Protocol of the Session on March 12, 2025

ein tragfähiger Kompromiss ist, ein Brückenschlag zwischen den unterschiedlichen Positionen.

Das heißt aber nicht, dass die Anhörung ein harmonischer Spaziergang gewesen wäre. Im Gegenteil: Die Anhörung war doch kontrovers, etwa so, wie bei der Frage, ob Ananas auf eine Pizza gehört.

(Zuruf: Lecker!)

Manche fanden, der Entwurf gehe nicht weit genug, andere fragten sich, ob es dieses Gesetz überhaupt braucht.

(Zurufe: Genau!)

Dies wird auch bei den beiden Änderungsanträgen, die heute vorliegen, deutlich. Die FDP/DVP möchte das Gesetz zeitlich befristen;

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

die SPD möchte es mit zwei zusätzlichen Paragrafen weiter ausbauen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein ganz besonders inten siv diskutiertes Thema in der Anhörung war der Mobilitäts pass. Genau dazu möchte ich noch Stellung beziehen.

(Abg. Anton Baron AfD: Ah ja!)

Zunächst einmal: Das Land – das haben wir gerade auch ge hört – gibt lediglich den rechtlichen Rahmen vor. Die Ent scheidung über die Einführung eines Mobilitätspasses bleibt ausschließlich den kommunalen Gremien vorbehalten. Das bedeutet: Wir reichen den Kommunen nicht einfach ein ferti ges Rezept, sondern stellen ihnen einen Werkzeugkasten zur Verfügung. Ob sie damit arbeiten und was sie daraus machen, das entscheiden sie selbst.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Michael Joukov GRÜNE)

Eines ist mir dabei besonders wichtig: Der Mobilitätspass ist kein Selbstzweck. Er kann nur dann eingeführt werden und auch nur dort eingeführt werden, wo bereits ein gut ausgebau

tes ÖPNV-Angebot besteht: mit dichten Taktzeiten und einem verlässlichen Fahrplan.

Und noch etwas: Die Einnahmen aus dem Mobilitätspass die nen allein dem Ausbau des Nahverkehrs. Für das bloße Erhal ten des Status quo kann er nicht genutzt werden. Genau das steht so im Gesetz. Deshalb haben wir auch klare Leitplanken gesetzt.

(Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD)

Der Mobilitätspass kann nur dann angewandt werden, wenn die Rahmenbedingungen bereits jetzt stimmen und das Ange bot für die Bürgerinnen und Bürger im Nachgang tatsächlich verbessert wird.

Eines ist mir besonders wichtig: Die Arbeitgeberabgabe ist nicht Teil des Landesmobilitätsgesetzes; das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Anton Baron AfD: Immerhin! – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Dank an die CDU!)

Gerade jetzt muss es unsere Aufgabe sein, der Wirtschaft zu helfen, statt ihr weitere Steine in den Weg zu legen. Das Sig nal, das heute vom Landtag von Baden-Württemberg in Stutt gart ausgeht, kann doch nicht heißen: Wir machen den Weg für eine Arbeitgeberabgabe frei. Im Gegenteil: Es muss hei ßen: Wir wollen keine zusätzlichen Belastungen für Unterneh men und Betriebe. Um diese Botschaft geht es heute.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Genau! Sehr gut!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU wird dem Gesetz zustimmen,

(Abg. Anton Baron AfD: Oje!)

weil wir nach den langen Verhandlungen nun einen tragfähi gen Kompromiss gefunden haben, der allen Beteiligten ge recht wird.

Vielen Dank, und: Ich freue mich jetzt auf die weiteren Re den.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP – Abg. Gabriele Rolland SPD: Manchmal ist kein Gesetz besser als ein schlechtes!)

Mit den weiteren Reden fahren wir mit der SPD-Fraktion fort. Das Wort hat jetzt der Abgeordnetenkollege Jan-Peter Röderer. – Bitte sehr, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die lange Debatte um das Landesmobilitätsgesetz geht nun in die letzte Runde. Die Anhörung, die im Februar stattgefunden hat, wurde schon an gesprochen. Sie war aus unserer Sicht durchaus wichtig. Sie brachte zwar keine neuen Fakten oder Standpunkte hervor, aber sie hat die Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf noch einmal ganz deutlich artikuliert. Deswegen hat es mich schon überrascht, wie die Regierungsfraktionen im Ausschuss über diese Kritik und die durchaus konstruktiven Vorschläge, die

bei dieser Anhörung gekommen sind, einfach hinweggegan gen sind.

Es ist nichts Neues. Die überwiegende Kritik richtet sich zum einen gegen den bürokratischen Aufwand, den das Gesetz trotz der erfolgten Reduktion noch immer mit sich bringen wird. In der Anhörung hat sich die Kritik vor allem gegen die Radkoordinatoren der Landkreise gerichtet, deren Einrichtung grundsätzlich als übergriffig gegenüber der kommunalen Selbst verwaltung der Landkreise angesehen wurde. Zum anderen richtete sie sich gegen die Berichtspflichten, die mit dieser Einrichtung verbunden sein werden. Wir teilen diese Kritik und haben u. a. deshalb den Änderungsantrag eingebracht, der die generellen Berichtspflichten weiter reduziert und die Ge meinden dabei sogar ganz außen vor lässt. Das erscheint uns logisch; denn für diese Mehraufgaben erhalten die Kommu nen im Gegensatz zu den Landkreisen keine finanzielle Ent schädigung vom Land.

Zum anderen ist es für uns auch eine zentrale Forderung, den bürokratischen Aufwand für die Landkreise weiter zu redu zieren. Deshalb schlagen wir bei den Radkoordinatoren vor, von dem jetzt im Gesetzentwurf enthaltenen Opt-out-Modell zu einem Opt-in-Modell umzusteuern. Das heißt, die Land kreise müssen sich nur dann aktiv melden, wenn sie Interes se an den Radkoordinatoren haben, aber nicht, wenn sie kein Interesse haben, was nur ein unnötiger bürokratischer Auf wand wäre.

Außerdem wurde in der Anhörung – auch das ist nichts Neu es – erneut kritisch angemerkt, dass im jetzigen Gesetzent wurf – Herr Dörflinger, Sie haben es gesagt – den Gemeinden und den Landkreisen nicht alle Optionen für einen Mobilitäts pass zur Verfügung gestellt werden sollen. Am Anfang ist das Ministerium in seinen Gesprächen und Untersuchungen noch von vier Modellen ausgegangen, und Testkommunen hatten diese bereits erprobt. Der Vertreter des Städtetags hat das in der Anhörung ganz deutlich benannt. Jetzt aber finden sich im Gesetzentwurf nur noch zwei Modelle wieder. Die Arbeitge berabgabe und die Straßennutzungsgebühr wurden gestrichen. Beide Modelle sind nichts Neues. Sie sind in Europa, z. B. in Stockholm, in Wien oder auch in zahlreichen französischen Kommunen bereits Alltag. Dort funktioniert dies.

An diesem Punkt will ich noch einmal ganz deutlich machen – Herr Dörflinger, Sie haben es angesprochen –, dass auch wir nicht von einer verpflichtenden Einführung einer Mobilitäts abgabe reden. Wir aber sind im Gegensatz zu Ihnen schon der Meinung, dass die Landkreise und die großen Städte alle Op tionen haben sollten, für ihre Stadt, für ihren Landkreis, für ihre Einwohnerinnen und Einwohner,

(Zurufe, u. a.: Hört, hört!)

für ihre Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, für die Ar beitgeberinnen und Arbeitgeber sowie für die Nutzerinnen und Nutzer der Straßen für die Region das Beste auszuwählen.

(Abg. Anton Baron AfD: Ah!)

Herr Dörflinger, Sie werden mir doch nicht erzählen wollen, dass ein Landrat, ein Oberbürgermeister oder wer auch immer in entscheidender Position sitzt, sich für die Arbeitgeberabga be entscheidet, wenn er genau weiß, dass sie die Wirtschaft in

seinem Landkreis kaputt macht. Das wird doch nicht passie ren. Aber die Option muss doch gegeben sein.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Es braucht diese Wahlfreiheit, um im Kontext vor Ort den größten Nutzen für den öffentlichen Personennahverkehr und die größte verkehrslenkende Wirkung, um die es ja auch geht, zu haben. Auch deshalb haben wir hier den Antrag gestellt, der diese vier Möglichkeiten wieder einbringen soll, orientiert am ursprünglichen Gesetzentwurf des Verkehrsministers. Denn mit diesen Änderungen würde das Landesmobilitätsgesetz auf der einen Seite mehr Wirkung erzielen, und auf der anderen Seite wäre der bürokratische Aufwand noch mal reduziert.

So, wie das Gesetz jetzt hier auf dem Tisch des Hauses liegt, ist es aus unserer Sicht nicht zustimmungsfähig, weil es ei nerseits wenig bis keine Wirkung entfalten wird und anderer seits den bürokratischen Aufwand weiter anwachsen lässt.

Auch diese Kritik hat sich wie ein roter Faden durch die An hörung gezogen: Mit Ausnahme eines Vertreters wurde das Gesetz eigentlich von allen Referenten als relativ nutzlos und wirkungslos bezeichnet. Die Deutlichkeit hat uns dann doch etwas überrascht.

(Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Genau!)

Abschließend: Es bleibt dabei, das Landesmobilitätsgesetz ist nicht der starke Abschlussstein der Verkehrspolitik des Minis ters – wir hatten heute viele gesundheitspolitische Themen auf der Tagesordnung –, es ist vielleicht eher ein Stein im medi zinischen Sinn. Der Verkehrsminister ist froh, dass er endlich raus ist, aber eigentlich braucht so etwas kein Mensch.

In diesem Sinn: Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP)

Für die FDP/DVPFraktion erteile ich jetzt das Wort dem Kollegen Dr. Jung.

Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrte Damen und Herren! Nach der vertieften Beschäftigung mit dem Landesmobilitätsgesetz, auch nach der von uns initiierten Anhörung, stelle ich in der zweiten Le sung für die FDP/DVP fest: Das Landesmobilitätsgesetz ist nicht gut. Niemand braucht es. Es kostet viel Geld und macht den Unternehmen in Baden-Württemberg das Leben schwer. Niemand braucht zusätzliche Stellen in den Landkreisen für Beauftragte, die sich nur um Radwege kümmern.

(Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE: Falsch! – Zu ruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)

Der Mobilitätspass ist eine versteckte Steuer für Busse und Bahnen. Unternehmen, die Autos haben, müssen dann noch mehr bezahlen. Dem Gesetz sollte auch die CDU so nicht zu stimmen; denn das Gesetz schadet dem Standort Baden-Würt temberg.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Rüdiger Klos AfD – Zuruf von den Grünen: Das Gegenteil ist der Fall!)