Meine Damen und Herren, Frau Abg. Erikli hat recht, und sie hat das Wort. Ich bitte um etwas mehr Ruhe. – Danke.
Danke schön. – Richtig ist, die Entscheidung jetzt abzuwarten und den Verfassungsgerichts hof seine Arbeit tun zu lassen. Wenn die Rechtslage geklärt ist, können Sie hier im Parlament gern diskutieren und prü fen, welche Schlüsse der Gesetzgeber daraus zu ziehen hat.
Die SPD will das aber offensichtlich nicht tun. Für mich stellt sich daher die Frage, ob Sie auch ohne den Kommunal- und Europawahlkampf im Nacken
das ausstehende Urteil des Verfassungsgerichtshofs in dieser Form politisiert hätten. Geht es Ihnen um die Rechte der Bür gerinnen und Bürger, oder geht es Ihnen vielmehr darum, ein solches Instrument jetzt für Ihre Parteizwecke zu nutzen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Ihnen geht es um Ihre Kampagne und nicht um die Teilhabe der Bürgerin nen und Bürger.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Welch ein Demokratieverständnis! – Unruhe bei der CDU)
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Nur die Grünen haben die Demokratie gepachtet!)
(Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Ein Rede mit hohem Sach verstand! – Zurufe von der SPD)
(Abg. Daniel Rottmann AfD: Er lächelt schon so ver schmitzt! Die arme SPD! – Abg. Dr. Wolfgang Rein hart CDU: Jetzt kommt ein Sachverständiger!)
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Der Kanzler der deutschen Einheit wie auch der europäischen Integration, über deren Zukunft die Menschen in elf Tagen entscheiden, hat ein mal gesagt: Ein Land mit Kindern ist ein Land mit Zukunft. Helmut Kohl hatte recht. Kinder bedürfen der Erziehung, der Bildung, und sie brauchen Möglichkeiten der individuellen Entfaltung. Hierüber dürfte in diesem Haus Konsens beste hen.
Über den Weg dorthin lässt sich aber trefflich streiten. Die Kollegin hat bereits angedeutet, dass der Antrag der SPD mög licherweise mit dem Wahldatum 26. Mai in Zusammenhang gebracht werden könnte. Lässt sich hören!
So wichtig direkte Demokratie, in der Volkes Stimme spricht, auch sein mag: Auch Volksbegehren dürfen dem Grundgesetz und unserer Landesverfassung nicht widersprechen.
Wer sollte das besser wissen als die beiden Vertrauensleute, die beiden Kollegen Stoch und Binder, beides Juristen?
Das Innenministerium hat, wie meine Fraktion findet – wobei man sich in bester Gesellschaft mit dem Ministerpräsidenten befindet –, den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens mit plausiblen, nachvollziehbaren und überzeugenden Gründen abgelehnt. Ausführungen über die Frage der Vereinbarkeit des Volksbegehrens mit dem Grundgesetz wie auch der Landes verfassung stehen dem Landtag nicht zu. Der Verfassungsge richtshof wird sich mit dieser Frage eingehend beschäftigen. Warten wir’s ab.
Eingehen möchte ich allerdings auch auf die politisch bedeut same Frage, ob der Haushaltsvorbehalt in Artikel 59 Absatz 3 Satz 3 der Landesverfassung greift. Dieser Satz lautet wie folgt:
Über Abgabengesetze, Besoldungsgesetze und das Staats haushaltsgesetz findet kein Volksbegehren statt.
Meines Erachtens ist das bereits bei erheblich finanzwirksa men Gesetzen wie dem von der SPD vorgeschlagenen zur Än derung des KiTa-Gesetzes der Fall.
Der Landtag als Haushaltsgesetzgeber hat die alleinige Etat hoheit. Dies zu sichern ist Sinn und Zweck des Haushaltsvor behalts. Etwas anderes ergibt sich meines Erachtens übrigens auch nicht aus der Änderung der Landesverfassung im Jahr 2015.
Außerdem: Wer sagt uns eigentlich, dass die prognostizierten Kosten von 529 Millionen € tatsächlich zutreffend sind? Längst gibt es Berechnungen, die von einem viel größeren Betrag ausgehen. Beispielsweise ist auch von 780 Millionen € die Rede.
Darüber hinaus ist anzunehmen, dass weitere Kinder in die Betreuung kommen, was zusätzliche Kosten verursachen wird.
Stellen Sie sich einmal vor, wir haben nicht ein, sondern viel leicht zwei oder drei Volksbegehren mit diesen finanziellen Auswirkungen! Das käme einer Selbsterwürgung des Land tags gleich.
Darüber hinaus muss man auch fragen – wenn wir einmal die 529 Millionen € in den Raum stellen –: Wodurch werden die Kosten eigentlich ausgeglichen? Wem nehmen wir etwas weg,
Im Übrigen sollte auch nichts in die Entscheidung des Innen ministeriums hineingeheimnisst werden. Dieses hat eine ver
fassungsrechtliche Prüfung auf der Basis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorgenommen. Ich schlage vor: Ziehen wir den Dritten im Bunde zurate – das ist das Ge richt –, und warten wir die Entscheidung einfach ab.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Sehr weise! – Zuruf: Sehr gut!)
Sehr geehrte Landtagspräsiden tin, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der SPD, als ich den Titel der heutigen Debatte gelesen hatte, kam mir der Satz in den Sinn: Dieser Antrag ist ein stummer Schrei nach Liebe.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD – Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Lachen bei der SPD – Un ruhe)