Protocol of the Session on May 15, 2019

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktions vorsitzenden Stoch.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen, liebe Kollegen! In Baden-Württemberg streiten wir der zeit vor Gericht um ein Volksbegehren. Während dieses Ver fahren seinen Weg nimmt, sollten wir heute einmal ganz grund sätzlich beleuchten, wo wir stehen.

Ich möchte ganz klassisch einsteigen und will Kretschmanns Gretchenfrage stellen: Sag, wie hast du’s mit der direkten De mokratie?

Seit der Einführung im Jahr 1974 gab es in diesem Land, in Baden-Württemberg, kein einziges Volksbegehren. Ich zitie re aus dem Volksbegehrensbericht 2019 von „Mehr Demokra tie“:

Beide Tabellen belegen schließlich, dass die direkte De mokratie in einigen Bundesländern nur auf dem Papier vorhanden war. In Baden-Württemberg fand noch kein einziges Volksbegehren in Sachfragen statt...

Das sagt „Mehr Demokratie“, dessen Landesgeschäftsführe rin Sarah Händel ich hier recht herzlich begrüßen möchte.

In der Pressekonferenz am 7. Mai wurde es noch deutlicher. In Bezug auf die Landesregierung war die Rede von – Zitat – „Verarsche engagierter Bürger“, „Feigheit“; die Beteiligungs form Volksbegehren/Volksentscheid werde nur noch als Stör faktor empfunden.

Das ist eine ungeheure Ohrfeige für ein Bundesland, dessen Regierung von Grünen angeführt wird, von einem Minister präsidenten, der 2011 eine „Politik des Gehörtwerdens“ ver sprach und 2014 „mehr Bürgerbeteiligung und direkte Demo kratie“, das Ganze mit den Worten von Willy Brandt: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ Wo ist denn mehr Demo kratie, Herr Ministerpräsident?

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Stefan Räpple AfD)

Dabei geht es um nichts anderes als die Frage, ob dieses Mehr an Demokratie auch wirklich ernst gemeint ist und echte Ent scheidungen herbeiführen kann.

Ich erinnere einmal an die Geschichte der Grünen. Vor 17 Jah ren war das bei den Grünen offensichtlich noch klarer, als Po litiker wie Cem Özdemir, Rezzo Schlauch und Fritz Kuhn deutlich die Position vertraten, dass Volksgesetzgebung kei nen Finanzvorbehalt kennen darf – wie er jetzt von der Lan desregierung vorgebracht wird. Exakt das ist der Knackpunkt in dieser aktuellen Frage der Zulässigkeit des Volksbegehrens, auch für die Zukunft. Wenn direkte Demokratie kein Geld kos ten darf, dann können Sie sie gleich abschaffen, liebe Kolle ginnen und liebe Kollegen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Stefan Räpple AfD)

Alle ernsthaften Entscheidungen haben immer auch finanzi elle Auswirkungen, und wenn man diese untersagt, dann hat direkte Demokratie eben keine Auswirkungen mehr.

Nun gibt es viele Menschen in diesem Land, die das nicht wirklich wundern kann. „So ist halt der Kretschmann,“ wer den sie sagen, „eigentlich kein Grüner, sondern ein Konser vativer mit einem Köfferchen Öko.“ Aber auch das war ein mal ganz anders. Ich zitiere Winfried Kretschmann, den Mi nisterpräsidenten, aus einem Interview aus dem Jahr 2011: „Das Volk sollte über alles abstimmen können, über das das Parlament auch abstimmen kann.“

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Nun hat es in Baden-Württemberg 2011 eine Volksabstim mung gegeben, bei der es um rund 1 Milliarde € ging, zu Stutt gart 21 nämlich, und der Ministerpräsident hat erst in diesem Frühjahr wieder erklärt, dass diese Volksabstimmung natür lich zulässig war.

(Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

Der Sachverhalt sei halt irgendwie ein ganz anderer gewesen, sagt der Ministerpräsident, und sein Innenminister wird noch deutlicher: Damals hätten Regierung und Parlament die Ab stimmung auf den Weg gebracht; jetzt sei der Antragsteller aber eine Partei.

(Heiterkeit des Abg. Sascha Binder SPD)

Wollen Sie das ernsthaft als juristisches Argument verwen den, Herr Strobl?

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Stefan Räpple AfD)

Wenn eine Partei an der politischen Willensbildung mitwirkt, ist das für Minister Strobl also ein Tabu. Für mich ist das schlicht Demokratie, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Stefan Räpple AfD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Grundge setz!)

Kurz gesagt: Volksabstimmungen sind in den Augen der ak tuellen Landesregierung am besten nur von der Regierung selbst herbeizuführen und gerade nicht per Volksbegehren. Wenn nicht gerade die Regierung zufällig hinter der Initiati ve steht, darf so ein Begehren auch keine finanziellen Auswir kungen haben – also am besten gar keine Auswirkungen.

Was sagt man dazu? Ich habe ein Zitat des Kollegen Sckerl gefunden:

Das angeblich gewollte Korrektiv zur repräsentativen De mokratie ist zur Farce verkommen.

Herr Kollege Sckerl hat das 2009 zur damaligen Lage gesagt, aber es wirkt immer noch erschreckend aktuell.

Aber Herr Kollege Sckerl hat sich auch in diesen Tagen ge äußert. Im März sagte er – ich zitiere –:

Sollte das Gericht die sehr weitreichende Einschätzung des Innenministeriums bestätigen, müssen wir Änderun gen prüfen. Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger nur Volksabstimmungen über Sonnenschein und Regen abhalten.

Da hat Herr Sckerl ausnahmsweise recht gehabt.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

Aber wie kommt es, dass die Landesregierung das nicht ver stehen will? Es geht ja noch weiter. Wenn Sie sich im Inter net im offiziellen Beteiligungsportal der Landesregierung über Volksbegehren informieren wollen, werden Sie auf die Seite der Landeszentrale für politische Bildung verwiesen. Dort steht – Zitat –:

Anders als in anderen Bundesländern ist das Finanztabu weniger strikt und umfasst nur das Staatshaushaltsgesetz an sich. Kosten verursachende Gesetzentwürfe sind zu lässig.

Das ist die offizielle Aussage über die Rechtslage in diesem Land. Dann frage ich mich schon, welches Land der Minis terpräsident und sein Innenminister eigentlich regieren. Hat Baden-Württemberg noch ein Untergeschoss mit anderen Re geln, Herr Ministerpräsident?

(Beifall bei der SPD)

Wir werden es herausfinden, denn der Verfassungsgerichtshof hat den Landtag nun zu einer Stellungnahme im Streitfall um

dieses Volksbegehren aufgefordert. Die Regierungsfraktionen haben ihre Entscheidung im Ständigen Ausschuss vertagt. Man konnte sich nicht einigen. Heute Morgen haben wir wie der ein Beispiel gesehen. Diese Regierung ist offensichtlich nicht in der Lage – sogar in rechtlichen Fragen –, zu gemein samen Überzeugungen zu kommen.

Ich freue mich, Sie daran erinnern zu dürfen, dass der Land tag in der Sache bereits im Jahr 2012 Stellung bezogen hat, nämlich in der Frage der Finanzwirksamkeit von Volksent scheiden. Auch damals ging es um den Finanzvorbehalt, und zwar bei der Volksabstimmung zu Stuttgart 21. Ich zitiere jetzt die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, der der Landtag damals ohne Widerspruch zugestimmt hat:

Die Gesetzesvorlage betrifft auch nicht das Staatshaus haltsgesetz als solches. Der Verfassungsgerichtshof für Sachsen sieht für die dortige Parallelvorschrift in der sächsischen Landesverfassung einen engen Anwendungs bereich unter ausdrücklichem Verweis auf die vergleich bare Rechtslage in Baden-Württemberg...

Diese Auffassung

Zitat –

wird auch von der Landesregierung vertreten. Es ist of fenkundig, dass nicht jede finanzielle Auswirkung eines Gesetzes dazu führen kann, dass eine Volksabstimmung hierüber... ausgeschlossen ist. Würden alle finanziellen Auswirkungen

ich zitiere immer noch –

dazu führen, dass eine Volksabstimmung ausgeschlossen wäre, wäre praktisch kein Raum für jegliche Volksabstim mungen.

(Abg. Stefan Räpple AfD: Hört, hört!)

Dieses Ergebnis würde sicher nicht dem Willen des Ver fassungsgebers

vielleicht aber dem der jetzigen Regierung –

entsprechen, der Volksabstimmungen grundsätzlich er möglichen wollte.

Dementsprechend gehen auch die Kommentare zur Ver fassung des Landes Baden-Württemberg davon aus, dass finanzwirksame Gesetze auch bei stärkeren Auswirkungen nicht von der Volksabstimmung ausgeschlossen sind...

Deutlicher kann man es nicht sagen. Diese Landesregierung ist juristisch komplett auf dem Holzweg.