Herr Meyer, wenn Sie ausgetobt haben, mache ich weiter – in aller Sachlichkeit. Wenn Sie es sachlich nennen, dass hier ständig von Lügen gesprochen wurde, dann sei mir das bitte auch gestattet. Herr Meyer weiß ganz genau, was Sache ist.
Umweltminister Schnappauf hätte beim Bundeswirtschaftsministerium nachfragen sollen, wie die Verfahren laufen. Das Raumordnungsverfahren kann erst beantragt werden, wenn die Planungsunterlagen vorliegen. Kapieren Sie das endlich und hören Sie auf, herumzugehen und zu sagen, der Bund strenge das Raumordnungsverfahren nicht an. Das ist Unsinn.
Herr Schnappauf, Sie haben gesagt, Sie sind nicht bereit, den Hochwasserschutz im Zusammenhang mit den Varianten zu sehen. Sie werden dazu bereit sein müssen, weil der Hochwasserschutz mit der Wahl einer Variante zusammenhängt.
Ich empfehle Ihnen, Herr Meyer, den Schlussbericht der WSD Süd vom Mai 2001 zu lesen. Darin steht es ganz genau. Ich lese es Ihnen noch einmal vor. Ich habe es vorhin schon einmal vorgelesen, Sie hören aber anscheinend nur das, was Sie hören wollen.
Bei allen Varianten ergeben sich jedoch vor allem durch Änderungen der hundertjährigen Wasserstände und durch Verwendung überschüssiger Abtragungsmassen des Donausausbaus Auswirkungen auf das Hochwasserschutzkonzept.
Sie können nicht erst Hochwasserschutz machen und sich dann entscheiden. Sie müssen sich vorher entscheiden.
Minister Schnappauf sagt dazu – und meint auch noch, ich solle das aufschreiben –, er habe beim Bund 40 Millionen e für den Hochwasserschutz beantragt. Herr Dr. Schnappauf, Sie wissen, dass der Hochwasserschutz Ländersache ist, und Sie wissen auch, dass sich der Bund nur beteiligt, wenn die Kanalisierung erfolgt.
Minister Schnappauf weiß ganz genau, dass er erst sagen muss, welche Ausbauvariante er will. Trotzdem macht er in der Presse Stimmung und will 40 Millionen e vom Bund haben. Ich habe vorgeschlagen, die Staatsregierung solle der Ausbauvariante zustimmen und dann mit dem Bund verhandeln, ob dieser sich über den Vertrag hinaus an der Finanzierung beteiligt. Ich habe das aber vorhin schon geklärt. Ich hoffe, dass es jetzt angekommen ist.
Herr Dr. Schnappauf, ich bitte Sie, die scharfen Töne sein zu lassen und nicht mehr von „gelogen“ zu sprechen. Ich meine, das ist Ihres Amtes nicht würdig.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit Zufriedenheit stellen wir GRÜNEN fest, dass Sie heute, Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, genau dreimal gesagt haben, Sie würden den Hochwasserschutzmaßnahmen die Ausbauvariante A zugrunde legen.
Wenn Sie das wirklich und ehrlich tun, können Sie dem Antrag der GRÜNEN zustimmen, denn wir haben beantragt, dass Sie Ihren Widerstand gegen die Variante A aufgeben sollen.
Kollege Hofmann, ich will das nicht Kapitulation nennen, aber ich sehe das als Zustimmung für die Variante A an.
Sie haben auch nicht gesagt „zwischen Straubing und Deggendorf“, wie es Kollege Weber versucht hat ins Spiel zu bringen. Er hat gemeint, nach der Salami-Taktik solle man erst da anfangen, wo es den Ausbau nicht betrifft. Auf dieses Spiel lassen wir uns nicht ein. Herr Staatsminister Dr. Schnappauf, wir nehmen Sie beim Wort. Dreimal haben Sie gesagt, Sie würden die Maßnahmen der Variante A zugrunde legen. Wenn Sie das tun, müssen Sie unserem Antrag zustimmen, der da lautet: Keinen Widerstand gegen Variante A – Zustimmung zum Raumordnungsverfahren und zum integrierten Konzept „Ausbau plus Hochwasserschutz“.
Nein, meine Redezeit reicht leider nicht aus. Herr Kollege Weber, ich empfehle Ihnen aber, einige Nachhilfekurse bei Naturschutzakademien zu belegen, bevor Sie uns hier einen kanalisierten Fluss als frei fließend verkaufen wollen. Ich habe noch nie einen solchen Unsinn gehört.
Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen, Frau Peters, gleich gesagt, dass Sie heute ganz schlechte Karten haben.
Ich stelle fest, dass Sie nicht auf der Höhe der Entwicklung sind, und ich stelle weiter fest, dass Sie von Ihren Genossen in Berlin anscheinend nicht abschließend und präzise genug informiert worden sind. Ich gehe deshalb ganz konkret auf Ihre letzten Anmerkungen ein.
Sie haben gesagt, das Raumordnungsverfahren könne erst beantragt werden, wenn die Planungsunterlagen vorliegen.
Dazu muss ich antworten, dass für die Erstellung und die Vorlage der Planungsunterlage der Bund zuständig ist. Diese Arbeiten sind vom Bund zwar in Auftrag gegeben, liegen aber nicht vor. Solange der Bund die Unterlagen nicht vorlegt, kann die bayerische Raumordnungsbe
Der zweite Bumerang: Frau Kellner von den GRÜNEN hat ganz genau zugehört, während Sie, Frau Peters, anscheinend nicht genau zugehört haben. Sie haben im zweiten Wortbeitrag noch einmal gesagt, dass bei den verschiedenen Hochwasserschutzmaßnahmen Variantenabhängigkeit bestehe. Man kann so allgemein sagen, dass je nachdem, welche Variante man wählt, unterschiedliche Hochwasserschutzprojekte nötig sind.
Ja, das steht irgendwo, Frau Peters. Ich habe vorhin aber gesagt, dass wir über die allgemeine Erkenntnis längst hinaus sind und dass sich die Bayerische Staatsregierung entschieden hat, die Variante A für den Ausbau des Hochwasserschutzes an der Donau zugrunde zu legen, und zwar – wie Frau Kellner dies richtig aufgenommen hat – zwischen Straubing und Vilshofen.
Das habe ich in meinem ersten Beitrag gesagt. Sie waren anscheinend von mir so begeistert, dass Sie nicht genau zugehört haben.
Auch die Generalsekretärin der SPD, die vorhin noch nicht im Saal war, hat es noch nicht mitbekommen.
Ich darf es Ihnen noch einmal sagen, Frau Biedefeld. Sie sind nicht auf der Höhe der Zeit. Sie wurden von Ihren Genossen in Berlin nicht abschließend informiert. In Abstimmung mit dem Kollegen Dr. Wiesheu – –
Frau Biedefeld, die Bundesregierung hat gemeint – ich erinnere an die großen Töne –, eine Woche vor der Wahl mit dem Thema Hochwasserschutz von den Bürgerinnen und Bürgern noch ein paar Stimmen bekommen zu können. An einem Sonntag haben fünf Bundesminister große Sprüche geklopft.
Seither ist nicht ein einziger Euro mehr für den Hochwasserschutz in Deutschland nach Bayern geflossen.