Protocol of the Session on March 12, 2025

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD)

Gut. Das merke ich mir.

Aber zu diesem Gesetzentwurf. Dieser Gesetzentwurf ist ein Schritt, um Planungsverfahren zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und – wie wir gehört haben – die Digitalisierung voranzutreiben. Die Digitalisierung ist ja längst kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit und 2025 eigentlich eine Selbstverständlichkeit, gerade im Bausektor, wo lange Ver fahren und Papierberge auch den Ablauf bremsen.

Mit diesem Gesetzentwurf werden Ansätze verfolgt, die Ver fahren vollständig zu digitalisieren. Die Veröffentlichungen und die Kommunikation zwischen den Behörden sollen on line stattfinden. Das ist ein Fortschritt, den wir von der AfDFraktion unterstützen.

Die Frage bei der Digitalisierung ist aber auch immer, welche Effizienzsteigerungen es gibt.

Der Normenkontrollrat begrüßt den Gesetzentwurf, weil er die raumplanungsrechtlichen Verfahren erheblich vereinfacht, verschlankt und beschleunigt.

Man muss sich dann, wenn etwas digitalisiert wird, immer die Frage stellen, wie viel Personal denn eingespart wird. Ich bit te Sie, in Ihrer Rede zu beantworten, welche Effizienzsteige rung davon zu erwarten ist oder wie viel Personal dadurch ein gespart werden kann. Denn in den letzten Jahren haben wir dann, wenn es um eine Digitalisierung ging, immer gehört, es werde überhaupt nichts an Personal eingespart. Im Gegenteil, meist gibt es mehr Personal, das sich „Digitalisierungsbeauf tragte“ nennt.

(Abg. Anton Baron AfD: Genau! Alles doppelt ge macht!)

Die Flexibilisierungs- und Experimentierklausel erlaubt inno vative Ansätze und auch eine flexible Reaktion auf Krisen. Die Möglichkeit zum vorzeitigen Inkraftsetzen von Teilplä nen ist wirklich zu begrüßen, genauso wie die Regelungen zur Planerhaltung.

Das sind wichtige Schritte, aber bei Weitem nicht unbedingt genau das, was die Landesregierung versprochen hat: schnel lere Verfahren, weniger Papier, mehr Tempo für die Baupro jekte des Landes. Aber wenn es so kommt – das hoffen wir, denke ich, alle –, unterstützen wir das natürlich.

Es ist ja vorteilhaft, wenn wir endlich weniger Bürokratie ha ben. Denn heutzutage ist es doch wirklich so, dass Wirt schaftswachstum aufgrund unserer Bürokratie gehemmt wird. Ich bin davon überzeugt: Das Wirtschaftswachstum, das wir in den Sechziger- und Siebzigerjahren hatten, wäre heute we gen der Bürokratie gar nicht mehr möglich – und damals hat ten wir noch keine Digitalisierung.

Digitalisierung ja, aber eben nicht mit Versprechungen, die im Sande verlaufen. Machen wir die Verfahren digital, aber stel len wir auch sicher – das ist auch noch ein wichtiger Punkt –, dass jeder Bürger, egal, wie alt, seine Rechte der Mitwirkung kennt.

Wir hoffen, dass sich das Vorhaben, wie es sich in dem Ge setzentwurf ankündigt, positiv auf die Leistungsfähigkeit der Verwaltungen auswirkt.

Die Richtung stimmt, die Vision ist richtig: Beschleunigung, Digitalisierung, Vereinfachung, Innovation. Doch der Erfolg hängt davon ab, ob die Landesregierung nun auch die Umset zung effizient und schnell voranbringt und – auch das ist ganz wichtig – das nicht nur begleitet, sondern auch die Schwächen frühzeitig angeht und korrigiert.

Wir unterstützen diesen Weg.

Ich bedanke mich recht herzlich.

(Beifall bei Abgeordneten der AfD)

Wir kommen jetzt zur Zuständigkeit der Landesregierung. Ich darf die Frau Mi nisterin ans Redepult bitten.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich sage als Allererstes Danke schön an alle Fraktionen, die Kolleginnen und Kollegen für die sehr breite und einhellige Unterstützung unseres Gesetzentwurfs.

(Abg. Anton Baron AfD: Gern!)

In der Tat, wir bringen heute das Verfahren zur Änderung des Landesplanungsgesetzes zum Abschluss, und – Sie haben das alle mit Ihren Worten bestätigt – wir machen etwas ganz Wich tiges: Wir schaffen es, die Landes- und die Regionalplanung im wahrsten Sinn des Wortes rundzuerneuern.

Die Stichworte sind alle gefallen: Die Verfahren werden schnel ler, sie werden digitaler, sie werden effizienter, und vor allem werden die Pläne robuster. Deswegen schaffen wir damit die Voraussetzungen für eine wirklich zukunftsfähige Landespla nung, für eine zukunftsfähige Regionalplanung, die den Be dürfnissen unserer Gesellschaft gerecht wird.

Damit ist dieses Gesetz auch ein echter Beitrag zum Bürokra tieabbau und zur Beschleunigung von Planungs- und Geneh migungsverfahren. Ich finde, es ist ein wirklich gutes Zeichen, dass sich alle Fraktionen hinter dieses wichtige Ziel stellen und sich jetzt gemeinsam auf dieses Gesetz verständigen kön nen.

Sie haben die Themen benannt: Digitalisierung, die Planer stellung wird robuster und besser, die Planerhaltung wird fle xibler, auch die Plangenehmigung bekommen wir schneller auf den Weg. Deswegen möchte ich darauf gar nicht mehr im Detail eingehen.

Eines ist mir jedoch noch wichtig – diesen Aspekt möchte ich deswegen nochmals herausgreifen –: Wir wollen mit dem Ge setz auch erreichen, dass Beteiligungsrechte nicht durch Be teiligungsmöglichkeiten missbräuchlich ausgeübt werden, um etwas zu verhindern oder einen Prozess zu erschweren.

Deswegen möchte ich noch einmal ganz besonders betonen, dass es mir nicht darum geht – auf gar keinen Fall –, berech tigte Stellungnahmen, berechtigte Einwendungen zu verhin dern. Denn Raumordnung lebt ja gerade von der Abwägung unterschiedlicher Belange. Das ist ja gerade ihr Kerngehalt. Das heißt, es müssen zunächst einmal auch wirklich alle Be

lange auf den Tisch, damit man sie diskutieren und gegenei nander abwägen kann. Nur so kann Raumordnung wirklich zu einem echten Anwalt berechtigter Belange werden und Konflikte auflösen.

Aber dieses Recht darf nicht missbräuchlich genutzt werden, um Planungsprozesse lahmzulegen – so, wie wir es beispiels weise in der Region Neckar-Alb mit 450 000 Einwendungen erlebt haben, die zum Teil sogar KI-generiert waren und den kompletten Planungsprozess beim Ausbau der erneuerbaren Energien lahmgelegt haben. Das konterkariert den Zweck der Planung. Das kann nicht unser Ziel, unser Interesse sein. Wir dürfen so etwas auch im Interesse der vielen Betroffenen, die sich in einen Planungsprozess einbringen, nicht zulassen.

(Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU)

Vielen Dank. – Was kann hier helfen? Ich bin überzeugt, dass wir durch die Digitalisierung gute Möglichkeiten bekom men, die wir hier unbedingt einsetzen und nutzen sollten. Da her sind die Verfahrensregelungen jetzt noch zielgerichteter auf die rein digitale Abwicklung der Planaufstellungsverfah ren hin ausgerichtet. Massenhafte Eingaben in Papier, die dann per Lkw vor ein Büro, vor einen Regionalverband gefahren werden und dort ausgeladen werden, das gehört nun wirklich der Vergangenheit an. Die rein digitale Beteiligung wird künf tig auch die automatisierte, digitalisierte Auswertung durch KI – das war mir persönlich ganz wichtig – möglich machen. Auch das ist ein völlig neuer Weg, den wir hier gehen.

Das heißt, wir können heute, Sie können heute ein Gesetz be schließen, das auf die Anforderungen der Praxis zugeschnit ten ist, das die Planverfahren schneller und einfacher macht und so grundlegend modernisiert. Es freut mich wirklich sehr, dass wir hier die breite Unterstützung des Parlaments haben. Besonders bedanken möchte ich mich bei den Fraktionen der Grünen und der CDU für die breite Unterstützung in der Vor bereitung des Gesetzes. Herzlichen Dank ans ganze Parlament für die breite Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)

In der Allgemei nen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung jetzt zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8020. Abstimmungsgrundlage ist – wie immer – die Beschlussemp fehlung des zuständigen Ausschusses, Drucksache 17/8391. Dieser empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe zu Beginn

Artikel 1

Änderung des Landesplanungsgesetzes

mit den Nummern 1 bis 31 auf.

Zuvor gebe ich noch folgenden Hinweis: Im Gesetzentwurf sind in Nummer 17 und Nummer 30 noch Angaben einzuset zen. Diese Stellen sind durch eckige Klammern gekennzeich net. Sie hängen mit der Verkündung und dem Inkrafttreten des

Gesetzes zusammen und können nicht bereits im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingesetzt werden. Deshalb er mächtigen wir hiermit die Regierung, diese Angaben vor der Verkündung in das Gesetz aufzunehmen. – Sie stimmen zu.

Wir kommen jetzt zu Artikel 1. Wer Artikel 1 mit dieser Maß gabe zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist ein stimmig zugestimmt.

Nun kommen wir zu

Artikel 2

Neubekanntmachung

Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch Artikel 2 wird einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 3 einstimmig zugestimmt.