Protocol of the Session on March 13, 2025

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen.

Ich eröffne die 118. Sitzung des 17. Landtags von BadenWürttemberg.

Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Erikli, Herr Abg. Hagel, Herr Abg. Heitlinger und Herr Abg. Mettenlei ter.

Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Schopper, Herr Minister Her mann und bis 10 Uhr Herr Staatssekretär Braun.

Auf Ihren Tischen finden Sie – –

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, es ist wirklich laut. Sie führen sicherlich wichtige Gespräche, aber wichtiger als die Plenar sitzung können sie nicht sein. Ansonsten bitte ich Sie, die Ge spräche nach außerhalb des Plenarsaals zu verlagern. Danke.

Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion der AfD für Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen (An lage 1) sowie einen Vorschlag für eine Umbesetzung bei den Schriftführern (Anlage 2). – Ich stelle fest, dass Sie den vor geschlagenen Umbesetzungen – –

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Nein! Nein! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nein! Abstimmen!)

Also abstimmen. Wer stimmt den Vorschlägen der AfDFraktion für eine Umbesetzung bei den Schriftführern und für Umbesetzungen in den Ausschüssen – –

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Getrennt bitte!)

Getrennt. Also: Wer dem Vorschlag der AfD-Fraktion für Umbesetzungen in den verschiedenen Ausschüssen – dieser liegt auf Ihren Tischen – zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. –

(Zuruf von der AfD: Eijeijei!)

Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Vorschlag bei zahlreichen Enthaltungen zugestimmt. Danke.

Jetzt geht es um die Schriftführerinnen und Schriftführer von der AfD. Wer hier zustimmt, den bitte ich jetzt um das Hand zeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier ist bei sehr vielen Enthaltungen zugestimmt.

Außerdem liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD für die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds in das Parla mentarische Kontrollgremium (Anlage 3) vor. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Wahlvorschlag nicht zugestimmt; er ist abgelehnt.

Nun haben wir heute gegenüber der am 20. Mai 2021 erfolg ten Bestätigung der Vertreterinnen und Vertreter aus BadenWürttemberg, die der Vertreterversammlung des Abgeordne tenversorgungswerks in Nordrhein-Westfalen angehören, zwei Änderungen vorzunehmen. Den entsprechenden Vorschlag finden Sie auf Ihren Tischen (Anlage 4). Frau Abg. Wolle und Herr Abg. Dr. Hellstern gelten nach der Wahlordnung des Ver sorgungswerks als gewählt, wenn der Landtag den Vorschlag bestätigt. Wer der Bestätigung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Da mit ist auch hier bei zahlreichen Enthaltungen der Bestätigung zugestimmt. Vielen Dank.

Meine Damen und Herren, heute haben wir jemanden auf der Regierungsbank, der seinen Geburtstag mit uns feiert. Herr Minister Lucha, im Namen des Hohen Hauses wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute. Schön, dass Sie Ihren Geburts tag mit uns feiern. Ich habe es schon mehrfach gesagt: Viel leicht kann die Exekutive hier einmal etwas ausgeben. – Al les Gute!

(Heiterkeit – Beifall)

Meine Damen und Herren, wir haben jetzt noch einen lang jährigen Kollegen aus dem Landtag zu verabschieden. Herr Abg. Schoch hat mir am 23. Februar 2025 mitgeteilt, dass er sein Landtagsmandat mit Ablauf des 31. März 2025 niederle gen wird.

Sehr geehrter Herr Kollege Schoch, seit dem 14. April 2011 gehörten Sie dem Landtag an und vertraten mit großem En gagement den Wahlkreis 49, Emmendingen.

Sie wirkten in allen drei Wahlperioden im Umweltausschuss mit, in dieser Wahlperiode auch als stellvertretender Aus schussvorsitzender.

Daneben gehörten Sie in den letzten beiden Wahlperioden dem Wirtschaftsausschuss und in der 15. Wahlperiode dem Land wirtschafts- und dem Petitionsausschuss an.

Ihr politischer Schwerpunkt war der ländliche Raum. Dabei galt Ihr Interesse der Infrastruktur- und Arbeitsmarktpolitik, der gerade in einer ländlich geprägten Region wie Ihrer Hei mat besondere Bedeutung zukommt. Auch Energie- und Ver

(Präsidentin Muhterem Aras)

kehrspolitik sowie Bildungspolitik waren Ihre Handlungsfel der.

Sie setzten sich für die Stärkung der regionalen Erzeugung und Vermarktung ein, für eine bessere Vertaktung der Breis gau-S-Bahn, für den Breitbandausbau und für ein attraktives Schulstandortkonzept. Aber auch der Tourismus, insbesonde re der Wandertourismus, lag Ihnen sehr am Herzen. Bei der schönen Region, in der Sie wohnen, liegt das natürlich auf der Hand – als wichtiger Wirtschaftsaspekt genauso wie für das eigene Wohlbefinden. Sehr gern schnüren Sie selbst die Wan derstiefel, um die Natur zu genießen, den Kopf frei zu bekom men oder einmal Abstand zu gewinnen.

Sie haben stets bewiesen, dass Politik nahe an den Menschen sein kann – immer auf Augenhöhe, immer mit Bodenhaftung. Sie lieben es, mit den Menschen in Ihrem Wahlkreis im Ge spräch zu sein und sich für sie einzusetzen. Den regelmäßi gen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern zu pflegen, ist Ihnen sehr wichtig. So haben Sie Ihr Mandat verstanden und ausgeübt.

Lieber Herr Kollege Schoch, im Namen des ganzen Hauses danke ich Ihnen sehr für Ihre geleistete Tätigkeit als Abgeord neter. Sie waren vorher aktiver Gewerkschafter, haben eine fundierte Ausbildung, sind ein vielfältig interessierter Mensch und in verschiedenen Vereinen aktiv. Ich bin mir sicher: Auch abseits des Landtags werden Sie den Menschen in Ihrer Re gion und Baden-Württemberg eng verbunden bleiben und sich vielfältig in die Gesellschaft einbringen.

Für Ihren neuen Lebensabschnitt – ohne Landtag – wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles erdenklich Gute, vor allem beste Gesundheit. Herzlichen Dank!

(Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs bank)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Ich rufe Punkt 1 unserer Tagesordnung auf:

Aktuelle Debatte – Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs – Klatsche für den Innenminister! Anleitung für eine Wahl rechtsreform? – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung.

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Frak tionsvorsitzenden Dr. Rülke.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorschlag der LandesFDP bzw. der FDP/DVP-Fraktion zur Verhinderung eines möglichen XXL-Landtags in der Folge der Wahlrechtsreform des Jahres 2022 hat dieses Parlament schon öfter beschäftigt. Möglicherweise werden sich im Laufe der Debatte manche melden und sagen: „Schon wieder dieses Thema.“

(Zuruf: Ja!)

Aber es gibt einen wesentlichen Unterschied zu den bisheri gen Debatten. Jetzt gibt es nämlich eine höchstrichterliche

Rechtsprechung zu diesem Vorschlag, und zwar nicht nur zur Frage der Zulässigkeit dieses Vorschlags. Vielmehr ist das Ver fassungsgericht weiter gegangen und hat sich auch mit der Frage der politischen Zweckmäßigkeit dieses Vorschlags aus einandergesetzt.

Es geht also um zwei Dinge: zum einen um eine in der Lan desgeschichte in diesem Maß wahrscheinlich einmalige Klat sche für einen Innenminister vor einem Verfassungsgericht und zum Zweiten um die Frage: Wie sinnvoll ist dieser Vor schlag? Wie gesagt, dazu hat sich das Verfassungsgericht auch geäußert.

Ich zitiere aus dem Urteil:

Das Volksbegehren ist zuzulassen. …

Die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs war zur Durch setzung der Rechte der Unterzeichner des Volksbegehrens notwendig; die Antragsteller... haben in vollem Umfang obsiegt...

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!)

Erste Backpfeife für den Innenminister.

Dann geht es weiter. Das Verfassungsgericht setzt sich mit der Argumentation des Innenministers auseinander. Ich zitiere:

Zur Begründung seiner Entscheidung führte der Antrags gegner

also der Innenminister –

im Wesentlichen aus, das Volksbegehren könne nicht zu gelassen werden, weil die beabsichtigte Änderung des Wahlrechts der Landesverfassung widerspreche.... Bei einer personalisierten Verhältniswahl müsse zumindest die Hälfte der Abgeordneten über die Persönlichkeitswahl bestimmt werden.

Dazu sagt das Verfassungsgericht: