Zur Frage der Protokollerklärung für die Produzenten ist hier noch einmal klar geworden – das habe ich sowohl im Aus schuss als auch bei den weiteren Beratungen zum Ausdruck gebracht –: Es ist uns wichtig, dass für Qualitätsjournalismus – und das ist das, was uns Produzenten im Wesentlichen lie fern – eine auskömmliche Vergütung möglich ist. Ich habe im Ausschuss schon betont: Es geht nicht darum, dass in diese Protokollerklärung irgendwann zwei Löcher reingestanzt wer den und sie dann im Archiv abgehängt wird. In dieser Proto kollerklärung ist genau hinterlegt, dass wir die Entwicklung beobachten, dass wir ein Monitoring durchführen. Wir sind da sehr genau, auch gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sen deanstalten. Es gilt ja für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunk anstalten, die hier beteiligt sind.
Ich glaube, es ist im Interesse der öffentlich-rechtlichen Sen deanstalten, dass sie ihre Produzenten nicht am ausgestreck
ten Arm verhungern lassen. Denn nur mit entsprechenden aus kömmlichen Möglichkeiten der Herstellung und deren Finan zierung werden wir auch weiterhin den Wettbewerb und die Qualifizierung haben.
Insgesamt, auch zur Frage der Indexierung, die aufgeworfen wurde: Es ist eine Diskussion, die innerhalb der Ministerprä sidentenrunde und in den Rundfunkkommissionen, die Rund funkstaatsverträge aushandeln, weiterhin besteht, weil es na türlich auch darum geht, nach welchem Modell sich die nächs te Finanzierungsperiode für den öffentlich-rechtlichen Rund funk ab 2021 darstellt, ob im alten KEF-Modell oder modifi ziert. Das ist ein Thema, das man einfach sehen muss. Es wird diskutiert, und es kommt in eine Versachlichung.
Ich glaube, die Frage, wie Rundfunk und Rundfunkpolitik in den Landtagen hinterlegt sind, in welchem Maß da ein Ein bezug ist, ist den Ministerpräsidenten, auch unserem Minis terpräsidenten, sehr wohl bewusst. Daher, glaube ich, sind wir noch nicht so weit, dass wir Ihnen ein Modell, das eine Kon sensmöglichkeit auf Bundesebene hätte, vorstellen könnten.
Ich habe angeboten – ich mache das gern –, dass ich in den Ausschuss komme und wir darüber diskutieren. Denn Ihre Meinung ist uns an dieser Stelle auch wichtig und sollte ein bezogen werden. Deswegen haben wir diese langwierigen Ver fahren, und deswegen sind diese Verfahren, auch wenn es mir manchmal zu langsam geht, im Wesentlichen dazu geeignet, die entsprechenden Veränderungen nachzuvollziehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Weber, weil Sie die För derung der regionalen Fernsehsender angesprochen haben, wollte ich nur kurz ergänzen, dass es eben nicht reicht – so, wie es die SPD getan hat –, 5 Millionen € im Nachtragshaus halt zu verlangen. Sie wissen auch, dass man – Sie sind in der Vorbereitung sicherlich auf diese Summe gestoßen – dafür ei ne rechtliche Grundlage braucht. Diese rechtliche Grundlage gibt es im Moment in Baden-Württemberg noch nicht.
Sie haben auch gefragt: Was machen wir mit den Ergebnissen der runden Tische? Ein Ergebnis dieser runden Tische war, dass wir wissen, dass wir gemeinsam Handlungsfähigkeit zei gen müssen. Aber wir müssen zuerst die gesetzliche Grund lage dafür schaffen. Erst dann ergibt es einen Sinn, 5 Millio nen € dafür zu verlangen. Alles, was man vorher macht, mag hier zwar ganz gut klingen, lässt sich technisch aber leider nicht umsetzen.
Dann kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/5311. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 16/5537. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
mit den Nummern 1 bis 8 und schlage vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle. – Damit sind Sie einver standen.
Dann bitte ich um das Handzeichen, wer Artikel 1 zustimmt. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke. Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkände rungsstaatsvertrag“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke. Enthaltun gen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.
Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Mi nisteriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Umsetzungsstand und erste Erfolge des ErneuerbareWärme-Gesetzes 2015 – Drucksache 16/1828
Auch hierzu hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minu ten für die Begründung und fünf Minuten Redezeit je Frakti on für die Aussprache festgelegt.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist den meisten, die jetzt beim letzten Tagesordnungspunkt noch aus harren, bekannt. Das Gesetz war ursprünglich von Schwarz, Gelb und Grün beschlossen worden. Die SPD war damals nicht einig damit, weil die eigenen Landesgebäude nicht enthalten waren. Von Grün-Rot wurde das Gesetz modifiziert und erwei tert.
Jetzt stehen wir auf dem Stand: Wie gut sind wir mit dem Er neuerbare-Wärme-Gesetz? Wir haben einen ganz gewichtigen Bericht, jede Menge Papier, und sind uns in der Zielsetzung einig, dass wir Heizungen austauschen wollen, dass wir mehr regenerative Energien wollen und dass wir CO2 einsparen wol len.
Allerdings wissen die meisten nicht so richtig, was uns der Bericht tatsächlich dazu sagt, wie erfolgreich wir sind. Im Be richt selbst steht auch, es gebe eine widersprüchliche Daten lage, was unbefriedigend sei. Wir haben das auch im Aus schuss intensiv diskutiert und dort eine relativ große Unsi cherheit bei verschiedenen Kolleginnen und Kollegen gespürt.
Positiv ist: Wir sparen zusätzlich CO2 ein; es gibt auch eine schöne Pressemitteilung vom Umweltministerium dazu. Ne gativ ist: Baden-Württemberg ist im Schnitt schlechter als Deutschland insgesamt, was den Heizungsaustausch anbe langt. Da klafft also eine Lücke. Wir wissen nicht, wie es frü her war, ob die Lücke etwas mit dem Erneuerbare-WärmeGesetz zu tun hat oder ob es in Baden-Württemberg schon im mer so war. Es gibt auch einen besonderen Bedarf im Land, weil es hier besonders viele Ölheizungen gibt, deutlich über durchschnittlich viele im Vergleich zu Deutschland insgesamt. Daher ist es schwierig, eine abschließende Bewertung zu ma chen, wie gut das Gesetz ist und wo wir etwas ändern müss ten, um besser zu werden, oder ob wir es so lassen sollten, wie es ist.
Die entscheidende Frage, die Was-wäre-wenn-Betrachtung – wie viel CO2 hätten wir eingespart, wenn wir so viele Heiz kessel ausgetauscht hätten wie im Bundesschnitt? –, ist in dem dicken Bericht nicht enthalten. Aufgrund der Datenlage und der Analyselage haben wir im Ausschuss gesagt, es macht Sinn, dass wir einmal, ohne einen parteipolitischen Vorteil zu suchen, aber um in der Sache gemeinsam voranzukommen, eine Expertenanhörung durchführen, um uns zu überlegen, wo wir an dem so festhalten, wie wir es haben, und wo vielleicht doch Stellschrauben sind, um noch effizienter, besser, wir kungsvoller werden zu können.
In diesem Sinn bedanke ich mich auch ganz herzlich, dass die Diskussion im Ausschuss so aufgenommen worden ist, dass man gespürt hat: Uns geht es um die Sache, um die Einspa rung von Energie, um den Austausch von Heizungen, und vor allem am Ende des Tages natürlich auch um das Einsparen von CO2. Fraktion für Fraktion kam dann auch die Zustim mung zu unserem Vorschlag, hierzu eine Anhörung durchzu führen.
Da gehen wir dann auch richtig ins Detail. Heute möchte ich niemanden mehr mit dem dicken Buch quälen, kurz vor Fei erabend – falls Sie nicht noch Wahlkreistermine haben.
In diesem Sinn glaube ich, da ist es dann richtig aufgehoben: zum einen bei uns Fachpolitikern aus dem Bereich Umwelt schutz und zum anderen bei Experten, die wir zurate ziehen. Ich hoffe, dass wir uns gemeinsam in die richtige Richtung bewegen und dabei vorankommen.
In diesem Sinn herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ei nen schönen Feierabend möchte ich noch nicht wünschen, denn ich bin einmal gespannt, was die Kolleginnen und Kol legen noch sagen werden, und hoffe, dass der Konsens am En de auch nach den folgenden Reden noch Bestand hat.