sondern auch das Innenministerium mit der Anhörung und der Stellungnahme des Landtags, der die Auffassung des Innen ministeriums vertritt.
Ich habe mir mal angeschaut, wie oft Sie in der letzten Zeit den Innenminister persönlich in irgendwelchen Anträgen und Debatten genannt haben. Vielleicht kann man das mal vorle sen, um zu sehen, welche liebevolle Nähe Sie zum Innenmi nister haben
„Zahl der Staatssekretäre als Gradmesser für die Demokratie und unbemerkte Stelleneinsparungen des Innenministers“ – das war ja noch sachlich.
„Faktencheck zur Ankündigung von Innenminister Strobl: ,Aber zuerst wird jede und jeder sicherheitsüberprüft.‘“
(Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Jetzt reden Sie seit fünf Minuten und immer noch nicht zum The ma!)
Aber jetzt hören Sie einmal zu, was Sie über den Innenminis ter alles wissen wollten: „Grundlage der juristischen Bewer tungskompetenz des Innenministers“, „Das ‚kleine Prädikats examen‘ des Innenministers“. Und Sie haben noch ganz an dere Dinge wissen wollen. Man muss nur einmal hören,
welche detailgetreuen Informationen Sie erfahren wollten. „Mangelnde Transparenz beim Berufsausübungsverbot von Innenminister Strobl“, „Übt Innenminister Strobl seinen Be ruf als Rechtsanwalt noch aus?“ – auch das wollten Sie wis sen. Sie sind ja schon sehr interessiert am Innenminister. Ich verstehe ehrlicherweise nicht, warum der Innenminister hier allein erwähnt wird.
Ohnehin, wenn wir einmal bei der Sache bleiben: Der Innen minister und das Innenministerium haben ein Volksbegehren zugelassen, nachdem Ihres aus Sicht des Innenministeriums als nicht verfassungsmäßig angesehen wurde. Das kann man so sehen. Ich finde es auch sehr vermessen von Ihnen, zu mei nen, alles zu wissen. Er hat es zugelassen,
und Sie haben dann begonnen, Stimmen zu sammeln – bis zum 11. Februar 2025. Sie haben ungefähr ein Siebtel der er forderlichen Stimmen gesammelt und kommen jetzt hierher und machen auf große Verfassungslehre. Das finde ich ehrli cherweise ziemlich schwach, denn der Innenminister und das Innenministerium haben ein solches Volksbegehren zugelas sen. Sie hatten Zeit, Stimmen zu sammeln. Sie haben es nicht geschafft. Dann liegt es nicht an uns.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei fall bei den Grünen – Lachen des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP – Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Völlig absurd! So ein Quatsch! – Zuruf des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP)
Vielleicht noch einen Punkt, weil Sie am Schluss auf eine „Anleitung“ eingehen. Sie haben zur Anleitung jetzt gar nichts gesagt; ich habe eigentlich gehofft, dass vielleicht eine Anlei tung von Ihnen kommt.
Jedenfalls hat der Staatsgerichtshof 2007 auch eine Anleitung gemacht. Darin steht das ganz ausdrücklich – ich möchte es Ihnen einmal vorlesen; das können Sie sich merken, auch wenn ich nicht weiß, ob Sie hier jemals wieder in die Verant wortung kommen, um das zu ändern –:
Denn Ausdruck der Persönlichkeitswahl ist es, dass je dem in seinem Wahlkreis obsiegenden Bewerber dieser Sitz im Parlament unabhängig davon zusteht, ob die Be werber seiner Partei mehr Erstmandate errungen haben, als der Partei nach der Stimmenzahl im Wahlgebiet tat sächlich zustehen.
Wenn Sie zugehört haben, haben Sie vielleicht auch heraus gehört, dass das, was Sie mit Ihrem verkorksten Wahlgesetz im Bund gemacht haben – mit Wahlkappungen –, im Land Baden-Württemberg aufgrund der Persönlichkeitswahl nicht zulässig wäre. Diese Anleitung bitte für Sie mit auf den Weg genommen,
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wie wäre denn Ihr Vorschlag? – Zuruf des Abg. Jochen Hauß mann FDP/DVP)
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben wir das beantragt? Sie haben überhaupt nicht verstanden, um was es hier überhaupt geht! Sie erzählen einen Unfug, das sucht seinesgleichen! – Beifall bei Abge ordneten der FDP/DVP)
Jetzt weiß Ihre eigene Fraktion nicht einmal, ob sie bei dem, was Sie sagen, klatschen soll oder nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt La chen bei Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf von der FDP/DVP: So ein Quatsch! – Zuruf der Abg. Ju lia Goll FDP/DVP)
Ich möchte damit schließen: Sie haben hier also eine Debatte vom Zaun gebrochen: „Das Urteil des Verfassungsgerichts hofs – Klatsche für den Innenminister!“ Man hätte vielleicht besser titeln sollen: „Zwei Urteile des Verfassungsgerichts hofs: eine Klatsche für die FDP/DVP und eine Anleitung, dass das verkorkste Wahlrecht der FDP im Bund bei uns im Land verfassungswidrig wäre“.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Lachen bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP schüttelt den Kopf.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsgerichtshof hat in der Tat an diesem Tag zwei Entscheidungen getroffen. Es ist so, unumwunden: Die FDP hat mit ihrer Klage recht be kommen. Herzlichen Glückwunsch, liebe FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.
(Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Lachen bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Da niel Lede Abal GRÜNE: Die freuen sich gar nicht! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das war eine sachliche Feststellung!)
Ja, das ist die andere Reaktion von denjenigen, die siegreich waren. Nachdem man beim Verfassungsgerichtshof gewon nen hat, hat man gesehen, wie die FDP ist, wenn sie gewinnt: Dann verteilen Sie Backpfeifen.
(Heiterkeit – Zuruf von den Grünen: Ja! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Nicht wir, das Ge richt! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD)
Ich weiß nicht, ob das einem Gewinner vor dem Verfassungs gerichtshof wirklich gut ansteht. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Urteil ist richtig, und deshalb war es auch gut, dass die FDP geklagt hat – nicht nur, weil es ihr gutes Recht ist, sondern weil es tatsächlich auch inhaltliche Ausfüh rungen zu den Möglichkeiten des Wahlrechts gab.
Was der Verfassungsgerichtshof aber nicht macht, Herr Dr. Rülke: Er macht dem Landtag keine Vorgaben, wie der Ge setzgeber das Wahlrecht tatsächlich gestalten soll. Er hat Leit planken gesetzt. Am Ende – auch das macht der Verfassungs gerichtshof deutlich – hat der Gesetzgeber einen sehr weiten Spielraum bei der Frage, wie er das Wahlrecht setzt, wie er es verändert und an welchen Maßgaben sich die Vorgaben der Verfassung orientieren. Das ist doch eigentlich an diesem Tag nicht nur ein Sieg für die FDP, sondern für das gesamte Par lament, dass es große Möglichkeiten der Gesetzgebung beim Wahlrecht gibt.
mit einer sehr intensiven Veränderung des Wahlrechts, was die Erst- und Zweitstimme angeht, aber mit keinerlei Verän derungen,
die Auswirkungen auf eine Vergrößerung oder Verkleinerung des Landtags haben – Kollegin Evers ist darauf eingegangen. Am Ende geht es um das Wahlverhalten; das wird entschei dend dafür sein, wie groß oder wie klein am Ende das Parla ment sein wird.
Jetzt ist es so: Ja, das Innenministerium hat eine verfassungs widrige Entscheidung in Bezug darauf getroffen, dass es das Volksbegehren nicht zugelassen hat. Jetzt ist es zugelassen. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger des Landes BadenWürttemberg haben zum zweiten Mal die Möglichkeit, darü ber zu entscheiden, wie das Parlament in Zukunft gewählt und wie es am Ende auch zusammengesetzt wird.
Deshalb lassen wir die Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Ich will nur davor warnen: Wenn nicht das Ergebnis heraus kommt, das man sich wünscht, ist es kein guter demokrati scher Brauch, am Ende die Regeln zu beschimpfen, liebe Kol leginnen und Kollegen.