Ich habe Verständnis dafür, dass eine Versorgungswerklösung nicht den Vorstellungen aller Abgeordneten und Fraktionen entspricht. Keine Frage, da kann man hier natürlich auch an ders votieren. Ich habe Verständnis dafür, dass die Fortsetzung der bisherigen privaten Vorsorge auf der Basis persönlicher, individueller Verträge gewünscht wird, oder aber auch, dass eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen – das sind mehr, als man auf Anhieb vermutet – ihre Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beibehalten wollen. Aus die sem Grund – das war uns wichtig – gibt es für alle Kollegin nen und Kollegen, die dem Landtag jetzt bereits angehören, ja auch eine lange, zehnjährige Übergangsfrist.
Wichtig ist für uns – auch darauf haben wir Wert gelegt und es auch beschlossen, jedenfalls in unserer Fraktion; das gilt auch für andere Fraktionen –: Die Altersversorgung soll für die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger nicht teurer wer den. Denn der uns zur Verfügung gestellte Vorsorgebeitrag er höht sich nicht, auch nicht bei einem Systemwechsel hin zu einem Versorgungswerk. Ich glaube, das ist sehr, sehr wich tig. Wir bleiben damit auch hinter der Empfehlung des Bür gerforums, das eine größere Bandbreite des Vorsorgebeitrags durchaus für denkbar gehalten hat, deutlich zurück.
Um Kosten zu sparen, liebe Kolleginnen und Kollegen, und die Altersversorgung möglichst schlank verwalten zu können, schließen wir uns einem bestehenden Versorgungswerk an und verzichten auf die Gründung eines eigenen Versorgungswerks in Baden-Württemberg.
Daneben gehen wir mit dem heutigen Gesetz noch eine wei tere Änderung an, die, nebenbei bemerkt, auch wichtig ist, die
nicht unmittelbarer Bestandteil der Altersversorgung ist, auf die uns aber die Expertenkommission hingewiesen hatte: Wir schließen eine Lücke bei der Berufsunfähigkeits- und Er werbsminderungsrente. Das tun wir ebenfalls maßvoll, aber das führt zu dem Ergebnis, dass im Fall einer gesundheitsbe dingten Erwerbsminderung Abgeordnete künftig das erhalten, was sie auch ohne die Mandatszeit in der gesetzlichen Ren tenversicherung bekommen hätten. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, das gilt für viele andere Berufsgrup pen, das galt für Abgeordnete bisher nicht. Diese Lücke schlie ßen wir.
Heute haben wir die Erste Beratung, im November die Zwei te Beratung. Es ist zwischendrin noch genug Zeit, diese Fra gen auch noch einmal mit der Öffentlichkeit zu diskutieren. Wir halten den Vorschlag für ausgewogen und angemessen und bitten darum, ihm zuzustimmen.
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf, den wir heu te beraten, steht am Ende eines gewiss langen, teils beschwer lichen Weges und Prozesses. Es ging dabei um nichts weni ger als um die Frage, wie eine angemessene Altersvorsorge für Landtagsabgeordnete aussehen muss, und letztlich auch um die Frage, welchen Stellenwert die Arbeit im Parlaments mandat für unsere Demokratie hat.
Was wir jetzt als Antwort auf diese schwierigen Fragen mit großer Sorgfalt und großer Ernsthaftigkeit erarbeitet haben, ist seriös, sachgerecht, vermittelbar und fair. Nach allen De batten und Abwägungen ist es, wie ich meine, eine gute, ver nünftige und ausgewogene Lösung.
Mit dem Beitritt zum Versorgungswerk folgen wir einer Emp fehlung sowohl der unabhängigen Expertenkommission wie auch des Bürgerforums. Ich darf mich dem Dank des Kolle gen an alle, die sich daran beteiligt haben und die dafür viel freie Zeit eingebracht haben, anschließen: Herzlichen Dank!
Damit ist klar, meine Damen und Herren: Die künftige Alters versorgung der Abgeordneten basiert auf qualifizierter Exper tise, auf einem breiten Dialog und größtmöglicher Transpa renz. Ich sehe daher Akzeptanz und die Unterstützung der Öf fentlichkeit für den Weg, den wir jetzt gehen.
Ich unterstreiche nochmals: Die Kommission hat den Hand lungsbedarf bei der Altersversorgung der Abgeordneten aus drücklich festgestellt, ihn sogar offiziell testiert. Bezüglich der derzeitigen Regelung haben die Experten erhebliche verfas sungsrechtliche Bedenken geäußert. Insofern war und ist die se Reform der Alterssicherung nicht nur legitim, sondern auch dringend notwendig.
Die Aufgabe, vor der wir dabei in den vergangenen Monaten standen, war alles andere als trivial. Wir hatten zu klären, un ter welchen konkreten Bedingungen wir dem Versorgungs
werk der Kolleginnen und Kollegen aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg beitreten können. Dabei mussten die teils sehr unterschiedlichen Situationen verschiedener Abgeordne tengenerationen einbezogen und abgebildet werden.
Nach den Erfahrungen aus dem Jahr 2008 war es mir persön lich sehr wichtig, dass wir eine Lösung finden, die besondere Härten, unbillige Unwuchten und Benachteiligungen best möglich vermeidet. Deshalb haben wir lange Übergangszei ten festgeschrieben. Wir, die jetzt im Parlament sind, haben zehn Jahre Zeit, um uns den Übergang zu überlegen. Wir ha ben sinnvolle Beitrittsregeln gefunden. Vor allem – das war mir persönlich wichtig – gibt es für uns alle jetzt eine Bera tungsmöglichkeit, um die persönliche Situation genau zu be sprechen und zu betrachten, welche Altersversorgung Sinn er gibt.
Ich finde schon: Wer den Mut hat, in ein Mandat zu gehen, wer sich alle fünf Jahre dem Abwahlrisiko aussetzt, muss auch darauf vertrauen können, dass er oder sie für diese Zeit auf angemessene Altersbezüge kommt. Das ist nur recht und bil lig. Wir brauchen daher ein System, das allen Abgeordneten mit ihren ganz verschiedenen Biografien gerecht werden kann.
Wir müssen für alle in diesem Parlament Sicherheit schaffen; es fällt aber in unsere Verantwortung, dies auch für alle künf tigen Abgeordneten zu tun. Das kann die Lösung, die wir jetzt vorschlagen, weitgehend leisten. Deshalb unterstützen wir sie. Außerdem ist es gelungen, schwerwiegende Strickfehler der Reform von 2008 zu beheben und die unfairen Lücken bei der Hinterbliebenenversorgung, der Berufsunfähigkeitsabsiche rung und der Absicherung bei Erwerbsminderung zu schlie ßen. Auch das ist ein klarer Gerechtigkeitsgewinn.
Ein weiteres wichtiges Argument für das Versorgungswerk ist dessen Effizienz. Der Vorsorgebeitrag der Kolleginnen und Kollegen geht in Zukunft nicht mehr für hohe Gebühren und Provisionen verloren, sondern dient in voller Höhe der Alters sicherung.
Allerdings verhehle ich nicht, dass wir, die CDU-Fraktion, es lieber gesehen hätten, wenn das Geld bei uns im Ländle ge blieben wäre. Das war aber tatsächlich leider nicht zu machen. Das müssen wir so anerkennen.
Die intensive, teils auch schrille Debatte um die Altersversor gung der Abgeordneten hat sich aber nicht nur wegen des gu ten Ergebnisses gelohnt. Sie hat uns auch die Chance gege ben, eine allgemeine Verständigung darüber zu schaffen, was uns ein fleißiges Parlament und fähige Parlamentarierinnen und Parlamentarier wert sein müssen.
Die Kommission hat dazu Wichtiges gesagt, was über die kon krete Frage hinausweist. Sie hat die herausgehobene Stellung der Abgeordneten, ihre umfangreichen Aufgaben, ihre große Verantwortung und die Bedeutung des Mandats im Rahmen der Volkssouveränität betont, sie hat den eigenen repräsenta tiven verfassungsgerechten Status der Abgeordneten hervor gehoben, und sie hat nicht zuletzt festgestellt – ich zitiere –:
Dass die Pflichten des Mandats... die Abgeordneten... in einem Umfang in Anspruch nehmen, der... die Regelar beitszeit... erheblich übersteigt,...
Zum Mandat gehört es auch, dass wir Abgeordneten ein Le ben in der Öffentlichkeit führen, was durch digitale Medien noch verstärkt wird. Auch das zählt die Kommission aus drücklich zur außergewöhnlichen Inanspruchnahme von uns Mandatsträgern. Abgeordnete zu sein – das wissen alle von uns; das weiß jede und jeder, die und der hier in diesem Par lament sitzt – fordert die ganze Person. Unsere Demokratie lebt davon, dass sich Menschen bereit erklären, diese Ver pflichtung einzugehen. Wenn wir wollen, dass der Weg ins Mandat auch in Zukunft für fähige Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen der Gesellschaft infrage kommt, dann muss auch die Altersversorgung diese Aufgabe angemessen wider spiegeln, und dazu gehen wir, liebe Kolleginnen und Kolle gen, heute einen wichtigen Schritt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen, werte Kollegen! Ja, es ist schon wahr: Die Re form der Abgeordnetenversorgung hat in den zurückliegen den zweieinhalb bis drei Jahren schon für erheblichen Wirbel gesorgt. Ohne dass ich einzelfallbezogen darauf eingehen möchte, möchte ich an dieser Stelle schon festhalten, dass nicht alles, was da im Umlauf gewesen ist, tatsächlich der Wahrheit entsprochen hat.
Teilweise – das ist so – habe ich für eine gewisse Unschärfe in der Diskussion und auch in der Berichterstattung sogar Ver ständnis, da die Materie, über die wir uns unterhalten, zuge gebenermaßen nicht einfach gestrickt ist. Auch wird sich wirk lich nicht jede und jeder mit allen Arten und Möglichkeiten der Altersversorgung – der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenpension, den berufsständischen Versorgungswer ken beispielsweise von Ärzten, Anwälten und Architekten, dem kommunalen Versorgungswerk, der privaten Rentenver sicherung, der Hinterbliebenenversicherung – auskennen, noch dazu, wenn es dann um wirklich viele Detailfragen geht, bei spielsweise in Bezug auf Ruhezeiten oder bei einem Wechsel von einem System in das andere.
Ich sage das deshalb, meine Damen und Herren, weil all die Fälle, die ich genannt habe, unter den Abgeordneten natürlich vorkommen und es deshalb gilt, sie mit einem gemeinsamen und einem gerechten System für die Zeit der Abgeordneten tätigkeit und der daraus erwachsenden Versorgungsansprüche zu verbinden.
Auch wenn die Materie, wie gesagt, eine schwierige ist, ha ben wir, finde ich, trotzdem einen Anspruch darauf, dass ob jektiv und fair diskutiert und auch berichtet wird.
Wahr ist jedenfalls – das will ich schon noch einmal sagen; das haben uns die Verfassungsrechtler auch eindeutig bestä tigt –, dass wir uns mit allen diskutierten und schon beschlos senen Regelungen immer verfassungskonform verhalten ha
Wahr ist, dass sich mit der derzeit geltenden Regelung bei nicht wenigen Abgeordneten ihre Altersversorgung schlech ter darstellt, als wenn sie in ihrem Beruf geblieben wären.
Nicht richtig ist z. B., dass mit einer angeblichen Nacht-undNebel-Aktion versucht worden wäre, eine Regelungsänderung durch das Parlament zu bringen. Es ist vielmehr so, dass es ein durchaus übliches parlamentarisches Verfahren mit einem wirklich langen Vorlauf gegeben hat.
Dass die Wahrnehmung – Kollege Sckerl hat darauf hinge wiesen – in der Öffentlichkeit eine andere war, das mussten wir in der Tat zur Kenntnis nehmen. Das wurde uns dann auch relativ schnell bewusst, und wir haben, wie ich finde, dann auch zügig entsprechend reagiert, und wir haben daraus ge lernt. Wir haben gelernt, dass es gerade bei solch einem The ma nicht genügt, sich parlamentarisch korrekt zu verhalten, sondern dass ein Höchstmaß an Transparenz herzustellen und natürlich auch zu gewährleisten ist, was uns seinerzeit offen sichtlich nicht gelungen ist.
Wir, die antragstellenden Fraktionen, können heute sagen, dass wir die jetzt vorgeschlagene Neuregelung auf drei Säu len aufgebaut haben.
Die erste Säule sind umfangreiche Expertengutachten, die öf fentlich vorgestellt und abgewogen worden sind, Gutachten von Experten, von Verfassungsrechtlern, Gewerkschaften; be teiligt waren auch der Rechnungshof und der Bund der Steu erzahler.
Die dritte Säule war uns ganz wichtig: Das war die Einschät zung eines Bürgerforums, welches sich wirklich sehr inten siv, überaus sachlich und mit hohem Engagement über Wo chen hinweg mit der Materie beschäftigt und am Ende den Beitritt des Landtags zu einem Versorgungswerk vorgeschla gen hat.
Ich möchte deshalb festhalten: Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf und den Verträgen zur Neuregelung der Abge ordnetenversorgung, die damit einhergehen, betreten wir nicht etwa Neuland, es gibt auch keine Sonderregelung hier in Ba den-Württemberg, sondern wir wählen eine der vorhandenen Möglichkeiten der Altersversorgung, und zwar nicht die für die Abgeordneten vorteilhafteste, sondern jene, die vom Bür gerforum vorgeschlagen worden ist. Und ja, wir schließen auch eine objektiv festgestellte Lücke im Bereich der Hinter bliebenenversorgung.
Meine Damen und Herren, der Vorschlag liegt jetzt zur Ent scheidung vor. Ich finde, wir, die Fraktionen der CDU, der Grünen und der SPD, geben ein gutes Zeichen, indem wir dem Vorschlag des Bürgerforums folgen und beispielsweise, was den Vorsorgebeitrag anbelangt, nicht Vorschlägen für hohe Beiträge, die auch gemacht worden sind, folgen, sondern den
An dieser Stelle sage ich auch ein großes Dankeschön an mei ne Kollegin und Kollegen parlamentarische Geschäftsführer, die sich in vielen Gesprächen mit der Materie befasst und For mulierungsvorschläge gemacht haben, bei allen, die sich in der Expertenkommission und im Bürgerforum eingebracht ha ben, und nicht zuletzt auch bei den Damen und Herren der Landtagsverwaltung, die durch intensive Verhandlungen mit dem Versorgungswerk der Landtage Nordrhein-Westfalen und Brandenburg die entsprechenden Vertragsgrundlagen geschaf fen haben.
Die SPD-Fraktion – das kann ich heute schon sagen – wird dem Gesetzentwurf und dem Vertrag in zweiter Lesung zu stimmen.