Ich bin meinem Kollegen Hofmann sehr dankbar, dass er dafür gesorgt hat, dass ich hier noch etwas sagen kann. Sie merken – ich habe kein Manuskript mitgebracht –, dass ich aus dem Stegreif spreche.
Ich gebe offen zu, dass sich mein Familien- und Frauenbild stark von dem unterscheidet, was Sie heute vorgetragen haben.
Ich habe überhaupt kein Problem damit zuzugeben, dass die Lebensleistung meiner Frau sehr viel größer ist als meine eigene: Sie hat nämlich sieben Kinder geboren. Solche Leistungen sollten honoriert werden. Heute habe ich aus Ihren Ausführungen herausgehört – ich will das übertrieben formulieren –, dass es die größte Strafe Gottes ist, dass Frauen Kinder kriegen können.
(Beifall bei der CSU – Frau Werner-Muggendorfer (SPD): Das ist eine Beleidigung für jede Frau! – Lebhafte Zurufe von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Große Unruhe)
Was Sie heute zur Gleichberechtigung von Mann und Frau vorgetragen haben, ist nichts anderes als eine Renaissance des Suffragettentums.
Sie haben meiner Ansicht nach an den Hauptproblemen vorbeigeredet; Frau Kollegin Männle ist darauf zu sprechen gekommen. Heute geht es doch darum, dass Frauen, die sich dazu bereit erklärt haben, in einer partnerschaftlichen Gemeinschaft mit ihrem Mann Kinder groß zu ziehen, nicht benachteiligt werden, wenn sie in Rente sind.
Vor kurzem hat im politischen Klub der CSU-Fraktion Prof. Opaschowski einen Vortrag gehalten, der in den Worten gipfelte – meine Damen und Herren, hören Sie bitte zu! –: „Kinder nutzen heute denen am meisten, die keine haben.“
Das darf doch wohl nicht sein. Keine Ihrer Rednerinnen ist darauf zu sprechen gekommen. Ich habe Ihren Reden immer wieder entnommen, dass es für Sie das Selbstverständlichste ist, dass eine Frau ein Kind bekommt und anschließend der Staat dafür zu sorgen hat, dass sich jemand darum kümmert.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen – jetzt können Sie schreien –: Die Frau, die nicht bereit ist, sich wenigstens in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind zu kümmern, sollte sich überlegen, ob sie sich ihren Kinderwunsch erfüllt.
(Lebhafter Beifall bei der CSU – Lebhafter Wider- spruch bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mir war klar, dass Sie jetzt schreien werden; das tut Ihnen weh. Ich kann es nicht ändern, aber einer muss es Ihnen doch mal erklären.
Meine Damen und Herren, die Frau, die Kinder erzogen hat – – Gott sei Dank ist meine Stimme so laut, dass ich Sie übertönen kann.
Die Frau, die Kinder erzogen hat, darf doch im Alter nicht schlechter dastehen als zum Beispiel die Frau, die Professorin geworden ist. Ich lese, dass 40% der Hochschulabsolventinnen gar nicht mehr Mutter werden wollen. Es darf doch nicht sein, dass die Frauen, die Kinder erzogen haben, in der Rente schlechter gestellt sind als die Frau, die Geld verdient hat.
Ich will gar nicht behaupten, dass es bei uns keine Versäumnisse gegeben hätte. Für die Frau, die sechs, sieben oder acht Kinder erzogen hat und, wenn sie Bäuerin ist, von einer landwirtschaftlichen Rente von 450 e leben muss,
(Dr. Dürr (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Keine Diskriminierung der Landbevölkerung! – Frau Steiger (SPD): Die Grundsicherung wollten Sie nicht haben!)
muss es in irgendeiner Form eine Vorabrente geben, damit sie nicht schlechter gestellt ist als eine Kreissparkassendirektorin oder die Hochschulprofessorin, die ihr Geld verdient haben. Es sei ihnen ja von Herzen gegönnt.
Aber das, was im Moment stattfindet, ist eine Ausbeutung der Frauen, die Kinder haben, zugunsten derer, die keine Kinder erzogen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hätte gerade von den Damen, die so schön hier vorne sitzen, erwartet, dass sie auf diese Sache einmal zu sprechen
gekommen wären; so ist es leider mir vorbehalten. Ich habe gezählt, dass ich allein mehr Kinder in die Welt gesetzt habe als die Damen der Fraktion der GRÜNEN zusammen.
Meine Damen und Herren, erschreckend war dieser Beitrag des Kollegen von Rotenhan für uns alle, aber noch erschreckender, meine Damen und Herren von der CSU ist, dass Sie dem auch noch Beifall klatschen.
Das, was hier vor dem Mikrofon des Hohen Hauses gerade gesagt worden ist, ist schlicht verfassungswidrig.
Ich werde Ihnen deshalb im Wortlaut vorlesen, was das Bundesverfassungsgericht am 28. Mai 1993 aufgrund Ihrer Verfassungsklage gegen den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuchs beschlossen hat. Ich zitiere:
Der Schutz des ungeborenen Lebens, der Schutzauftrag Ehe und Familie und die Gleichstellung von Mann und Frau in der Teilhabe am Arbeitsleben verpflichten den Staat und insbesondere den Gesetzgeber, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass Familientätigkeit und Erwerbstätigkeit aufeinander abgestimmt werden können und die Wahrung der Familienerziehungsaufgaben nicht zu beruflichen Nachteilen führt. Dazu zählen auch rechtliche und tatsächliche Maßnahmen, die ein Nebeneinander von Erziehungs- und Erwerbstätigkeit für beide Elternteile ebenso wie eine Rückkehr in eine Berufstätigkeit und einen beruflichen Aufstieg auch nach der Kindererziehungszeit ermöglichen.
hat in dankenswerter Klarheit genau das Familienbild gezeichnet, das ich Ihnen schon am Anfang angekreidet habe. Herr Kollege von Rotenhan, alle Achtung vor Ihrer Frau: Sie hat nämlich die sieben Kinder auf die Welt gebracht und erzogen, damit Sie im Landtag tätig sein können.
(Beifall bei der SPD und beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kaul (CSU): Und Ihr Mann arbeitet, damit Sie im Landtag tätig sein können!)
Wenn Sie sich an der Erziehungsarbeit in gleicher Weise beteiligt hätten, so wie wir das fordern, wäre Ihre Kar
Ich komme noch einmal auf einen Punkt, der Ihnen enorm zu gefallen scheint, nämlich das Auseinanderdividieren von Frauen, die bei ihren Kindern bleiben können, und anderen, die arbeiten gehen. Sie wissen doch – Sie haben sogar die Kinder zusammengezählt –, dass bei der SPD-Fraktion genügend Frauen sind, die ebenfalls eine längere Zeit Familienarbeit gemacht haben, ohne gleichzeitig berufstätig zu sein. Sie – ich sage es noch einmal – reden immer von Wahlfreiheit. Aber die Mehrheit der Frauen insgesamt und vor allem die Mehrheit der berufstätigen Frauen hatte nie eine Wahl. Es sei denn, Sie sagen klar und deutlich wie gerade eben, die Frau muss sich entscheiden, ob sie berufstätig sein oder ein Kind bekommen will. Das ist aber verfassungswidrig, und wir lehnen das ebenfalls ab.
Wir wollen nämlich Kinder bekommen und haben auch Kinder. Und wir wollen trotzdem unsere Miete bezahlen können, und wir wollen trotzdem davon leben können, und wir wollen trotzdem ein Auto fahren und vielleicht ab und zu in den Urlaub. Wir sind nicht bereit, uns dieser Doktrin, die Sie im Land verbreiten, zu unterwerfen und zu sagen, die Frau muss sich entscheiden, entweder sie bekommt Kinder oder sie geht arbeiten. In dem Fall wollen wir das gleiche Recht wie Sie als Mann. Sie haben Kinder und alles andere auch. Die Mehrheit der Frauen will dieses endlich auch haben.
Auffällig an der Diskussion heute war, dass zwar sonst immer über den Bund geredet wird, aber heute kein einziges Wort über den Bund verloren wurde. Das hat wohl seine Gründe. Denn der Bund zahlt. Und dieses sollten Sie, Frau Ministerin, in Ihre Homepage und sonstigen Veröffentlichungen bitte auch endlich aufnehmen. Der Bund zahlt die nächsten sechs Jahre an den Freistaat Bayern für Kinderbetreuungseinrichtungen 600 Millionen e, die gleiche Summe, die der Freistaat Bayern selbst aufbringt, wobei Sie immer schamhaft verschweigen, dass Sie die Hälfte des Geldes des Freistaates Bayern vorher bei den Kommunen abkassieren.
Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Biedefeld, ich möchte eines richtig stellen und klarstellen: Wir haben immer gesagt, Wahlfreiheit bedeutet für uns, Erwerbstätigkeit und Familie wählen zu können. Das, was Sie hier behauptet haben, ist von uns noch nie in irgendeiner Form gesagt worden. Es heißt immer: Erwerbstätigkeit und Familie. Das stelle ich noch einmal klar. Alles andere ist eine Unterstellung.