Andererseits dürfte erinnerlich sein, dass wir von der Einfüh rung dieser Institution alles andere als begeistert waren, weil wir sie auch für entbehrlich halten angesichts dessen, dass wir den Petitionsausschuss, die Abgeordneten selbst – das ist zu Recht angesprochen worden –, Ombudsmänner, zahlreiche Beauftragte, Schiedsstellen, Gütestellen und rechtsberatende Berufe haben. Bei den Berichten des Bürgerbeauftragten hat man sofort gesehen, dass sich all die Petenten, die sich an ihn gewandt haben, auch mindestens an zwei oder drei andere Stellen hätten wenden können. Das ist so.
Ich sage jetzt aber einmal deutlich: Das Instrument des Bür gerbeauftragten ist jetzt nun einmal beschlossen und etabliert. Unsere Skepsis wollen wir nicht bis zum Sankt-NimmerleinsTag an den Betroffenen auslassen. Darum komme ich noch mal auf den Punkt zurück: Der Bürgerbeauftragte Schindler hat redlich und ordentlich gearbeitet. Auch wir, meine Frak tion, wollen ihm dafür danken.
Diesem Dank am heutigen Tag fügen wir gleich die Bitte hin zu, dass der Nachfolger/die Nachfolgerin auf dieser Linie die redliche und ordentliche Arbeit fortführt. Was wir nicht wol len, ist, dass diese Stelle politisch instrumentalisiert wird. Was wir nicht wollen, ist, dass die Befugnisse ausgeweitet werden.
Der Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg Volker Schindler: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Da men und Herren Abgeordneten! So viel Lob tut einem natür lich gut. Sie haben meinen Bericht für das Jahr 2018 vorlie gen. Frau Abg. Erikli hat schon ein Beispiel genannt. Ein wei teres haben wir gehört. Sie haben die anderen gelesen. Die Fälle sind natürlich nur beispielhaft.
Ich habe mich gefreut, dass meine Prognose, die ich hier im vergangenen Jahr gemacht habe, bestätigt wurde: ein Zuwachs um 50 %. Das ist noch deutlich steigerungsfähig.
Es gibt noch in vier anderen Bundesländern parlamentarisch gewählte Bürgerbeauftragte – dort wurde das Amt übrigens von der SPD bzw. der CDU ins Leben gerufen. Nach Schaf fung des jeweiligen Amtes stieg dort die Zahl der Eingaben über drei bis vier Jahre deutlich an und blieb auf einem ent sprechend hohen Niveau.
Mit dem Bürgerbeauftragten wurde im Land eine völlig neue Funktion geschaffen. Ein Beauftragter mehr, ja. Aber warum gibt es so viele Beauftragte? Die Notwendigkeit hat sich aus der Rechtsprechung und aus dem Bedürfnis der Bürger her aus entwickelt.
Zwei Jahre sind für die notwendige Entwicklung ein sehr kur zer Zeitraum. Wir – mein Team und ich – hatten nahezu bei null begonnen, konnten das entsprechend steigern. Es gab das von Ihnen verabschiedete Gesetz sowie die entsprechenden Stellungnahmen und Begründungen.
Es ist uns frühzeitig gelungen, uns aus der Selbstorganisation herauszulösen. Deswegen bin ich hochzufrieden mit dem, wo wir momentan stehen, gehe aber davon aus, dass das noch deutlich entwicklungsfähig ist.
Aus Ihren Reihen wurde mehrfach nachgefragt: Was ist der Mehrwert? Natürlich können keine völlig neuen Probleme, die es vorher noch nicht gab, an uns herangetragen werden. Woher sollten die kommen?
Es wurde auch schon bisher in irgendeiner Form geholfen. Schon vor dem Bürgerbeauftragten gab es bereits die genann ten Bürgerreferenten. Sprachlich werden Bürgerbeauftragter und Bürgerreferenten auf allen Ebenen immer wieder ver mischt. Die Bürgerreferenten leisten gute und hervorragende Arbeit. Aber deren Aufgabe ist es, Anliegen von Bürgern im eigenen Haus zu bündeln, auch zu antworten, aber dabei die Hausmeinung zu vertreten. Sie sind weisungsgebunden.
Wichtig bei uns ist: Der Bürgerbeauftragte ist nicht nur we gen des Wortlauts des Gesetzes neutral. Das wird deutlich
durch die Anbindung an den Landtag bzw. an die Landtags präsidentin. Wir hatten vorhin gehört: Sie bekleidet das zweit höchste Amt im Land. Neutralität ist den Bürgern besonders wichtig. Wenn sie sich über die Arbeit einer Behörde beschwe ren oder sie einfach nur hinterfragen, wollen sie oft nicht, dass die Überprüfung durch diese Behörde selbst erfolgt, auch wenn das Ergebnis manchmal genau das gleiche ist.
Auch von den Behörden wird diese Neutralität positiv hervor gehoben. Dabei setzen wir auf einen vermittelnden, lösungs orientierten Dialog. Wesentlich sind das Zuhören-Können und vor allem der Wille und auch die Zeit dazu. Es muss auch die Bereitschaft hinzukommen, sich dem anderen verständlich zu machen. Wir tragen damit ein, wenn auch nur ganz kleines, Stück dazu bei, dass das Vertrauen in die Verwaltung, in die staatlichen Abläufe und damit auch in unsere freiheitliche De mokratie gestärkt wird.
Natürlich haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich an einzelne Abgeordnete zu wenden oder den Petitions ausschuss anzurufen. Diese Möglichkeit besteht weiterhin un eingeschränkt, und immer wieder verweise ich darauf. Man che halten ihr Problem aber für nicht groß, für nicht wichtig genug, oder sie wollen diesen Weg aus den unterschiedlichs ten Gründen nicht gehen.
Mit dem Bürgerbeauftragten wurde von diesem Parlament ei ne zusätzliche Position geschaffen, die sich für die Bürgerin nen und Bürger einsetzt. Geben Sie ihr die Zeit, sich weiter in diesem Land zu etablieren. Ich wünsche mir, dass die Funk tion des Bürgerbeauftragten nicht parteipolitisch gesehen wird, sondern als das, was sie ist: eine Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger, die nicht immer wieder infrage ge stellt werden sollte.
Wichtig in meinen Augen ist, dass Sie sich für die Bürger ent scheiden und mit der gleich anstehenden Wahl dafür sorgen, dass die Arbeit beim Bürgerbeauftragten nach meinem Aus scheiden nahtlos fortgeführt werden kann.
Ein letzter Satz: Abgeordnete, Petitionsausschuss, Bürgerbe auftragter, Bürgerreferenten konkurrieren nicht miteinander. Ihre Arbeit für den Bürger ergänzt sich. Wir haben mündige Bürgerinnen und Bürger. Lassen Sie sie doch selbst entschei den, an wen sie sich wenden wollen.
(Beifall bei den Grünen und der CDU, Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Rai ner Balzer AfD)
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 16/6354. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, von der Mitteilung des Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg Kenntnis zu nehmen. – Damit sind Sie einverstanden. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir haben es gerade schon gehört: Der bisherige Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württem berg, Herr Volker Schindler, verabschiedet sich. Er hat mit Schreiben vom 22. April 2019 mitgeteilt, dass er sein Amt mit Ablauf des 31. August 2019 niederlegen wird.
Daher wählt der Landtag nach § 9 Absatz 1 des Gesetzes über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Lan des Baden-Württemberg auf Vorschlag der Landesregierung und mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine neue Person, die diese Stelle übernimmt.
Herr Ministerpräsident Kretschmann hat mit Schreiben vom 2. Juli 2019 den Vorschlag der Landesregierung unterbreitet, Frau Beate Böhlen zur Bürgerbeauftragten des Landes zu wählen.
Das Gesetz, meine Damen und Herren, sieht vor, dass die Wahl ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung erfolgt. Wie es bei geheimen Wahlen im Landtag üblich ist, berufe ich nun folgende Abgeordnete in die Wahlkommission: Frau Abg. Lindlohr sowie die Herren Abg. von Eyb, Gruber, Haußmann, Pfeiffer, Dr. Rapp und Schoch.
Ich darf Sie, wie üblich, bitten, zur Abgabe Ihrer Stimme die beiden Telefonzellen auf der rechten und linken Seite des Ple narsaals als Wahlkabinen zu benutzen. Ich möchte Frau Abg. Lindlohr bitten, vom Redepult aus den Namensaufruf vorzu nehmen, so, wie er in § 97 a der Geschäftsordnung vorge schrieben ist.
Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich zur rechten oder linken Seite des Plenarsaals zu begeben. Dort erhalten Sie die Stimmzettel und die Wahlumschläge und können die se dann in den Telefonzellen ausfüllen.
Bitte beachten Sie jetzt noch, dass folgende Aufteilung gilt: Die aufgerufenen Abgeordneten der Fraktion der FDP/DVP, der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD sowie die fraktionslosen Abgeordneten begeben sich zur von mir aus ge sehen rechten Seite des Plenarsaals, die Abgeordneten der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD kommen zur von mir aus gesehen linken Seite. Auf beiden Seiten wird in einer Liste von zwei Mitgliedern der Wahlkommission jeweils fest gehalten, wer den Stimmzettel und den Wahlumschlag bekom men hat.
Jetzt gibt es noch weitere Hinweise für die Stimmabgabe: Nicht gekennzeichnete Stimmzettel und solche, auf denen „Enthaltung“ vermerkt ist, gelten als Stimmenthaltung. Un gültig ist ein Stimmzettel, wenn auf ihm ein anderer Name vermerkt ist. Kleben Sie den Wahlumschlag bitte nicht zu. Sie wissen: Das erleichtert der Wahlkommission die Arbeit.
Werfen Sie dann bitte den Stimmzettel im Wahlumschlag in die hier am Redepult bereitstehende Wahlurne. Herr Abg. Haußmann kontrolliert den Einwurf der Wahlumschläge in die Wahlurne. Herr Abg. Dr. Rapp hält in einer Namensliste fest, welche Abgeordneten gewählt haben. Die Herren haben dabei schon Übung.
Die Mitglieder der Wahlkommission – nicht zu vergessen – bitte ich, ihre Stimme am Schluss abzugeben.
Wir treten in die Wahlhandlung ein. Frau Abg. Lindlohr, bit te nehmen Sie den Namensaufruf vor. Wir beginnen mit dem Buchstaben A.
Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Raum, der nicht abgestimmt hat? Fehlt noch jemand? Bitte werfen Sie die Umschläge in die Wahlurne ein.
Gibt es noch jemanden auf der Liste, der fehlt, Frau Abg. Lindlohr, den wir noch nachfragen sollten? – Nein. Wir müs sen nicht noch mal nachhaken.
Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, es wurden alle rosafarbenen Umschläge abgegeben. Wenn das der Fall ist, dann schließe ich jetzt die Wahl und bitte die Wahlkom mission, das Wahlergebnis festzustellen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versor gungsbezügen in Baden-Württemberg 2019/2020/2021 (BVAnpGBW 2019/2020/2021) – Drucksache 16/6493