Die kommunale Finanzautonomie muss erhalten und gestärkt werden, und die Steuerpflichtigen müssen die Steuerlast gerecht und nach ihrer Leistungsfähigkeit aufbringen können. Das schließt die Substanzbesteuerung aus.
Ich frage mich, ob die Bundesregierung mit ihrer – wie die SPD es nennt – erneuerten Gewerbesteuer diese Vorgaben erfüllen kann. Sie würde den Kreis der Steuerpflichtigen erheblich auch auf die Selbstständigen ausweiten, die das wieder von der Einkommenssteuer abziehen können, und es würde ein Nullsummenspiel daraus.
Wir wollen keine Substanzbesteuerung, und wir sind nicht wie Sie der Meinung, dass Geld zu verdienen schädlich ist und man es mit Neid sehen muss.
deshalb ist eine Soforthilfe unbedingt nötig. Die Staatsregierung hat über den Bundesrat eine entsprechende Initiative ergriffen: Reduzierung der Gewerbesteuerumlage von 30% auf 20% und die Anhebung der Umsatzsteuerbeteiligung der Kommunen von 2,2% auf 3% einmalig für das kommende Jahr, damit die Kommunen unmittelbar neue Einnahmen bekommen.
Sie können jetzt in Berlin beweisen, ob Sie wirklich kommunalfreundlich sind. Sie können das tun, was Sie hier im Landtag fordern und offensichtlich in Berlin nicht durchsetzen können. Sie haben im Februar 2003 die Bundesratsinitiative verhindert, die die Absenkung der Gewerbesteuerumlage bedeutet hätte. Auch auf der Ausgabenseite muss eine Entlastung kommen. Die Flutopferhilfe erkenne ich an. Nur, das ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Sie alleine kann die Dinge nicht reparieren.
Wenn das so genannte Arbeitslosengeld II kommt, werden wir sehr genau darauf achten, wie es finanziert wird; denn wenn den Kommunen die Ausgaben nicht entsprechend erstattet werden, hat es keinen Sinn. Das Ganze ist in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers am 14. März 2003 angekündigt worden. Nun soll für bis zu einer Million Hilfeempfänger die Bundesanstalt für Arbeit zuständig sein. Wir wissen nicht, was Sie in das Gesetz schreiben werden. Es können auch die Kommunen zuständig sein. Trotzdem sollen wir es heute schon begrüßen. Ich meine, wir müssen zunächst wissen, was Sie wollen. Dass Sie bei der 1 : 1-Umsetzung von Reformkonzepten Schwierigkeiten haben, haben wir bei der Hartz-Kommission gesehen.
Meine Damen und Herren, die Kommunen erhoffen sich von der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe Entlastungen in Milliardenhöhe. Die Kommunen haben in Deutschland im Jahr 2001 für rund 2,7 Millionen Sozialhilfeempfänger insgesamt 8,5 Milliarden e für die Hilfe zum Lebensunterhalt ausgegeben. Wir können überhaupt noch nicht absehen, wie die neue Regelung gestaltet werden soll. Wir wissen zum Beispiel nicht, ob nur die Leistung für den Arbeitslosen selbst übernommen werden soll, ob, wie es bisher bei der Sozialhilfe war, auch die Zahlungen für die Familienangehörigen übernommen werden müssen oder ob dies der Bund übernimmt oder es gegenfinanziert – all das wissen wir nicht. Würde das so gemacht werden, könnten die bayerischen Städte und Landkreise um etwa 780 Millionen e entlastet werden. Das wäre eine echte Hilfe. Wenn das so kommt, werden wir das begrüßen.
Meine Damen und Herren, wir haben nun wirklich Ihre Belehrungen nicht nötig, die Sie uns auch heute wieder erteilen wollten.
Durch die Verankerung des Konnexitätsprinzips in der Bayerischen Verfassung und durch viele andere Maßnahmen hat die Staatsregierung das Mögliche und Erfor
derliche getan, um den Kommunen bestmöglich zu helfen. Für die weiteren Maßnahmen muss nun wirklich der Bund endlich die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Wenn schon der Bundeskanzler nicht weiß, ob er nach Italien in Urlaub fahren kann, rate ich ihm hier zu bleiben und an dem Gesetz mitzuarbeiten. Das wäre eine gute Lösung.
Meine Damen und Herren, wir brauchen echtes Wirtschaftswachstum; denn das ist das Kernproblem. Sozial ist was Arbeitsplätze schafft, und das schafft auch Geld in die Kassen der Kommunen. Darum geht es.
Meine Damen und Herren, ich höre immer wieder und im Antrag steht es auch, der Freistaat Bayern solle den Mehranteil an der erhöhten Gewerbesteuerumlage an die Kommune weitergeben. Dazu ist zu sagen, dass wir einen Haushalt beschlossen haben, den man nicht so ohne Weiteres ändern kann.
Herr Maget hat vorhin einen Katalog der Bereiche vorgelesen, wo die Gemeinden mehr Geld bekommen sollen.
Ich frage: Wo soll das hinführen, wenn man gleichzeitig 1,5 Milliarden e weniger Steuereinnahmen hat. Das ist nicht seriös. Sie müssen sagen, wo Sie sparen wollen.
Wo wollen Sie sparen? Wollen Sie im sozialen Bereich, bei der inneren Sicherheit, bei den Lehrern, wo wollen Sie sparen? So einfach geht es nicht. Wenn man solche Vorschläge macht, muss man die Deckung anbieten.
Meine Damen und Herren, aus diesem Grund können wir Ihren Anträgen nicht zustimmen. Wenn Sie den Kommunen wirklich etwas Gutes tun wollen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu. Darin steht alles, was den Kommunen nützt.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich gebe bekannt, dass die CSU-Fraktion zu allen drei Dringlichkeitsanträgen namentliche Abstimmung gefordert hat. Das Wort hat nun Herr Staatsminister Dr. Faltlhauser.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt keinen Zweifel: Den Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt steht das Wasser bis zum Hals. Ich füge hinzu: Allen Ländern steht das Wasser ebenso wie dem Bund bis zum Hals. Die
Länder außer Bayern haben einen Haushaltszustand, der nur noch als verfassungswidrig und desaströs zu bezeichnen ist. Ich verweise auf das sozialdemokratisch regierte Land Nordrhein-Westfalen, das für das laufende Jahr mit einer Nettoneuverschuldung von 3,9 Milliarden e begonnen hat und nach oben aufgebessert hat auf den unglaublichen Betrag von 5,7 Milliarden e. Ich erinnere daran, dass der Freistaat Bayern im Haushalt für dieses Jahr 350,7 Millionen e stehen hat. Das sind die unterschiedlichen Welten zwischen sozialdemokratisch regierten Ländern einerseits und einem solide wirtschaftenden Land wie Bayern.
Es gibt mindestens drei Gründe, warum insbesondere den Kommunen das Wasser bis zur Unterlippe steht:
Erstens, weil der Bund in den vergangenen Jahren in einem bis jetzt noch nie gekannten Ausmaß die Kommunen mit zusätzlichen finanziellen Lasten und Aufgaben überfordert hat.
Das war zum Beispiel gegen unser ausdrückliches Votum, Frau Kollegin Kellner, die Belastung mit der privaten Altersvorsorge – 6 Milliarden e im Jahr; die Belastung mit der Grundversorgung – 1 Milliarde e pro Jahr; die Belastung mit den steuerlichen Folgen des Verkaufs der UMTS-Rechte – 12 Milliarden e im Jahr; der Familienlastenausgleich insgesamt – hier schuldet der Bund den Kommunen und den Ländern insgesamt 10 Milliarden e – und viele einzelne Sonderbelastungen ohne einen Euro Ausgleich. Das konnten die Kommunen auf die Dauer nicht mehr durchstehen. Das ist ein wesentlicher Grund, warum es ihnen heute so schlecht geht.
Wir haben gemeinsam, meine Damen und Herren, liebe Kollegen, in diesem Haus aus der Problematik der Aufgabenbelastung ohne Finanzierung die Konsequenzen gezogen. Wir haben ein sehr stringentes Konnexitätsprinzip beschlossen. Die Staatsregierung und die CSU sind vorangegangen.
Herr Maget, wenn Sie etwas zu sagen haben, kommen Sie ans Rednerpult und machen Sie nicht Dauerzwischenrufe.
Unsere Forderung gegenüber dem Bund, dass er in gleicher Weise handelt, wird jedoch jeweils mit lässiger Gebärde weggewischt. Der Bund will sich nicht dem Konnexitätsprinzip unterwerfen. Eichel und Schröder wollen belasten, dafür aber nicht bezahlen. Das ist hier die erste richtige Feststellung.
Der zweite Grund, warum es den Kommunen so schlecht geht, ist eine strukturelle Problematik. Die Einnahmentechnik ist für die Kommunen nicht befriedigend. Dies war bereits in den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts generell zwischen allen Fraktionen und Parteien Konsens. Dementsprechend hat die jetzt noch regierende rot-grüne Bundesregierung in ihren Koalitionsvertrag von 1998 geschrieben, dass sie die Kommunalfinanzen reparieren und neuordnen werde. Sie haben das den Bürgern schon 1998 versprochen. Dann ist aber dreieinhalb Jahre lang nichts geschehen.
Ich erinnere Sie daran, dass die Bayerische Staatsregierung, die CSU-Fraktion und der hier stehende Finanzminister permanent gefordert haben: Es muss etwas geschehen. Aber erst später, fünf Minuten vor Schluss der Legislaturperiode, hat Herr Eichel eine Kommission eingesetzt. Dies tat er, statt selber zu entscheiden. Diese Kommission ist aus allen Gruppierungen dieser Gesellschaft zusammengesetzt. Es wurde so getan, als ob aus einer Kommission, in der die Wirtschaft, die Kommunen, die Gewerkschaften, die Länder, die Kommunalen Spitzenverbände und andere sitzen, mehrheitlich oder zielgerichtet etwas herauskommen könnte! Es war doch voraussehbar, dass dabei kein einvernehmliches Votum herauskommen konnte. Es war im Wesentlichen eine Showveranstaltung, um von der eigenen Entscheidungsunfähigkeit abzulenken.