Protocol of the Session on July 9, 2003

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Dieses hohe fachliche Können unserer Denkmalschutzexperten, das zum Beispiel auch gern in China genutzt wird, dient in jedem Fall nicht als Rechtfertigung für eine veraltete Denkmalschutzpolitik, wie wir sie heute leider wieder erleben, eine Denkmalschutzpolitik, die Stillstand und Rückschritt dokumentiert.

Ein Beispiel dafür – Kollege Dr. Spaenle hat das auch angesprochen – ist die so genannte vereinfachte Genehmigungspraxis für Baumaßnahmen an einzelnen Gebäuden innerhalb denkmalgeschützter Ensembles. Dies bringt deutliche Verschlechterungen der Schutzfunktionen dieses Gesetzes. Die Mehrheit will die Schutzaufgabe des Staates hier aus der Hand geben. Das ist eine Aushöhlung des Denkmalschutzes; denn Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Bauwerken innerhalb eines Ensembles können sehr nachteilige Folgen für das geschützte Objekt selbst haben, was einfach nicht berücksichtigt oder preisgegeben wird. Das ist ein Beispiel von mehreren, bei denen mit Vereinfachung argumentiert wird, aber Verschlechterung die Folge ist.

Gott sei Dank ist es im federführenden Ausschuss gemeinsam gelungen – dafür möchte ich ausdrücklich Dank sagen –, eine noch weitergehende massive Verschlechterung zu verhindern, wie sie von der Mehrheit im Kommunal- und Innenausschuss beabsichtigt war. Damit wäre die Beweissituation beim Schutz von Ensembles völlig auf den Kopf gestellt worden. Zum einen wäre ein Beweiszwang für die Denkmalschutzbehörde entstanden, um einen Bauherrn – ich möchte hier auch das Wort „Investor“ gebrauchen, um die Interessenlage deutlich zu machen; dieses Wort ist inzwischen fast ein Erpressungsbegriff in unseren Städten – daran zu hindern, in der Nachbarschaft von Denkmälern nach Belieben schalten und walten zu können, ohne jegliche Rücksichtnahme auf geschützte Baudenkmäler des gesamten Erscheinungsbildes. Ich erwähne dieses Beispiel nur und konkretisiere es gleich, um deutlich zu machen, worum es geht.

Da wurde im Landesdenkmalrat über den Entwurf eines Turms für ein japanisches Müllheizkraftwerk in Bayern diskutiert, den ein bayerischer Unternehmer gekauft hat und den er am Rande einer niederbayerischen Kleinstadt zur Bereicherung des Stadtensembles oder, um einen traditionellen Begriff zu verwenden, zur Bereicherung des Weichbildes errichten lassen wollte. Gott sei Dank ist es gelungen, so etwas abzuwenden. In Zukunft wird das noch schwieriger, und durch die beabsichtigte Änderung wäre es noch weit schwieriger geworden.

Dieser Gesetzentwurf bringt weiterhin eine Verschlechterung bei der Aufgabenstellung des Landesamtes für Denkmalpflege; denn dessen Forschungsauftrag wird deutlich eingeschränkt. Ihm werden Fesseln angelegt. Warum eigentlich? – Wissenschaftliche Forschungsarbeit, und zwar im bisherigen Umfang, ist eine wichtige Grundlage und Voraussetzung für die hohe Qualität der Arbeit unserer Denkmalschützer in Bayern. Dies wird dem Denkmalschutz nun ohne Not schwerer gemacht.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Mir ist nicht klar, warum das geschieht. Gründe sind letztlich nicht erkennbar, sind eigentlich auch nicht genannt worden. Ich weiß nicht, wen die bisherige Regelung gestört hat.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Dass es gelungen ist, die Landesstelle für nichtstaatliche Museen unter dem Dach des Denkmalschutzgesetzes entgegen der ursprünglichen Absicht des Gesetzentwurfs zu halten, kann uns alle freuen. Die Landesstelle für nichtstaatliche Museen leistet in der Beratung der vielen Museumsträger draußen im Lande wertvollste Kulturarbeit. Diese Arbeit hätte die ursprüngliche Fassung des Gesetzentwurfs in Frage gestellt, weil sie ihr die Rechtsgrundlage entzogen hätte. Damit wäre diese Landesstelle vielleicht irgendwann, weil sie keine Rechtsgrundlage mehr gehabt hätte, zur Disposition des zuständigen Ministeriums oder des Finanzministeriums gestanden. Das ist damit verhindert worden. Dafür möchte ich ausdrücklich Dank sagen.

Wir haben hier aber leider nur eine partielle Verbesserung der Verschlechterungen erreicht, die dieser Gesetzentwurf vorsieht. Diese Verbesserung ist im Übrigen auch der Grund dafür – das möchte ich deutlich sagen –, dass wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten, anstatt ihn, wie es eigentlich notwendig wäre, in Bausch und Bogen abzulehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Leider muss man ansonsten feststellen, dass sich die meisten Änderungen in diesem Gesetz mit Definitionen befassen und mit Änderungen der Bezeichnung des zuständigen Ministeriums. Das ist ein wahrhaft bescheidener gesetzgeberischer Fortschritt. Die Änderungen, die vorgenommen werden sollen, will man nicht vornehmen, und jene Änderungen, die vorgenommen werden, haben eigentlich keinen Sinn. Auch die Spitzenverbände wollen im Übrigen das nicht, was hier verändert werden soll. Die Änderungen im bayerischen Denkmalrecht, auf die wir warten und wozu wir eine ganze Reihe von Anträgen gestellt haben, verweigern Sie. Herr Kollege Dr. Spaenle, ich erinnere an den Aspekt der Beratung und Dienstleistung. Wir haben dazu eine ganze Reihe von Anträgen gestellt. Dazu kann ich in dieser gesetzlichen Änderung nichts erkennen.

Der von mir sehr geschätzte Ausschussvorsitzende Herr Kollege Dr. Wilhelm hat es zu Beginn der Gesetzesberatungen als unabänderliche Tatsache bezeichnet, dass das Bodendenkmalrecht im vorliegenden Gesetzentwurf

nicht geregelt wird. Begründet wurde diese Haltung aber leider nicht. Auch das ist eine klare Sprache, nämlich die Sprache der Schwäche dieser Staatsregierung und der Mehrheitsfraktion in diesem Bereich. Dieser Gesetzentwurf vergibt die Chance, die Bodendenkmalpflege stärker zu gewichten und sie der Baudenkmalpflege gleichzustellen. Er vergibt die Chance, im Lande Bayern eine präventive Bodendenkmalpflege zu betreiben, wie wir das wollten. Er vergibt die Chance für die Denkmalpflege, rascher, frühzeitiger und vorausschauender handeln zu können und damit Kommunen und Bauherrn viel Ärger, Zeit und Geld zu ersparen. Er vergibt die Chance auf Einführung einer sinnvollen Verursacherregelung mit einer maßvollen Beteiligung dessen, der in Bodendenkmäler eingreift, ohne den normalen Häuslebauer zu belasten. Er vergibt die Chance der Einführung eines Schatzregals zur Sicherung unserer Bodenfunde, wie es nach dem Beitritt Deutschlands zur Konvention von Malta eigentlich unser Auftrag ist. Er vergibt auch die Chance – und damit die Voraussetzungen –, eine finanzielle Besserstellung der Bodendenkmalpflege zu erreichen. Ich zitiere aus dem Brief eines Experten, der einige von uns erreicht hat:

Die aktuell verheerende Kürzung der operativen Mittel für die bayerische Landesarchäologie um 40% lähmt den Vollzug der amtlichen Bodendenkmalpflege. Diese Kürzung erfolgte ohne Augenmaß. Ich hielte es für unerträglich, hätte das Kultusministerium die negativen Folgen der Mittelkürzung in den Haushaltsverhandlungen nicht deutlich gemacht. Erschreckend bleibt der Gedanke, die Wirkung könnte gar das Ergebnis erfolgreicher Lobbyarbeit sein.

Dieser Experte verweist auch deutlich darauf, dass jetzt zu befürchten ist, beispielsweise im Falle der Archäologie, dass die Luftbildarchäologie in Bayern völlig zum Erliegen kommt. Ich zitiere:

Die geophysikalische Prospektion mit bahnbrechenden Neuerungen und Forschungsergebnissen von Weltgeltung ist praktisch gelähmt. Messungen an Denkmälern sind nur noch vereinzelt und mit Fremdmitteln möglich, vorzugsweise im Ausland. Archäologische Spitzentechnologie und Erfahrungen drohen im Freistaat zu verkümmern.

Das ist die Aussage eines Experten.

Insgesamt muss ich leider feststellen: Dieser Gesetzentwurf negiert die großen Aufgaben denkmalpflegerischer Art in unserer Zeit. Für die Denkmalpflege in Bayern sind die drastischen Mittelkürzungen und dieser Minigesetzentwurf wahrlich keine Hilfe.

Es sind Beispiele für Rückschritt und Stillstand. Herr Staatsminister Zehetmair, ich muss sagen, wir haben im Ausschuss eine erfolgreiche Arbeit leisten können, als es um den Schutz einzelner Denkmäler ging. Bei der Denkmalpflege insgesamt haben Sie es aber leider nicht geschafft, sich ein Denkmal zu setzen. Denkmalschützerisch, Herr Staatsminister, kommen Sie mir eher wie ein Hans im Glück vor. Sie haben einstmals mit dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz einen Goldklumpen in die

Hand bekommen, haben diesen Zug um Zug gegen Verschlechterungen umgetauscht und so stehen Sie heute mit einem Schleifstein da, den Sie Ihrem Nachfolger überreichen können.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben gestern in diesem Hohen Haus eine leidenschaftliche Debatte in Bezug auf den Abbau von Bürokratie erlebt. Ich sage Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von der CSU: Auch das Verursachen unnötiger Gesetzentwürfe ist ein Stück Bürokratisierung, die wir alle eigentlich bekämpfen und abbauen wollen. Auch das Vorlegen dieses Gesetzentwurfes, der praktisch nichts Wichtiges bringt, erzeugt in der Gesetzgebungsvorarbeit eine Menge an Bürokratie und erzeugt anschließend im Vollzug umso mehr Bürokratie. Mit der Drucksache 14/12035 wollten Sie eine Gesetzesvorlage einbringen, mit der zuvor im Übereifer erlassenen Rechtsvorschriften wieder aufgehoben werden sollten. Ich sage Ihnen: Sie haben eine Möglichkeit, in einem frühen Verfahren mit dem Abbau von Bürokratie anzufangen. Dieser Gesetzentwurf ist ein typisches Beispiel für die Notwendigkeit von Bürokratieabbau im Sinne von Staatsminister Huber. Erforschen Sie also Ihr gesetzgeberisches Gewissen. Brauchen wir dieses Gesetz eigentlich? Ich sage Ihnen: Nein. Also zurückziehen und einstampfen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Das Wort hat Frau Gote.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Stand der Debatte in Bezug auf dieses Gesetz zeigt: Die Diskussion ist nicht sehr viel weiter fortgeschritten, als sie es der ersten Lesung schon war. Das ist in diesem Fall ganz gut so, denn zwischenzeitlich hatten sich bei den Beratungen in den mitberatenden Ausschüssen Entwicklungen ergeben, die nicht so erfreulich waren; es ist zum Teil schon darauf eingegangen worden.

Insgesamt kann ich nur wiederholen, was ich auch schon bei den ersten Lesungen sagte: Dieser Gesetzentwurf zum Denkmalschutz ist kein großer Wurf. Man kann darüber streiten, ob er notwendig ist, für schädlich halte ich ihn ehrlich gesagt aber auch nicht. Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf, in der Fassung, wie er heute zur Abstimmung steht, zustimmen.

Ein großer Mangel ist natürlich, dass wir nach wie vor im Bayerischen Denkmalschutzrecht keine Regelungen zum Bodendenkmalschutz haben. Es ist eine Aufgabe für die nächste Legislaturperiode, zügig das umzusetzen, was wir schon im Ausschuss andiskutiert haben. Herr Kollege Odenbach ist ausführlich darauf eingegangen. Ich glaube, der Weg ist vorgezeichnet. Im Detail wird man sich sicher darüber streiten müssen. Es ist eine Notwendigkeit, zu Verbesserungen zu kommen, nur dies leistet der Entwurf des Denkmalschutzgesetzes nicht.

Problematisch war innerhalb der Beratungen tatsächlich der Vorstoß im Kommunalausschuss. Ich würde ihn als Angriff auf den Ensembleschutz bezeichnen. Wenn dieser Vorschlag heute in der Endabstimmung vorgelegt worden wäre, wäre das Niveau des Denkmalschutzes deutlich gesenkt worden. Ich bin froh, dass das nicht passieren wird. Ich möchte noch eine Bemerkung dazu machen: Ich habe die Protokolle sowohl des Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als auch des Verfassungsausschusses genau angesehen. Das Protokoll und die Beschlussempfehlung klaffen deutlich auseinander. Ich möchte festhalten: Kollegin Stahl hat den Änderungen, die dort vorgelegt wurden, entgegen des Protokolls nicht zugestimmt. Wie gesagt: Wir stimmen heute diesem Denkmalschutzgesetz zu, obwohl es kein großer Wurf ist, und hoffen auf die nächste Legislaturperiode, was den Bodendenkmalschutz angeht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Zehetmair.

Frau Präsidentin, Hohes Haus!

(Maget (SPD): Abschiedsrede?)

Dies ist keine politische Frage, die ich Ihnen beantworte. Sie werden noch viele Reden vergebens halten müssen. Von daher geht es nicht darum, was ich für eine Rede halte.

Auch ich will mich kurz fassen: Zunächst einmal, um es klar zu sagen: Mir war sofort klar: Wenn die Bodendenkmalpflege nicht einen neuen Weg gehen kann, dann ist es auch fern jeder Denkmalsetzung meiner Person. Ich sage deutlich dazu: Auch ein Wissenschaftsminister, auch ein für die Denkmalpflege Verantwortlicher muss die Umstände und Rahmenbedingungen der Zeit sehen. In einer Zeit, in der wir wirtschaftlich so im Schlamassel stecken – ich will das nicht politisch vertiefen –, möchte ich nicht der verantwortliche Minister sein, der in der Bodendenkmalpflege die Auflagen des Verursacherprinzips setzt. Es ist für mich die falsche Zeit, aber ich stehe dazu, darum zu bitten, dass sich das Hohe Haus mit dieser Frage – abschließend in der nächsten Periode – beschäftigt. Wir müssen eine Antwort finden, zumindest bei der öffentlichen Hand, weil wir aufgrund der technischen Voraussetzungen heute derart viele Entdeckungen in der Bodendenkmalpflege haben.

Zweiter Punkt, den ich anführen will: Die Frage, Herr Kollege Odenbach, ob das eine Verschlechterung ist, ist eine Frage der Betrachtung. Gestern hat vor diesem Hohen Haus der Vizepräsident, Ihr Kollege, gesprochen und hat als Vereinfachungsvorschlag dargelegt, wir sollten jedes zweite Gesetz oder sogar noch mehr Gesetze und Verordnungen abschaffen. Ich wollte – ganz offen gesagt – unter Verzicht auf die gesetzliche Verankerung – den Leiter für die nichtstaatlichen Museen zu den Museen rübertun. Sie haben im Hohen Haus gesagt: Nein, Wir wollen, dass er gesetzlich verbürgt bleibt. Dem

füge ich mich, das ist kein großes Problem für mich. Ich wollte eigentlich nur Vorschriften abbauen.

Ich sage Ihnen ganz offen: Ich bin schon lange in der Politik und war auch schon Landrat. Wenn 30 Jahre in dieser Demokratie nicht ausreichen, jenes Maß an Mündigkeit zu erreichen, dass der Landrat und der Oberbürgermeister bei der Abwägung der Kriterien für Genehmigung oder Nichtgenehmigung Mut entwickeln, eine Entscheidung zu treffen, dann ist unser Gerede, dass die Kommunen mehr Verantwortung haben sollen, ein leeres Stroh.

(Beifall bei der CSU)

Heute hat in diesem Hohen Hause auch der Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden gesprochen und einen Überblick gegeben. Wir werden sehen, wie weit in diesem Bereich widerstrebende Voten kommen, durch die das Parlament ein Bild bekommt, wie es in der Landschaft aussieht. Ich darf Ihnen sagen: Wenn ein hochrenommierter Bürgermeister mir die Mitteilung macht, dass er sich beschwert, weil das Landesamt gegen eine Baumaßnahme Bedenken eingelegt hat, dann muss ich sagen: Es ist die Aufgabe unserer Leute, Herr Kollege Dr. Spaenle, dass Sie Ihren Part entsprechend darlegen. Die Entscheidung erfolgt in der Güterabwägung durch die Politik und durch die untere staatliche Behörde. Ich habe dem Oberbürgermeister schriftlich mitgeteilt so zu entscheiden, wie er es verantworten kann.

Ich will damit sagen: Wenn Stillstand oder Verschlechterung entsteht, dann gibt es dafür Verantwortlichkeiten. Wenn es wahr ist, dass wir alle, auch ich, deregulieren wollen, nach unten verlagern wollen, was gestern eine große Rolle gespielt hat, dann sollten wir auch hier mit dabei sein. Wir brauchen Vereinfachungen bei den Genehmigungen. Ich stehe zu all den Punkten, die Sie in den Änderungen drin haben, weil ich der Meinung bin, wir sollten Vorschriften abbauen. Unsere Aufgabe ist die konzeptionelle Verantwortung und nicht das operative Geschäft. Von daher wäre es mir Recht, wenn man es einfach wagen würde, diesen neuen Weg zu gehen.

Richtig ist: Das Hauptproblem ist das Geld; wir können reden, was wir wollen. Ich könnte auch sagen, das Hohe Haus könnte mehr genehmigen. Nur muss ich mich angesichts der Rahmenbedingungen fügen. Ich wurde aber nicht vom Finanzminister wegen der Lobbyisten runtergebuttert; jedenfalls ist mir das nicht zu Ohren gekommen. Er wollte mir nicht mehr Geld geben und musste damals erst überzeugt werden – der Kollege, der hier sitzt – dass es weiter Denkmalschutz gibt und wir Geld dafür brauchen.

Er hat gemeint, das sollte eigentlich auslaufen. Ich habe dann doch erreicht, dass die Mittel auf verhältnismäßig hohem Niveau erhalten bleiben, und wir haben uns darauf verständigt.

Summa summarum will ich sagen: Denkmalschutz – hier will ich Herrn Kollegen Dr. Spaenle zitieren, dann höre ich auf – muss auch ein kooperativer Partner sein. Ein kooperativer Partner ist zum Beispiel der Leiter der Lan

desstelle für die nichtstaatlichen Museen. Wenn dieser auf eine Rechtsgrundlage angewiesen ist, dann schaffe ich das Amt lieber ab. Wenn er nicht die Sensibilität hat, zu merken, dass ihn die Leute brauchen, dann brauchen wir ihn nicht. Kürzlich hat der Bürgermeister von Pfarrkirchen darum gebeten, dass er durch die Landesstelle beraten wird. Der Chef der Landesstelle, Herr Dr. Langenstein, ist ein Vorbild in Bezug auf die Kooperationsbereitschaft, sodass ich guter Dinge bin, dass wir mit dem, was Sie heute beschließen, einen weiteren bescheidenen Schritt tun in Richtung Bewusstseinsbildung und Verantwortung vor Ort.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/12042 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 14/12885 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass § 1 Nummer 3 Buchstabe b) eine neue Fassung erhält. Ich verweise insoweit auf Drucksache 14/12885.

Wer dem Gesetzentwurf mit der vom federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfohlenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie Herr Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Dann ist so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Diese soll, wie in § 135 Absatz 1 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung wird der Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur zugrunde gelegt. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen aufgestellt, die Ja-Urne auf der Seite der CSU-Fraktion, die Urne für die Enthaltungen auf der Seite der Opposition und die Nein-Urne auf dem Stenografentisch. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden.

(Namentliche Abstimmung von 14.12 bis 14.17 Uhr)