Protocol of the Session on July 9, 2003

Heute geht es aber um die Sportförderung. Ich stelle Ihnen folgende Frage: Ist Ihnen bekannt, dass die steuerfreie Übungsleiterpauschale für die Übungsleiter der Sportvereine unter Bundeskanzler Willi Brand mit 1200 DM eingeführt worden ist,

(Prof. Dr. Stockinger (CSU): Ja Wahnsinn!)

dass sie unter Bundeskanzler Helmut Schmidt auf 2400 DM erhöht worden ist und dass sie nach 20 Jahren Stillstand unter Bundeskanzler Schröder auf 3600 DM erhöht worden ist?

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie darüber ein bisschen nachdenken, müsste Ihnen eigentlich etwas aufgefallen sein: dass in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands mehr CDU/CSUKanzler als SPD-Kanzler regiert haben.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich schlage vor, über die vier Anträge eine Gesamtabstimmung durchzuführen und

dieser Gesamtabstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses zugrundezulegen. Besteht damit Einverständis? – Dann lasse ich so abstimmen. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Tagesordnungspunkt 38

Antrag der Abgeordneten Schultz, Wahnschaffe und anderer (SPD)

Finanzierung der Insolvenzberatung in Bayern (Drucksache 14/11528)

Tagesordnungspunkt 39

Antrag der Abgeordneten Schultz, Wahnschaffe und anderer (SPD)

Finanzierung der Insolvenzberatung in Bayern (Drucksache 14/11592)

Ich eröffne die Aussprache. Zwanzig Minuten pro Fraktion. Wortmeldung: Herr Kollege Schultz.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich wage, auch um 21.35 Uhr noch ein Anliegen vorzutragen, von dem ich überzeugt bin, dass es der Debatte in diesem Hause wert ist. Ich möchte an das anknüpfen, was Herr Kollege Waschler gesagt hat. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, hat er gesagt, dass die Staatsregierung das hält, was sie versprochen hat.

(Zuruf von der CSU: So ist es!)

So ist es richtig; gut. Unser Antrag geht genau in diese Richtung. Wir wollen von Ihnen Folgendes: Wir wollen, dass die Staatsregierung das hält, was sie den Trägern der anerkannten Insolvenzberatungsstellen in Bayern im Herbst 2002 versprochen hat. Um nichts anderes geht es uns als darum, dass Sie das einhalten, was Sie damals versprochen haben.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin jetzt sehr gespannt, wie Sie sich dazu stellen. Es geht darum, dass es in diesen Insolvenzberatungsstellen knistert und knackt, weil es in Bayern überhaupt keine Möglichkeit mehr gibt, eine flächendeckende Insolvenzberatung durchzuführen. Hinter der Insolvenzberatung steht nun sicher keine Lobby der Beamten oder der Sportler. Dahinter stehen aber sehr, sehr viele betroffene Menschen, Familien, Kinder. Menschen, die früher einmal eine Existenz mit Mitteln anderer gegründet haben und bei denen es aus Gründen, die sie oft nicht so zu verantworten haben, nicht geklappt hat Darum gab und

gibt es ein Gesetz des Bundes, das damals mit Zustimmung auch des Freistaates, also auch mit Ihrer Zustimmung getroffen worden ist, zu dem wir aber feststellen müssen, dass es in Bayern faktisch nicht vollzogen wird.

Was ist passiert? – Die Bayerische Staatsregierung hat – das ist eine Feststellung, die man leider so treffen muss – knallhart dort versagt, wo es darum ging, dieser Insolvenzberatung in Bayern die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeit richtig aufzunehmen. Man hat gewusst, dass die damals mit auf den Weg gegebenen Fallpauschalen untauglich sind, weil damit die Arbeit nicht planbar und damit nicht durchführbar ist. Man hat die Kritik und die Vorschläge der Opposition, insbesondere der SPD nicht akzeptiert. Man hat sich faktisch verweigert, ein Gesetz, das man selber mitbeschlossen hat, in Bayern zu vollziehen. Das Schlimme ist, dass man auch noch nach außen hin Gelder zur Verfügung gestellt hat – im Haushalt wurde es so dokumentiert –, dass von diesen Geldern – immerhin waren es 15,5 Millionen DM in den drei Jahren, um die es gegangen ist – insgesamt nur 3 Millionen DM abgerufen werden konnten, weil die Voraussetzungen in Bayern so gestaltet worden sind, dass diese Gelder faktisch nicht ausgezahlt werden konnten und damit die Arbeit dieser Beratungsstellen auch nicht durchgeführt werden konnte.

Jetzt kommen wir dazu, dass Sie mir vorhin alle versichert haben, dass die Staatsregierung und die CSU einhalten, was sie einmal versprochen haben. Im Herbst 2002 wurde versprochen – darüber gibt es auch eine schriftliche Vereinbarung –, dass die problematischen Fallpauschalen abzuschaffen sind, dass für die Insolvenzberatungsstellen ein Budget von 2,5 Millionen e im Jahre 2003 vorgehalten wird und dass über dieses Geld mit den betroffenen Trägern verhandelt wird und es dementsprechend verteilt wird.

Was ist geschehen? – Das, was versprochen worden ist, ist bisher noch nicht eingehalten worden – im Gegenteil: Die wenigen Mittel, nämlich diese 2,5 Millionen e, wurden um 40% gekürzt. Eine solche Kürzung gibt es sonst im gesamten Haushalt nicht. Dies zeigt, wie Sie mit Menschen umgehen, die keine Lobby haben, wie egal Ihnen eigentlich die Situation von Familien in Bayern ist, die davon ebenso betroffen sind wie diejenigen, die sich bemüht haben, selbstständig zu werden. Das heißt auch, dass Sie Ihren eigenen Gutachten, die Sie damals erstellen haben lassen – auch das muss man sagen – und die davon ausgehen, dass in Bayern 6 bis 8 Millionen e zur Verfügung gestellt werden, selbst nicht folgen. Sie missachten die eigenen Vorgaben. Sie halten ihre Versprechen, die Sie gegeben haben, nicht ein. Dies bedeutet, dass die Insolvenzberatung bayernweit flächendeckend gescheitert ist, dass es eine ganze Reihe von Menschen gibt, die davon betroffen sind, dass Sie und die Staatsregierung vor Ort immer so tun, als wollte man diese Arbeit unterstützen, ihr aber im Parlament die Beine wegziehen und die Arbeit damit verwehren.

Ich kann Sie nur bitten und auffordern: Korrigieren Sie Ihren Wortbruch bezüglich dieser Vereinbarung. Ich habe gehört, Sie wollen Wort halten. Halten Sie die Zusage vom August 2002 ein, damit Sie den Trägern

und den Betroffenen auch nach dem 21. September noch in die Augen schauen können. Darum bitte ich Sie.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Obermeier, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Dass diese Anträge heute noch einmal diskutiert werden, hat, glaube ich, zwei Gründe. Zum Ersten will die SPD dieses Thema zum Wahlkampfthema machen – das ist offensichtlich. Zum Zweiten will man dem Kollegen Schultz, den ich persönlich sehr schätze, noch ein kleines Abschiedsgeschenk machen: dass er eine Abschiedsrede halten kann, bevor er dieses Haus verlässt.

Herr Kollege Schultz, ich hätte mir gewünscht, dass man Ihnen eine bessere Abschiedsrede gegönnt hätte als eine Begründung dieser Anträge, von denen Sie aus der Diskussion im Ausschuss wissen, dass sie zum derzeitigen Zeitpunkt überhaupt nicht hilfreich sind. Sie wissen ganz genau, dass zu diesem Thema Verhandlungen zwischen den Trägern der Insolvenzberatung und der Staatsregierung laufen, dass diese Verhandlungen auf einem guten Wege sind und kurz vor dem Abschluss stehen.

Ein Vetreter der Staatsregierung hat im Ausschuss einen entsprechenden Bericht abgegeben. Deshalb halte ich es zu diesem Zeitpunkt für wenig hilfreich, dass diese Anträge noch einmal hochgezogen und diskutiert werden. Vor allem der einzige von Ihnen begründete Antrag auf Drucksache 14/11528 ist nicht zielführend. Sie wollen damit die Staatsregierung in eine Position drängen, die beim derzeitigen Stand der Verhandlungen überhaupt nicht hilfreich ist. Weder den Trägern der Insolvenzverwaltung noch der Bayerischen Staatsregierung bringt es etwas, wenn die Staatsregierung jetzt aufgefordert wird, von den Fallpauschalen generell abzuweichen.

Die Verhandlungen sind schon viel zu weit fortgeschritten, als dass wir uns noch auf eine falsche Position festlegen sollten. Wir sollten vielmehr der Flexibilität den höchsten Stellenwert einräumen. Warum soll es nicht möglich sein, bei den Fallpauschalen zu bleiben, wenn es in der Zusammenarbeit mit den Vertretern der Insolvenzberatung weitere Möglichkeiten gibt? Alles andere würde nichts bringen und die Verhandlungsposition der Parteien erheblich einschränken. Das ist einer der Gründe, warum wir diesen Antrag ablehnen werden.

(Zachert (SPD): Soviel zum Thema „Versprechen“!)

Der Antrag ist aber auch inhaltlich falsch. Zwischen der Staatsregierung und den Trägern der Insolvenzberatung gibt es keine Vereinbarung. Vielmehr wurden verschiedene Möglichkeiten angedacht, um dieses Problem zu lösen. Eine Vereinbarung gibt es jedoch nicht. Sie schreiben außerdem in Ihrem Antrag, dass das Teilungsabkommen nicht zustande kommen würde, weil der Haushaltsansatz von 2,5 Millionen e auf 1 Million e

heruntergefahren worden sei. Der Grund dafür ist die Tatsache, dass sich die kommunalen Spitzenverbände geweigert haben, die Kosten der Insolvenzberatung zu übernehmen, weil sie sich dafür nicht zuständig fühlten. Dies wurde häufig im Ausschuss diskutiert. Sie wissen ganz genau, wie die Haushaltslage ist. Nicht nur bei der Insolvenzberatung, auch auf anderen Feldern wurde entsprechend gekürzt.

Hier handelt es sich um eine typische Forderung der SPD, wie wir sie in den letzten Jahren immer wieder gehört haben. Sie fordern viel Geld, sagen aber nicht, wo es herkommen soll. Das ist unredlich gegenüber der Bevölkerung und gegenüber den Menschen, die von der Insolvenz betroffen sind. Aus diesem Grund werden wir diesen Antrag ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Jetzt hat Frau Kollegin Schopper ums Wort gebeten.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Seit dem 1. Januar 1999 ist das Bundesgesetz zur Insolvenzverordnung in Kraft. Die Staatsregierung hat dieses Gesetz noch in ihrem Sozialbericht als Lösung für die Familien, die von der Überschuldung bedroht sind, propagiert. Fakt ist, dass die Insolvenzberatung seit dieser Zeit vor sich hindümpelt und aufgrund der Fallpauschalen in den Spitzengesprächen nicht vorangebracht werden konnte.

Wir haben im Ausschuss dazu einen ausführlichen Bericht gehört. Ich möchte für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Folgendes sagen: Die Eckpunkte des gemeinsamen Konzeptes sind Kompromisse, mit denen die Leute in den Insolvenzberatungsstellen und den Wohlfahrtsverbänden weichgekocht wurden. Inzwischen freut sich schon jeder auf eine schlanke Insolvenzberatung, da es andernfalls keine Insolvenzberatung gibt. Ich hoffe, dass wir zumindest zu einer schlanken Insolvenzberatung kommen werden und nicht zu einer, die wie bisher verhungert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Herr Staatssekretär Schmid.

Staatssekretär Georg Schmid (Sozialministerium) : Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur noch ein paar ganz kurze Bemerkungen machen: Herr Kollege Schultz, wir haben nicht gesagt, dass wir mutwillig keinen Kompromiss suchen werden. Wir haben uns gemeinsam bemüht, einen Weg zu finden. Das Problem lag in den unterschiedlichen Auffassungen, die wir in der Frage der Zuständigkeit vertraten. Wir waren uns nicht einig, ob die Schuldnerberatung oder die Insolvenzberatung die finanzielle Verantwortung tragen sollte. Ich weiß sehr wohl, welche unterschiedlichen Modelle in den letzten Monaten diskutiert wurden. Wir

haben uns über alle Grenzen hinweg gemeinsam bemüht, zu einer Lösung zu kommen.

Sie haben gefordert, dass die Staatsregierung ihr Versprechen einhalten sollte. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass es jetzt zu einem Kompromiss gekommen ist. Das Sozialministerium hat eine Einigung mit der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen Wohlfahrtspflege über ein Eckpunktepapier erzielt. Auch die kommunale Seite hat diesem Papier zugestimmt. Künftig soll es 26 Beratungsstellen geben, die mit je zwei Personen besetzt sein werden. Diese werden für die Schuldnerberatung und für die qualifizierte Beratung nach dem Insolvenzrecht zuständig sein. Ich glaube, wir stehen kurz vor einer Lösung und können das einhalten, was versprochen wurde. Möglicherweise wird diese Vereinbarung noch in diesem Monat unterschrieben. Dann wird die Abstimmung mit den Finanzministerium erfolgen, sodass das neue Konzept zum 1. Januar 2004 in Kraft treten kann. Die Staatsregierung hält ihr Versprechen ein. Wir werden zu einer guten gemeinsamen Lösung kommen.

(Beifall bei der CSU)

Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt. Ich lasse zunächst über den Antrag auf der Drucksache 14/11528, das ist der Tagesordnungspunkt 38, abstimmen. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Dagegen schlägt der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie eine Neufassung des Antrags vor. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/13030. Wer entgegen dem Votum des federführenden Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik der vom mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie vorgeschlagenen Neufassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Jetzt lasse ich über den Antrag auf Drucksache 14/11592, das ist der Tagesordnungspunkt 39, abstimmen. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die Neufassung des Antrags. Der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen stimmte bei seiner Mitberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe, dass das Berichtsdatum auf Oktober 2003 abgeändert wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/13031. Wer der vom federführenden Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik vorgeschlagenen Neufassung unter Berücksichtigung der vom mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfohlenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die

Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist das so beschlossen.

Ich rufe auf: