Wenn ich Gesetzgebung nur zur Organisation von Beamten schaft brauche – das kann man darauf reduzieren – – Herr Glück, wir haben einen Anspruch und eine Zielsetzung im Landeswaldgesetz, und ausgehend von dieser Zielsetzung und auch von den Grundpflichten machen wir Fördermaßnahmen abhängig. Da kann ich nicht Laissez-faire bei jeder Förder maßnahme die Grundpflichten, die eingehalten werden müs sen, als Voraussetzung dafür, eine Förderung zu erhalten, über all neu definieren. Die Grundpflichten sind Gesetz, und damit sind sie gesetzliche Norm.
Es ist vollkommen richtig, dass der Gesetzgeber nach 25 Jah ren diese Grundpflichten als gesetzliche Normierungen auf ei nen aktuellen Stand nachzieht. Das haben wir getan. Da kann man mit Fug und Recht hinstehen und kann dies auch mit brei ter Brust vertreten, weil es für die überwiegende Zahl der Waldbesitzer keine Verschärfung bedeutet, sondern eine Ein haltung dessen, was sie sowieso schon machen.
Nun fordern Sie in Ihrem Antrag, Herr Kollege Gall – Sie ha ben es in Ihrer Rede kritisiert, Herr Kollege Glück ebenso –, die Strukturkosten beizubehalten.
Sie haben zu den Kosten nichts gesagt, aber Sie haben ei nen Antrag zu den einmaligen Kosten in Bezug auf die Aus bildungsplätze gestellt. Die Ausbildung zählt zu den einmali gen Kosten.
Wir haben im Bereich der Kosten folgende Situation: Wir ha ben Einmalkosten. Durch jede Reform ergeben sich Transak tionskosten. Diese sind verlässlich abgeschätzt, und ich bin davon überzeugt, dass wir diese einmaligen Transaktionskos ten auch einhalten werden.
Die Ausbildungskosten sind allerdings strukturelle Kosten. In den 8 Millionen € sind u. a. die Ausbildungskosten enthalten. Diese machen mit rund 7 Millionen € den Löwenanteil der 8 Millionen € aus. Dies liegt daran, dass der Landtag von Ba den-Württemberg Mitte der Zweitausenderjahre beschlossen hat – unter der Regierung eines sozialdemokratischen Bun deskanzlers, als die Arbeitslosigkeit bei fünf Millionen Ar beitslosen lag und jeder Ausbildungsplatz willkommen war –, die Ausbildungskapazitäten in der Forstausbildung zu verdop peln, nämlich von damals 50 auf heute 100 Ausbildungsplät ze. Diese 100 Ausbildungsplätze haben wir bis zum heutigen Tag nachgezogen.
Wir bilden damit deutlich über dem Bedarf aus. Wir bilden 60 über dem Bedarf aus; 40 bräuchten wir tatsächlich selbst für
den Staatswald. Die Ausbildung über dem eigentlichen Be darf bedeutet natürlich hohe Kosteneinsparungen für Dritte. In keinem anderen Ausbildungssektor bildet das Land BadenWürttemberg wissend im Prinzip von vornherein für Dritte aus. Natürlich besteht ein Wettbewerb bei den Absolventen. Das ist vollkommen klar. Aber dass man von vornherein weiß, dass man für Dritte ausbildet, gibt es in keinem anderen dua len Ausbildungsverhältnis. Das tun wir aber hier, und dieses Verhältnis führen wir jetzt wieder auf ein Normalmaß zurück, nachdem wir keine fünf Millionen Arbeitslosen mehr haben, sondern im Prinzip in allen Teilen dieses Landes in der Voll beschäftigung sind – in allen Teilen dieses Landes!
Darum geht es schon. Es geht um das Thema Ausbildung. Es geht um die Notwendigkeit, ob der Staat die Ausbildung fi nanzieren muss. Diese Notwendigkeit besteht in diesem Um fang nicht mehr. Wir haben mit allen Beteiligten, mit allen Waldbesitzern Konsens erzielt, dass wir einen Pakt für Aus bildung machen, an dem sie sich auch beteiligen wollen. Das muss noch auf den Weg gebracht werden, sodass wir auch nachher noch gute Ausbildungsverhältnisse haben.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Da kann man doch nicht zuerst reduzieren!)
Deshalb ist auch Ihr Antrag obsolet. Warum soll der Staat du ale Ausbildungsverhältnisse über Gebühr, über den Bedarf hi naus vorhalten? Das machen wir weder in der Steuerverwal tung noch sonst irgendwo.
Das wird jetzt nur transparent, weil wir die Anstalt des öffent lichen Rechts bilden. Dadurch ist das nicht irgendwo in einem Gesamtzuschussbedarf versteckt, sondern wird auf einmal of fensichtlich. Das ist keine Kernaufgabe der Anstalt des öffent lichen Rechts, sondern eine Zusatzaufgabe, die der Landtag ihr seinerzeit gegeben hat – zu Recht.
Diese Zusatzaufgabe fällt jetzt weg und wird ersetzt. Nicht die Ausbildungsplätze fallen weg, aber in diesem Fall fällt die Aufgabe des Staates weg.
Meine Damen und Herren, dann komme ich zum Thema „För derung des Privatwalds“. Wir hatten in der Vergangenheit die beste Förderung des Privatwalds in Deutschland – unbestrit ten, das hat niemand angezweifelt. Wir werden auch nach dem 1. Januar 2020 unbestritten – von niemandem angezweifelt – die beste Förderung des Privatwalds in Deutschland haben, die bestmögliche – das sage ich ganz klar dazu –, nämlich so wohl das, was der Bundesgesetzgeber erlaubt, als auch das, bei dem das Kartellamt – wie im Verfahren signalisiert – be reit ist, es wettbewerbsrechtlich mitzugehen.
Das ist die Förderung und Unterstützung des Kleinprivat walds. Die Förderung des Kleinprivatwalds – dies ist ein be sonderes Anliegen – betrifft 95 % der Waldbesitzer, diejeni gen, die kleine Flächen unter 10, 5 oder 3 ha haben. Die För derung dieser Waldbesitzer liegt uns am Herzen, weil wir auch dort eine produktive Waldbewirtschaftung brauchen, weil wir auch dort die Flächen nicht einfach brachliegen lassen kön nen, wollen und dürfen. Vielmehr müssen wir diese Wälder im Interesse des Klimaschutzes, der Ökologie und der volks wirtschaftlichen Ökonomie bewirtschaften.
Deshalb haben wir eine Regelung eingeführt, die auf der Deminimis-Regelung der Europäischen Union beruht – mit Frei grenzen von 200 000 € beim gewerblichen Sektor. Diese 200 000 € werden im Regelfall von dem einzelnen Waldbe sitzer nicht erreicht. Deshalb werden auch weiterhin Förder möglichkeiten bestehen.
Meine Damen und Herren, Kollege Stein hat vorhin davon ge sprochen, dass wir den Mehrbelastungsausgleich für die Ge meinden aus dem Steuersäckel finanzieren würden. Herr Kol lege Stein, es sei Ihnen nachgesehen – Sie sind jetzt erst drei Jahre im Landtag –, dass Sie die Finanzausgleichsgesetzge bungsmechanismen vielleicht noch nicht ganz durchstiegen haben.
Das sind Steuereinnahmen, die das Land erhalten hat. Die se haben wir im Wege der kostenlosen oder subventionierten Beförsterung den Kommunen weitergegeben. Das heißt, der Bürger war bisher schon belastet, nämlich durch das Land Ba den-Württemberg, durch unsere Steuereinnahmen.
In Zukunft wird der Bürger durch die kommunalen Bereiche belastet werden, weil wir die Kostensätze verpflichtend an die Kommunen weitergeben müssen.
Die Beförsterungskosten bleiben gleich. Das Beförsterungs system wird sich nicht ändern. Wir sehen: Die meisten Kom munen, die meisten Landkreise haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst. Insofern, glaube ich, sind wir guten Mu tes, dass wir im Vergleich mit der Situation vor dem BGH-Ur teil heute, nach dem BGH-Urteil, und nach dieser Reform, auch nach dem 1. Januar 2020, eine relativ unveränderte Be försterungssituation haben werden.
Zum Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen: Das Geld war im System. Das ist keine zusätzliche Subvention, sondern einfach ein Ausgleich dafür, dass die Kommunen auch höhe re Verpflichtungen nach dem Landeswaldgesetz haben, die die Privatwaldbesitzer nicht haben, die auch über die Grundpflich ten des § 14 hinausgehen. Für diese Mehrbelastung gibt es ei nen Ausgleich für die höheren Anforderungen. Das gebietet die Landesverfassung. Dort ist die Konnexität enthalten. Wenn wir mehr von den Kommunen verlangen als vom allgemeinen Waldbesitzer, dann muss das ausgeglichen werden. Das ist ganz einfach. Daraus ergibt sich auch dieser Mehrbelastungs ausgleich.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird auch die Bewirtschaftung im Kommunalwald – Kommunalwald und Privatwald machen über 75 % der Gesamtfläche des Wal des aus – neben dem Privatwald keine gravierenden Verände rungen erfahren.
Die Landesregierung hat den vorliegenden Entwurf des Ge setzes zur Umsetzung der Neuorganisation der Forstverwal tung Baden-Württemberg erarbeitet. Sie wird den Anforde rungen rechtlich gerecht, aber auch der Verantwortung gegen über den Waldbesitzern, den im Wald Beschäftigten und der Gesellschaft. Das Forstreformgesetz schafft aber auch Rechts sicherheit und Klarheit als Grundlage für eine dauerhaft ver lässliche Forststruktur im ganzen Land. Diese Verlässlichkeit braucht auch die Branche angesichts der drohenden Borken käferschäden, der Klimafolgen im Land und der damit einher gehenden Herausforderungen.
In diesem Sinn werbe ich um Ihre Unterstützung für diesen ausgewogenen Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Neu organisation der Forstverwaltung Baden-Württemberg. Auf diesem Weg werden wir die Forstwirtschaft in unserem Land, aber auch die Wälder in unserem Land und die in den Wäl dern Beschäftigten in Baden-Württemberg in eine gute Zu kunft führen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es weiteren Bedarf an Aussprache? Gibt es noch Wortmeldungen? Dann würde ich die Redezeiten für die Frak tionen aufgrund der Redezeit der Regierung verlängern. –