Vielen Dank, Herr Dr. Rösler, für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ganz praktisch gesehen: Jetzt gehen wir mal davon aus – –
(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Er war so über rascht, dass er gar nicht damit gerechnet hat, dass er die Frage bekommt, gell!)
Zunächst einmal: Wie steht Ihre Fraktion eigentlich zu diesem Sondervermögen bzw. zu diesen Sonderschulden? Und darü ber hinaus: Wie positioniert sich die Landesregierung im Bun desrat, wenn im Bundestag jetzt diesem Sondervermögen zu gestimmt wird?
Die Position der Grünen werde ich jetzt sowieso gleich, in Bälde vortragen. Die Posi tion der Landesregierung wird selbstverständlich nachher Fi nanzminister Danyal Bayaz vortragen.
Der Gesetzentwurf von Union und SPD fasst den Begriff „Ver teidigungsausgaben“ im Augenblick zu eng. Der Vorschlag, Verteidigungsausgaben ab einer Höhe von 1 % des BIP ver schuldungsfähig zu machen, ist aus unserer Sicht zu kurz ge sprungen.
Man reibt sich die Augen: 2 % des BIP war das gemeinsame Ziel in der NATO. Wir sind 2024 – wir müssen jetzt bei den Jahreszahlen aufpassen – bei 2,12 % des BIP. Daher sollten die 2 % des BIP, mindestens aber die 1,5 %, über die disku tiert wird, nach unserer Sicht – das ist eigentlich unsere Posi tion – im regulären Haushalt abgebildet werden.
Ich sehe – Kollege Hagel ist heute leider nicht da –, dass wir uns im Sinne der Sache aufeinander zubewegen. Er hat sich dazu entsprechend öffentlich geäußert. Das begrüßen wir aus drücklich.
Beim vorgeschlagenen Sondervermögen II für die Investitio nen in die Infrastruktur, von denen die Länder und die Kom munen ganz direkt betroffen sind, sind aus unserer Sicht vier Punkte zu berücksichtigen:
Zum Ersten, zu den Kommunen: Die finanzielle Notlage, die die Kommunen in ihrer bisher größten Finanzkrise meistern müssen, führt nach unserer Meinung auch dazu, dass der An teil für Kommunen und Länder erhöht werden sollte.
60 % der öffentlichen Investitionen erfolgen durch die Kom munen und die Länder. Wir Grünen setzen uns – das war die Frage, die gerade gestellt wurde – dafür ein, dass der Anteil, der im Rahmen des Finanzausgleichs an die Länder und die Kommunen geht, erhöht wird.
Die Kreise und die Gemeinden brauchen das. 200 Milliarden € oder auch 250 Milliarden € – es geht jetzt nicht en détail um die Summe; jedenfalls ein höherer Anteil – wären angemes sen. Wir Grünen jedenfalls stehen zu unseren Kommunen.
Herr Abg. Dr. Rösler, es gibt eine weitere Wortmeldung. Lassen Sie die Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Hellstern zu?
Ich will fragen, wie Sie dazu stehen, dass sich Deutschland ja eigentlich seit 2002 verpflich tet hat, 2 % des BIP für Verteidigung auszugeben, und zwar im Rahmen ganz normaler Haushalte. Das heißt, seit 22 oder 23 Jahren müssten wir das tun.
Und jetzt soll alles über 1 % mit einem Sondervermögen oder außerhalb der Schuldenbremse finanziert werden. Das kann doch nicht wahr sein: eine Verpflichtung, die seit über 20 Jah ren existiert, jetzt außerhalb der Schuldenbremse zu formu lieren.
Kollege Hellstern, jetzt habe ich wirklich den Eindruck, Sie haben nicht zugehört. Ich habe gerade genau dazu mit Prozentangaben unsere Position erläutert.
1 % ist zu wenig, 1,5 % sollten es mindestens sein, und 2 % sind aus meiner Sicht durchaus ein erstrebenswertes Ziel. Das
Also weiter: Politische Vorhaben wie die Erhöhung der Pend lerpauschale, die Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gas tronomie oder die Mütterrente sollten aus unserer Sicht – wenn überhaupt – über den regulären Haushalt finanziert wer den. Dafür brauchen wir das Grundgesetz nicht zu ändern.
Dritter Punkt: Klimaschutz ist Pflicht. Auch hier scheint sich die CDU zu bewegen, wie wir gestern erfuhren. Das ist gut so, weil: zukunftsfähig. Zusätzliche – ich betone: zusätzliche! – Investitionen beispielsweise in kommunale Wärmenetze, in Klimaanpassungsstrategien, in natürlichen Klimaschutz, z. B. in die Renaturierung und Wiedervernässung von Mooren, in grüne Infrastruktur oder in den ÖPNV sind nicht nur sinnvol le, sondern erforderliche Investitionen in die Zukunft.
Wie formulieren wir, die CDU und die Grünen, es in unseren Verhandlungen sinnvollerweise hier im Land? Wir müssen da rauf achten, dass es keinen versteckten Dissens gibt, also Hausnummern in Millionen Euro benennen, beispielsweise bei Verteidigung, Cyberware und Kommunikation, und Haus nummern auch bei dem zweiten Sondervermögen nennen.
Und in die Zukunft gerichtet: Ein Plan für die Tilgung der Schulden muss Bestandteil des Beschlusses sein. Dazu steht im Vorschlag der Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene bisher nichts drin. Wir brauchen dringend tragfähige Staatsfinanzen und dürfen den Druck auf den Bundeshaushalt bezüglich der Reformbedarfe nicht ver ringern.
Beispiel: 60 Milliarden € umweltschädliche Subventionen. Auch diese kann man im Rahmen der Haushaltsverhandlun gen regulär angehen, außerhalb einer Grundgesetzänderung. Beim Vorschlag der Sondierer in Berlin geht es immerhin um drei Grundgesetzänderungen, um 1 000 Milliarden €.
Für die auch nach der heutigen Debatte im Bundestag fortzu setzenden Verhandlungen zwischen den Kolleginnen und Kol legen von CDU/CSU und SPD und unseren grünen Verhand lern in Berlin erwarten wir – wir erleben das gerade auch – ei ne Offenheit für eine gemeinsame und daher auch gemeinsam formulierte Regelung. Wir Grünen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir sind bereit, notwendige Reformen mit zugestalten, sowohl bei der Schuldenbremse als auch bei not wendigen Investitionen. Dazu sind und bleiben wir gesprächs bereit.