Das hilft vor allen Dingen unseren Schülerinnen und Schülern an den beruflichen Schulen nicht weiter. Es verhilft ihnen nicht zur bestmöglichen Förderung, da dazu eine gewisse Zahl an Lehrerinnen und Lehrern notwendig ist.
Das Kultusministerium hat sich damit an Konzeptionslosigkeit selbst überboten. Was gilt denn nun eigentlich? Haben wir einen gravierenden Lehrermangel bei den Metall- und Elektroberufen und bei anderen Berufen oder haben wir ihn nicht? – Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wurde gesagt: Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer. Im Hochschulausschuss wurden Notmaßnahmen dargestellt. Diese Notmaßnahmen gingen so weit, dass man Ingenieure sofort im Unterricht eingesetzt hat, nach dem Motto: training on the job. Das heißt, Schulunerfahrene, die nichts weiter als ihr Praxiswissen mitbrachten, wurden nach dem Motto „Das bisschen Schule lernt sich von allein, sagt KM“ auf Schülerinnen und Schüler losgelassen.
Im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes wurde dann wiederum gravierender Lehrermangel festgestellt. Finanzielle Anreize, gemeinsame Beschlüsse, all das wurde intensiv miteinander diskutiert, und dann kommt die Frau Kultusministerin höchstpersönlich und schmeißt das Ganze wieder über den Haufen – natürlich nicht im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes oder im Bildungsausschuss, sondern im Haushaltsausschuss. Da hieß es dann: Ätsch, alles war für die Katz‚. Ich frage mich wirklich: Das soll Schulpolitik sein? Das soll Personalpolitik sein in Verantwortung gegenüber unseren jungen Menschen? – Die Plan- und Kopflosigkeit auf dem Rücken unserer Schulen ist nicht zu überbieten.
Damit hat die Führung des Kultusministeriums wirklich Überblick und Führungsstärke bewiesen. Wir dürfen da schon bescheiden fragen: Was gilt denn nun eigentlich heute amtlich? Das müssen wir wissen, damit wir wenigstens morgen wissen, was übermorgen schon wieder nicht mehr gültig ist.
Ja, dieses Schreiben ist eines. Es geht einmal vorwärts, einmal rückwärts. Die Unverschämtheit war, dass dies im September bekannt war. Im September hat man 390 Anwärter eingestellt, während wir Ende Oktober und Anfang November im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes noch darüber diskutiert haben, ob man zur Gewinnung dieser Leute finanzielle Anreize schafft. Das ist eine Verhöhnung des Parlaments.
Nach meiner Meinung kann man als Fazit feststellen, dass die Bestandskräftigkeit der Erkenntnisgrundlagen des Kultusministeriums zeitlich gesehen der Halbwertszeit einer Stubenfliege entspricht.
Das, was das Kultusministerium dargeboten hat, möchte ich in der modernen Sprache des Ministeriums ausdrücken. Zur Zeit ist da vor allem der Begriff „Modus“ sehr beliebt. Was da abgelaufen ist, war bestenfalls „Modus Aktion Nichts“ oder „Modus Ich weiß nichts“; man könnte auch sagen „Modus pipifax“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Odenbach, mein Nachbar aus Bamberg, ist ja nicht nur in Bamberg und in Oberfranken, sondern auch in München für seine deftigen Worte bekannt. Herr Kollege Odenbach, gleichwohl hätten Sie in Ihrem Beitrag auch erwähnen müssen, dass in der berühmten Sitzung des Haushaltsausschusses der gemeinsam formulierte Antrag mit den Stimmen der SPD für erledigt erklärt worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Odenbach, unabhängig von dieser Tatsache darf ich sagen, dass ich als Mitinitiator dieses gemeinsamen fraktionsübergreifenden Antrags ebenfalls nicht über den Verlauf der Haushaltsausschusssitzung am 27. November glücklich bin.
Nein. Herr Kollege Odenbach, wenn man in dem Protokoll des Haushaltsausschusses zwischen den Zeilen liest, wird deutlich, dass hier ein Diktat der leeren Kassen vorliegt. Die Gefahr, dass die geforderten An
wärterzuschläge über Planstellen im beruflichen Schulwesen finanziert werden, war so groß, dass man sich schließlich auf diesen Konsens geeinigt hat.
Herr Kollege Odenbach, Sie haben erklärt, dass wir im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes sehr intensiv um eine Lösung des Problems des Lehrermangels gerungen haben. Wir wollten die Initiative ergreifen, um für Mangelfächer qualifizierte Bewerber zu gewinnen. Die Möglichkeiten nach dem Sechsten Änderungsgesetz zur Besoldungsordnung wurden von uns bei weitem nicht ausgeschöpft. Mit der Forderung von 20% bei den Anwärterzuschlägen sind wir bewusst an den unteren Level gegangen. Bei der Verabschiedung im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes waren wir uns einig, dass es schwierig wird, diesen Kompromiss über die Runden zu retten.
Herr Kollege Odenbach, ich gebe Ihnen Recht, dass die Frage der Lehrergewinnung ein zentrales Thema ist und bleibt. Die Kultusministerin hat ausgeführt, dass für das kommende Schuljahr in den genannten Mangelfächern über Trainee-Maßnahmen Bewerber gefunden werden können, sodass nach den Buchstaben des Gesetzes zu Beginn des nächsten Schuljahres kein gravierender Mangel vorhanden sein wird. Der Antrag ist insoweit für erledigt zu erklären. Trotzdem müssen wir Zeichen setzen. Ich möchte kurz erklären, was mich persönlich bewogen hat, mich für diesen Antrag stark zu machen: Wir wollten ein sichtbares Zeichen setzen, dass uns der Lehrberuf wichtig ist und dass wir den Lehrberuf auch in den kommenden Jahren stärken müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe auf die Ausführungen der Kultusministerin hingewiesen, wonach für das kommende Schuljahr Diplom-Ingenieure, Diplom-Kaufleute und Diplom-Volkswirte eingestellt worden sind. Dadurch wurde eine Entspannung in den „Mangel-Lehrämtern“ erreicht. Eine gravierende Mangelsituation im Sinne des Gesetzes ist somit nicht gegeben.
Das Ziel des Antrags muss nach wie vor weiter verfolgt werden. Für mich persönlich kann ich erklären, dass dieses Thema mit der Erledigung dieses Antrags nicht vom Tisch ist, sondern auch weiterhin auf der Tagesordnung bleiben wird. Die CSU-Fraktion wird weiterhin alles tun, um hier in Bälde Zeichen zu setzen. Abschließend möchte ich mit Schiller sagen: Der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, wollen wir diese Anträge für erledigt erklären.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zwei kurze Bemerkungen zu den Beratungen des Haushaltsausschusses machen: Erstens. Herr Kollege Odenbach, das Ziel dieses Antrags, über den auch
im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes intensiv beraten wurde, findet natürlich auch unsere Unterstützung. Das ist gar keine Frage. Allerdings waren wir aus rechtlichen Gründen gezwungen, diesen Antrag abzulehnen. Nach dem Bundesbesoldungsgesetz gibt es für diese Sonderzuschläge nur dann Geld, wenn ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerbern vorliegt. Genau diese Frage ist umstritten. Das geht aus den Ausführungen der Kultusministerin und dem Schreiben, das Herr Staatsminister Prof. Dr. Faltlhauser am 5. Dezember versandt hat, hervor. Die rechtliche Grundlage für zusätzliche Zahlungen ist somit nicht gegeben. Sie haben selbst die Zahlen dargestellt.
Eine zweite Bemerkung: Ich weiß, dass ich damit wahrscheinlich wieder einmal nicht Ihr Gehör finden werde. Jede Forderung muss irgendwie finanziert werden. Sie von der SPD haben bereits bei den Haushaltsberatungen Vorschläge im Umfang von einigen 100 Millionen e unterbreitet, ohne einen Deckungsvorschlag zu machen. Auch diese Maßnahme hätte rund eine Million e gekostet. Wir bitten Sie, künftig Deckungsvorschläge vorzulegen.
Bei Ihrer Klausurtagung in Irsee sind Sie zu keinem Ergebnis gekommen, weil die Bildungspolitiker der SPD von den Haushaltspolitikern der SPD gestoppt worden sind. Ihre eigenen Haushaltspolitiker sind nicht mehr bereit mitzutragen, dass Sie alles Mögliche fordern und in keinem einzigen Fall belegen, wie Sie diese Forderungen finanzieren wollen. Ich sage noch einmal: Wir würden diesen Antrag zwar gern unterstützen, aber er ist nicht mehr notwendig. Die rechtlichen Voraussetzungen waren nicht gegeben. Deshalb sollten wir den Antrag gemeinsam für erledigt erklären und dann reagieren, wenn dies notwendig sein sollte.
Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Im Gegensatz zum federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, der eine gemeinsame Neufassung für die drei Anträge vorschlägt, hat der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen die Anträge für erledigt erklärt. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 14/11240.
Zwischenzeitlich wurde mir mitgeteilt, dass die CSUFraktion damit einverstanden ist, dass bezüglich ihres Antrags auf der Drucksache 14/9986 der Vorschlag des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen übernommen wird. Dieser Antrag hat damit seine Erledigung gefunden.
Die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN haben mitgeteilt, dass sie ihre Anträge auf den Drucksachen 14/9864 und 14/9906 nicht für erledigt halten. Über diese Anträge ist deshalb abzustimmen. – Gemäß § 132 Absatz 3 Satz 4 der Geschäftsordnung ist der Abstimmung die vom federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgeschlagene gemeinsame Neufassung zugrunde zu legen. Wer dieser Neufassung zustimmen möchte, den bitte ich um
das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist diese Neufassung abgelehnt.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Säkularisation wird gern als Geburtsakt für das moderne Bayern dargestellt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, weil der Aspekt des Kulturraubes dabei gern unterdrückt wird, auch vom offiziellen Bayern. Ohne Wenn und Aber war es ein Kulturraub im großen Stil, der sich in der Zeit von 1803 bis 1806 abgespielt hat. Deshalb ist es angemessen, wenn wir heute von „Beutekunst“ sprechen und die Rückführung von bedeutsamen Kulturgütern fordern. Heute, 200 Jahre nach dem Beginn dieses Kulturraubes, besteht eine gute Gelegenheit, wichtige Kulturgüter an ihre Ursprungsorte zurückzuführen. Wir fordern bewusst nicht alles, sondern beschränken uns auf wenige herausragende Kunstschätze, Kulturgüter, die für Franken eine besonders identitätsstiftende Wirkung haben.
Deshalb möchte ich eine Lanze für die dauerhafte Rückführung des Herzogschwerts nach Würzburg brechen.
Das fränkische Herzogschwert gelangte nach der Übernahme Frankens durch die altbayerischen Wittelsbacher infolge der Napoleonischen Kriege und der damit verbundenen Säkularisation in die Schatzkammer der Münchner Residenz. Ich formuliere hier bewusst vornehm und zurückhaltend. Im Jahre 1923 wurden dann im Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Freistaat Bayern und dem ehemaligen Königshaus die Eigentumsverhältnisse der so genannten Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft überwiesen. Jetzt, 200 Jahre später, ist es an der Zeit, dieses Kulturgut von besonders identitätsstiftender Bedeutung nach Franken zurückzubringen. Der zweifellos am besten geeignete Ort zur dauerhaften Präsentation ist die Würzburger Residenz als UNESCOWeltkulturgut und als ehemaliger Sitz der Würzburger
Fürstbischöfe. Hier war das Schwert auch bereits 1989, allerdings nur vorübergehend im Rahmen der Ausstellung „Kilian – aller Franken Patron“, die im Mainfränkischen Museum Würzburg vom Haus der Bayerischen Geschichte konzipiert wurde. Es war auch 1952 und 1968 wiederholt vorübergehend in Würzburg präsentiert worden.