Getrieben durch die kommunalen Spitzenverbände und die Opposition hier im Hause, die einen langen Atem haben, und vor allen Dingen wegen des drohenden Volksbegehrens haben Sie und Edmund Stoiber offenbar klein beigegeben. Dieses Nikolauspräsent der Festschreibung des Konnexitätsprinzips in der bayerischen Verfassung nehmen wir gern entgegen, wenn es denn wirklich ernst gemeint ist. Das sehen wir aber erst dann, wenn Sie Ihren Worten auch Taten folgen lassen.
In Berlin sorgen wir jedenfalls dafür, dass die Gemeindefinanzen langfristig auf gesunde Füße gestellt und verstetigt werden. Die Vorschläge aus der Gemeindefinanzenreformkommission für eine kommunale Betriebssteuer, die die Gewerbesteuer ersetzen soll, sind hierfür sehr ermutigend.
Das Grundsicherungsgesetz wieder aufheben zu wollen, ist ein völlig falscher Weg und darüber hinaus äußerst unsozial. Denn mit dieser Grundsicherung erreichen wir insbesondere eine Personengruppe, die bislang durch alle Raster gefallen ist, nämlich ältere Frauen aus kleinen Verhältnissen, die zu bescheiden sind, um zum Sozialamt zu gehen. Statt über zusätzliche Kosten durch das Grundsicherungsgesetz zu lamentieren, sollten Sie lieber die Zeit für Bedarfs- und Kostenermittlungen nutzen, damit wir endlich Zahlen auf den Tisch bekommen. Dann werden wir sehen, ob es tatsächlich zusätzliche Kosten verursacht oder nicht. Dass der Bund die Kosten nach Abrechnung übernehmen muss, darüber besteht kein Zweifel.
Vom Bund muss allerdings die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage zurückgenommen werden, da die ursprünglich prognostizierten Mehreinnahmen nicht eingetreten sind. In diesem Punkt, Herr Beckstein, sind wir uns einig. Sie lassen aber gern unter den Tisch fallen, dass dieser Umlagebetrag zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird. Wir fordern deshalb von der Bayerischen Staatsregierung, ihre eigenen Zuflüsse aus der Gewerbesteuerumlageerhöhung an die Kommunen weiterzugeben. Sperren Sie sich nicht gegen die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft. Dann würden die Gewerbesteuern wieder dort abgerechnet, wo auch die Einnahmen anfal
Lassen Sie mich zur Wohnungsbau- und Städtebauförderung kommen. Im nächsten Paket hat Herr Beckstein ein – ich würde einmal sagen – faules Ei versteckt. Er hat sich selber darüber beklagt. Es handelt sich um die Kürzungen bei der Wohnungsbauförderung um sage und schreibe 100 Millionen e. Zunächst sollten es nur 86 Millionen sein, aber die so soziale CSU-Fraktion hat noch einmal beispielhaft nachgelegt und um 14 Millionen e reduziert – eine schöne Bescherung. Bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass ein erheblicher Teil des verbleibenden Rests von 186 Millionen e noch dazu nur virtuell vorhanden ist, da es sich um Verpflichtungsermächtigungen handelt. Bei der Städtebauförderung sieht es nicht besser aus. Hier wird von 88 Millionen e um 12 Millionen e auf 76 Millionen e gekürzt.
Das laute Schimpfen auf die Sparpolitik in Berlin dient wie immer nur der Verschleierung der eigenen Mangelwirtschaft. Aber dieser Kahlschlag in der Wohnungsbauund Städtebauförderung wird deutliche Spuren hinterlassen, denn hier entsteht sozialer Zündstoff. Konflikte werden durch diese Sparmaßnahmen weiter geschürt. Allein in München – hier ist die Lage besonders prekär – stehen 40000 Wohnungssuchende vor dem Wohnungsamt Schlange. Hier wäre ein ordentliches Sonderprogramm erforderlich, da die Stadt allein diese Herausforderung nicht stemmen kann.
Erst an diesem Mittwoch hat Herr Staatsminister Dr. Beckstein sein Projekt zur Förderung der Innenstadtentwicklung in den Städten und Gemeinden vorgestellt. Mit den Kürzungen der Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung stellt sich dieses Projekt als Luftnummer dar. Das war wieder einmal nur eine PR-Aktion.
Der Bund hält seine Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau zwar auf niedrigem Niveau; das gebe ich zu. Es ist sehr ärgerlich, dass auch hier in den letzten Jahren gekürzt wurde. Die Mittel wurden aber schon seit 1995 schrittweise gekürzt. Deshalb ist es nicht korrekt, alles auf die jetzige Bundesregierung zu schieben. Der Bund hat seine Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau zwar auf niedrigem Niveau, aber immerhin weiter konstant gehalten. Das auch für Bayern wichtige Programm „Soziale Stadt“ wird fortgesetzt.
Die Mittel für die Altbausanierung und das CO2-Förderprogramm werden sogar erhöht. Unseren Antrag in diesem Hause, auch die bayerischen Mittel für die ökologischen Modernisierungsmaßnahmen zu erhöhen, haben Sie, Kolleginnen und Kollegen von der CSU, dagegen abgelehnt. Der Bund investiert jährlich 150 Millionen e in die Altbausanierung, denn hier besteht erheblicher Investitionsbedarf. Das ist auch ein Bereich, der für die
Bauwirtschaft sehr interessant ist. Zusammen mit dem CO2-Förderprogramm will der Bund für die Jahre 2003 und 2004 jährlich insgesamt 350 Millionen e in die Sanierung und den Bestand investieren. Zu Kohls Zeiten waren es gerade einmal 20 Millionen e. Ich denke, diese Zahlen muss man auch nennen, nicht immer nur die Positionen, bei denen gekürzt worden ist.
Angesichts der geringen Mittel, die in Bayern für den sozialen Wohnungsbau und die Städtebauförderung übrig geblieben sind, ist es dringend erforderlich, diese Mittel zielgenau und effizient einzusetzen. Die Prioritäten müssen auf die Ballungsräume gelegt werden, denn dort herrscht eklatanter Wohnungsmangel. Das neue Wohnraumförderungsgesetz sieht diese Prioritätensetzung durch eine Regionalisierungskomponente vor, mit der den Bundesländern freie Hand bei der Verteilung der Gelder gegeben wird. Diese Regionalisierungskomponente wäre im Übrigen auch bei der Eigenheimförderung erforderlich.
Nötig ist eine flexiblere Gestaltung bei der Förderung. Bei der einkommensorientierten Förderung, der EOF, sind die Vorgaben so starr, dass Wohnungsbauunternehmen schon vor Baubeginn und Antragstellung wissen müssen, welche Mieter mit welchem Einkommen in die einzelnen Wohnungen einziehen werden. Das geht an der Praxis und den Realitäten vorbei. Absoluter Mangel herrscht auch bei den Studentenwohnungen. Dieser Mangel schlägt sich allerdings nicht in einem erhöhten Förderansatz im Haushalt nieder.
Das nächste faule Ei ist der Straßenbau. Besonders ärgerlich ist es, dass beim Straßenbau nicht gespart wird. Die jüngste Kürzung beim Wohnungsbau und bei der Städtebauförderung um nochmals 6 Millionen e vom letzten Dienstag wurde auf Antrag der CSU sogar zugunsten des Straßenbaus vorgenommen. Darüber hinaus werden beim Straßenbau die Mittel nicht nur nicht gekürzt, sondern völlig unvernünftig eingesetzt.
Der Anteil der Ausgaben für die Bestandserhaltung der Staatsstraßen an den Gesamtausgaben für den Straßenbau ist weiterhin zu gering. Schwerpunkt muss die Bestandserhaltung sein. Nicht einmal unser Antrag auf Umschichtung von 10 Millionen e von den Straßenneubaumitteln zu den Mitteln für den Erhalt kam durch.
Beim Bau von Ortsumfahrungen spielt es anscheinend keine Rolle, wie viele Autos dann tatsächlich auf diesen Straßen fahren und ob die bisherige Ortsdurchfahrt überhaupt entlastet wird. Anscheinend schwimmen wir beim Straßenbau immer noch im Geld.
Ich komme zur Sicherheitspolitik und dabei zunächst zur allgemeinen Kriminalitätsbekämpfung. Die GRÜNEN stehen für eine Sicherheitspolitik mit Augenmaß, bei der mit einer guten Sozial- und Bildungspolitik und effektiven Präventionsprojekten der Kriminalität im Ansatz vorgebeugt wird. Videoüberwachungsprojekte, Sonderaktionen gegen Graffitisprayer oder das Einsammeln von
Schulschwänzern durch die Polizei kann ich nur eine PR-Aktion der Staatsregierung werten, die die Polizeikräfte noch dazu von der eigentlichen Arbeit abhalten und die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung nur vortäuschen.
Eine scheinbar saubere Stadt ist nicht gleichzeitig frei von Kriminalität, nur weil die Kriminalität aufgrund der Videoüberwachung in andere Bereiche verdrängt wird. Sachbeschädigungen durch Sprayer werden nicht verhindert durch strikte Verbote und härtere Strafen. Dort, wo Kommunen Flächen für Graffitikünstler zur Verfügung stellen, geht das Sprayerproblem plötzlich merklich zurück. Der Schlüssel ist der Kontakt zur jeweiligen Szene.
Die Ursachen für notorisches Schulschwänzen können nur bekämpft werden, wenn sich jemand wirklich um die Jugendlichen kümmert und sie nicht nur bei der Schule wieder abgibt. Dafür brauchen wir natürlich qualifiziertes Personal aus der Sozial- und Jugendarbeit und die Jugendbeamten der Polizei.
Mit der bayerischen Linie in der Drogenpolitik wird die Problematik der Beschaffungskriminalität verschärft, wenn nicht sogar erst geschaffen. Die gravierende Anzahl von Einbrüchen und Diebstählen, die von Süchtigen nur wegen ihrer krankhaften Sucht verübt werden, kann vermieden werden, wenn die Süchtigen nicht mehr kriminalisiert werden und wenn ihnen echte Hilfestellung angeboten wird.
Ein besonderes Augenmerk richten wir GRÜNE auf den Schutz von Kindern und Frauen vor häuslicher Gewalt. Hier benötigen wir neben der gesellschaftlichen Problematisierung dieses Tabuthemas mehr Sensibilität und Kompetenz bei den Polizeibeamtinnen und – beamten, um Gefahren für Opfer oder potenzielle Opfer frühzeitig zu erkennen und darauf adäquat reagieren zu können.
Statt Becksteins Hilfssheriffs, den Sicherheitswächtern, die höchstens das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen können, wollen wir in den Städten und Gemeinden die Präventionsbeiräte unterstützen und aufwerten, damit sie sich möglichst in allen Kommunen etablieren können. Hier können alle relevanten Gruppen zusammen mit der Polizei an Präventionsprojekten arbeiten und ortspezifisch reagieren. Mit diesen Konzepten kann die Polizei bei der Bekämpfung der sogenannten Alltagskriminalität auch entlastet werden. Großen Handlungsbedarf sehen wir bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, bei Wirtschafts- und Steuerdelikten der Kategorie Schreiber, Pfahls, Strauß und Co, bei der Bekämpfung von Menschen- und Waffenhandel, von Gewaltverbrechen und bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus.
An dieser Stelle noch eine Anmerkung zum Demonstrationsrecht. Das Recht auf Demonstration ist uns sehr wichtig. In der letzten Zeit hat Minister Beckstein immer wieder versucht, unter dem Vorzeichen der Verhinderung von Demonstrationen der Rechtsextremen eine
Gesinnungskomponente ins Demonstrationsrecht hineinzubringen. Demonstrationen lassen sich aber nicht wegen des Inhalts, der dabei vermittelt werden soll, verbieten. Dem Rechtsextremismus muss mit demokratischen Mitteln entgegengewirkt werden. Mit Ihren Vorschlägen, das Demonstrationsrecht in dieser Weise zu verschärfen, sind Sie auch im Bundesrat nicht durchgedrungen.
Beim Rechtsextremismus möchte ich noch auf den Einsatz der V-Leute hinweisen. Wir halten es für höchst problematisch, dass in großer Anzahl vom Landesamt für Verfassungsschutz geführte V-Leute in den Vorständen der NPD tätig sind und vom Staat bezahlt werden.
Jetzt zur Bekämpfung des Terrorismus. Die Bedrohung durch international agierende Organisationen muss ernst genommen und mit tatsächlich geeigneten Mitteln bekämpft werden. Statt des permanenten Rufs nach Gesetzesverschärfungen steht es an, den Sicherheitsbehörden die nötige Ausstattung, Ausbildung und Qualifikation des Personals an die Hand zu geben. Was nützen zum Beispiel erweiterte Abhörbefugnisse, wenn bisher schon mögliche Mitschnitte von Gesprächen mangels Fremdsprachenkenntnissen von den Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz nicht übersetzt werden können oder solche Mitschnitte wegen der Datenflut auf Halde liegen.
Außerdem heiligt nicht jeder Zweck die Mittel. Auch die Terrorbekämpfung seit dem 11. September 2001 darf nicht noch mehr zum Vehikel für überzogene Eingriffsrechte des Staates in Freiheits- und Bürgerrechte werden. Mit gläsernen Bankkonten haben wir keine Probleme, wenn damit internationale Geldströme verfolgt werden sollen. Wir wollen aber nicht den gläsernen Bürger, von dem der Staat jederzeit weiß, warum er oder sie sich gerade an einem bestimmten Ort aufhält. Wir wollen keine zentrale Datei über biometrische Daten der Menschen. Wir wollen, dass die Unschuldsvermutung weiterhin gilt und dass ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht auf bloßen Verdacht hin ausgewiesen werden können. Wir wollen nicht, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht gestellt und ausgegrenzt werden. In diesen Bereich fallen natürlich auch die verdachtsunabhängigen Ermittlungen, wie zum Beispiel Schleierfahndung und ähnliches.
Herr Beckstein, Sie würden am liebsten Herrn Bush nacheifern und einen „bavarian patriotic act“ erlassen,
aber selbst in Amerika gibt es inzwischen massiven Widerstand gegen den „american patriotic act“, bei dem Grundrechte und Menschenrechte außer Kraft gesetzt werden.
Ich komme zum nächsten Nikolauspaket von Minister Beckstein, zum Sicherheitspaket Nummer 3. Es gärt ja schon ein bisschen länger und wird immer wieder aufgewärmt. Mit nicht minder spitzen Fingern sollte es ange
fasst werden. Hier kann nur ein Grundsatz gelten: „return to sender“. Kaum eine Kabinettssitzung, kaum ein Innenministertreffen, kaum eine Bundesratssitzung vergehen, ohne dass Beckstein seine Folterinstrumente gegen den Terrorismus auspackt. Er meint primär die Anhänger von Osama bin Laden, trifft aber unbeteiligte, zufällig ins Visier der Ermittler geratene Bürgerinnen und Bürger z. B. mit einer durchaus fehlerbehafteten Zentraldatei für biometrische Daten aller Bundesbürger. Sie haben schon ein paar Tests gemacht, die etwas in die Hose gegangen sind, weil es eben auch eine hohe Fehlerquote gibt. Ganz nebenbei strickt er sich das Instrumentarium zur Entrechtung der für Ihn potenziell verdächtigen ausländischen Bevölkerung.
Ganz eklatant ist die Regelausweisung, die Herr Beckstein beim bloßen Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Organisation möchte. Man kann sich ausmalen, welche menschlichen Schicksale es zur Folge haben kann, wie viele Familien zerrissen werden, wenn eine solche Regelausweisung Wirklichkeit werden sollte. Wenn der Betroffene, der keine Chance hat, seine Unschuld zu beweisen, erst einmal über die Grenze gebracht worden ist, fühlt sich niemand mehr für eine Fehlentscheidung verantwortlich. Aus den Augen – aus dem Sinn.
Dieses sogenannte Sicherheitspaket 3 ist auch diskriminierend. Im Ausländerzentralregister sollen die Religionszugehörigkeit – Sie haben das noch einmal vehement verteidigt, Herr Minister – und die ethnische Zugehörigkeit gespeichert werden. Ich halte es für höchst problematisch, wenn die Religions- oder ethnische Zugehörigkeit bereits Indiz für die potenzielle Gefährlichkeit einer Person sein sollen.
Herr Beckstein, Sie haben vorhin das Beispiel der Tschetschenen angesprochen. Dieses Beispiel geht aber an der Sache völlig vorbei. Andere Bundesländer haben für Tschetschenen inzwischen einen Abschiebestopp verhängt. Bayern nicht.
Berlin hat das zum Beispiel getan. Es ist ein Unterschied, ob jemand, der aus einem Land kommt, in dem ihm Tod oder Folter drohen, in dem er verfolgt wird, diese Angaben freiwillig im Rahmen eines Verfahrens macht, um ein Bleiberecht zu bekommen oder nicht abgeschoben zu werden. Es ist etwas anderes, wenn diese Person die Angaben gezwungenermaßen machen muss, wenn die Angaben gespeichert und zwischen allen Behörden ausgetauscht werden. Es macht einen Unterschied, wenn diese Angaben dann als Indiz verwendet werden, ob jemand potenziell gefährlich ist oder nicht. Im Moment erleben wir das mit Menschen, die aus dem Irak hierher kommen. Bei ihnen ist man sehr hellhörig und glaubt, solche Leute könnten nur vom dortigen Regime geschickt worden sein, denn ein Verfolgter habe überhaupt keine Chance, dieses Land zu verlassen. Damit ist jeder Iraker in Deutschland ein potenzieller Terrorist.
Die Begründung von Herrn Beckstein für den Einsatz des Sicherheitspakets Nummer 3 ist klar. Er muss sich gegenüber den ohnedies sehr weit gehenden Vorstellungen des Bundesinnenministers abheben. Er muss über das hinaus, was derzeit Gesetzeslage ist, Forderungen erheben, um überhaupt mit einer eigenständigen Position aufzutauchen. Das geschieht auf dem Rücken der ausländischen Bevölkerung, und das verurteile ich.
Becksteins Kampf gegen das mehr als notwendige Zuwanderungsgesetz hake ich unter demselben Kapitel ab. Interessant wird die Geschichte, wenn wir den öffentlich verkündeten Anspruch mit der Wirklichkeit des Herrn Innenministers, der in Bayern bleiben musste, vergleichen. Es hat fast ein Jahr gedauert, bis er das Terrorismusbekämpfungsgesetz des Bundes in Landesrecht umsetzte, wenn auch in seiner konkreten Ausführung unter unserem Protest. Die Erklärung ist einfach: Er war im Wahlkampf unterwegs und hat sein Sicherheitspaket landauf, landab verkündet. Die Zeit war zu knapp, die „Otto-Kataloge“ 1 und 2 umzusetzen.