Es wäre jedoch ein Irrtum anzunehmen, die gewohnt zuverlässige Justiz sei in der Lage, eine weiter steigende Belastung ohne Verbesserungen der Stellensituation zu verkraften. Angesichts der seit langem angespannten Personalsituation haben wir bereits in den vergangenen Jahren die zur Verfügung stehenden organisatorischen und technischen Möglichkeiten zur Mobilisierung der Binnenreserven genutzt.
Die Justiz unternimmt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel alle Anstrengungen, um die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften mit moderner EDV-Technik auszustatten. In den meisten Arbeitsbereichen kann heute auf automationsunterstützte EDV-Verfahren zurückgegriffen werden. Das Großprojekt bajTECH 2000, mit dem etwa 12300 Arbeitsplätze aus allen Verfahrensbereichen der Justiz auf moderne PC-Technik umgestellt werden, läuft und soll bis Ende des Jahres 2006 abgeschlossen werden.
Die Geschäftsabläufe der Justiz wurden und werden unter Einsatz von Organisationsberatern auf Rationalisierungsmöglichkeiten untersucht. Mit der Einrichtung von Serviceeinheiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften haben wir moderne Organisationsformen geschaffen. Wir versprechen uns hiervon Synergie- und Entlastungseffekte. All diese Maßnahmen zur Rationalisierung und Optimierung des Personaleinsatzes sind im Hinblick auf die bestehenden Sparzwänge sicher unverzichtbar.
Ich sehe allerdings kaum noch Möglichkeiten, über das bereits Erreichte hinaus weitere Binnenreserven freizusetzen. Auf Dauer kann unsere Justiz ihre Spitzenstellung in Deutschland – gerade bei der inneren Sicherheit – nur halten, wenn für eine ausreichende Personalausstattung gesorgt ist.
Ich bin daher sehr froh, dass wir nach dem 11. September 2001 im Rahmen des Sicherheitskonzepts wenigs
Die sechs neuen Stellen für Staatsanwälte und die 20 zusätzlichen Stellen für Bewährungshelfer geben uns die Möglichkeit, Verbesserungen an besonderen Brennpunkten der Belastung zu schaffen. Dies gilt in gleicher Weise für die 12 zusätzlichen Stellen im Justizvollzug, die wir für den Aufbau einer sozialtherapeutischen Abteilung dringend benötigen. Ich kann Ihnen versichern: Die Personalverstärkung wird unserem Einsatz für die Sicherheit der Bürger im Freistaat unmittelbar zugute kommen.
Erledigungszahlen und Erhebungen zur Verfahrensdauer lassen sicher aussagekräftige Rückschlüsse auf die Effizienz der Justiz zu. An diesen statistischen Daten allein können die Leistungen der Dritten Gewalt jedoch nicht gemessen werden. Die Leistungsfähigkeit der bayerischen Justiz lässt sich vielmehr auch durch Kriterien außerhalb der Geschäftsstatistiken anschaulich belegen. Hier ist zunächst die Qualität der Aufgabenerfüllung zu nennen.
In den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften wird ebenso wie im Strafvollzug nicht nur schnelle, sondern auch gute Arbeit geleistet. Ungeachtet dessen, dass ein gerichtliches Urteil häufig nicht die ungeteilte Zustimmung beider Streitparteien finden wird, ist im Wesentlichen ein großes Vertrauen der Bürger in die Arbeit der Gerichte feststellbar. Benutzerumfragen bei verschiedenen bayerischen Gerichten erbrachten insgesamt sehr erfreuliche Ergebnisse. Der ausgezeichnete Ruf, den die bayerischen – wie überhaupt die deutschen – Gerichte im Ausland besitzen, zeigt sich besonders deutlich bei den Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Da es sich hier häufig um grenzüberschreitende Streitigkeiten handelt, hat der Kläger in der Regel die Wahl, bei welchem europäischen Gericht er seine Klage anhängig macht. Dass zwischenzeitlich mehr als zwei Drittel aller europäischen Patentverletzungsstreitigkeiten bei deutschen Gerichten – vor allem in München und Düsseldorf – verhandelt werden, ist als Vertrauensbeweis in die Arbeit unserer Gerichte zu werten.
Besondere Erwähnung verdient an dieser Stelle auch die äußerst effektive und erfolgreiche Arbeit der bayerischen Staatsanwaltschaften. Die Ermittlungsbehörden haben sich den Herausforderungen bei der Bekämpfung der neuen Formen schwerer Kriminalität – ich nenne hier nur die Organisierte Kriminalität und die Wirtschaftskriminalität – gestellt. Gerade bei der Abschöpfung illegal erworbenen Vermögens setzen Justiz und Polizei in Bayern Maßstäbe. Der Umfang der vorläufig gesicherten Vermögenswerte wurde seit 1998 um nicht weniger als 1540% gesteigert.
Wesentliche Kriterien für die Qualität des bayerischen Strafvollzugs sind der Schutz der Bürger vor weiteren Straftaten und die Heranführung der Gefangenen an ein rechtschaffenes Leben in der Gemeinschaft. Experimente zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung wird es in Bayern nicht geben.
Wenn Zweifel an der Eignung für eine Vollzugslockerung bestehen, dann müssen diese Zweifel zu Lasten des Gefangenen gehen – nicht zu Lasten möglicher Opfer.
Selbstverständlich unternehmen wir aber alle Anstrengungen für eine Resozialisierung der inhaftierten Straftäter. Auch die erfolgreiche Resozialisierung von Straftätern ist ein Gewinn an Innerer Sicherheit. Dabei kommt einer ständigen Weiterentwicklung des Arbeits-, Fortbildungs- und Freizeitangebots sowie einer qualitativ hochwertigen ärztlichen, psychologischen, seelsorgerischen und sozialen Betreuung ganz entscheidende Bedeutung zu.
Besonderes Gewicht legen wir auf die Ausbildung und die Hinführung der Gefangenen zu einer geregelten Arbeit. Für viele Gefangene ist es ein erstes Erfolgserlebnis, wenn sie einmal drei oder vier Stunden zusammenhängend gearbeitet haben. Derzeit stehen in den bayerischen Vollzugsanstalten insgesamt 879 qualifizierte Berufsausbildungsplätze zur Verfügung. Neben Ausbildungsberufen wie Kfz-Mechaniker oder Elektroinstallateur können wir auch Meistervorbereitungskurse, Sprachkurse und Fortbildung im EDV-Bereich anbieten. Die Ausbildungserfolge sprechen für sich: Im letzten Jahr nahmen mehr als 4600 Gefangene an Ausbildungsmaßnahmen teil. 130 Inhaftierte holten den Haupt- oder Realschulabschluss nach.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer Gradmesser für die Leistungsfähigkeit der bayerischen Justiz sind die Akzentsetzungen im Bereich der Rechtspolitik. Einen Schwerpunkt bildet dabei die rechtspolitische Arbeit auf Bundesebene. Bayern setzt sich seit jeher tatkräftig für eine bürgernahe und praxisgerechte Ausgestaltung des Zivil- und Strafrechts ein. Ich möchte hier nur kurz auf zwei Themen eingehen, die mir derzeit besonders am Herzen liegen:
Erstens. Die Bundesregierung hat es bisher entgegen allen Betreuerungen unterlassen, die Bevölkerung ausreichend vor Straftaten zu schützen. Die Versäumnisse von Rot-Grün bei der Bekämpfung von Straftaten ziehen sich wie ein roter Faden durch die Bundesgesetzgebung der letzten Jahre. Dies beginnt schon bei der Bekämpfung der Alltagskriminalität, wo die Bundesregierung unsere Vorschläge zum Beispiel für eine verbesserte Bekämpfung des Graffiti-Unwesens blockiert.
Sie können lachen, aber Sie wissen, dass den Schaden in zig Millionen Höhe der Bürger tragen muss, der keinen entsprechenden Schadenersatz bekommt.
Als weiteres Beispiel ist das Jugendstrafrecht zu nennen. Angesichts der Entwicklung der Jugendkriminalität fordern wir seit Jahren eine wirkungsvollere Ausgestaltung der Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht. Unsere Gesetzentwürfe zu dieser drängenden Proble
Die Bundesregierung ist völlig untätig geblieben. Wenn die Regierungskoalition nunmehr – endlich – im Koalitionsvertrag ankündigt, sie wolle das Jugendstrafrecht auf Veränderungsbedarf prüfen, so zeigt dies in aller Deutlichkeit, dass sie die Entwicklung der letzten Jahre verschlafen hat.
Die Liste der Versäumnisse der Regierungskoalition ließe sich noch um ein gutes Stück verlängern. Ich will hier nur exemplarisch unsere Forderungen nach Einführung praxisgerechter Kronzeugenregelungen und nach Verbesserungen bei der Erstellung von DNA-Analysen zu Zwecken der Strafverfolgung nennen.
Wir werden in unseren Anstrengungen um eine weitere Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung nicht nachlassen. Unser besonderes Augenmerk muss dabei dem Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten gelten. Einige entsetzliche Verbrechen aus jüngster Zeit haben deutlich gemacht, dass das Strafrecht noch Lücken aufweist, soweit es um den Schutz der Allgemeinheit vor Sexualstraftaten und andren schweren Delikten geht.
Die Staatsregierung hat bereits im Oktober einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem diesen Defiziten entgegengewirkt werden kann. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Im Kern fordern wir die Heraufsetzung der Mindestverbüßungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe auf 20 Jahre, eine den Sicherheitsbedürfnissen genügende bundesweite Regelung zur nachträglichen Sicherungsverwahrung sowie Verbesserungen bei der Ahndung von Straftaten Heranwachsender und bei der Verfolgung von Kindesmissbrauch.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass sich die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag zu eigen gemacht hat, die Grundfälle des Kindesmissbrauchs als Verbrechen zu brandmarken. Bisher hatten SPD und GRÜNE dies im Bundestag immer abgelehnt. Auch ansonsten hat die Koalition den markigen Ankündigungen des Bundeskanzlers bisher keine Taten folgen lassen. Die vom Bundestag beschlossene Vorbehaltsregelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bringt jedenfalls keinen ausreichenden Schutz für die Bürger. Die Vorbehaltsregelung greift bei bereits verurteilten Straftätern, deren Gefährlichkeit sich erst während der Haft herausstellt, nicht. Sie erfasst keine Altfälle. Das heißt, alle, die wir zurzeit in Haft haben und die wir in den nächsten sechs bis acht Jahren entlassen müssen, sind von diesem neuen Gesetz nicht erfasst. Anlässlich der bayerischen Gesetzesinitiative muss Rot-Grün Farbe bekennen, ob ihre Bekenntnisse im Koalitionsvertrag zu einem besseren Schutz vor Sexualstraftaten wirklich ernst gemeint sind.
Ein zweites drängendes rechtspolitisches Thema ist die erforderliche Reform des Betreuungsrechts. Bei der Darstellung der schwierigen Rahmenbedingungen für die Justiz habe ich bereits erwähnt, dass die Zahl der Betreuungen in den letzten Jahren drastisch angestie
gen ist. Es stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung tatsächlich dem Sinn des Betreuungsrechts entspricht. Die Rechtsfürsorge für psychisch Kranke oder altersdemente Menschen ist sicher eine besonders wichtige Aufgabe der Justiz. Uns allen ist aber ebenso bewusst, dass das Institut der Betreuung nicht zum Selbstzweck werden darf.
Auch die Betroffenen werden es häufig nicht als reine Rechtswohltat empfinden, wenn für sie ein Betreuer bestellt wird. Wir müssen daher Wege finden, die Zahl der Betreuungsfälle zu reduzieren und die Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen auf das absolut Notwendige zu beschränken.
Ich halte es für einen richtigen Ansatz, die privatautonome Vorsorge für den Fall einer rechtlichen Betreuungsbedürftigkeit zu stärken. Wer rechtzeitig Vollmachten für den Fall einer späteren Betreuungsbedürftigkeit erteilt, kann hierdurch die Anordnung einer Betreuung überflüssig machen. Wir haben bereits im vergangenen Jahr eine Vorsorgebroschüre herausgebracht, die konkrete Vorschläge für die Abfassung von Vorsorgevollmachten und auch von Patientenverfügungen enthält. Die Nachfrage nach dieser Broschüre übertraf bei weitem alle Erwartungen. Innerhalb eines Jahres wurden mehr als 400000 Exemplare versandt. Das zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger für das Thema private Rechtsfürsorge durchaus zu interessieren sind.
Wir haben die Broschüre damals nicht flächendeckend verteilt, auch nicht im Parlament. Aber wir haben einige Exemplare dabei. Wenn also jemand ein spezielles Interesse daran hat, möge er sich bei uns melden. Dann bekommt er ein Exemplar dieser Broschüre.
Daneben halte ich jedoch auch gesetzliche Änderungen für erforderlich. Auf Beschluss der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister wurde im Sommer 2001 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge für eine Strukturreform des Betreuungsrechts erarbeiten wird. Bayern wird sich im Rahmen der Arbeitsgruppe nachdrücklich für eine möglichst schnelle Lösung der Problematik einsetzen.
Zum Abschluss möchte ich noch kurz auf einen dritten Maßstab für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Justiz eingehen, nämlich auf die Entwicklung und Umsetzung innovativer Projekte. Die dritte Gewalt darf sich nicht auf Erreichtem ausruhen, sondern muss offen bleiben für neue Wege und technischen Fortschritt.
Über „eGovernment“ das heißt die Erbringung staatlicher Leistungen auf elektronischem Wege – wird heute viel diskutiert. Die bayerische Justiz hat hier schon erfolgreich Pionierarbeit geleistet. Mit den EDV-Programmen SolumSTAR und RegisSTAR werden inzwischen sämtliche Grundbücher Bayerns und mehr als die Hälfte der Handelsregisterblätter elektronisch geführt. Dadurch können Eintragungen in die Register schneller erfolgen. Einsichtnahmen sind in einem Online-Abrufverfahren möglich.
Wir haben jetzt einen riesigen Vorteil. Während früher derjenige, der im Grundbuchamt Aschaffenburg Einblick nehmen wollte, zum Beispiel von München nach Aschaffenburg fahren musste, was eine Tagesreise war, kann er heute bei jedem beliebigen Amtsgericht in Bayern die Information bekommen, gleichgültig ob das das Grundbuchamt in Aschaffenburg, in Lindau, in Passau oder in Garmisch-Partenkirchen betrifft.
Beim zentralen Mahngericht in Coburg werden sämtliche Mahnverfahren – circa 1,5 Millionen Anträge jährlich – mit dem automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren AUGEMA maschinell bearbeitet. Etwa 60% der Anträge werden im elektronischen Verfahren abgewickelt. Im Hinblick auf die übrigen – auf Papiervordrucken eingereichten – Anträge führen wir Online-Varianten des Mahnverfahrens ein. Planungen für ein Pilotprojekt zum elektronischen Rechtsverkehr hat die bayerische Justiz bereits aufgenommen.
Innovation darf jedoch nicht auf technischen Fortschritt reduziert werden. Die Justiz in Bayern zeigt auch durch zahlreiche Modellprojekte im Straf– und Zivilrecht neue Wege zur Lösung gesellschaftlicher Problemstellungen im Justizbereich auf. Über mehrere dieser Projekte habe ich bereits ausführlich im Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags berichtet. Ich darf mich daher an dieser Stelle darauf beschränken, einige Beispiele zu nennen, etwa unser viel beachtetes kriminalpädagogisches Schülerprojekt „teen court“ in Aschaffenburg, den Modellversuch „Wiedergutmachung im Strafverfahren über anwaltliche Schlichtungsstellen“, das Projekt Graffiti München oder den Modellversuch „Außergerichtliche Beilegung von Zivilrechtsstreitigkeiten“ im Landgerichtsbezirk Nürnberg-Fürth.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, zu guter Letzt möchte ich nochmals allen Angehörigen der bayerischen Justiz für die geleistete Arbeit herzlich danken. In meinen Dank schließe ich selbstverständlich auch die Rechtsanwaltschaft, die Notarinnen und Notare und die Polizei ausdrücklich ein. Besonders hervorheben möchte ich die Arbeit derjenigen, die sich ehrenamtlich bei der Justiz engagieren und damit einen wertvollen Beitrag zur Leistungsbilanz der Justiz erbringen.
Vielen Dank auch den Kolleginnen und Kollegen im Bayerischen Landtag für die Unterstützung der bayerischen Justiz. In erster Linie gilt dies natürlich für die Mitglieder des Rechtsausschusses, des Petitionsausschusses und des Haushaltsausschusses, allen voran für den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Kollegen Manfred Ach, und für den Berichterstatter Herbert Müller.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Interesse unserer gemeinsamen Sache – der Gewährleistung des Rechts im Freistaat Bayern – wünsche ich mir eine Fortsetzung der guten Zusammenarbeit. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zum Entwurf des Justizhaushalts für die Jahre 2003 und 2004. – Danke schön.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Im Ältestenrat wurde für die allgemeine Aussprache eine Redezeit von 90 Minuten festgesetzt. Davon entfallen auf die Fraktion der CSU 42 Minuten, auf die SPD-Fraktion 30 Minuten und auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 18 Minuten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Justizminister, das Motto Ihrer Haushaltsrede im Jahr 2000 war „Justiz in Bayern – effektiv und bürgernah“. Dieses Jahr lautet es „Leistungsstarke Justiz – Rechtsgewährung in schwieriger Zeit“. Ich meine, beide Überschriften sind irreführend, sie verschleiern die tatsächliche Situation. Um im Sprachgebrauch der Juristerei zu bleiben: In der Strafprozessordnung gibt es eine Vorschrift, die von Verdunklungsgefahr spricht. Hier im Bayerischen Landtag besteht diese Gefahr.
Noch beim Hearing am 6. Juni dieses Jahres haben Sie, Herr Justizminister, die Lage in wichtigen Teilen der Justiz als an der Grenze der Belastbarkeit liegend bezeichnet. Sie haben dies sogar noch gesteigert. Hinsichtlich der wichtigen Serviceleistungen, ohne die ein Funktionieren ja nicht möglich ist, sprachen Sie davon, dass diejenigen, die von einer dramatischen, ja katastrophalen Situation sprächen, eigentlich Recht hätten.
Das sind die Bilder, die die Situation dieser Justiz charakterisieren: Grenze erreicht, dramatisch, katastrophal. Dies wurde in dem Hearing von allen Sachverständigen anhand konkreter Beispiele bestätigt: von den Berufsvertretungen der Richter, von den Vertretungen der Justizangestellten, von den Richterräten und von den Staatsanwaltschaftsräten.
Dazu passt ein Zeitungsausschnitt, den ich gerade von Kollegin Narnhammer bekommen habe. Sonst lese ich die „Ebersberger SZ“ nicht. In der heutigen Ausgabe wird der Direktor des Amtsgerichts Ebersberg mit folgender Feststellung zitiert: „40% über dem Durchschnitt liegt bei uns jeder Richter.“