Das Gesetz über Zuständigkeiten nach der StraßenverkehrsOrdnung ist eben genau ein solches Gesetz. Teile dieses Ge setzentwurfs werden allein deshalb notwendig, um das Lan desrecht an die sich geändert habende Rechtslage auf Bundes ebene anzupassen. Ein Beispiel dafür wurde bereits genannt: die Errichtung der Autobahn GmbH. Andere Teile dienen der Übersichtlichkeit, der Anwenderfreundlichkeit. Ich nenne hier beispielhaft das Selbsteintrittsrecht der höheren und obersten Straßenverkehrsbehörden sowie die Zuständigkeitsregelung bei den ebenfalls bereits erwähnten bezirksübergreifenden Veranstaltungen, wo dann statt des parallelen Handelns meh rerer verschiedener Behörden eine als zuständige Behörde de finiert wird. Als Anwendungsfälle seien hier beispielsweise Sternfahrten genannt oder wenn Schausteller mit Ausnahme genehmigung auf den Straßen unterwegs sind.
Wenn wir dieses Gesetz jetzt so beschließen werden – wir neh men die Einladung der Kollegin der Grünen an, hier mitzu machen –,
dürften die allerwenigsten Bürgerinnen und Bürger unmittel bare Auswirkungen spüren. Dennoch ist es ein notwendiges, ein richtiges und auch ein gutes Gesetz, da es zum Bürokra tieabbau, zur Normenklarheit und zur Effizienz beiträgt. Bü rokratie kommt eben nicht nur im Außenverhältnis der Exe kutive zu Bürgerinnen und Bürgern oder zur Wirtschaft vor, sondern auch im Innenverhältnis, und dieses Gesetz dient ge nau diesem Bürokratieabbau in der Innenverwaltung.
Wenn die Verwaltung an der einen Stelle entlastet wird, hat sie im Umkehrschluss eben zusätzliche Ressourcen zur Ver fügung, die sie an anderer Stelle sinnvoller einsetzen kann, wo es die Bürger dann mittelbar eben doch spüren werden. Wir werden zwar immer gegebenenfalls darauf hinweisen können, dass der eine oder andere Paragraf oder Absatz oder eine Ziffer auch noch hätte eingespart werden können. Nach dem die angehörten Verbände sich jedoch durchweg positiv zu diesem Gesetz geäußert haben, begrüßen auch wir diesen Gesetzentwurf und werden ihm zustimmen.
Nächste Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion die Kollegin Simone Kirschbaum. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die erste Rede unserer Kollegin hier im Haus. Darum darf ich kurz an die Usancen erinnern: Wir machen keine Zwischenrufe, wir haben keine Zwischenbemerkungen. – Und damit haben Sie das Wort, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat sich in der Straßenverkehrsverwaltung viel getan. Beson ders die Übernahme der Autobahnverwaltungen durch die Au tobahn GmbH des Bundes und die Zuständigkeiten des Fern straßen-Bundesamts haben unser bisheriges Regelwerk auf den Kopf gestellt.
Zu vielen und zu oft bleibt unklar, wer wo durchgreifen darf, wer die Verantwortung trägt und wer im Zweifelsfall z. B. den Schilderwald lichten muss. Genau das soll das Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung klären. Bei täglich einem Verkehrstoten in Baden-Württemberg ist es gerade im Straßenverkehr unerlässlich, dass dort Zuständig keiten klar definiert werden.
Erstens: Das Gesetz bringt Klarheit in die Zuständigkeiten. Die Straßenverkehrsbehörden werden eindeutig nach obers ter, höherer und unterer Ebene aufgeteilt. Kommunen mit über 5 000 Einwohnern können weiterhin als örtliche Straßenver kehrsbehörden tätig sein, allerdings nur, wenn sie wirklich die dafür nötigen Fachkompetenzen ausweisen.
Zweitens: Das Gesetz stellt sicher, dass die Fachaufsicht funk tioniert. Die höhere und die oberste Straßenverkehrsbehörde können jetzt z. B. bei Gefahr im Verzug selbst eintreten, was im Gesetzestext als Selbsteintrittsrecht bezeichnet wird. Wenn
Drittens: Das Gesetz macht das ganze System flexibler. In Zu kunft können Zuständigkeiten bei Bedarf per Verordnung schneller angepasst werden, damit wir nicht bei geringfügi gen, aber erforderlichen Anpassungen gleich ein neues Gesetz brauchen.
Was sagen die Expertinnen und Experten? Bedenken seitens des Normenkontrollrats gab es keine. Einwände seitens der Fachverbände bei der Anhörung gab es auch keine. Kosten für die Bevölkerung gibt es ebenfalls keine.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das StVO-Zuständig keitsgesetz ist also kein umstrittenes oder überdimensionier tes Projekt. Aus Sicht der SPD ist es ein sinnvoller Beitrag für die Verwaltungsmodernisierung. Deshalb stimmen wir auch dem Gesetzentwurf und der Überweisung an den Verkehrs ausschuss zu und nehmen die Einladung der Kollegin an. Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung im Verkehrsaus schuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will tatsäch lich etwas Wasser in den Wein gießen.
(Zurufe von den Grünen und der CDU: Oh, oh! – Zu ruf von der CDU: Und das in der Fastenzeit! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist immer ein Ver brechen!)
Jemand muss in der FDP/DVP auch die Wahrheit auf den Tisch legen. Deswegen sind wir diejenigen, die auch genau fragen. Ich habe den Eindruck, dass wir die Einzigen sind, die den Gesetzentwurf auch richtig durchgelesen haben.
Es ist tatsächlich ein unspektakuläres Thema. Man könnte auch sagen, es ist nur eine Zuständigkeitsregelung, die man problemlos durchwinken kann. Grundsätzlich ist es auch be grüßenswert, dass alle Verordnungen und Erlasse vereinheit licht werden. Teilweise sollen Verordnungen und Erlasse aus den Jahren 1995 oder 1981 gebündelt werden. Das Ziel steht in der Begründung: Das Regelungsgefüge soll möglichst klar, übersichtlich und damit anwendungs- und bürgerfreundlich gemacht werden. Ob das so ist, werden wir einmal genauer beobachten.
Bemerkenswert ist zum einen, dass wir heute einen Gesetz entwurf beraten, dessen Ursachen auf das Jahr 2013, also zwölf Jahre vorher, zurückgehen. Es geht um das Selbstein trittsrecht. Man will und fordert es zwar schon seit langer Zeit, man braucht aber dann zwölf Jahre, um einen Gesetzentwurf
zu machen. Der Gesetzentwurf – ich weiß nicht, ob ihn der eine oder andere gelesen hat – umfasst vier großzügig be schriebene Textseiten, mit denen er hier im Landtag einge bracht wird. Schnell ist da aus unserer Sicht etwas anderes. Die Landesregierung handelt eben nach dem Motto des Dich ters Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen: Gut Ding will Weile haben.
Zweiter Punkt: insgesamt – das haben wir gerade gehört – vier Verwaltungsebenen. Warum vier Verwaltungsebenen? Örtli che, untere, obere und oberste Straßenverkehrsbehörde. Wir reden hier ständig über Bürokratieabbau. Brauchen wir vier? Zwei, maximal drei würden reichen.
Nächster Punkt: Wenn schon vier Ebenen, dann müssten kla re Regelungen hinsichtlich der Ebenen und Zuständigkeiten getroffen werden. Aber es gibt ja – das haben wir gerade ge hört – ein sogenanntes Selbsteintrittsrecht. Das heißt, die Fachaufsichtsbehörden dürfen dann direkt durchgreifen. Da wird auch im Gesetzentwurf und in der Begründung geschrie ben, das sei dringend notwendig, und zwar nicht nur in der Straßenverkehrs-Ordnung, sondern insgesamt. Da ist die Fra ge: Wenn wir schon Bürokratie abbauen, warum regeln wir das dann nicht im Landesverwaltungsgesetz? Dann hätte man eine generell-abstrakte Regelung. Warum das nicht gemacht wird, erschließt sich uns nicht.
Das Selbsteintrittsrecht mutet auch etwas ungewöhnlich an. Die oberste Straßenverkehrsbehörde kann durch Verwaltungs vorschrift – wir wissen ja nicht, was da alles drinsteht – Zu stimmungsvorbehalte zum Anbringen und Entfernen von Ver kehrszeichen einführen. Frau Staatssekretärin, Sie haben das vorhin zwar anders gesagt, aber § 3 Absatz 5 besagt: Das Mi nisterium kann Verkehrszeichen generell direkt anordnen. Das bedeutet in der Konsequenz, dass das Ministerium durch die sen Zustimmungsvorbehalt im Extremfall selbst Parkverbots schilder in den jeweiligen Kommunen anordnen kann.
Wir kennen ja das Verkehrsministerium, auch den Verkehrs minister, der sehr engagiert und sehr lange im Amt ist und der sicher viele der 1 100 Kommunen in Baden-Württemberg kennt. Aber ich glaube nicht, dass er entscheiden sollte, wo in welcher Kommune welches Parkverbotsschild aufgestellt wer den muss.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Kennen Sie denn einen Fall aus der Pra xis?)
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es muss auch der Kompetenz vor Ort vertraut werden, nämlich den Straßenverkehrsbehörden, wo welche Schilder aufgestellt werden. Deshalb: Vertrauen Sie den Men schen vor Ort, regeln Sie es klar. Dann können wir dem Ge setz zustimmen. Denn zusammengefasst kann man sagen: Das Gesetz ist, wie häufig bei dieser Landesregierung, gut ge meint, aber nicht gut gemacht. Dieser Gesetzentwurf zeigt das Misstrauen den unteren Behörden gegenüber. Das Ziel, an wendungsfreundlich, bürgerfreundlich zu sein, ist wieder ein mal verfehlt. Sie hätten eine Chance gehabt, klare, eindeuti ge Zuständigkeitsregelungen zu machen, Verwaltungsebenen abzuschaffen, zu entbürokratisieren. Aber wieder einmal – das wurde gerade gesagt – wurde das Brombeergestrüpp nicht ge schnitten, sondern gedüngt.
Herr Präsident, werte Kollegen! Vorab, Kollege Dörflinger: Gestern habe ich angesichts des Lärmpegels irrtümlicherweise das Wort „Machtoption“ Ihnen zugeordnet. Tatsächlich kam es aber von einem anderen Ab geordneten. Dies sei für das Protokoll festgehalten.
(Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aha! – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Sie wollten sich doch ent schuldigen! – Gegenruf von der CDU: Das ist die Entschuldigung! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Schon ein bisschen lau! – Glocke des Präsidenten)
... – danke –, ist es jetzt natürlich schwierig, nochmals alles hier zu erwähnen, was ein Kritik punkt an diesem Gesetz ist. In der Begründung des Gesetz entwurfs wird festgestellt, dass das Recht der Zuständigkeit im Straßenverkehr in Baden-Württemberg novelliert werden müsse, insbesondere im Hinblick auf das Fernstraßen-Bun desamt bzw. die Autobahn GmbH, ferner das Selbsteintritts recht der höheren und obersten Straßenverkehrsbehörde bei Gefahr im Verzug, nachdem die entsprechende bundesrecht liche Regelung bereits 2013 – ja, Sie haben richtig gehört –, vor sage und schreibe zwölf Jahren, weggefallen ist.
Das ist eine ernüchternde und schlussendlich sehr negative Bilanz, die in der Tat ein sofortiges Handeln erfordert. Inso fern begrüßen wir grundsätzlich die Einleitung von Maßnah men. Allerdings müssen wir hier anmerken, dass die Ände rungsbedarfe keineswegs aus dem Nichts heraus entstanden sind, sodass die jetzige Anpassung schon längst hätte erfol gen können und müssen. Kollege Scheerer hat dies schon er wähnt.
Hier fordert die AfD eine Änderung und Überprüfung der or ganisatorischen Abläufe, um solch unbefriedigende Zustände in Zukunft zu vermeiden. Doch in Deutschland und auch in Baden-Württemberg dauert manches ja etwas länger. Man ist
verleitet, zu sagen: Wenn die Welt untergeht, gehe ich nach Baden-Württemberg; dort geht sie zehn Jahre später unter.