(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Genau! „Gute Ant wort“! Kollege Pix hat zu Recht auf das Thema Waldnaturschutz hin gewiesen. Waldnaturschutz, Naturschutz im Wald, ergibt sich durch Bewirtschaftung. Bewirtschaftete Wälder haben mehr Naturreichtum und Artenvielfalt; die Vielfalt der Arten ergibt sich durch die Bewirtschaftung. Deshalb werden wir natür lich im Zuge der Bewirtschaftung bzw. im Zuge der Forstor ganisation durch Bewirtschafter auch Wert darauf legen, dass es in der Naturschutzfunktion des Waldes keine Abstriche gibt. Diese Funktion muss ja im Prinzip im Geleitzug neben der Wirtschaftsfunktion mit erfüllt werden und ist mit ihr gleich berechtigt. Deshalb ist es auch wichtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass – Herr Kollege Dr. Rapp hat vorhin darauf hin gewiesen – neben den klimapolitischen Aspekten eben auch die Möglichkeiten der Nutzung des Waldes als Ausgleichsflä che bewertet werden, damit nicht immer produktive landwirt schaftliche Flächen neu in den Ausgleich kommen. Wir müs sen da eine gerechte Abwägung der Naturschutzgüter machen und dort, wo es im Naturschutz Aufwertungen gibt, eben auch Waldflächen gleichberechtigt zur Kompensation mit beizie hen können. (Beifall der Abg. Martina Braun GRÜNE)
Das wird eine Aufgabe im Zusammenhang mit der Ökokon toneuregelung sein, die wir uns ja auch auf die Fahnen ge schrieben haben, im Koalitionsvertrag vereinbart haben und noch angehen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Gall hat recht: Wir läuten heute auch das Ende des Einheitsforst amts ein. Seit 1832 respektive 1833 – in Württemberg war es nämlich ein Jahr später – besteht dieses, und es besteht noch bis zum Ende dieses Jahres; dann ist Schluss.
Wir haben bei der Reform darauf geachtet, dass wir die Vor gaben des Bundeswaldgesetzes einhalten. Damit ermöglichen
wir auch nach unserem Sieg vor dem Bundesgerichtshof die weitestgehende Erhaltung des Einheitsforstamts, nämlich da durch, dass Kommunalwald und Privatwald in einheitlicher Beförsterung bleiben.
Meine Damen und Herren, natürlich steigen die Kostensätze, und zwar aus zwei Gründen. Erstens: Wir haben für den Pri vatwald von Landesseite in der Vergangenheit erheblich Mit tel zugeschossen. Herr Kollege Stein, es ist nicht etwa so, dass die Allgemeinheit jetzt einen Mehrbelastungsausgleich zah len müsste. Nein, der Steuerzahler zahlt schon heute sowohl den Kommunen als auch den Privaten erhebliche Teile, und zwar über Landessteuern. Denn wir bieten die Dienstleistun gen vergünstigt an.
Zum Zweiten ist auch wahr, dass wir auch im Bereich der Kommunen deshalb Kostensteigerungen haben, weil allein der Forst- und Verwaltungskostenbeitrag in den letzten Jah ren nicht erhöht worden ist, sondern seit über 15 Jahren sta bil war. Vergleicht man das aber mit der Steigerung der Le benshaltungskosten allein in den letzten 15 Jahren, wird man feststellen, dass es bei den Lebenshaltungskosten allein in die ser Zeit eine Steigerung um 25 % gab.
Dass es natürlich jetzt, wenn Kostendeckung verlangt wird – vom Bundesgesetzgeber, wohlgemerkt –, zu Kostenerhöhun gen kommt, ist ja nur logisch und liegt auf der Hand.
Deshalb, meine Damen und Herren: Wir halten uns an die Vor gaben des Bundeswaldgesetzes. Das trifft nicht allein uns in Baden-Württemberg, sondern das trifft alle deutschen Länder: Rheinland-Pfalz, Hessen, Niedersachsen, Sachsen – überall laufen gerade Gesetzgebungsverfahren und -änderungsverfah ren, weniger zur Organisationsreform, aber zumindest zur Re form der Kostensätze. Denn überall dort, wo unterstützt wird, wo Kommunalwald unterstützt wird, wo Privatwald unter stützt wird, werden sich Kostensätze erhöhen oder erhöhen müssen, weil Kostendeckung verlangt wird. Es war auch im mer eine Forderung der privaten Wirtschaft, dass Kostende ckung hergestellt wird, damit die Dienstleistungen auch von den Privaten gleichermaßen erbracht werden können. Diese Möglichkeit besteht im Privatwald ab dem 1. Januar 2020.
Ich bin deshalb auch froh, dass wir weitestgehend Einigkeit über die Fragen erzielt haben, und das, lieber Herr Kollege Gall, in einem Beteiligungsprozess, von dem Sie bei der Po lizeireform nur zu träumen wagten.
(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist doch lächerlich! Jetzt machen Sie sich aber lächerlich!)
Bei der Polizeireform waren die höheren Chargen, waren die Generäle zusammen. Wenige Generäle waren zusammen, an dere waren in Erwartung der Beförderung vom Oberst zum General,
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Thomas Blenke CDU: So ist es! Auch wenn es weh tut! – Abg. Reinhold Gall SPD: Falsch! Völ lig falsch! Märchen, die Sie hier erzählen! Märchen aus dem grünen Wald! – Zuruf des Abg. Peter Hofe lich SPD)
von den silbernen zu den goldenen Epauletten. Diese haben Sie ausgewählt, und die waren beteiligt, das ist wahr.
Die haben Sie alle beteiligt. Aber die Chargen vor Ort, näm lich die Revierführer, die Kriminalbeamten etc., waren doch alle gar nicht eingebunden.
Wir können sagen: In diesem Beteiligungsprozess über zwei Jahre waren alle – Waldarbeiter genauso wie Revierleiter, Forstamtsleiter genauso wie leitende Fachbeamte – in unter schiedlichsten Arbeitsgruppen mit eingebunden. Deshalb ist das Ergebnis auch ein gutes Ergebnis geworden und kein Stückwerk, wie Sie es am Ende hinterlassen haben.
Die Beschäftigten waren eingebunden. Den Vorwurf, dies sei nicht so gewesen, lasse ich mir auch nicht gefallen, weil es einfach nicht stimmt, weil es der Realität letztendlich nicht entspricht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben mit dem Gesetzentwurf natürlich – – Damit haben Sie recht, Herr Kol lege Glück: Das Kartellverfahren war der ausschlaggebende Grund. Die Initiative startete im Prinzip vor 15 Jahren, näm lich im Jahr 2003, als die Sägewerksverbände gemeint haben, man müsse an dem Prinzip des bewährten Einheitsforstamts herumschrauben, und eigentlich zu spät mitbekommen haben, dass sie damit auch ihre eigene Kundschaft ein Stück weit zer splittern. Aber gleichwohl mussten wir auf die Vorgaben des neuen Bundeswaldgesetzes, das im letzten Jahr in Kraft ge treten ist, reagieren. Deshalb stelle ich fest, dass die Forstver waltungsreform vor diesem Hintergrund unumgänglich war.
Ich betone, wir haben nicht nur an den Inhalt der Weiterent wicklung hohe Maßstäbe gelegt, sondern auch an das Verfah ren. Der Gesetzentwurf wurde auf der Grundlage einer bei spielgebenden, breit angelegten Beteiligung abgestimmt. Auch die Verbandsanhörungen waren keine Pro-forma-Anhörun gen. Denn wenn Sie den Anhörungsentwurf mit dem Ergeb nis vergleichen, das heute im Landtag vorliegt, werden Sie durchaus substanzielle Veränderungen feststellen. Das heißt, wir haben in allen Schritten der Beteiligung sowohl des Land tags, aber auch der Regierung im Vorfeld des Gesetzentwurfs eine breite Partizipation ermöglicht.
Deshalb ist das Gesetz gut geworden, und deshalb ist es auch – so sage ich einmal – ein Highlight für die Forstverwaltungs organisation, die wir jetzt nach ihrer 175-jährigen Geschich te neu gestalten müssen. Es ist eine Reform, die dann aber auch Bestand haben wird – ich sage nicht, für die nächsten 150 Jahre, aber für die nächsten Jahrzehnte. Denn dann kann man auch sicher sein, dass wir vor kartellrechtlichen Anfein dungen bestehen können, weil wir den Staatswald heraustren nen und damit die Einflussnahme des Staates, im Prinzip den Holzverkauf, gänzlich von dem Thema „Kommunale und Pri vate“ trennen. Da gibt es keinen Einfluss mehr; das ist ein kla rer Schnitt. Ich sage auch ganz klar: Es gibt auch kein Pardon. Den klaren Schnitt müssen wir machen, wenn wir auf Dauer kartellrechtlich sicher stehen wollen. Ansonsten würde im Prinzip die ganze Operation verfehlt werden.
Dann komme ich, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Grundpflichten, die Sie angesprochen haben. Die Grund pflichten existieren jetzt seit 1976 im Landeswaldgesetz. Nach über 40 Jahren ist es, glaube ich, an der Zeit, in einer Istauf nahme Grundpflichten insofern auch nachzuziehen, nämlich sie mit der Realität zu vergleichen: Was ist denn heute geleb te Wirklichkeit, und was sind denn heute gelebte Anforderun gen? Sie werden doch nicht sagen können, Herr Kollege Gall und Herr Kollege Glück, dass beispielsweise eine naturnahe Waldbewirtschaftung gänzlich aus der Welt gegriffen wäre und gänzlich auffällig wäre, sondern das ist ein Nachziehen dessen, was wir von den Waldbesitzern zu Recht erwarten und was auch 99 % der Waldbesitzer erfüllen.
Es ist doch auch nur richtig und notwendig, dass nach 50 Jahren Konkretisierungen der Grundpflichten vorge nommen werden, so, wie wir es jetzt vorgenommen haben.
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Glück zu? Herr Abg. Glück möchte eine Zwischenfrage stellen.
Herr Minister, vielen herz lichen Dank. – Ich stelle mir die Frage: Wenn doch etwas funktioniert, auch bewährt funktioniert
(Abg. Dr. Christina Baum AfD: Sehr gut! – Abg. An dreas Schwarz GRÜNE: Wer hat uns das denn einge brockt?)
Warum rennen wir mit der Gesetzgebung hier einem Bereich, der von vornherein, wie Sie selbst sagen, hervorragend funk tioniert, hinterher?
(Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Was sagt der Normen kontrollrat dazu?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage einmal: Wenn es funktioniert, dann ist es ja gut. Wir ha ben ja auch Straßenverkehrsvorschriften, obwohl sich 80 %,
Die meisten. Hin und wieder gibt es Übertritte. Hin und wie der gibt es auch beim Landeswaldgesetz Übertritte. Hin und wieder! Deshalb heißt es aber nicht, dass wir normenfrei agie ren. Das wäre ja ein Rückschritt. Dafür bräuchte man keine Gesetzgebung. Das ist vollkommen klar.
Wenn ich Gesetzgebung nur zur Organisation von Beamten schaft brauche – das kann man darauf reduzieren – – Herr Glück, wir haben einen Anspruch und eine Zielsetzung im Landeswaldgesetz, und ausgehend von dieser Zielsetzung und auch von den Grundpflichten machen wir Fördermaßnahmen abhängig. Da kann ich nicht Laissez-faire bei jeder Förder maßnahme die Grundpflichten, die eingehalten werden müs sen, als Voraussetzung dafür, eine Förderung zu erhalten, über all neu definieren. Die Grundpflichten sind Gesetz, und damit sind sie gesetzliche Norm.