Protocol of the Session on December 10, 2002

Meine Damen und Herren, ich bin wiederholt zur DNADatenbank gefragt worden. Natürlich haben wir noch Geld dafür im Haushalt. Die DNA-Datenbank, die Sie fordern, ist aber kein bayerisches Projekt, sondern ein Bund-Länder-Projekt. Es dürfte auch der Opposition nicht entgangen sein, dass die Rinder und das Fleisch die Ländergrenzen ab und zu einmal überschreiten, sodass eine DNA-Datenbank nur bundesweit und niemals allein auf bayerischer Ebene geführt werden kann. Deswegen gibt es eine Projektgruppe, in der Bund und Länder vertreten sind. Diese Projektgruppe kommt nicht so schnell vorwärts, wie sie eigentlich vorwärtskommen wollte. Auf der letzten Agrarministerkonferenz war auch Alexander Müller, der Staatssekretär von Renate Künast, anwesend. Dabei ist vereinbart worden, dass wir zwar langsamer, dafür aber umso solider vorwärtsgehen werden. Deswegen können wir in diesem Bereich die Einsparung verkraften.

Zu Ihrer Frage nach dem BSE-Zwischenbericht. Der Bericht liegt auf meinem Schreibtisch. Wenn der Landwirtschaftsausschuss dafür einen Termin festsetzt – darüber sind wir mit dem Vorsitzenden im Gespräch – kann der Bericht gegeben werden. Ich gebe ihn aber nicht im Rahmen einer Haushaltsberatung.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich sehr herzlich bei den Kollegen der CSU-Fraktion bedanken. Es gäbe zu dem, was die Opposition gebracht hat, noch Vieles zu sagen. Es lohnt sich aber in der Tat nicht, weil Sie das Grundanliegen des Verbraucherschutzes „Prävention statt Reparatur“ nicht begriffen haben. Die Akzente des Haushaltes sind so gesetzt, dass wir Reparaturkosten einsparen können. Mit einstelligen Beträgen für die Prävention können wir dreistellige Beträge für die Reparatur einsparen. Deswegen haben wir bei der Prävention zugelegt. Dafür bedanke ich mich bei der CSU-Fraktion, und wir werden dieses Programm konsequent umsetzen, damit Bayerns Gesundheitsstandard und Verbraucherschutzstandard die Nummer eins in Deutschland werden.

(Beifall bei der CSU)

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2003/2004 – Einzelplan 12 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Drucksache 14/11074, zugrunde. Der Einzelplan 12 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 14/11074 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Die Abstimmung soll in namentlicher Form erfolgen. Für die Stimmabgabe sind die entsprechend gekennzeichneten Urnen bereitgestellt. Die Ja-Urne befindet sich auf der Seite der CSU-Fraktion, die Nein-Urne auf der Oppositi

onsseite und die Enthaltung-Urne auf dem Stenografentisch. Es kann nun mit der Abstimmung begonnen werden. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 19.13 bis 19.18 Uhr)

Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Zur Ermittlung des Stimmergebnisses wird die Sitzung kurz unterbrochen.

(Unterbrechung der Sitzung von 19.18 bis 19.20 Uhr)

Die Sitzung wird wieder aufgenommen. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Mit Ja haben 83 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 60, es gab 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Einzelplan 12 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Gemäß § 132 Absatz 5 der Geschäftsordnung haben zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 14/10957 und 14/10967 ihre Erledigung gefunden.

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor: Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen, insbesondere in den Erläuterungen der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplanes vorzunehmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, Drucksache 14/11074 weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf der Drucksache 14/10876 seine Erledigung gefunden hat. Das Hohe Haus nimmt hiervon zustimmend Kenntnis. Die Beratung des Einzelplans 12 ist damit abgeschlossen.

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend nachhaltige Politik für Frauen in ganz Bayern, staatlichen Rahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie richtig setzen auf der Drucksache 14/11211 bekannt: Mit Ja haben 65 gestimmt, mit Nein 95, Stimmenthaltung keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Der Tagesordnungspunkt 13 ist damit erledigt.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 17

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Stärkung elektronischer Verwaltungstätigkeit (Drucksache 14/9960)

Zweite Lesung –

Hierzu findet keine Aussprache statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/9960 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 14/11163 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Als Datum des Inkrafttretens schlägt er bei seiner Endberatung vor, im neuen § 25 den „1. Februar 2003“ einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 14/11163.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist auch dies so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist der Gesetzentwurf so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Stärkung elektronischer Verwaltungstätigkeit“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 18

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes (Drucksache 14/10092)

Zweite Lesung –

Eine Aussprache findet nicht statt. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 14/10092 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 14/11161 zugrunde. Der endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 als Datum des Inkrafttretens der „1. Januar 2003“ eingefügt wird.

Wer dem Gesetzentwurf mit dem vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlaments

fragen vorgeschlagenen Inkrafttretenszeitpunkt zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Pressegesetzes“.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 19

Gesetzentwurf der Staatsregierung

zur Änderung des Bezirkswahlgesetzes und der Bezirksordnung (Drucksache 14/10194)

Zweite Lesung –

Eine Aussprache findet ebenfalls nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 14/10194 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 14/11164 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechtsund Parlamentsfragen empfiehlt die unveränderte Annahme.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltun

gen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dem Gesetzentwurf ist damit zugestimmt worden.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, treten wir gemäß § 60 der Geschäftsordnung unmittelbar in die Schlussabstimmung ein. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen bitte ich, auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bezirkswahlgesetzes und der Bezirksordnung“.

Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN möchte eine Erklärung abgeben. Das Wort hat Frau Kollegin Tausendfreund.

Frau Tausendfreund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) : Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Eine kurze Erklärung zu unserem Abstimmungsverhalten; wir haben uns enthalten. Die Enthaltung bezieht sich darauf, dass entgegen der gleichlautenden Regelung im Landeswahlgesetz bei den Bezirken nicht das Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer, sondern das d’Hondtsche Auszählungsverfahren als Sonderregelung für die Bezirke eingeführt wird. Dieses Auszählverfahren benachteiligt die kleineren Parteien in erheblichem Maße. Deswegen haben wir uns der Stimme enthalten.

Frau Zweite Vizepräsidentin Riess: Ich schließe für heute die Sitzung und hoffe, Sie morgen alle gesund wiederzusehen.

(Schluss: 19.29 Uhr)