Protocol of the Session on February 13, 2003

Der 20-jährige, also längst volljährige Maskenmörder von Augsburg – – Ich gebe zu, dass ich mich aufrege. Wer sich über diesen Kanzler und seine Missgriffe – um es vornehm auszudrücken – nicht aufregt, ist aus meiner Sicht nicht ganz bei Trost, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Der 20-jährige, also längst volljährige Maskenmörder von Gersthofen wird Anfang Februar wegen Reifeverzögerung nach Jugendstrafrecht zu nur zehn Jahren – das ist derzeit die Höchststrafe – verurteilt. Der Vorsitzende Richter sagt bei der Urteilsbegründung unter anderem:

Wir haben Verständnis für die Ängste und den Ärger bei Eltern und Bevölkerung. Aber es ist Angelegenheit der Politik und der Volksvertreter, die Gesetze zu ändern.

Ich habe gelesen, dass es eine Politikerin gibt, die ihn dafür kritisiert hat. Ich kritisiere ihn nicht. Ich sage: Der Mann hat Recht. Er als Richter sieht sehr deutlich, wo Nachbesserungsbedarf für den Gesetzgeber besteht, damit er im nächsten Fall entsprechend urteilen kann.

Die Worte dieses Richters, seine kritischen Bemerkungen, werden in der Bevölkerung auch weithin geteilt. Sie sind absolut nachvollziehbar und sollten den zuständigen Bundesgesetzgeber endlich zu hinreichendem Handeln veranlassen.Die rot-grüne Koalition hat zwar im Januar den überfälligen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Bundestag eingebracht. Dieses in Teilen allerdings leider wieder ungenügende Gesetz bringt wenigstens eine positive Tendenz. Ich will Positives nicht verschweigen. Es gibt Strafschärfungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Widerstandsunfähigen. Es gibt eine Fortentwicklung der Straftatbestände bei der Verbreitung von Kinderpornografie. Es gibt auch die Schaffung eines Tatbestands, der es unter Strafe stellt, ein Kind – zum Beispiel im Internet – zum sexuellen Missbrauch anzubieten oder eine solche Tat zu verabreden.

Damit wurde langjährigen, nachdrücklichen und immer wieder bekräftigten bayerischen Forderungen endlich wenigstens teilweise Rechnung getragen. Unter der ideologisch verbohrten ehemaligen Bundesjustizministerin war nicht einmal das möglich. So, aber auch nur so gesehen waren ihre Verunglimpfungen des Präsidenten der Vereinigten Staaten im Ergebnis für Deutschland sogar noch vorteilhaft. Sie hat uns damit wenigstens von ihrer eigenen Amtsführung befreit; das war wohl ihr einziges nennenswertes, wenn auch unfreiwilliges Verdienst um die deutsche Rechtspflege, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

(Volkmann (SPD): Das ist bloß noch unverschämt!)

Nichts ist verletzender als die Wahrheit, und das ist die Wahrheit.

Der Gesetzentwurf ihrer Nachfolgerin allerdings bleibt weit hinter dem zurück, was dringend notwendig wäre für die Sicherheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, insbesondere für die Kinder in unserem Land. Punktuelle Strafschärfungen reichen bei weitem nicht aus, die Bevölkerung, vor allem Kinder und Frauen, wirksam vor gefährlichen Gewalt- und Sexualverbrechern zu schützen. Notwendig ist ein Gesamtkonzept, das folgende Reformen einschließt: Sexueller Missbrauch von Kindern muss bereits im Grundtatbestand als Verbrechen eingestuft werden. Man kann dann darüber reden, ob es

minderschwere Fälle gibt, so wenn zum Beispiel ein 15-Jähriger mit einer 13-Jährigen etwas anstellt, was zwar unter Strafe verboten ist, aber wohl nicht so schwer wiegt wie das, was man sich unter sexuellem Missbrauch von Kindern üblicherweise vorzustellen hat. Also, der Grundtatbestand muss jedenfalls als Verbrechen ausgestaltet werden.

In sämtlichen Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Verbreitung von Kinderpornografie muss ferner die Möglichkeit von Telefonüberwachung eingeführt werden, weil auf telefonischem Weg in diesem Bereich sehr viel abgewickelt wird.

Die Möglichkeiten des Einsatzes der DNA-Analyse müssen ausgeweitet werden. Der so genannte Anlasstatenkatalog muss erweitert werden. Der Gesetzentwurf von Rot-Grün bezieht zwar endlich alle förmlichen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Sinne des Strafgesetzbuchs hier mit ein, also zum Beispiel auch Exhibitionismus, wogegen Sie von der SPD in diesem Hause sich ja immer gewehrt haben. Nicht aber sind enthalten etwa tätliche Beleidigungen mit sexuellem Hintergrund. Von sämtlichen Innenministern der B-Länder wird völlig zu Recht eine Ausweitung des Gentests auf alle Straftäter gefordert, die schon jetzt einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen werden dürfen. Hier müssen Effektivität der Strafverfolgung sowie die besonders wichtige Präventionswirkung eindeutig Vorrang haben vor den aus meiner Sicht nur geringfügig berührten Persönlichkeitsrechten der straffälligen Betroffenen – Stichwort genetischer Fingerabdruck.

Der Bund ist aber auch für eine ganze Reihe weiterer erheblicher Sicherheitsmängel in Deutschland verantwortlich. Die vom Bundestag beschlossene nachträgliche Sicherungsverwahrung gewährleistet gerade keinen ausreichenden Schutz der Bevölkerung, da sie bei bereits verurteilten Straftätern, deren Gefährlichkeit sich erst später herausstellt, nicht greift. Nicht nur der Fall Vanessa, sondern auch andere furchtbare Verbrechen, die zum Teil von einschlägig vorbestraften Personen begangen wurden, haben deutlich gemacht: Der Schutz der Allgemeinheit vor schweren Straftaten muss dringend verbessert werden! In Äußerungen aus den Reihen der Opposition ist zu lesen: Was man einem Jugendlichen – oder einem 20-Jährigen – in zehn Jahren Haft nicht beibringen kann, kann man ihm auch in 15 Jahren nicht beibringen. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das mag stimmen, aber gerade das ist falsches Denken. Wir sehen das völlig anders. Strafhaft ist keine Erziehungsanstalt, auch nicht für Jugendliche. Sicherlich gibt es den Resozialisierungsgrundsatz, aber daneben gibt es, für uns von der CSU mindestens gleichgewichtig, die Grundsätze von Schutz, Gerechtigkeit und Sühne. Ich weiß schon, und ich wiederhole es: Für Sie ist ein Verbrecher in erster Linie krank. Für uns ist jeder Verbrecher, wenn seine Krankheit nicht ausnahmsweise nachgewiesen ist, in erster Linie selbst verantwortlich für das, was er tut.

(Frau Christine Stahl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja, bei uns doch auch! Erzählen Sie doch nicht so einen Käs!)

Wenn das so wäre, dann könnten Sie nicht sagen – ich weiß nicht, ob Sie persönlich es waren –: Was in zehn Jahren nicht erreicht wird, wird in 15 Jahren auch nicht erreicht. Ihnen geht es nur um Besserung, und Sie verkennen völlig, dass es Menschen gibt, die nicht besserungsfähig sind, und zwar eine ganze Menge.

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Zum Beispiel der Herr Welnhofer!)

Da haben Sie allerdings Recht.

(Frau Elisabeth Köhler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie sind resozialisierungsunfähig!)

Ich bin nicht resozialisierungsfähig in Ihrem Sinne. Wenn das der Fall wäre, dann müsste ich mir selber Leid tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Sicherungsverwahrung muss grundsätzlich auch für entsprechende Taten Heranwachsender eingeführt werden, meine Damen und Herren. Warum soll jemand, der mit 20 Jahren fähig ist, so etwas anzurichten wie der Mörder von Gersthofen, nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden können? – Ich halte das für einen Skandal.

Die Gewährleistung der bereits gesetzlich vorgesehenen Regelanwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende muss endlich durchgesetzt werden. Die richterliche Praxis ist eine andere. Dieser Praxis muss der Gesetzgeber endlich einen Riegel vorschieben, und er kann es auch in verfassungsrechtlich zulässiger Weise, wenn er nur will – offenbar will er aber nicht. Ich sage das immer wieder, weil Sie für dieses dringende Anliegen bislang kein offenes Ohr haben.

Größtmögliche Sicherheit vor Straftaten zu gewährleisten, hat bei der Bevölkerung sehr hohe Priorität. Dazu gehört auch, dass die Höchstjugendstrafe für schwerste Verbrechen wenigstens um fünf Jahre auf 15 Jahre angehoben wird und dass deswegen die Mindestverbüßungsdauer im Regelfall nicht bei 15 Jahren endet. Sie können einem ganz normalen Menschen sowieso kaum begreiflich machen, dass in der Praxis „lebenslänglich“ 15 Jahre bedeutet und nicht mehr. Für jemanden, der mit 65 Jahren in den Knast kommt, heißt es möglicherweise lebenslänglich. Aber wer beispielsweise mit 22 Jahren einrücken muss, ist noch im Stadium der Jugend bereits wieder draußen. Ich halte dies bei schwersten Verbrechen für grundfalsch.

(Beifall bei der CSU)

Im Einzelnen brauchen wir eine Verschärfung der Möglichkeiten zur Sicherungsverwahrung; Fehlanzeige bei Rot-Grün. Als Gegenmodell zum „zahnlosen Tiger“ der eingeführten Vorbehaltslösung fordern wir insbesondere, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung bei besonders rückfallgefährdeten Gefangenen auch ohne Richtervorbehalt im Strafurteil jederzeit bis zum Ende der Strafhaft und bei besonders schwerwiegenden Straftaten auch für Ersttäter angeordnet werden kann. Muss denn ein Täter erst noch einmal jemanden umbrin

gen, damit er in Sicherungsverwahrung genommen werden kann? Ich habe dafür kein Verständnis. Sicherungsverwahrung muss außerdem in Zukunft grundsätzlich auch gegen Heranwachsende angeordnet werden können.

Gerade wieder angesichts der schrecklichen Tat im Fall Vanessa klingen Äußerungen aus der Opposition, nämlich dass mit höheren Strafen nichts zu erreichen sei, in den Augen der Betroffenen wie Hohn und geradezu zynisch. Die CSU wird dafür eintreten, dem Schutz von Verbrechensopfern sowie dem Schutz der Bevölkerung den Belangen des Täters – auch seinen Persönlichkeitsrechten gegenüber – Vorrang zu geben. Ich sage hier nochmals wie schon vor zwei Monaten: Wer fünf Jahre länger sitzt, kann in diesen fünf Jahren wenigstens nicht rückfällig werden, weil er dazu im Knast keine Möglichkeit hat.

Ich freue mich, dass mir die Opposition so intensiv zugehört hat. Das leere Haus zeigt deutlich, das Schutzbedürfnis der Bevölkerung ist der Opposition ein ganz großes Anliegen. Ich will die Geduld derer, die dageblieben sind, nicht noch länger strapazieren, bitte Sie aber eindringlich, Ihre Einstellung zu ändern.

(Beifall bei der CSU)

Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Hahnzog. Bitte, Herr Dr. Hahnzog.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Herrn Welnhofer hier eigentlich kaum verstanden, höchstens dahin gehend, dass er den eigenen Antrag überhaupt nicht gelesen hat oder dass er nicht hinter dem Inhalt des eigenen Antrags steht. Er hat über den Irak und Saddam Hussein, Herta DäublerGmelin und über eine schreckliche Bluttat geredet, die in Augsburg abgeurteilt wurde und keine Sexualstraftat, sondern ein reiner, fürchterlicher Mord war.

Der Antrag der CSU bezieht sich allein auf die Reform des Sexualstrafrechts; das ist etwas ganz anderes. Sie haben angedeutet, dass Sie vielem in dieser Gesetzesvorlage Berlins zum Sexualstrafrecht zustimmen können. Darauf hätten Sie sich vielleicht konzentrieren sollen, ohne hier einen Rundumschlag zu machen in Gelegenheiten und Situationen, die mit Ihrem eigenen Antrag überhaupt nichts zu tun haben. Deswegen bin ich fast etwas ratlos, wie man mit Ihnen diskutieren kann.

(Welnhofer (CSU): Zustimmen!)

Mit Ihnen kann man nicht diskutieren. Sie haben hier etwas anderes behandelt, das nicht Gegenstand Ihres eigenen Antrags ist. Herr Präsident, das entspricht den Gebräuchen dieses Hauses nicht so ganz.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CSU)

Wenn es Ihnen ebenso wie uns wirklich darum ginge, zielgerichteter und schärfer gegen Sexualstraftäter vorzugehen, hätten Sie sich diesen Antrag und das, was

dahinter steht, ersparen können. Denn dahinter steht eine Verzögerung dieses Gesetzgebungsverfahrens durch Interventionen im Bundesrat, und damit machen Sie sich selber schuldig, wenn in Berlin bestimmte Vorgaben der Bundesregierung und der Koalition nicht zügig durchgesetzt werden können. Das ist doch die Situation.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen haben wir in unserem Antrag die Zielrichtung dieses Gesetzesvorhabens sehr dezidiert begründet. Wir haben die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zitiert, die vor weniger als zwei Wochen am 30. Januar im Bundestag Folgendes gesagt hat: „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind abscheulich und verachtenswürdig. Jeder sexuelle Übergriff ist einer zu viel.“ Herr Welnhofer, sind Sie dagegen? Wollen Sie das nochmals verzögern? – Frau Zypries hat ferner angeführt, weshalb wir diese Straftaten nicht nur angemessen bestrafen, sondern vor allem verhindern sollten. Herr Welnhofer, sind Sie dagegen? – Das ist doch Ihre missliche Situation; denn eigentlich müssten Sie sagen, endlich geschieht in Berlin etwas und wird auf diesem Gebiet Etliches verändert. Weil sie da nicht ansetzen können, eröffnen Sie hier Nebenkriegsschauplätze. Das können Sie im Bierzelt machen, aber bitte schön nicht hier im Parlament.

(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In bestimmten Bierzelten würden Sie bei solchen Äußerungen ausgepfiffen, weil es da auch Leute gibt, die ein bisschen nachdenken und nicht nur blindwütig Beifall klatschen.

Ich will Ihnen deshalb außer dieser generellen Betrachtungsweise durch die Justizministerin nochmals ein paar Punkte aufzeigen, die in unserem Antrag enthalten sind. Sind Sie denn dagegen, dass für den Grundtatbestand des sexuellen Missbrauchs ein Strafrahmen von sechs bis zehn Jahren gilt? – Sind Sie dagegen, dass hier der besonders schwere Fall mit einer Strafandrohung von ein bis 15 Jahren verschärft wird, wenn Sie sich so aufführen, als ob dort nichts geschehe? –

Das Sexualstrafrecht hat natürlich mit widerlichen Handlungen zu tun. Was es in Zukunft bedeutet, dass man einen besonders schweren Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit ein bis 15 Jahren bestrafen kann – das war bisher nicht möglich, – haben Sie vornehm umschrieben. Ich kann daher dem Hohen Haus folgende Beispiele nicht ersparen. Es sind die Fälle, die auch in Berlin ausdrücklich als Beispielsfälle behandelt wurden: Bisher fielen sehr viele beischlafähnliche Praktiken, zum Beispiel der so genannte Schenkelverkehr oder die Fälle, in denen das Kind am Täter masturbieren muss, unter den einfachen sexuellen Missbrauch.

Künftig wird hier das Gericht aufgrund der Intensität der Tat und der Nähe zum Beischlaf einen besonders schweren Fall annehmen und ihn mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bedenken können. Sind Sie hier dage

gen? – Hier reagiert man doch auf die tatsächliche Situation. Darüber müssten Sie eigentlich froh sein. Nein, Sie versuchen, das alles ins schiefe Licht zu bringen.

(Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Emotionalisieren auf Teufel komm raus!)

Genauso soll bei der Kinderpornografie die Strafe für die Besitzverschaffung auf zwei Jahre verdoppelt werden. Herr Welnhofer, sind Sie hier dagegen? – Dabei geht es auch um solche Fälle, die bisher mit dem Strafrecht gar nicht erfasst werden konnten. Ein Beispiel dafür ist der Fall, dass jemand ein Kind – etwa durch Inserat im Internet – für sexuellen Missbrauch anbietet oder anzubieten versucht. Auch das Angebot von Kindern für sexuellen Missbrauch ist in Zukunft strafbar. Die Bestrafung erfolgt unabhängig davon, ob der Täter das Angebot ernst gemeint hat oder nicht. Nur wenn es ein bloßer Witz war – etwa bei einem Kabarettisten –, kann von einer Bestrafung abgesehen werden. Wollen Sie etwa nicht, dass diese Taten in Zukunft verfolgt werden? –

Über diese Fälle wäre eigentlich zu diskutieren, und nicht über den Fall Vanessa, welcher zwar fürchterlich war, aber keine Sexualstraftat darstellte. Das Jugendstrafrecht ist in diesem Gesetzesvorhaben überhaupt nicht angesprochen worden. Darüber haben wir bei uns im Ausschuss schon ein paar Mal diskutiert. Sie haben immer vergessen, dass der Deutsche Juristentag im September letzten Jahres über diese Fragen diskutiert hat. An diesem Juristentag haben sogar Justizminister Weiß und Mitarbeiter aus dem Bayerischen Justizministerium teilgenommen. Dort haben sowohl Wissenschaftlicher als auch Praktiker – Jugendstaatsanwälte, Jugendrichter, Mitarbeiter von Jugendämtern und Beratungsstellen – gesagt, der Vorschlag der CSU sei der falsche Weg, er führe nicht zu mehr Schutz für die Opfer, sondern verfestige im Jugendlichen die Anlagen zur Kriminalität. Darüber können wir ein andermal diskutieren. Hier haben diese Fragen aber keine Rolle zu spielen, weil es um einen ganz anderen Sachverhalt geht.

Eine letzte Bemerkung. Sie haben gesagt, diese Taten müssten in jedem Fall ein Verbrechen sein. Dabei vergessen Sie das, was die Union gesagt hat: Wenn wir in jedem Fall ein Verbrechen annehmen würden, bräuchten wir auch den minderschweren Fall, in dem ein Verbrechen nicht angenommen werden kann. Ich meine damit den Fall, dass zum Beispiel ein Achtzehnjähriger einer Dreizehnjährigen einen Zungenkuss gibt. Soll das ein Verbrechen sein?

(Welnhofer (CSU): Das habe ich doch gerade nicht gesagt!)