesetzes) (Drucksache 14/12734)

Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Das Wort dazu hat Kollege Dr. Hahnzog. Redezeit: 10 Minuten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zurzeit gibt es eine Flut von Plänen, die Eingriffe in Grundrechte, die die Privatsphäre schützen, zu verschärfen. Unser Gesetzentwurf will demgegenüber keine neuen Eingriffe, sondern eine Stärkung des Datenschutzes.

Die besondere Kennzeichnung von auf geheimen Wegen erlangten Daten wird von allen Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes gefordert. Die Zweckbindung und die Löschungsvorschriften als wichtige Bestandteile des Datenschutzes lassen sich auch nur auf diese Weise einhalten.

Wie sieht denn die Datenschutzlandschaft zurzeit aus? Nach der CSU und ihrer Staatsregierung sollen immer mehr Daten gesammelt und gespeichert werden. Der Überwachungsstaat findet nicht mehr in Romanen und Filmen statt – der Überwachungsstaat wird vielmehr leider immer mehr zur Wirklichkeit. Wir haben das in den letzten Wochen mitbekommen, etwa beim Hearing am 1. Juli. Die Grundrechte sollen nicht mehr gelten, auch nicht für Journalisten, Ärzte, Pfarrer und Rechtsanwälte. Die Polizei soll fast grenzenlos präventiv abhören können.

Was bedeutet präventiv; wo ist der Ansatzpunkt? – Der Ansatzpunkt ist, dass man glaubt, diese Menschen könnten irgendetwas Dubioses im Schilde führen. Nun hat Innenminister Beckstein den gloriosen Gedanken gehabt, es wäre vielleicht etwas sicherer, wenn er als Innenminister persönlich anordnen würde, dass ein Journalist oder ein Pfarrer abgehört werden soll. Lieber Herr Beckstein, das hat Fouché zurzeit der Französischen Revolution und anschließend unter Napoleon gemacht. In Italien unter Berlusconi gibt es ähnliche Entwicklungen. Dazu sollten Sie sich wirklich zu schade sein. Dies ist keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung der Situation der Bürger.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Natürlich ist Bayern auch dort voran, wenn es heißt: Das Lauschen in Privatwohnungen mit der geheim angebrachten Wanze reicht nicht mehr, sondern die geheim

angebrachte Kamera muss in der Wohnung installiert werden. Man kann sich kaum vorstellen, was dies für unsere Gesellschaft bedeutet.

Ein weiterer, aus den letzten Tagen ganz aktueller Punkt: Weil es natürlich etwas schwierig ist, eine Wanze in einer Wohnung geheim zu installieren, will man plötzlich Schornsteinfeger, Briefträger, Hausverwalter rekrutieren. – Nein, Blockverwalter wollen wir in der Zukunft auf keinen Fall mehr haben!

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Außerdem wird das nicht das Ende der Fahnenstange sein, sondern dann werden auch die Nachbarn eingeschaltet, die sonst während des Urlaubs aus Freundlichkeit die Briefkästen leeren und die Blumen gießen. Irgendwann werden auch die Abgeordneten dran sein, die noch so etwas Altmodisches wie Hausbesuche machen; auch sie kommen in diese Wohnungen hinein und können nicht nur ihre Druckschriften und ihr Werbematerial, sondern vielleicht auch eine Wanze hinterlassen.

(Zuruf des Abgeordneten Sebastian Freiherr von Rotenhan (CSU))

Herr von Rotenhan, warten Sie ab. Ich habe Ihnen vor Jahren prophezeit: Jedem Säugling wird nach der CSU eine DNA-Probe abgenommen, und er erhält ein kleines Implantat, damit man feststellen kann, wo sich dieser Mensch vom Kindesalter bis zum Greisenalter bis auf fünf Meter genau bewegt. Auch dies werden Sie in ein paar Jahren noch fordern, aus Gründen, die mir unverständlich sind. Ich dachte immer, auch CSUler wollten noch in einer freiheitlichen Demokratie und nicht in einem Überwachungsstaat leben.

(Sebastian Freiherr von Rotenhan (CSU): George Orwell ist tot!)

Leider hat sich die Wirklichkeit seinen Prognosen inzwischen so schlimm angenähert, dass sein Buch schon veraltet ist; es gehört in die Antiquariate. Sie müssen die Gesetzentwürfe der CSU lesen; darin ist sehr viel näher geschildert, was uns bevorsteht.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)