Um der Qual der Enten möglichst bald ein Ende zu bereiten, haben wir daher im November 2002 den Antrag gestellt, dass die Staatsregierung mit dem Bayerischen Geflügelwirtschaftsverband freiwillige Vereinbarungen über die Mindestanforderungen zur Haltung von Enten treffen. Solche Vereinbarungen gibt es zum Beispiel in Brandenburg und in Niedersachsen. Das ist auch genau der Antrag, der Ihnen heute vorliegt. Kollege LoscherFrühwald, der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, ist da ganz unserer Meinung, denn im Protokoll vom 13. März 2002 kann man lesen:
Vorsitzender Friedrich Loscher-Frühwald weist auf Vereinbarungen in einigen Bundesländern (Bran- denburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfa- len) mit den jeweiligen Verbänden der Geflügelwirtschaft auch über die Haltung und die Mast von Pekingenten hin. Ihm liege daran, auch im Freistaat Bayern eine solche Vereinbarung zu erreichen. Er habe die Staatsminister Sinner und Miller angeschrieben und sie gebeten, zu einer Vereinbarung zu kommen.
Das heißt, Kollege Loscher-Frühwald sagt genau das, was wir auch sagen und was wir in dem Ihnen heute vorliegenden Antrag noch einmal zur Abstimmung geben wollen. Genau das ist die Richtung unseres Antrags, nämlich nach den vorliegenden Beispielen aus den anderen Bundesländern für Pekingenten und Moschusenten je nach Tierart entsprechende Standards zu vereinbaren.
Warum nun unser entsprechender Antrag von der CSU im Umweltausschuss abgelehnt worden ist, ist uns schleierhaft. Wir haben den Antrag heute noch einmal „hochgezogen“, damit die CSU-Kolleginnen und -Kollegen die Chance nutzen können, ihr Abstimmungsverhalten im Interesse der gequälten Tiere zu korrigieren.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion, Sie haben heute die Möglichkeit, mit Ihrer Zustimmung zu diesem Antrag ein kleines Stück der Welt, zumindest der Welt der Enten zu verändern.
Es geht um 1,9 Millionen Enten, und zwar mit steigender Tendenz. Seit vielen Jahren fordert der Tierschutz klare gesetzliche Regelungen für die Mastgeflügelhaltung. Seit dem Februar 2000 liegen auch Empfehlungen des Europarats vor. Danach sollen für Enten Bademöglichkeiten und genügend Auslauf zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund eines Landtagsbeschlusses vom März 2002 – die Kollegin Münzel hat das eben ausführlich dargestellt – sicherte Herr Minister Sinner zu, einen Forschungsauftrag zu starten. Leider ist, wie wir eben gehört haben, bisher nichts geschehen, weil die Forschungsgelder nicht zur Verfügung gestellt wurden. Ich meine, es wird langsam Zeit, hier in die Puschen zu kommen.
Ich möchte einen kurzen Rückblick geben, der bezeichnend ist für die widersprüchliche Haltung der CSU-Kolleginnen und -Kollegen hier im Bayerischen Landtag. Bei der Beratung desselben Themas im Landwirtschaftsaus
schuss am 26. September 2001 sagte der Kollege Heckel – er ist immerhin gelernter Tierarzt –, laut Protokoll, die CSU strebe ebenfalls verbindliche Regelungen an. Im Interesse des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes sei eine Art „gläserne Produktion“ – so hat er damals formuliert – zu begrüßen.
Die Verbraucher seien seit dem Auftreten von BSE auf Geflügelfleisch ausgewichen, aber ohne nach den Produktionsbedingungen zu fragen.
Von dem damals neu eingerichteten Ministerium wurde in derselben Sitzung versprochen, die mit den Betrieben festgelegten Eckwerte, die bereits an einem runden Tisch besprochen worden waren, umzusetzen. – Bis heute ist aber nichts geschehen. Und darum, liebe Kolleginnen und Kollegen auch gerade des Umweltausschusses, überdenken Sie Ihre Entscheidung und versuchen Sie, ein Votum für eine einigermaßen humane Gestaltung auch des Lebens der Enten abzugeben.
Nein, heute nicht. Die Frau Kollegin Berg hat gemeint, die CSU-Fraktion habe heute die Gelegenheit, die Welt zu verändern. Frau Kollegin Berg, vielleicht geht es ein bisschen kommoder. Wir wollen nichts überstürzen. Ich sage Ihnen gern, warum wir das ein bisschen langsamer angehen wollen. Die CSU hat den vorliegenden Antrag vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im federführenden Agrarausschuss abgelehnt, und wir werden auch heute diesen Antrag ablehnen.
Herr Kollege Dr. Dürr, ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal deutlich zu machen, dass wir selbstverständlich die Zielsetzung Ihres Antrages unterstützen und grundsätzlich auch für durchaus erstrebenwert halten.
Worum geht es? – Sie, die Antragsteller, wollen freiwillige Vereinbarungen zwischen dem Staat auf der einen Seite und der Geflügelwirtschaft auf der anderen Seite hinsichtlich der Haltungskriterien in der Entenmast bis zu dem Zeitpunkt, zu dem gesicherte Erkenntnisse und Ergebnisse aus anlaufenden oder bereits schon laufenden wissenschaftlichen Untersuchungen und Forschungsvorhaben umgesetzt werden können.
Soweit sind wir uns mit Ihnen einig. Es sieht im Augenblick auch durchaus danach aus – diesen Trost möchte ich aussprechen dürfen –, dass es schon in absehbarer Zeit zu solchen Gesprächen über eine freiwillige Vereinbarung kommt. Die bayerische Geflügelwirtschaft hat nach meiner Kenntnis durchaus ein positives Signal in diese Richtung ausgesendet.
Was Sie mit Ihrem Antrag konkret erreichen wollen, ist die verbindliche Festschreibung von Kriterien und Eckwerten für diese Entenmast ohne Rücksicht auf das, was die eingeleiteten Untersuchungen letzten Endes erbringen werden.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Herr Rubenbauer, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Paulig?
Wissen Sie nicht, Herr Kollege, dass wir im Umweltausschuss genau diese Formulierung der „verbindlichen Festlegung“ gestrichen haben? Auf der Grundlage der im Antrag genannten Kriterien sollen nach Möglichkeit diese Vereinbarungen getroffen werden.
Ich habe den Sinn Ihrer Frage nicht ganz verstanden, aber wenn Sie sich jetzt auf den Umweltausschuss beziehen, dann möchte ich Ihnen nur sagen, dass ich mich auf die Beratungen des federführenden Agrarausschusses im Bayerischen Landtag berufe. Sie wollen mit Ihrem Antrag Pflöcke einrammen, von denen im Augenblick niemand weiß, ob sie sachgerecht im Sinne von mehr Tierschutz sind. Selbst die Empfehlungen des Europarats, auf die Sie sich so gerne stützen, begründen keine derartigen konkreten Kriterien und Festlegungen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die neuen Haltungskriterien müssen nach unserer Auffassung letzten Endes auch praktikabel sein und dürfen die Wirtschaftlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Mastbetriebe nicht gefährden. Genau das aber würden sie tun, wenn wir jetzt voreilig sozusagen weltverändernd bestimmte Kriterien festzurrten, Frau Kollegin Berg.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Wir wollen zweifelsfrei verbesserte tiergerechte Haltungskriterien in der Entenmast, wir wollen dazu aber gesicherte Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Untersuchungen abwarten.
Im Übrigen begrüßen wir die Gesprächsbereitschaft der Geflügelwirtschaft zu freiwilligen Vereinbarungen von Haltungskriterien. Der vorliegende Antrag geht uns in diesem Schritt allerdings zu weit; er ist voreilig und deshalb lehnen wir ihn heute erneut ab.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um das Handzei
chen. – Das sind die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.