Ich werde dies jetzt an dieser Stelle auch begründen. Hier soll der „Bürgerbeauftragtix“ gewählt werden – ein Versorgungs posten, den die damalige, grün-rote Koalition in der letzten Legislatur noch eingesetzt hat, mit einem üppigen Honorar von etwa 100 000 €, 105 000 € pro Jahr plus sonstigen Net tigkeiten.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das ist kein Bei trag zur Tagesordnung! Entschuldigung, da sind wir jetzt streng!)
Auch. – Aber lassen Sie mich das noch zu Ende führen. Wir können das Spiel wie letztes Mal machen: Wenn Sie mich reden lassen, bin ich auch schneller fertig.
Der Bürgerbeauftragte soll angeblich die Interessen der Bür ger auch gegenüber der Landesregierung vertreten – so steht es zumindest im Gesetz über den Bürgerbeauftragten. Wie ge sagt, dessen Sinnhaftigkeit ist nicht klar. Er wird aber trotz dem von der Landesregierung vorgeschlagen. So sieht es auch das Gesetz vor.
Jetzt liegt mir das Schreiben vom 2. Juli 2019 vor, in dem Sie Frau Böhlen, Jahrgang 1966, vorschlagen – Erzieherin; sie hat auch noch an der Fachhochschule studiert. Ich hätte mich na türlich auch gern um diesen lukrativen Job beworben. Das ha be ich auch getan. Leider wurde meine Bewerbung hier gar nicht berücksichtigt.
Da dieser Bürgerbeauftragte laut Gesetz die Aufgabe hat, auch die Landesregierung zu überprüfen, zu überwachen, Maßnah men im Sinne der Bürger zu kontrollieren, kann es schlech terdings nicht sein – das ist ein Strickfehler, ein Webfehler dieses Gesetzes, aber das wundert mich nicht; es wurde ja von Grün und Rot beschlossen –, dass dieser Bürgerbeauftragte von der Landesregierung selbst vorgeschlagen wird. Demzu folge muss es sein, dass diese Abstimmung hier und heute –
diese gilt ja immerhin für acht Jahre – zurückgestellt wird, dass das Gesetz überarbeitet wird, dass das Vorschlagsrecht von der Landesregierung auf den Landtag oder auf sonstige Bürgerinitiativen übergeht. Und dann erhoffe ich mir natür lich große Zustimmung für meine eigene Person. Denn den Posten mit der Besoldungsgruppe B 3 finde ich arg lukrativ; den hätte ich auch gern.
Ich beantrage, dass dieser Tagesordnungspunkt jetzt abgesetzt wird, dass sich die Fraktionen noch einmal zusammensetzen, dass sie dieses Gesetz über den Bürgerbeauftragten noch einmal überarbei ten – vielleicht wird es dann auch abgeschafft; das könnte ja auch sein – und dass man dann erneut in eine Abstimmung geht.
Herr Abg. Dr. Fiechtner, Ihr Antrag ist angekommen. Sie wollen die Absetzung dieses Punktes und dessen Vertagung.
Vielen Dank. – Jetzt lassen wir darüber einfach abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, die sen Punkt heute zu vertagen, den bitte ich jetzt um Zustim mung. –
Meine Damen und Herren, der bisherige Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Herr Volker Schindler, hat sein Amt mit Ablauf des 31. August 2019 niedergelegt. Daher wählt der Landtag nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg auf Vorschlag der Landesregierung mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine neue Bürgerbeauftragte oder einen neuen Bürgerbeauftragten.
Herr Ministerpräsident Kretschmann hat mit Schreiben vom 2. Juli 2019 den Vorschlag der Landesregierung unterbreitet, Frau Beate Böhlen zur Bürgerbeauftragten des Landes BadenWürttemberg zu wählen.
Der Landtag hat in seiner 98. Sitzung am 18. Juli nach dem ersten Wahlgang die Wahl auf die heutige Sitzung vertagt. Frau Kollegin Beate Böhlen soll mit Wirkung vom 1. Novem ber 2019 das Amt der Bürgerbeauftragten übernehmen.
Meine Damen und Herren, das Gesetz sieht vor, dass die Wahl ohne Aussprache in geheimer Abstimmung erfolgt. Wie bei geheimen Wahlen im Landtag üblich, berufe ich nun folgen de Abgeordnete in die Wahlkommission: Frau Abg. Lindlohr sowie die Herren Abg. von Eyb, Gruber, Haußmann, Pfeiffer, Dr. Rapp und Schoch.
Ich darf Sie bitten, zur Abgabe Ihrer Stimme die beiden Tele fonzellen auf der rechten und linken Seite des Plenarsaals als Wahlkabinen zu benutzen. Ein Mitglied der Wahlkommissi on – ich schlage hierfür Frau Abg. Lindlohr vor;
sie steht bereits am Redepult – nimmt vom Redepult aus den Namensaufruf vor, der in § 97 a der Geschäftsordnung vorge schrieben ist.
Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich zur rechten oder linken Seite des Plenarsaals zu begeben. Dort geben die Mitglieder der Wahlkommission die Stimmzettel und Wahlum schläge aus, damit in den jeweils zwei dort vorhandenen Te lefonzellen gewählt werden kann.
Bitte beachten Sie noch Folgendes: Es gilt, von der Mitte aus betrachtet, folgende Aufteilung – diese ist wie gehabt –: Die aufgerufenen Abgeordneten der Fraktionen der FDP/DVP, der CDU und der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten be geben sich zur von mir aus gesehen rechten Seite des Plenar saals. Die Abgeordneten der Fraktion GRÜNE und der Frak tion der SPD begeben sich zur von mir aus gesehen linken Seite. Auf beiden Seiten wird in einer Liste von zwei Mitglie dern der Wahlkommission jeweils festgehalten, wer den Stimm zettel und den Wahlumschlag entgegengenommen hat.
Füllen Sie bitte den Stimmzettel in einer der Wahlkabinen aus, indem Sie zur Abgabe Ihrer Stimme bei dem Wahlvorschlag „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ vermerken.
Beachten Sie bitte noch folgenden Hinweis bei der Stimmab gabe: Nicht gekennzeichnete Stimmzettel und solche, auf de nen „Enthaltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung. Ungültig ist ein Stimmzettel, wenn auf ihm ein anderer Name vermerkt ist.
Kleben Sie den Wahlumschlag bitte nicht zu, und werfen Sie den Stimmzettel im Wahlumschlag in die hier am Redepult bereitstehende Wahlurne. Herr Abg. Haußmann kontrolliert den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne. Herr Abg. Dr. Rapp hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordne ten gewählt haben.
Wir treten nun in die Wahlhandlung ein, und Frau Abg. Lind lohr nimmt den Namensaufruf vor. – Vielen Dank.