Werden die Staatsverträge vonseiten der Staatsregierung begründet? – Nein. Dann eröffne ich die gemeinsame Aussprache.
Dann schlage ich vor, beide Staatsverträge dem Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Technologie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist auch dies so beschlossen.
Vertrag zur Änderung des Vertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern (Drucksache 14/12237)
Der Vertrag wird vonseiten der Staatsregierung nicht begründet. Gibt es eine Aussprache? – Herr Spaenle, bitte.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Freistaat Bayern hat vor knapp fünf Jahren einen Staatsvertrag mit dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden geschlossen und damit ein wichtiges politisches Signal gesetzt, nämlich die Zusammenarbeit mit den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf eine abgesicherte kulturpolitische, aber – und das ist ein wichtiger Aspekt – auch auf eine finanziell gesicherte Ebene zu stellen.
Für uns hat die dauerhafte Präsenz jüdischen Lebens in Bayern einen hohen geschichtlichen, politischen, kulturellen und kulturpolitischen Stellenwert, den wir gerade auch vor den Ereignissen des heutigen frühen Nachmittags auf Dauer in Bayern gesichert wissen wollen. Wir sind über die Präsenz und das rege Leben der Israelitischen Kultusgemeinde in Bayern sehr glücklich. Die Israelitische Kultusgemeinde in Bayern hat gerade in den vergangenen zehn Jahren durch ein starkes Anwachsen, insbesondere durch Übersiedler aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion, eine große Integrationslast zu schultern gehabt. Sie tut dies auch nach wie vor.
Vor diesem Hintergrund ist der Änderungsvertrag des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Bayern und dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden zu verstehen und zu sehen.
Die finanziellen Grundlagen werden neu geregelt. Die zur Verfügung stehenden Beträge werden angepasst und deutlich erhöht, um diese Integrationsleistungen, die jüdisches Leben auf Dauer in Bayern sichern und in seinem kulturellen und gesellschaftlich wirksamen Beitrag verankern soll, auf eine breitere und noch tragfähigere Grundlage zu stellen.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Ich schlage vor, den Vertrag dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Es ist so beschlossen.
Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Messund Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (geänd. Drucksache 14/12178)
Wird das Abkommen vonseiten der Staatsregierung begründet? – Das ist nicht der Fall. Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schlage vor, das Abkommen dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Damit ist es so beschlossen.
Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt „Salzach“ und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts „Scheibelberg-Bodensee“ sowie in Teilen des Grenzabschnitts „Innwinkel“ (vom 2. Juli 2001) (Drucksache 14/12254)
Wortmeldungen liegen nicht vor. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Vertrag dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Damit ist auch dies so beschlossen.
zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft (Druck- sache 14/11229)
Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen daher sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/11229 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 14/12204. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die unveränderte Annahme.
Da der Gesetzentwurf bereits zum 1. Januar 2003 in Kraft treten soll, schlage ich vor, § 2 Absatz 1 wie folgt zu fassen: „Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.“ Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Soweit ich sehe, ist das das gesamte Hohe Haus. Damit ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf mit der vorgeschlagenen Änderung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Das ist ebenfalls das gesamte Hohe Haus.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft“.
Über die Listennummer 33 –, das ist der Antrag der Abgeordneten Schweder, Dr. Söder, Zeller und anderer betreffend „Modellhaftes Konzept zum Flächenrecycling in der Stadt Nürnberg“ auf Drucksache 14/11269, soll gesondert abgestimmt werden, da zu der der Abstimmung zugrunde zu legenden Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen kein Votum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegt.
Ich lasse deshalb zunächst über diese Listennummer abstimmen. Der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass dem dritten Absatz ein neuer Satz angefügt wird. Dem stimmt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen bei seiner Mitberatung zu, allerdings mit der weiteren Maßgabe, dass der Absatz 2 neu gefasst wird. Ich verweise insoweit auf Drucksache 14/12194.
Wer dem Antrag in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist fast das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt mit Enthaltung. Der Antrag ist damit beschlossen.
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Meine Damen und Herren, nach Absprache der Fraktionen untereinander ist die Tagesordnung für heute erschöpft.