Protocol of the Session on March 12, 2003

Jetzt hat Frau Kollegin Goertz das Wort.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle fest: Der Mehrheit des Hauses fehlt der Mut und der Wille zur schulischen Integration förderbedürftiger Kinder.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CSU)

Die Mehrheit des Hauses missachtet die Rechte der Eltern dieser Kinder – und das im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung!

(Beifall bei der SPD)

Das ist ein Trauerspiel, Kolleginnen und Kollegen. Die Rede von Frau Hohlmeier hat dies ganz genau bewiesen.

Dem Parlament liegen heute zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sowie zum Schulfinanzierungsgesetz vor, die unterschiedlicher kaum sein könnten. Um es präzise auf den Punkt zu bringen: Auf dem Gesetzentwurf der Staatsregierung steht Integration drauf; im Gesetzentwurf der SPD ist Integration drin.

(Beifall bei der SPD)

Mit diesem Vergleich, Kolleginnen und Kollegen, will ich verdeutlichen: Der Entwurf der Staatsregierung betreibt Begriffskosmetik. Er täuscht echte schulische Integration vor, da für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf keine angemessenen Rahmenbedingungen für einen gemeinsamen lernzieldifferenten Unterricht an allgemeinen Schulen festgeschrieben wur

den – im Gegenteil: Kooperation siegt über Integration. Die Abschaffung der Lernzielgleichheit entpuppt sich als absolute Luft- und Propagandanummer.

(Zuruf von der CSU)

Neue interpretierbare und diskriminierende Kriterien entscheiden jetzt über den Zugang zur allgemeinen Schule.

Kolleginnen und Kollegen, warum kam es überhaupt zu einer Änderung des Bayerischen Schulgesetzes? – Ausschlaggebend war, dass die SPD-Fraktion bereits im Januar 2002 eine Novellierung des Gesetzes eingereicht hatte. Die Staatsregierung geriet unter Zugzwang und legte schließlich im April des letzten Jahres einen übereilt zusammengeflickten, pädagogisch unausgegorenen Gesetzentwurf vor. Die inhaltliche Schieflage wurde allerdings noch übertroffen von einem total verwirrten Verfahren. Ein derart unprofessionelles, chaotisches Hin und Her von Präsentation und Rückzug habe ich in diesem Hause noch nie erlebt. So etwas habe ich wirklich noch nie erlebt. In diesem Procedere spiegeln sich Unsicherheit, Unzufriedenheit und vor allem Zweifel an der eigenen Konzeption wider.

Wegen seiner Einmaligkeit rufe ich dieses haarsträubende Verfahren hier in Erinnerung. Schon bei der Veröffentlichung des Entwurfs der Staatsregierung hagelte es nicht nur seitens der Opposition massive Kritik, sondern es entstand eine gewaltige Welle des Protestes, die in der Anhörung vom Juli 2002 ihren Höhepunkt fand. Umso erstaunter bin ich übrigens über Aussagen des Kultusministeriums, dass der Staatsentwurf auf allgemeine Zustimmung stoße. Was sagen Sie dazu? – Was halten Sie davon, Kolleginnen und Kollegen?

Als kurz nach der Anhörung einzelne Bereiche der Integration und der Förderschulen aus dem Gesetzentwurf zurückgezogen wurden, keimte bei vielen Betroffenen etwas Hoffnung auf. Umso herber war dann die Enttäuschung, als sich herausstellte, dass fundierte und konstruktive Vorschläge von Eltern, Verbänden, Institutionen und sogar von der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung lediglich zu marginalen kosmetischen Verbesserungen geführt haben. Am Ende stimmte die Mehrheit im Verfassungs- und Rechtsausschuss für den Staatsentwurf, obwohl Kostenschätzungen für die Kommunen bezüglich sonderpädagogischer Förderung an allgemeinen Schulen fehlten und dieser Entwurf außerdem den Ansprüchen des Konnexitätsprinzips nicht genügte.

Auf massive Intervention der kommunalen Spitzenverbände wurde die im letzten Dezember angesetzte Zweite Lesung der Gesetzentwürfe schlagartig von der Tagesordnung genommen. Das neue Jahr begann mit gerüchtebrodelnder Ungewissheit. Mündliche Anfragen unsererseits brachten wenig Erhellendes – im Gegenteil: Der Gipfel dabei war, dass unterschiedliche Fragen von uns mit exakt gleichem Wortlaut beantwortet wurden. Als dann überraschend zum 13. Februar dieses Jahres die Zweite Lesung erneut auf der Tagesordnung erschien, half nur noch ein Dringlichkeitsantrag zur Ausschusssitzung am 6. Februar, um endlich Antworten auf unsere Fragen zu erhalten.

Aufschlussreich war zum Beispiel folgende Aussage, Kolleginnen und Kollegen – hören Sie jetzt bitte genau zu –: Für Schüler mit Förderbedarf im Bereich „Geistige Entwicklung“ wird auch nach der geplanten Gesetzesänderung regelmäßig nur die Förderschule in Betracht kommen. Kolleginnen und Kollegen, beides – der Ablauf der Ausschusssitzung am 6. Februar und der kurz danach vorgelegte, ebenfalls auf den 6. Februar datierte Änderungsantrag der CSU, auf den ich noch eingehen werde – lösten derartige Verärgerungen aus, dass die Zweite Lesung abermals abgesetzt wurde. Das war schließlich die dritte Vertagung!

Kolleginnen und Kollegen, diesen jämmerlichen Zirkus hätte sich die Staatsregierung ersparen können, wenn unser pädagogisch hochwertiger und bundesweit modernster Gesetzentwurf nicht abgelehnt worden wäre.

(Beifall bei der SPD)

Bayern hat damit die Chance verpasst, vom letzten Platz in der Integrationsbewegung an deren Spitze aufzusteigen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

In der bereits erwähnten Anhörung wurde unserem Entwurf von allen Fachleuten höchste Qualität bescheinigt. Wir haben als oberstes Ziel die Lernzielgleichheit wirklich abgeschafft. Die SPD hat damit den Weg dazu frei gemacht, einen gemeinsamen Unterricht für alle förderbedürftigen Kinder mit anderen Schülerinnen und Schülern an allgemeinen Schulen zu ermöglichen. Das ist nun einmal so, Frau Hohlmeier, und Sie können nicht behaupten, dass dies nicht der Fall sei. Ich habe Ihnen deutlich gesagt: Bei Ihnen steht lediglich Integration drauf, ist aber Integration nicht drin.

(Beifall bei der SPD)

Umsetzen wollen wir unsere Forderung durch die Einrichtung von Integrationsklassen mit festgelegten Rahmenbedingungen – das ist wichtig –, zum Beispiel durch Absenken der Klassenfrequenz, Zwei-Pädagogen-System, differenzierter Unterricht ohne finanzielle Vorbehalte, Kolleginnen und Kollegen. Vorgesehen ist von uns außerdem ein umfassendes Elternwahlrecht in Bezug auf den Lernort eines förderbedürftigen Kindes. Mithilfe einer Kind-Umfeld-Analyse soll der individuelle Förderbedarf ermittelt werden. Wir sehen in der Einrichtung von Förderausschüssen die Möglichkeit für Eltern, ihre Auffassung zum Förderbedarf sowie zum Förderort gleichberechtigt einzubringen.

Der Gesetzentwurf der SPD schafft mit diesem Konzept grundlegende Voraussetzungen dafür, Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine eigenständige Lebensgestaltung zu ermöglichen. Zu Ihrer Behauptung, in unserem Gesetzentwurf würde irgendetwas stehen, dass Förderschulen abgeschafft werden sollen, muss ich sagen: Das ist wirklich Lug und Trug. Das ist in keiner Weise Realität!

(Beifall bei der SPD)

Im Gegensatz dazu steht der Gesetzentwurf der Staatsregierung. Er gibt vor, dass sich alle Schulanfänger, auch jene mit sonderpädagogischem Förderbedarf, an der Grundschule anmelden sollen. Die Schule überprüft, ob das Kind aufgenommen werden kann. „Die Aufnahme eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ – ich zitiere Herrn Stoiber anlässlich der Eröffnungsgala zum „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung“ im letzten November –, „in eine Klasse der allgemeinen Schule muss pädagogisch und sozial verantwortbar sein“. Wann ist das der Fall? – Sicherlich nur, wenn die Rahmenbedingungen für eine schulische Integration vorhanden sind, und dafür ist der Freistaat verantwortlich! Dieser aber lässt die Schulen bei Integrationsmaßnahmen elementar im Stich, Kolleginnen und Kollegen.

Stellen Sie sich bitte einmal eine Grundschulklasse mit 29 Schülern vor, darunter auch einige schwierige Schüler und zusätzlich drei Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, und das auf 50 qm. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da kommt Integrationsfreude auf. Mit dem Entwurf der Staatsregierung werden ganz andere Ziele verfolgt, zum Beispiel Kooperationsmaßnahmen – ich betone „Kooperationsmaßnahmen“ – zwischen Förderschulen und allgemeinen Schulen zu erleichtern. Nach diesem Entwurf soll der Besuch einer allgemeinen Schule darauf beschränkt werden, ob Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Klassengemeinschaft einbezogen werden können und sie zumindest in gewissem Umfang Lernerfolge erzielen. Schon an diesen Vorgaben ist mehr als deutlich zu erkennen: der Gesetzentwurf erhält den Status quo aufrecht. Er ist ein Schlag ins Gesicht aller Eltern mit Integrationswunsch und verspielt auf Jahre hinaus die Chancen; für alle förderbedürftigen Kinder Normalität zu schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Ein absoluter Hohn ist die Tatsache, dass die Kultusministerin im „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung“ Bayerns Schulen dazu aufruft, ein Zeichen für ein Miteinander für Menschen mit und ohne Behinderung zu setzen.

(Frau Biedefeld (SPD): Sonntagsreden!)

Sie selbst ist jedoch nicht im Mindesten dazu bereit, die gesetzlichen Grundlagen für dieses Miteinander an den Schulen zu schaffen. Frau Staatsministerin, Appelle und hehre Worte sind zwar öffentlichkeitswirksam, vertuschen aber, dass der Kultusministerin der explizite Wille fehlt, sich mit klaren Aussagen zur schulischen Integration zu bekennen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Staatsministerin Hohlmeier und liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, ich möchte Ihnen deshalb Ihre eigene Kampagne, mit der Sie „Weniger Barrieren im Leben und in den Köpfen“ gefordert haben, zur Verinnerlichung empfehlen. Falls Sie es noch nicht wissen sollten: Die „Na-und“-Aktion macht sich für Integration und nicht für Ausgrenzung stark. Während sich Bayern noch mit der Integration quält, gibt es in Hamburg Grundschul

klassen, die bereits erste Schritte in eine inklusive Richtung gehen. Dort wird nicht mehr zwischen dem „einen“ oder dem „anderen“ Kind unterschieden, vielmehr ist dort Heterogenität Normalität. Ohne Zweifel wären Sie gut beraten, dies zur Kenntnis zu nehmen.

Beim Integrationsbegriff ist speziell in Bayern eine Inflationierung festzustellen. Nahezu alle Maßnahmen, Konzepte und Formen der Kooperation werden als integrativ hingestellt und erheben damit automatisch einen Anspruch auf hohe Qualität. Dazu zählt auch die Meldung der zehntausend so genannten integrativ beschulten Kinder an allgemeinen Schulen. Der Schein trügt; denn in Wahrheit werden diese Kinder nach dem normalen Lehrplan der jeweiligen Schule unterrichtet.

Wir sollten auch nicht vergessen, dass das Prinzip der Kooperation nach der schlichten Gleichung „Je fitter, desto integrierbarer, je schwächer desto weniger integrierbar“ verfährt. Diese Aspekte werden deutlich, wenn wir die einzelnen Neuerungen analysieren, die im Gesetzentwurf der Staatsregierung stehen. In der Geschichte der bayerischen Bildungspolitik dürfte es wohl einmalig sein, dass eine konzeptionelle Änderung in unserem Schulsystem unter der Maßgabe „im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel“ erfolgen soll. Ich verweise dazu auf Artikel 19.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich einmal vor, was geschehen wäre, wenn genau mit dieser Einschränkung die Einführung der R 6 vorgenommen worden wäre. Hier wird geklotzt! Kosten spielen überhaupt keine Rolle. Dafür drückt sich der Freistaat auf anderen Feldern. Ich nenne zum Beispiel die kommunalen Schulen. Der Staat zahlt seit Jahren Zuschüsse für Lehrpersonalkosten, die den tatsächlichen Aufwand in keiner Weise abdecken. Der nun gefasste Beschluss, den Zuschuss von derzeit 60 auf lediglich 61% anzuheben, ist nicht nur lächerlich, sondern absolut peinlich.

(Beifall bei der SPD)

Wir fordern den Freistaat auf, endlich die Personalkosten zu 100% zu erstatten. Dies ist zwingend erforderlich.

Weitere Beispiele sind die Schülerbeförderung, die Computerausstattung und die Systembetreuung sowie die Mittags– und die Nachmittagsbetreuung. Der Staat drückt sich. Nehmen wir die Schulsozialarbeit: Hier drückt sich der Freistaat vor seinem Erziehungs– und Bildungsauftrag und damit vor der personellen und finanziellen Verantwortung. Jahrelanges Nichtstun hat ein Defizit an sozialpädagogischer Arbeit an den Schulen zur Folge gehabt. Das sollen nun die Kommunen richten. Das Kultusministerium ist in dieser Frage total abgetaucht. Die Richtlinien werden vom Sozialministerium vorgegeben.

Zurück zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Dort stehen die sonderpädagogischen Hilfen und Dienste wie bisher unter einem finanziellen Vorbehalt. Gleichzeitig ist aber beabsichtigt, gerade die sonderpädagogische Förderung als präventive Maßnahme sowie als Grundlage für die Kooperation an allgemeinen Schulen weiter aus

zubauen. Beides ist Fiktion, wenn die Kostenfrage die Hauptrolle spielt.

Passend hierzu möchte ich den Artikel 21 aufgreifen. Dieser beschäftigt sich ausschließlich mit den mobilen sonderpädagogischen Diensten. Diese werden von der Staatsregierung als zentrale Säule der Kooperation angesehen. Ihnen war es trotz rückläufiger Schülerzahlen nicht möglich, in den letzten zehn Jahren einen Anstieg der Förderschüler um 50% zu verhindern. Um diese Tendenz umzukehren, müssen nach unserer Auffassung folgende wichtige Voraussetzungen geschaffen werden:

Erstens. Das Missverhältnis zwischen der Anzahl von Sonderschullehrern an Förderschulen und der an allgemeinen Schulen muss beseitigt werden. Im Schuljahr 2000/2001 unterrichteten beispielsweise über 7200 Lehrkräfte an Förderschulen, während sich knapp 300 Sonderschullehrer im mobilen Dienst an allgemeinen Schulen befanden.

Zweitens. Um pädagogisch wirksame Erfolge zu erzielen, fordern wir eine konsequente Installation sonderpädagogischer Kompetenz an allgemeinen Schulen. Nicht zu akzeptieren ist deshalb die unveränderte Begrenzung des Förderaufwands in Artikel 21 Absatz 3 im Gesetzentwurf der Staatsregierung. Durch diese Einschränkung bleiben einem förderbedürftigen Kind an einer allgemeinen Schule weiterhin lediglich 0,8 Förderstunden pro Woche. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, ich frage Sie, ob das Ihre Vorstellung von individueller Förderung ist.

(Frau Biedefeld (SPD): Nichts à la carte!)

Klar ist, dass Sie mit dieser Politik eine schulische Integration weitgehend verhindern. In Artikel 30 des EUG wird die Zusammenarbeit von Schulen, vor allem von Förderschulen und allgemeinen Schulen, geregelt. Die SPD hat in ihrem Gesetzentwurf diese Form der Kooperation dahin gehend festgeschrieben, dass als Ziel ein gemeinsamer lernzieldifferenter Unterricht verwirklicht wird.

Beim Thema „Zusammenarbeit von Schulen“ gab es erhebliche Probleme bei betroffenen Eltern. Sie hatten beklagt, im bestehenden Schulgesetz keinerlei rechtliche Handhabe für die Einrichtung von Außenklassen oder Kooperationsklassen zu besitzen. Mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung wird für sie ein Angebot geschaffen, dessen Verwirklichung kaum möglich ist. Sollte es eventuell doch verwirklicht werden, kann es nicht im Mindesten überzeugen. In Kooperationsklassen wird nämlich nach dem Lehrplan der allgemeinen Schule unterrichtet. Außerdem kann aufgrund der fehlenden Rahmenbedingungen gemeinsames Lernen nicht funktionieren. Darüber hinaus werden die Außenklassen für die wenigsten Kinder wohnortnah eingerichtet, wodurch wiederum Transportkosten verursacht werden. Schließlich werden die minimalen Zugeständnisse für Außen– und Kooperationsklassen weiterhin unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen.

Leider wird Bayern noch einen weiten Weg zurücklegen müssen, um das zu erreichen, was in ganz Europa längst Standard ist: ein Elternwahlrecht zwischen wohnortnaher integrativer Förderung in der allgemeinen Schule und der in der Förderschule.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Horrorkatalog der Staatsregierung, dem Artikel 41. Nicht ohne guten Grund erntete gerade dieser Artikel bei der Anhörung massive Kritik, weil er eindeutig belegt, dass die Abschaffung der Lernzielgleichheit rein formal und damit eine einzige Farce ist. Die SPD lehnt den gesamten Artikel kategorisch ab. Wir sind überzeugt, dass die darin neu formulierten Hürden, Regelungen und Maßnahmen eine humane, pädagogisch verantwortungsvolle schulische Integration nicht zulassen. Begriffe wie „aktive Teilnahme am Unterricht“ und „gemeinschaftsfähig“ sind reine Auslesekriterien und werden für viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Zugang zur allgemeinen Schule absolut verhindern.