Zweiter Akt. Am 24. 01. 2002 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, einen zweigleisigen Betrieb auf der Strecke Plattling – Landshut zu ermöglichen und dieses im Landesentwicklungsprogramm planerisch darzustellen. Auch dieses wurde am 11. April einstimmig beschlossen. Als aber das Landesentwicklungsprogramm vorlag, war dieser Beschluss nicht zu finden. Kein Niederschlag im LEP – Protokollnotiz für das Ministerium.
Dritter Akt. Wir Niederbayern trauten unseren Augen nicht und haben erneut einen Antrag gestellt zur Fortschreibung des LEP, Verkehrsanbindung des ostbayerischen Raums, und darin die Zweigleisigkeit zwischen Plattling und Landshut erneut aufgeführt. Und siehe da,
Das führt zum vierten Akt, nämlich einem erneuten Antrag und der konkreten Aufforderung, einen Antrag beim Bund zu stellen, um zumindest streckenweise die Zweigleisigkeit herzustellen. Man glaubt es kaum: So verbindlich wollte es die CSU nun wieder nicht.
Ich habe gar nichts dagegen, wenn die örtliche CSU die Forderung formuliert, auf die DB AG einzuwirken mit dem Ziel einer Verbesserung der Reisegeschwindigkeit auf unter zwei Stunden. Das haben wir schon einmal gehabt, aber wir haben es nicht mehr. Auch die Forderung nach fahrtbeschleunigenden Maßnahmen mit Steigerung der Leistungsfähigkeit durch einen zumindest abschnittsweisen zweigleisigen Ausbau zwischen Plattling und Landshut hatten wir schon einmal. „Baldmöglichst“ hieß es, und zwar 1998, also vor fünf Jahren.
Was ist in der Zwischenzeit passiert? – Dazu habe ich die DB AG und das Ministerium gefragt. Aus dem Verkehrsministerium hat es geheißen, eine Kapazitätsausweitung für den Fernverkehr konnte nicht nachgewiesen werden; ein Ausbau wurde daher nicht in die Vereinbarungen aufgenommen. Er ist auch weder – jetzt hören Sie gut zu – vom Freistaat Bayern noch von der Deutschen Bahn AG für den neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet worden.
Wer den Ausbau schon im LEP nicht haben will, sagt damit ganz klar, was er will bzw. was er nicht will. Die Bahn antwortete mir am 15. Oktober, Planungen zum Streckenausbau werden gegenwärtig nicht durchgeführt. Dementsprechend können auch keine Kosten benannt werden. Die Bahn führt weiter aus, dass in den nächsten Jahren die anstehende grundlegende Sanierung der Strecke fortgeführt wird, um eine Fahrzeitverkürzung anzustreben, soweit es unter Beachtung wirtschaftlicher Grundsätze möglich sein wird. Da geht es um die Erneuerung des Oberbaus, um die Streckensanierungstechnik, die Bahnübergangssicherungstechnik, den Rückbau nicht mehr notwendiger Bahnübergänge und die schrittweise Anhebung der Streckenhöchstgeschwindigkeit auf 140 km/h – wohlgemerkt.
Am 19. 11. 2002 antwortete mir die Bahn auf nochmalige Anfrage, bisher habe das Land Bayern keinen Antrag bzw. keinen Vorschlag zur Aufrüstung des Abschnittes Plattling – Landshut gestellt. Also: Nach Aussage der Bahn bedarf es eines konkreten Vorschlags bzw. Antrags. Sie haben dazu im Ausschuss gesagt, ein Antrag seitens des Freistaates sei nicht notwendig; denn die Ausbaumaßnahmen, die nach dem Bundesverkehrswegeausbaugesetz dem Schienenpersonennahverkehr dienen, würden zwischen dem Freistaat Bayern und der DB AG verhandelt. Die Strecke Landshut – Plattling wird in den Sammelvereinbarungen behandelt. Das würde ich gern glauben. Aber wo waren die Vereinbarungen in der Zeit zwischen 1998 und 2003? Wenn die Gespräche schon dreimal jährlich stattfinden, dann wäre es Donnerwetter noch einmal doch möglich gewesen, aber es gab fünf Jahre lang keinen Vorschlag und keinen Antrag, die Strecke aufzurüsten. Wie einfach lassen Sie sich eigentlich abspeisen?
Genau das habe ich in diesen Antrag hineingeschrieben, und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben genau diesen Punkt abgelehnt. Sie haben nur zugestimmt, dass darüber berichtet wird, wie es im Donaukorridor aussieht. Es ist ein bisschen wenig, nur einen Berichtsantrag zu verabschieden und dort, wo es konkret wird, zu sagen, nein, so konkret wollen wir es nicht.
Fakt ist, die Strecke ist eine Nahverkehrsstrecke, die in der Zukunft mehr Bedeutung haben wird. Sie haben heute einen Dringlichkeitsantrag auf der Tagesordnung betreffend die Schienenanbindung des Flughafens.
Wir wissen, dass wir nach der Fertigstellung des Terminals 2 mehr Bahngäste aus Österreich, Tschechien und so weiter haben werden, und dazu gehört auch dieser Abschnitt. Es ist höchste Zeit, etwas zu tun; ich erinnere an 1863.
Ich darf Sie nochmals an den Antrag erinnern, den Sie beschlossen haben. Deswegen fordere ich Sie auf, Nägel mit Köpfen zu machen und dem Originalantrag zuzustimmen.
Ich darf mit einem Zitat Ihres Kollegen, des Bundestagsabgeordneten Rose enden. Er meinte, er hoffe sehr auf ein Umdenken der für die Bahn Verantwortlichen, zu denen auch die Bayerische Staatsregierung gehöre; er bezeichnet das Vorgehen als „Schwarzer-Peter-Spiel zwischen der Staatsregierung und der Deutschen Bahn AG“. Wohl wahr! Wenn Herr Rose Recht hat, dann hat er Recht. Deswegen bitte ich Sie darum, diesem Antrag in der Originalfassung zuzustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Zeit werden wir heute über diesen Antrag weder in der ursprünglichen Form noch in der vom Wirtschaftsausschuss beschlossenen Form abstimmen können. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, dass ich nun dazu Ausführungen mache und dass wir anschließend nicht mehr abstimmen, denn ich muss jetzt natürlich ein paar Minuten zu den Aussagen der Frau Kollegin Peters Stellung nehmen.
Herr Kollege Rotter, wenn Sie meinen, Sie müssen dazu etwas sagen, können Sie zu Ende sprechen. Wir können halt dann nicht mehr abstimmen. Sie können Ihre Ausführungen aber auch zu Protokoll geben.
Frau Kollegin Peters hat ziemlich weit ausgeholt und darauf hingewiesen, welche Anträge wir hier durchaus in großer Einigkeit betreffend den Ausbau und die Ertüchtigung der Strecke Passau – München,
Aber das, was Sie, Frau Peters, in Ihren Ausführungen brachten, erreichen Sie mit diesem Antrag nicht. Denn Ziffer 1, wonach man beim Bund den Ausbau bzw. die Aufrüstung der Bahnstrecke Plattling – Landshut beantragen solle, ist schlichtweg nicht richtig formuliert, weil derartige Strecken, die eben nicht dem Fernverkehr dienen, zwischen dem Freistaat Bayern und der DB AG verhandelt werden. Natürlich kann man sagen, uns wäre es lieber, diese Strecken dienten auch dem Fernverkehr; da würde ich Ihnen zustimmen. Sie müssen sich an Berlin wenden, denn der Eigentümer der Deutschen Bahn AG ist der Bund. Er muss auf dieser Strecke künftig Fernverkehr anbieten wollen. Was die Infrastruktur anbelangt, ist nachher tatsächlich der Bund gefragt.
So ist es im vorliegenden Fall aber nicht. Hier wird zwischen dem Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn AG verhandelt. Ich habe Ihnen bereits im Ausschuss gesagt, dass diese Strecke – konkret der Abschnitt Landshut – Plattling und der abschnittsweise zweigleisige Ausbau – für die nächste Sammelvereinbarung vorgesehen ist. Es muss festgestellt werden, wo konkret zweigleisige Abschnitte eingerichtet werden sollen.
Was den in Ziffer 2 beantragten Bericht über den DonauKorridor angeht, würde uns auch interessieren, welche Verbesserungen der Leistungsfähigkeit der grenzüberschreitenden Eisenbahnstrecken im Donau-Korridor geplant sind, denn das ist wichtig. Über die Achse Budapest – Wien – Linz – Passau – Nürnberg – Frankfurt und weiter in Richtung Frankreich und Belgien soll ruhig einmal berichtet werden. Deswegen haben wir dem Antrag in diesem Punkt zugestimmt.
Zu Ziffer 3 haben Sie in Ihren Ausführungen überhaupt nichts gesagt. In dieser Ziffer geht es um etwas ganz anderes, nämlich darum, dass dargestellt werden soll, welcher finanzielle Aufwand für Bayern beim zweigleisi
gen Ausbau im Gegensatz zur Aufrüstung der Strecke notwendig ist. Darüber kann man natürlich noch keine seriösen Angaben machen, weil man hierzu zunächst einmal entsprechende Planungen bräuchte. Ob zwei oder drei Begegnungsabschnitte gebaut werden, müssen die Verhandlungen ergeben. Im Vergleich zu einem abschnittsweisen zweigleisigen Ausbau ist ein kompletter 62 Kilometer langer zweigleisiger Ausbau ist angesichts des Verkehrs, selbst wenn er auf dieser Strecke in Zukunft zunehmen wird, wohl nicht notwendig. Dass bei einem kompletten zweigleisigen Ausbau der finanzielle Aufwand ein Vielfaches sein wird, muss eigentlich jedem einleuchten. Aber damit ist Ihrem Wunsch auch wieder nicht Rechnung getragen. Daher werden wir den Antrag in der nächsten Sitzung in der ursprünglichen Form ablehnen.
Die Aussprache ist geschlossen. Abstimmen können wir nicht mehr. Frau Peters wollte in der ursprünglichen Form abgestimmt wissen. Das muss dann das nächste Mal zunächst als Änderungsantrag vorweg behandelt werden. Dann folgt die Schlussabstimmung bzw. die Abstimmung über den ursprünglichen Antrag.
Bekannt geben möchte ich noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN betreffend „Kampagne gegen ausbeuterische Kinderarbeit initiieren“ auf Drucksache 14/11336, Tagesordnungspunkt 15: 59 Ja-Stimmen, 68 Nein-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.