Protocol of the Session on March 12, 2025

Die Frage ist tatsächlich: Wir haben in dieser De batte über all den Fragen zur Wissenschaftsfreiheit und genau in solchen eher konstruiert klingenden Fragen wie: „Wann kann man sie wofür verpflichten?“ sicher auch in Deutschland insgesamt zwei bis drei Jahre versäumt. Wir hätten fünf Jah re früher dran sein können. Hätte man es vielleicht schon 2011 machen können,

(Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU)

als wir gemeinsam regiert haben? Im Nachhinein sage ich: Ja, hätten wir, aber die Umstände waren anders, auch den dama ligen Finanzminister hat das nicht interessiert.

(Abg. Stefan Teufel CDU: Ach so!)

Insofern sind wir froh, dass wir das jetzt haben. Ich schaue nicht rückwärts. Wir haben uns die Frage zu stellen – die hat

der Ministerpräsident auch gestern in der Fraktion persönlich der Wissenschaftsministerin gestellt –, ob wir uns ernsthaft auch noch mal verständigen müssen, ob wir mehr Medizin studienplätze brauchen. Es gibt auch noch andere Vorabquo ten, z. B. für den ÖGD.

(Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!)

Denken Sie dran: eine ganz wichtige Herausforderung. Da ha ben wir also schon noch Aufgaben. Aber wir haben sie ange packt. Das können Sie uns jetzt nicht vorwerfen.

(Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD)

Vielen Dank, Herr Minister, und auch ganz herzlichen Dank an die fragestellende CDUFraktion.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Cindy Holmberg und Catherine Kern GRÜNE – Abg. Gabriele Rolland SPD unterhält sich mit Minister Manfred Lucha.)

Wir sind damit am Ende der heutigen Regierungsbefragung angelangt. Ich weise noch darauf hin: Die AfD-Fraktion hat te das Thema „Wirtschaftliche Folgen der Tarifauseinander setzung im öffentlichen Dienst für Baden-Württemberg“ und die SPD-Fraktion das Thema „Deutschland-Ticket“ einge reicht. Beide Themen können wir aufgrund des Zeitablaufs heute nicht mehr behandeln.

Ich rufe damit Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes – Drucksache 17/8020

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Landesentwicklung und Wohnen – Drucksache 17/8391

Berichterstattung: Abg. Klaus Ranger

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Die Aussprache eröffnet für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Cindy Holmberg.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Heute beraten wir die Novelle des Landespla nungsgesetzes – ein total technisches Thema, das in Wirklich keit von großer Bedeutung für die Zukunft unseres Landes ist. Wir entscheiden darüber, wie wir Baden-Württemberg in den kommenden Jahrzehnten gestalten, wie zügig wir Projekte umsetzen, wie transparent und bürgernah Planungsverfahren ablaufen, wie innovativ wir auf neue Herausforderungen re agieren und wie verantwortungsvoll wir mit unseren kostba ren Böden umgehen.

Diese Gesetzesänderung ist ein entscheidender Baustein für ein zukunftsfähiges, nachhaltiges Baden-Württemberg.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Warum ist diese Novelle so wichtig? Weil sie fünf zentrale Verbesserungen vereint: Beschleunigung, Digitalisierung, Ver einfachung, Rechtssicherheit und Innovation in der Raumpla nung. Lassen Sie mich diese Punkte kurz beleuchten.

Beschleunigung: Unsere Planungsverfahren dauern oft viel zu lang. Das frustriert die Menschen und kostet wertvolle Zeit im Kampf gegen Klimawandel und -entwicklung.

(Zuruf von der AfD)

Mit der Novelle sorgen wir dafür, dass Planungen schneller abgeschlossen werden, kürzere Fristen eingehalten werden können und ein gestrafftes Genehmigungsverfahren stattfin den kann. Gute Projekte kommen schneller vom Papier in die Realität. Reagiert die zuständige Behörde nicht rechtzeitig, tritt der Regionalplan automatisch in Kraft. Wir nehmen uns also selbst in die Pflicht. Schnellere Verfahren helfen, den Ausbau von Wind- und Solarenergie zügig voranzubringen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Zum Thema Digitalisierung: Wir bringen die Raumplanung ins 21. Jahrhundert. Künftig sollen alle Verfahrensschritte di gital ablaufen. Bürgerbeteiligung wird dadurch einfacher und transparenter. Niemand muss mehr Akten wälzen oder auf amtliche Aushänge warten. Alle relevanten Informationen sind online zugänglich, und Stellungnahmen können bequem per Internet eingereicht werden. Das spart Zeit und ermöglicht mehr Transparenz und Teilhabe. Mit digitalen Prozessen be schleunigen wir die Verfahren und machen sie zugleich ver ständlicher.

Vereinfachung und Rechtssicherheit: Wir bauen Bürokratie ab. Unnötige Vorschriften werden gestrichen. Vor allem aber machen wir unsere Pläne robuster. Formfehler führen künftig nicht mehr automatisch dazu, dass ein ganzer Plan scheitert. Kleine Mängel können korrigiert und unwirksame Teile eines Plans abgetrennt werden; der Rest bleibt gültig. Das schafft Verlässlichkeit.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

Unsere Planung wird schlanker, schneller und rechtssicherer. Das ist gerade mit Blick auf die regionale Planungsoffensive sehr wichtig.

Innovationen: Baden-Württemberg ist ein Land der Tüftler und Denker. Mit einer neuen Experimentierklausel ermögli chen wir kreative Ansätze und flexible Reaktionen auf Inno vationen und mögliche Auswirkungen außenpolitischer Ge schehnisse. Als Beispiel will ich hier die LNG-Terminals nen nen.

Wir schaffen Raum, um bei Bedarf von starren Regeln abzu weichen, wenn eine Krise schnell Lösungen erfordert, oder um Neues auszuprobieren. Unsere Raumplanung soll lernfä hig und anpassungsfähig sein. Ich denke, das ist sehr wichtig.

All diese Verbesserungen – Beschleunigung, Digitalisierung, Vereinfachung und Innovation – dienen einem übergeordne ten Zweck, und zwar der nachhaltigen Entwicklung unseres Landes. Beschleunigte Verfahren dürfen nie bedeuten, dass wir blindlings Flächen verbrauchen oder Umweltbelange ig norieren. Im Gegenteil: Schneller und besser zu planen, hilft

uns, nachhaltiger zu werden. Wenn wir innerstädtische Pro jekte

(Glocke des Präsidenten)

zügig umsetzen, müssen wir seltener auf der grünen Wiese bauen, und effiziente Verfahren geben uns mehr Raum, auf Qualität und Umweltverträglichkeit zu achten.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Glocke des Präsidenten)

Gestatten Sie ei ne Zwischenfrage des Kollegen Professor Dr. Schweickert?

Nein, danke schön. – Lie be Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Novelle setzen wir ein starkes Zeichen. Wir machen die Verwaltung schneller und moderner. Wir gestalten Fortschritt im Einklang mit der Na tur und rüsten Baden-Württemberg für die Zukunft, damit un ser Land eine Vorreiterin bleibt – wirtschaftlich stark und kli maverträglich. Diese Mischung aus Innovation und Verant wortung ist genau das, wofür Grüne in Baden-Württemberg stehen.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Wir fahren in der Aussprache fort. Nach der Fraktion GRÜNE spricht jetzt für die CDU-Fraktion die Kollegin Dr. Natalie Pfau-Weller. Bit te sehr.

Vielen Dank. – Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Es ist ein sperriger Begriff aus der Raumordnung. Da ich nicht weiß, ob die Zuschauerinnen und Zuschauer hier überhaupt wissen, was das Landespla nungsgesetz ist, schildere ich noch mal kurz, was das Landes planungsgesetz regelt.

Das Landesplanungsgesetz regelt beispielsweise, dass unser Bundesland Baden-Württemberg in zwölf Regionen aufgeteilt ist. Es regelt außerdem, welche Aufgaben die Regionalver bände haben, es regelt die Regionalplanung und auch, wie man einen Landesentwicklungsplan und einen Regionalplan aufstellt. Das ist beispielsweise sehr wichtig – das hat meine Vorrednerin schon gesagt – für Windenergie, für Solarener gie, aber auch für regionale Gewerbegebiete. Insofern ist es sozusagen die grobe Raumordnung. Heute haben wir, wie ge sagt, die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, weil wir verschiedene Änderun gen anstreben.

Die erste Veränderung ist die Beschleunigung des Verfahrens; das ist sehr wichtig. Wir alle wissen, dass die Verfahren sehr lange dauern; in manchen Bereichen dauern die Prozesse ein fach zu lang. Deswegen haben wir im Gesetzentwurf die Frist zur Stellungnahme verkürzt. Es gibt auch eine Konzentration der Rechtsprüfung auf das Wesentliche. Insofern wollen wir einfach eine effizientere Landesplanung erreichen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Der zweite Bereich ist der Bereich der Digitalisierung. Bis lang gingen die Stellungnahmen schriftlich ein. Künftig sol len alle Stellungnahmen online eingegeben werden. Auch die gesamte Bürgerbeteiligung findet dann online statt. Dieser Punkt ist ein absoluter Effizienzgewinn, eine Effizienzsteige rung. Zum anderen sparen wir auch Ressourcen, weil wir das ganze Papier nicht mehr benötigen. Insofern haben wir dann auch der Umwelt etwas Gutes getan.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Der dritte Bereich der Änderung des Landesplanungsgesetzes beinhaltet den Bürokratieabbau und eine Vereinfachung. Das hat auch schon meine Vorrednerin angesprochen. Es gibt ver schiedene Regelungen, die künftig gestrichen werden, es wer den unterschiedliche Regelungen harmonisiert, z. B. mit dem Raumordnungsgesetz. Insofern sparen wir hier einige Rege lungen ein und machen es deutlich straffer, damit wir nicht so viele unnötige Regelungen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Der letzte Punkt betrifft die Innovation. Dank Flexibilisie rungs- und Experimentierklauseln sind zukünftig auch Abwei chungen von diesem standardisierten Verfahren möglich, um zukünftig viel besser flexibel auf Krisen reagieren zu können. Das ist eine Möglichkeit, wie man durchaus innovativ auf ver schiedene Krisen reagieren kann, mit denen wir in Zukunft leider konfrontiert sein werden.