Ich hoffe, dass die Niederbayern diese Planungen nicht einfach so laufen lassen, wie das Herr Wirtschaftsminister Dr. Wiesheu will.
Wir haben immer noch die Bilder der Hochwässer aus den Jahren 2000 und 2002 vor Augen. Allerdings muss auch klar sein, was jetzt bei den Kommunen vor Ort passiert. Bei anderen Flüssen und Bächen finden Rückbauten und Renaturierungsmaßnahmen statt. Man kann doch gar nicht so viele Scheuklappen haben, um sich nicht ernsthaft zu fragen, warum man ausgerechnet die Donau kanalisieren soll. Das müssen Sie einmal erklären. In der Deggendorfer Ausgabe einer Zeitung habe ich gelesen „Hochwasserschutz vorziehen beim Donauausbau“. Der zuständige Landrat hat erklärt, dass wir uns auf unsere Zuständigkeit konzentrieren und den Schutz vor einem hundertjährigen Hochwasser weiter verbessern müssten. Diese Meinung wollte der Herr Landrat auch vor den Ministerien vertreten. Ich hoffe, dass dieser Landrat im Bayerischen Landtag gute Kollegen hat, die das hier vertreten werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Ich möchte hier nicht aufzählen, was alles gemacht wurde, obwohl es mich reizen würde, weil Sie vor Ort immer behaupten, die Bundesregierung hätte nichts gemacht. Ich möchte mich auf ein paar Schwerpunkte konzentrieren: Die Bundesregierung hat am 7. Juni den Donauausbau gemäß der Variante A beschlossen. Bereits am 1. Juli 2002 hat das Ministerium die Wasser– und Schifffahrtsdirektion Süd aufgefordert, den Beschluss des Bundestages umzusetzen. Am 16. Juli hat die WSD-Süd die Rhein-Main-Donau AG beauftragt, die erforderlichen Unterlagen für ein Raumordnungsverfahren nach der Variante A zu erstellen und diese mit der WSD-Süd abzustimmen.
Ich könnte noch viele weitere Schritte der Bundesregierung nennen. Am 9. Dezember hat Herr Minister Stolpe seinen bayerischen Kollegen Dr. Wiesheu und Dr. Schnappauf ein Gespräch über das weitere Vorgehen angeboten. Am 17. Dezember fand mit dem Freistaat das Finanzierungsgespräch statt. In diesem Gespräch hat sich das Land Bayern eindeutig positioniert. Zum Raumordnungsverfahren für die Variante A wurde das Einvernehmen nach § 3 des Donaukanalisierungsvertrags ausdrücklich nicht erteilt. Der Ansatz ist zu streichen, auch wenn zunächst noch keine Ausgaben vorgesehen sind.
Liebe Kollegen, vor allem liebe Kollegen aus Niederbayern, Sie müssen wissen, was Sie wollen. Sie wissen, dass der Hochwasserschutz mehr als vordringlich ist. Deshalb haben Sie erklärt, zunächst den Hochwasserschutz betreiben zu wollen. Wenn es um die flussbaulichen Methoden zwischen Straubing und Deggendorf geht, wollen Sie jedoch die drei Varianten nicht ins Raumordnungsverfahren einführen. Was wollen Sie eigentlich? Wollen Sie das Raumordnungsverfahren nur für die Strecke Deggendorf – Vilshofen? – Sie wollen plötzlich den Fluss aufteilen und es so machen, wie Sie es wollen.
Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie inzwischen wegen der Hochwässer eingesehen haben, dass nur eine flussbauliche Lösung möglich ist. Das letzte frei fließende Stück der Donau mit einer Länge von 70 km, mit Auwäldern und Retentionsflächen, liegt schließlich auch Ihnen am Herzen. Wichtig ist, dass dieser Einsicht endlich Taten folgen. Wie lange wollen Sie den Ausbau noch verzögern?
Ich halte es für ein Zeichen von Größe und auch von Intelligenz einzugestehen, dass man sich geirrt hat, zumal dann, wenn die Fakten keinen anderen Schluss ermöglichen. In der Zeitung ist zu lesen, dass Herr Dr. Schnappauf mehr Geld für den Hochwasserschutz will. Herr Dr. Schnappauf weiß jedoch ganz genau, dass Hochwasserfreilegung und –finanzierung Ländersache ist. Der Bund beteiligt sich nur bei Kanalisierungen. Man könnte unterstellen, dass Sie gerade deshalb für die Kanalisierung sind. Das traue ich Ihnen aber einfach nicht zu.
Die Bundesregierung hat Ihnen ein Gesprächsangebot gemacht. Sie haben es in der Hand, die zu verwirklichende Variante festzulegen. Der Bund lässt bei der Beteiligung am Hochwasserschutz sicher mit sich reden. Ich wiederhole aber: Dies ist eigentlich Ländersache. Bisher beteiligt sich der Bund nicht in dem von Ihnen geforderten Umfang. Ich frage Sie jedoch, ob Sie mit dem Bund schon einmal geredet haben. Ich möchte noch ein Zitat aus dem Schlussbericht der WSD-Süd vortragen: „Bei allen Varianten ergeben sich jedoch vor allem durch Änderungen der hundertjährigen Hochwasserstände und durch Verwendung überschüssiger Abtragsmassen des Donauausbaus Auswirkungen auf das Hochwasserschutzkonzept.“
Das geht also nicht. Man kann nicht im luftleeren Raum über Hochwasserschutz entscheiden, sondern man muss wissen, welche Variante man will.
Sie können auch heute im „Straubinger Tagblatt“ nachlesen, dass die Bundesregierung ihre Haltung bekräftigt hat für die flussbauliche Variante beim Donauausbau. Es gibt keine Irrungen und Wirrungen. Sie haben es jetzt in der Hand. Sie können den Konflikt zwischen Wirtschaftsund Umweltministerium ohne Probleme lösen: Sie brauchen nur unserem Antrag zuzustimmen. Die Kommunen erhalten Planungssicherheit vor Ort, und die Menschen an der Donau können in Zukunft besser vor dem Hochwasser geschützt werden. Das ist doch wirklich ein Grund, diesen gordischen Knoten zu durchschlagen. Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Ergebnis aller Untersuchungen zum geplanten Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen steht fest: Die ökologisch und ökonomisch beste Variante ist die Variante A. Dieser Donauausbau wurde wirklich sehr intensiv untersucht. Seit mehr als zehn Jahren wird ein Gutachten nach dem anderen erstellt. Das war zwar richtig so, aber jetzt, nachdem alles vorliegt und letztlich eine Entscheidung für die Variante A gefallen ist, sollten Sie Ihren Teil dazu beitragen, dass das Raumordnungsverfahren zügig eingeleitet wird. Sie können Ihre Blockadehaltung und Ihren Widerstand aufgeben, weil es außer der Variante A nichts geben wird. Das hat die Bundesregierung auch in der Hand, ob Ihnen das gefällt oder nicht.
Jetzt sind Sie am Zug. Ich warne Sie davor, auf Salamitaktik zu setzen; denn wir bemerken ja auch, was Sie hier jetzt versuchen. Sie sagen: Fangen wir mit dem Hochwasserschutz dort an, wo er unstrittig ist, nämlich zwischen Straubing und Deggendorf; das andere sitzen wir aus. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Auch ein Hochwasserschutzkonzept, und zwar ein ökologisches, muss in das Raumordnungsverfahren eingebracht werden.
Frau Kollegin Kellner, ich möchte nur darauf hinweisen, dass soeben namentliche Abstimmung zum SPD-Antrag beantragt wurde.
Dem schließe ich mich für unseren Antrag gleich an, weil es in der Tat unwürdig ist, was die CSU hier veranstaltet: Sie von der CSU machen uns draußen immer den Vorwurf, die GRÜNEN und die SPD würden Verbesserungen zugunsten der Schifffahrt behindern. Sie aber sind es, die versuchen, jegliche Verbesserung auf die lange Bank zu schieben.
Hinzu kommt der Hochwasserschutz. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort haben hautnah die Diskussionen und Verfahren miterlebt und haben beim Verfahren sehr, sehr engagiert mitgearbeitet. Man muss auch einmal darauf hinweisen, dass sehr viele Menschen bei der Vorstellung der Gutachten – zuletzt an der Fachhochschule Deggendorf – anwesend waren, sich Gedanken gemacht und sich beteiligt haben. Auch das gehört honoriert. Sie dürfen das nicht madig machen und Verbesserungen auf die lange Bank schieben.
Es kann ja sein, dass die Rhein-Main-Donau AG, die sich bisher noch niemals durch ökologische Ansätze hervorgetan hat, nicht in der Lage ist, derartige Konzepte oder Unterlagen beizubringen. Dem könnte aber sehr schnell abgeholfen werden. Unser grüner Umweltminister in Berlin, Jürgen Trittin, hat am 28. Januar dieses Jahres an den Bundesverkehrsminister geschrieben und hat ihm die besondere Hilfe des Bundesamtes für Naturschutz angeboten, wenn es während der weiteren Planungen wegen der zu bewältigenden Probleme, etwa im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie, des Rates von Sachverständigen bedürfte. Sie sehen also, dass es keinerlei Ausrede mehr dafür gibt, um etwas auszusitzen. Wir werden Ihrer Salamitaktik nicht auf den Leim gehen.
Deshalb beantragen wir heute namentliche Abstimmung, damit Sie auch einmal Farbe bekennen müssen. Herr Herrmann, wenn Sie Ihre Deregulierungskommissionen einrichten, beklagen Sie zum einen, dass im Freistaat Bayern alles so lange dauere, und zum anderen verzögern Sie im Freistaat Bayern notwendige Verfahren. Das passt nicht zusammen. Sie müssen hier heute Farbe bekennen, und daher beantragen wir namentliche Abstimmung über unseren Antrag.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition hat sich mit ihren Anträgen sicherlich keinen guten Dienst erwiesen. Frau Peters und Frau Kellner, Sie werden gleich sehen, dass beide Anträge nicht nur ins Leere gehen, sondern dass das ein Schuss ist, der nach hinten losgeht. Ich verstehe natürlich, dass Ihnen das Thema am Herzen liegt und Sie alles daran setzen, dieses Thema öffentlich intensiv zu diskutieren. Sie haben sich aber in der Art und Weise, wie Sie das tun, und mit dem Inhalt Ihrer Anträge einen Bärendienst erwiesen.
Genau das Gegenteil dessen, was Sie in den Anträgen darstellen, ist der Fall. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir es jemals erlebt hätten, dass ein Bundesumweltminister und ein Bundesverkehrsminister nur über die Medien miteinander verkehren.
Frau Kollegin Kellner war so liebenswürdig, soeben auf den Brief hinzuweisen, den der Bundesumweltminister an den Bundesverkehrsminister geschrieben hat. Ich darf genüsslich die Überschrift dazu aus der „Süddeutschen Zeitung“ zitieren: „Trittin ruft Stolpe zur Ordnung“. Gestern kam darauf die Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium, von Iris Gleicke. In der Pressemitteilung des Verkehrsministeriums heißt es dazu: „Sie entgegnete damit jüngst geäußerten Zweifeln aus dem Bundesverkehrsministerium gegenüber dem BMU“. – Wo gibt es denn so etwas, dass zwei Bundesministerien miteinander über die Medien verkehren und sich eine Staatssekretärin via Pressemitteilung gegen den Ordnungsruf des Bundesumweltministers zur Wehr setzen muss? – Sie haben ein Problem im eigenen Lager, das Sie mit einem Dringlichkeitsantrag in Bayern zu übertünchen versuchen.
Frau Peters, bis heute hat der Bundesverkehrsminister dem Freistaat Bayern und den zuständigen Behörden keinen Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens vorgelegt.
Frau Peters, das ist zunächst einmal Fakt: Den bayerischen Raumordnungsbehörden liegt kein Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens vor, weder zu dieser noch zu einer anderen Variante.
Sie versuchen hier, mit Hilfe eines Dringlichkeitsantrags Ihr eigenes zögerliches Verhalten zu vertuschen. Das werfe ich Ihnen vor.
Die Bayerische Staatsregierung ist nicht bereit, dieses zögerliche Verhalten des Bundes auch nur einen einzigen Tag länger hinzunehmen.
Die Hochwassergefahr ist, nicht zuletzt durch die Klimaerwärmung, gestiegen. Das ist in den letzten Monaten ganz deutlich geworden, siehe das Winterhochwasser im Jahr 2003, siehe das Sommerhochwasser im Jahr 2002.
Wir alle spüren es doch, dass die Hochwasser häufiger kommen und intensiver ausfallen als je zuvor. Frau Peters, ich sage Ihnen: Wenn das Sommerhochwasser 2002 nicht über Tschechien und Sachsen niedergegangen wäre, sondern im südostbayerischen Raum, dann
Ich bin nicht bereit, den Ausbau des Hochwasserschutzes und damit den Schutz der Bürgerinnen und Bürger auch nur einen einzigen Tag länger auf die lange Bank schieben zu lassen wegen der ungelösten Ausbaufragen.
Kolleginnen und Kollegen, hören Sie erst einmal zu, dann haben Sie genügend Gelegenheit , sich zu äußern. Hören Sie zu, dann können Sie sich hier substanziiert einbringen.
Ich bin nicht bereit, den Hochwasserschutz auf die lange Bank schieben zu lassen, nur weil Ausbaufragen ungeklärt sind.