Protocol of the Session on December 5, 2002

Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Unruhe)

Es wäre gut, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen hinsetzen und nicht im Stehen abstimmen würden. Ich habe gerade vorgelesen, welcher Beschluss gefaßt werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist so beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 14/11036 weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf Drucksache 14/10715 seine Erledigung gefunden hat. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Die Beratung des Einzelplans 02 ist damit abgeschlossen.

Ich weise darauf hin, Tagesordnungspunkt 26 – das ist der Antrag der Staatsregierung betreffend den Entwurf einer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern auf Drucksache 14/9900 mit den dazu einschlägigen Anträgen und Änderungsanträgen gemäß Anlage 2 zur Tagesordnung – wird im Einvernehmen mit den Fraktionen von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14.45 Uhr.

(Unterbrechung von 13.56 bis 14.50 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nach fünfminütiger Wartezeit nehmen wir die Sitzung wieder auf, die wir eigentlich nur bis 14.45 unterbrochen hatten. Ich komme zunächst auf den Tagesordnungspunkt 2 zurück und gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Mit Ja haben 94 Abgeordnete gestimmt, 66 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt, ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit ist der Einzelplan 02 mit den vom Ausschuss für Staats

haushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Gemäß § 132 Absatz 5 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als abgelehnt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.

(siehe Anlage 3)

Dass die Beratung des Einzelplans an sich schon abgeschlossen war, hatte ich heute Mittag schon bekannt gegeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht können wir bei der Beratung des Einzelplans 13 noch den Posten „Sänftendienst für die Mitglieder der Staatsregierung“ einführen, damit diese rechtzeitig hereingetragen werden können.

(Heiterkeit)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 3

Haushaltsplan 2003/2004

Einzelplan 04 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Das Wort hat der Herr Staatsminister der Justiz.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Justizetat, der Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt, gehört nicht zu den großen Brocken des Gesamthaushalts. Trotzdem lohnt es sich nach meiner Meinung, bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes auch einmal die Arbeit der Justiz in den Mittelpunkt der Beratung zu stellen. Dass die bayerische Justiz ihre Aufgaben sorgfältig und verlässlich erfüllt, wird von den meisten Bürgern wohl als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt, im Ergebnis zu Recht. Der Bürger hat einen Anspruch auf effektive Rechtsgewährung. In der Tat ist es den bayerischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und den übrigen Justizbehörden auch in den zurückliegenden Jahren wieder gelungen, das in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen.

Bei aller Zufriedenheit darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, die dritte Gewalt schultere die ihr übertragenen Aufgaben mühelos. Im Gegenteil: Die Gewährung effektiven Rechtsschutzes erfordert Jahr für Jahr erheblich Anstrengungen. Die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Arbeit der Justiz sind derzeit, das möchte ich deutlich machen, alles andere als einfach. Die Geschäftsbelastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist seit langem hoch. Die Personalsituation in allen Bereichen der bayerischen Justiz muss als angespannt bezeichnet werden. Nicht nur die hohen Fallzahlen, sondern gerade auch die zunehmende Komplexität vieler Verfahren machen der Justiz zu schaffen.

Für die hohe Belastung und die immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen lassen sich mehrere Ursachen nennen. Das gilt nicht nur für Bayern, sondern bundesweit. Vor allem bei den Betreuungsverfahren, den Familiensachen und den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften steigen die Fallzahlen kontinuierlich an. Grund zur Besorgnis gibt auch die hohe Belastung der Insolvenzgerichte. In diesen Bereichen zeigt sich, dass die gesellschaftliche Entwicklung und die gesamtwirtschaftliche Lage die Geschäftsbelastung der Justiz wesentlich beeinflussen. Hierzu möchte ich einige Beispiele nennen.

Der Bestand an Betreuungsverfahren in Bayern belief sich bei In-Kraft-Treten des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 auf etwa 89000 Verfahren. Zwischenzeitlich liegt diese Zahl bei mehr als 145000. Das heißt, am Ende des Jahres 2001 hatten mehr als 145000 Menschen in Bayern eine Betreuerin oder einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter. Dementsprechend sind die Haushaltsausgaben für den Aufwendungsersatz und die Vergütung von Betreuern und Verfahrenspflegern drastisch angestiegen. Im Jahr 1994 wurden aus dem Haushalt des Freistaates Bayern etwas mehr als 12 Millionen DM für den genannten Zweck ausgezahlt. Ende 2001 waren wir bei 40 Millionen e angelangt. Dies entspricht einer Erhöhung auf mehr als das sechsfache in sieben Jahren.

Hauptursache dieser enormen Steigerungen ist die demografische Entwicklung. Immer mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger erreichen heute ein Alter, das man vor wenigen Generationen noch biblisch genannt hätte. Mit steigendem Alter wächst das Risiko, zum Beispiel wegen einer Altersdemenz seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Über 30 Prozent der 90-jährigen sind hiervon akut bedroht.

Auch bei den Familiensachen hat sich die Lage in den letzten Jahren erheblich verändert. Die Neuzugänge bei den Familiengerichten sind von knapp 51000 im Jahr 1991 auf mehr als 72000 im Jahr 2001 gestiegen. Neben der Kindschaftsrechtsreform des Jahres 1998 kommt hier sicher auch die gewandelte gesellschaftliche Einstellung zu Ehe und Familie zum Tragen. Die jedes Jahr wachsende Zahl der Ehescheidungen belegt diese Entwicklung sehr anschaulich.

In besonders schwerwiegender Weise wirkt sich der gesellschaftliche Wandel auf die Arbeit der Strafjustiz und des Strafvollzugs aus. Die Belastung der Strafgerichte und Staatsanwaltschaften verschärft sich nicht nur auf Grund der hohen Zahl der Neueingänge. Ausschlaggebend für die Lage der Strafjustiz ist vielmehr auch die zunehmende Qualität der Straftaten. Die gestiegene Gewaltbereitschaft und vielfältige neue Erscheinungsformen schwerer Kriminalität stellen die Strafverfolgungsbehörden vor größte Herausforderungen.

Für den Bereich des Strafvollzugs lassen sich die schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen anhand der Entwicklungen im Jugendstrafvollzug besonders deutlich belegen. Die Arbeit der Justizvollzugsbediensteten wird durch die steigende Zahl suchtgefährdeter und stark gewaltbereiter jugendlicher und heranwachsender Straffälliger erheblich erschwert. Die Statistik zeigt, das

gerade die 14-bis-20 jährigen an der Gewaltkriminalität überproportional beteiligt sind und mit zunehmender Tendenz in den Vollzug gelangen. Zugleich ist ein hoher Anteil von ausländischen Jugendstrafgefangenen festzustellen. Er liegt in Bayern derzeit bei rund 20 Prozent. Dass viele dieser Gefangenen nur sehr schlecht deutsch sprechen, belastet die vollzugliche Arbeit zusätzlich in nicht geringem Maße.

Neben den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen macht der Justiz natürlich auch die prekäre gesamtwirtschaftliche Lage schwer zu schaffen. Zum einen verhindern die bestehenden Sparzwänge die in einigen Bereichen erforderliche personelle Verstärkung der Justiz. Zum anderen haben die negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung und einige Neuerungen des Insolvenzrechts eine kritische Situation bei den Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzgerichten ausgelöst. Die Zahl der Zwangsversteigerungen- und Zwangsverwaltungsverfahren ist in den letzten 10 Jahren stark angestiegen. Bei der Zahl der abgenommenen eidesstattlichen Versicherungen – des ehemaligen Offenbarungseides – wurde 2001 mit über 106000 ein trauriger Spitzenwert erreicht.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Insolvenzverfahren. Hier macht sich die neue Insolvenzordnung, die seit 1999 in Kraft ist, deutlich bemerkbar. Während 1991 nur knapp 5700 Anträge auf Konkurseröffnung gestellt wurden, gingen im Jahr 2001 beinahe 8300 Unternehmensinsolvenzanträge ein. Hinzu kamen rund 3300 Verbraucher- und Kleininsolvenzanträge, die es so vor 10 Jahren noch nicht gab.

Gerade beim Insolvenzrecht, aber auch in anderen Rechtsgebieten zeigt sich eine weitere Ursache für die schwierigen Arbeitsbedingungen der Justiz: Die hohe Belastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist zu einem guten Teil auf den beinahe schon inflationären Gesetzesausstoß des Bundes zurückzuführen. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen: Bayern hat sich sinnvollen Gesetzesreformen auf Bundesebene nie verschlossen und an derartigen Vorhaben stets tatkräftig mitgewirkt. Ich kann ihnen versichern, dass das Bundesministerium der Justiz die fachliche Mitarbeit meines Hauses bei zentralen Gesetzgebungsvorhaben durchaus zu schätzen weiß, auch wenn unsere Zielvorstellungen oft auseinandergehen. Es ist aber nicht hinnehmbar, wenn der Bundesgesetzgeber immer neue Aufgaben auf die Justiz überträgt und die bestehenden Aufgaben zunehmend komplexer ausgestaltet, ohne die gravierenden Auswirkungen auf die gerichtliche- und staatsanwaltschaftliche Praxis zu berücksichtigen.

Hierzu folgendes Beispiel: Unter der Flagge „Reform des Zivilprozesses“ verfolgte die Bundesregierung zunächst das Ziel, den bewährten Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in den Ländern mit hohem Kosten – und Umstellungsaufwand völlig umzukrempeln. Als Stichwort erwähne ich nur den dreistufigen Gerichtsaufbau. Zum Glück konnte dieser Anschlag auf die Gerichtsbarkeit in den Ländern – und das sage ich deutlich – auch dank der Unterstützung vieler SPD-regierter Länder abgewehrt werden. Mit Blick auf die derzeitige wirtschaftliche Lage kann ich hier und heute rückblickend feststellen,

dass die Justizhaushalte in der Mehrzahl der Länder unter den Umstellungskosten für den dreistufigen Gerichtsaufbau zusammengebrochen wären. Die Bundesregierung hat mit diesem Reformvorhaben die Funktionsfähigkeit der Justiz aus ideologischen Gründen leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Es ist schon bezeichnend, dass bisher nicht ein einziges Land bereit war, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen, die den Einstieg in die Dreistufigkeit ermöglichen sollte.

Die Reste der Zivilprozessreform der Bundesregierung sind in Gestalt zahlreicher Verfahrensänderungen zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten. Nach den ersten Berichten der Gerichte haben diese Änderungen die tägliche Arbeit nicht erleichtert, sondern sogar noch erschwert. Bei den Amts- und Landgerichten schlägt sich die angestrebte „Stärkung der ersten Instanz“ hauptsächlich in einer stärkeren Formalisierung des Verfahrens nieder. Ich nenne nur den Zwang zur Güteverhandlung und die jederzeitige und umfassende Pflicht des Prozessgerichts, Hinweise zu erteilen und diese zu dokumentieren. Durch diese Überregulierung wird die erforderliche flexible Einzelfallgestaltung behindert. Die zusätzliche belastete und gegängelte gerichtliche Praxis hat kein Verständnis für derartige „Wohltaten“ des Gesetzgebers.

Generell lässt sich feststellen, dass die Rechtsanwendung für die Richter und Staatsanwälte in den letzten Jahren komplizierter geworden ist. Häufige Gesetzesänderungen und umfangreiche Reformvorhaben zwingen die Richter, sich in immer kürzer werdenden Abständen mit neuer Gesetzessystematik und –begrifflichkeit auseinander zu setzen. Allein das Bürgerliche Gesetzbuch wurde seit dem Jahr 2000 durch zwölf verschiedene Gesetze geändert. Neue Änderungen stehen schon wieder bevor. Häufig bleibt kaum genügend Zeit, für eine Einarbeitung in die geänderte Rechtslage. So hat die rotgrüne Bundesregierung etwa für das In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes entgegen unseren Forderungen eine Übergangszeit verweigert. Auch hier zeigt sich mangelndes Verständnis der Regierungskoalition in Berlin für die Belange der Justiz in den Ländern.

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen hat die bayerische Justiz auch in den beiden zurückliegenden Jahren sehr erfolgreich gearbeitet. Die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften konnten ihre Spitzenpositionen im bundesweiten Vergleich behaupten. Die statistischen Daten belegen, dass der Bürger im Freistaat weiter auf eine schnelle und effektive Erledigung der Verfahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften bauen kann.

Zunächst zu den Staatsanwaltschaften. Die Belastung der bayerischen Staatsanwaltschaften ist in den letzten zehn Jahren statistisch um über 20% gestiegen. Trotz des gewaltigen Geschäftsanfalls liegen unsere Staatsanwaltschaften in der bundesweiten Reihung vorn. Jeder der 650 bayerischen Staatsanwälte hat im Jahr 20011145 Verfahren erledigt. Das bedeutet bundesweit Platz 1.

Auch bei den bayerischen Gerichten liegen die Erledigungszahlen in fast allen Bereichen über dem Bundesdurchschnitt. Besonders hervorzuheben sind hier die Erledigungen von Strafsachen. Bei den erst- und zweitinstanzlichen Strafverfahren vor den Landgerichten nimmt Bayern mit knapp 62 Erledigungen pro Richter im Jahre 2001 erneut die Spitzenposition ein. Bei den amtsgerichtlichen Strafverfahren waren es 431 Erledigungen pro Richter. Das entspricht bundesweit Platz 4.

Für den rechtssuchenden Bürger kommt es weniger auf Erledigungszahlen als vielmehr darauf an, dass die Gerichtsverfahren in angemessener Zeit abgeschlossen werden. Die Geschäftsstatistiken belegen eindrucksvoll, dass die Justiz in Bayern besonders schnell arbeitet. Ein Zivilprozess dauerte bei den bayerischen Amtsgerichten im Jahr 2001 durchschnittlich 3,7 Monate. Die Verfahrensdauer eines erstinstanzlichen Zivilprozesses beim Landgericht betrug im Schnitt 6,3 Monate. Auch die Familiengerichte erledigen ihre Verfahren in aller Regel sehr zügig. In Ehesachen belief sich die Verfahrensdauer auf 7,9 Monate. Für Ehescheidungen ergab sich eine Durchschnittsdauer von 8,3 Monaten.

In Straf- und Bußgeldsachen wurden ebenfalls sehr erfreuliche Werte erreicht. Strafverfahren vor dem Amtsrichter dauern in Bayern nur 2,8 Monate. Erstinstanzliche Strafverfahren vor den Strafkammern der Landgerichte wurden im Jahr 2001 in durchschnittlich 5,8 Monaten erledigt.

Mit diesen Erledigungszeiten können wir uns im nationalen und internationalen Vergleich sehen lassen. Bei den Amtsgerichten halten wir sowohl in Straf- und Bußgeldverfahren als auch in Familiensachen bundesweit die Spitzenposition. Bei den amtsgerichtlichen Zivilverfahren ergab sich – wie in den Vorjahren – ein zweiter Rang. Auch mit den Verfahrensdauern bei den Landgerichten und Oberlandesgerichten liegen wir seit Jahren in der Spitzengruppe der Länder.

Zum Abschluss dieser kurzen Bilanz der Leistungsfähigkeit der Justiz in Bayern noch einige Zahlen aus dem Bereich des Strafvollzugs. Die Belegung der bayerischen Justizvollzugsanstalten hat sich auf hohem Niveau eingependelt. Sie betrug im Jahr 2001 insgesamt 34000 Gefangene. Dies entspricht einer Durchschnittsbelegung von rund 11600 Inhaftierten. Unter enormen Anstrengungen ist es gelungen, die Überbelegung der Anstalten wesentlich zurückzuführen. In einem gewaltigen Kraftakt haben wir seit 19921250 zusätzliche Haftplätze geschaffen. Wir verfügen nunmehr über insgesamt 11524 Haftplätze. Seit 1992 wurde die Rekordsumme von 366 Millionen e für Baumaßnahmen im Strafvollzug ausgegeben. Ich möchte sagen: Das ist ein gewaltiges Investitionsvolumen, und es verhinderte, dass in Bayern Gefangene in Containern untergebracht werden mussten, wie das in anderen Bundesländern leider der Fall ist.

Diese Anstrengungen und die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit in den Anstalten haben sich erfreulicher Weise auch ausgezahlt. Trotz der anhaltend hohen Belegung und der zunehmenden Risiko- und Gewaltbereitschaft der Gefangenen geht die Zahl der Entweichun

gen in den letzten Jahren stark zurück. Im Jahr 2001 ist es nur einem Gefangenen gelungen, aus einer unser bayerischen Justizvollzugsanstalten auszubrechen.

(Klinger (CSU): Das ist einer zuviel!)

Das zeigt, dass wir die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung ernst nehmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die insgesamt erfreuliche Leistungsbilanz darf jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass die Grenzen der Belastbarkeit der Justiz erreicht sind. Wenn es der Justiz in Bayern bisher gelungen ist, die gestiegene Geschäftsbelastung ohne Qualitätsverlust in der Aufgabenerledigung aufzufangen, so ist dies in erster Linie auf die hohe Motivation und Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiter in allen Laufbahnen zurückzuführen. Ich will an dieser Stelle nicht versäumen, allen Angehörigen der bayerischen Justiz für ihre hervorragende Arbeit zu danken.

(Allgemeiner Beifall)

Es wäre jedoch ein Irrtum anzunehmen, die gewohnt zuverlässige Justiz sei in der Lage, eine weiter steigende Belastung ohne Verbesserungen der Stellensituation zu verkraften. Angesichts der seit langem angespannten Personalsituation haben wir bereits in den vergangenen Jahren die zur Verfügung stehenden organisatorischen und technischen Möglichkeiten zur Mobilisierung der Binnenreserven genutzt.