Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Gesetzentwurf ist damit abgelehnt.
Nun lasse ich über den Tagesordnungspunkt 10 abstimmen. Dieser Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 14/10907 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt wiederum die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer entgegen der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CSU. Stimmenthaltungen? – Das sind Kollege Hartenstein, Kollegin Peters und Kollegin Kronawitter. Der Gesetzentwurf ist damit ebenfalls abgelehnt.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 63 Absatz 6 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden.
Über die Listennummern 2, 11 und 31 soll gesondert abgestimmt werden, da zu den der Abstimmung zugrunde zu legenden Beschlussempfehlungen kein Votum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegt.
Ich lasse zunächst über die Listennummer 2 – das ist der Antrag des Abgeordneten Gartzke betreffend „Änderung des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges bzw. der Verordnung über die Schülerbeförderung“, Drucksache 14/8533 –, abstimmen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Kollege Hartenstein. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 11. Das ist der Antrag des Abgeordneten Hartenstein betreffend „Weitergehende Auswertung der Suizi
draten in Bayern – Suche nach möglichen ortsabhängigen Auslösefaktoren“, Drucksache 14/11320. Der federführende Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Antrag ist damit abgelehnt.
Jetzt lasse ich noch über die Listennummer 31 abstimmen. Das ist der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Glück, Zeller und anderer und Fraktion (CSU) betreffend „Europäischer Verfassungsvertrag“, Drucksache 14/12307. Der federführende Ausschuss für Bundesund Europaangelegenheiten empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und Kollege Hartenstein. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dem Antrag ist zugestimmt worden.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zur Verfassungsstreitigkeit und zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Dafür stehen heute 45 Minuten zur Verfügung. Ich bitte Herrn Staatsminister Zehetmair um die Beantwortung der ersten Frage.
Ich bitte die Kollegen, die gehen wollen, den Saal rasch zu verlassen, damit wir mit der Fragestunde beginnen können. – Die erste Frage stellt Frau Dr. Kronawitter. Bitte.
Herr Staatsminister Zehetmair, ich frage Sie: In welcher Weise ist Bayerische Kulturgeschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München nach dem Ausscheiden des jetzigen Lehrstuhlinhabers im Februar 2004 in Forschung und Lehre gesichert, und können laufende wichtige Forschungsprojekte zur bayerischen Literatur- und Kulturgeschichte an der Universität oder an einer eigens zu schaffenden Forschungsstelle fortgeführt werden?
Frau Präsidentin, Hohes Haus, Frau Kollegin! In der Mündlichen Anfrage wird die Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Bayerische Kulturgeschichte an der Universität München angesprochen, dessen Inhaber zum 31. März 2004 in den Ruhestand treten wird. Ich habe mich bereits bei früherer Gelegenheit dafür ausgesprochen, dass der Lehrstuhl in Richtung auf bayerische Literaturgeschichte wiederbesetzt wird.
Nach Artikel 56 Absatz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes ist es allerdings zunächst Aufgabe der Universität zu prüfen, ob die Wiederbesetzung der Stelle geboten ist und ob sie der bisherigen oder einer anderen Fachrichtung dienen soll. Hierzu liegt mir noch kein Votum der Hochschule vor. Dieses Votum werde ich abwarten, bevor ich eine abschließende Entscheidung über die Verwendung der Professorenstelle treffe. Themen aus der bayerischen Kulturgeschichte werden im Übrigen an der Universität München auch durch andere Professuren, zum Beispiel für Bayerische Geschichte, Kunstgeschichte Bayerns sowie für Theaterwissenschaft bearbeitet.
Herr Staatsminister, Ihnen wird bekannt sein, dass es sich um ein heißes Thema in diesem Fachbereich an der Universität handelt. Sie haben sich dafür ausgesprochen, den Lehrstuhl Bayerische Kulturgeschichte wieder dem Fachbereich Literaturgeschichte zuzuordnen. Ich frage Sie: Haben Sie darauf hingewiesen, dass es um den Fortbestand wichtiger Forschungsprojekte geht, die jetzt beim Lehrstuhl Bayerische Kulturgeschichte angesiedelt sind, und gibt es Vorstellungen, diese vergleichbar der bayerischen Musikgeschichte als eigenes Projekt anzusiedeln?
Frau Präsidentin, Hohes Haus, Frau Kollegin! Sie haben die gesamte Leidensgeschichte Revue passieren lassen. Einstens gehörte der Lehrstuhl in den Achtzigerund Neunzigerjahren zur Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaften. Dann ging nicht alles gut, deshalb wechselte der Lehrstuhl in die Kulturwissenschaftliche Abteilung. Dort geht es derzeit nicht ganz gut. Außerdem haben Sie die Bayerische Musikgeschichte angesprochen.
Ich habe letzte Woche persönlich mit dem Rektor gesprochen. Er sagte, die Universität sei noch im Findungsprozess. Ich habe ihm ausdrücklich die Bitte unterbreitet, die Neubeschreibung des wichtigen Gebietes, wie Sie es beschrieben haben, im Auge zu behalten. Ich warte ab, welchen Vorschlag die Universität bringt, und habe nicht vor, das Votum der jetzigen Fakultät durchgehen zu lassen, die in Kenntnis meiner Aussage mitgeteilt hat, die Mehrheit wolle diesen Lehrstuhl opfern, um beim
Ich warte ab. Der Rektor weiß, dass mir die Literaturwissenschaft als Schwerpunkt wichtig wäre und es auch denkbar wäre, den Lehrstuhl wieder in die frühere Fakultät zurückzugliedern. Noch ist es aber ein offener Prozess.
Ich habe eine kurze Nachfrage, weil der Prozess im Gange ist: Ist in dem Gespräch mit dem Rektor festgesetzt worden, bis wann die Universität zu einer Entscheidung gelangen solle?
Frau Präsidentin, Hohes Haus, Frau Kollegin! Was glauben Sie, was ich bei den Hochschulgesetzen, die das Bayerische Parlament macht, gegenüber einem Rektor der Universität wagen oder nicht wagen darf? Der Gesetzgeber würde den Hochschulen am liebsten die Vollmacht in toto geben. Dann müssten sie gar nicht erst fragen.
Ich darf dem Rektor kein Datum setzen. Ich begrüße sehr, dass in der Fortschreibung des Hochschulgesetzes – wenn es so beschlossen wird – einige Daten stehen werden, innerhalb derer entschieden werden muss.
Ich habe dem Rektor – ohne ein Datum zu nennen – bedeutet, dass der April 2004 schnell da ist und ich nicht möchte, dass das ganze wegen Verwaisung einbricht. Ein Datum konnte ich ihm nicht setzen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Vielen Dank Herr Staatsminister. Herr Schammann ist nicht anwesend. Ich bitte deshalb den Staatssekretär aus dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie um die Beantwortung der nächsten Fragen. Fragesteller ist Herr Schuster. – Die Frage wird von Herrn Dr. Scholz übernommen. Jeder Kollege kann eine Mündliche Anfrage übernehmen.
Herr Staatssekretär! Ich frage die Staatsregierung: Wird im Rahmen der Offensive der Bayerischen Staatsregierung zur Schaffung von mehr Ausbildungsplätzen, zum Beispiel bei der Vergabe von Streckenleistungen im Bahn-Nahverkehr berücksichtigt, ob ein Wettbewerber Ausbildungsplätze in Bayern zur Verfügung stellt, bzw. ist dies für die Zukunft geplant, und kann im Vergabeverfahren dem Faktum, dass die Ausbildung von Jugendlichen in der Wirtschaft heute als Wettbewerbsnachteil gesehen wird, dadurch Rechnung getragen werden,
Frau Präsidentin, Kollege Dr. Scholz! Ich darf die Frage wie folgt beantworten: Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, wie von Verkehrsleistungen, wird das wirtschaftlichste Angebot gesucht, also das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Zahl der Ausbildungsplätze, die ein Unternehmen in Bayern anbietet, ist grundsätzlich kein Entscheidungskriterium, da kein unmittelbarer Zusammenhang mit der Leistung besteht. Nur bei Gleichwertigkeit der Angebote kann das Unternehmen bevorzugt werden, das Ausbildungsplätze bereitstellt. Dies ergibt sich aus der einschlägigen Bekanntmachung vom 27. Januar 1998 zur bevorzugten Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. November 2001.
Die Gleichwertigkeit von Angeboten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Bei der Prüfung ist jedenfalls nicht auf den Angebotspreis alleine abzustellen, sondern auch auf den Inhalt des Angebots und damit auf das Preis-Leistungs-Verhältnis.
Bei der Vergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen an DB-Regio Bayern fand die Schaffung von Ausbildungsplätzen bislang keine Berücksichtigung. Auch künftig wird die Berücksichtigung nur in dem vorbezeichneten Rahmen möglich sein.
Herr Staatssekretär, wir haben im Plenum eine Diskussion über die Diskrepanz zwischen dem Angebot von und der Nachfrage nach Ausbildungsplätzen geführt. Sehen Sie eine Möglichkeit, ähnlich wie bei der Tariftreue, die auch ein stabilisierendes Element ist, die Bereitschaft zur Ausbildung künftig zu berücksichtigen?
Herr Kollege Dr. Scholz, ich begreife das Anliegen sehr wohl. Ich weiß, dass die Frage vor allem von den Betrieben zu Recht gestellt und in die Diskussion gebracht wird, die seit Jahren gezielt und weit über ihren Bedarf ausbilden.
Ich muss zunächst von der rechtlichen Situation ausgehen. Nach nationalem Recht ist die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen als vergabefremdes Kriterium zu betrachten und kann daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nicht berücksichtigt werden. Ich muss weiter darauf hinweisen, dass in der letzten Woche – das ist interessant – die Wirtschaftsminister
und -senatoren bei ihrer Konferenz einheitlich die restriktive Haltung der EU-Kommission und des Rates in der Berücksichtigung von solchen sozialen Aspekten bei der Bestimmung von Zuschlagskriterien bestätigt haben.
Sie haben erst letzte Woche die Bundesregierung aufgefordert, an dieser klaren Position im weiteren Verfahren der Neufassung der Vergaberichtlinien festzuhalten. Ich habe also von diesem Sachstand auszugehen.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einig, dass ein Betrieb, der ausbildet und Ausbildungswerkstätten vorhält, andere Kostenstrukturen hat als ein Betrieb, der nicht ausbildet, sodass der Betrieb, der ausbildet, im Rahmen dieses so genannten Wettbewerbs auf jeden Fall benachteiligt ist?