das müsse jetzt von oben geregelt werden, ist doch einfach völlig neben der Spur einer föderalen Ordnung.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Lachen bei der AfD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ach so!)
für die Grundgesetzänderung ist der Digitalpakt nur der An lass. Die Grundgesetzänderung gilt ganz allgemein. In dem, was die Grundgesetzänderung vorsieht, steht überhaupt nichts vom Digitalpakt. Es ist im Gegenteil so, dass die 50:50-Re gelung für diesen Digitalpakt noch gar nicht gelten würde. Und das haben Sie nicht verstanden.
Hier wird aus Anlass einer tagespolitischen Frage das Grund gesetz in seiner allgemeinsten Form geändert. Darum geht es.
Das zeigen Sie auch selbst. Sie sagen nämlich, ich wäre schuld – so haben Sie es vorhin formuliert –, wenn der Digitalpakt nicht kommen würde.
Nein. – Damit zeigen Sie, wie die Debatte läuft. Es gibt ei nen tagespolitischen Streit um den Digitalpakt. Mit dem soll die Grundgesetzänderung sozusagen begründet werden. Ge nau das machen Sie. Und wenn ich einer allgemeinen Grund gesetzänderung, die gravierende Folgen für die ganze weite re politische Entwicklung hat, nicht zustimme, dann wäre ich schuld, wenn der Digitalpakt, ein tagespolitisches Anliegen, nicht kommt. Deswegen geschieht es zu Recht – genau das
nämlich haben Sie bestätigt –, wenn ich sage: Wir werden mit einer tagespolitischen Frage, nämlich dem Digitalpakt, er presst, das Grundgesetz generell zu ändern. Das werden wir nicht machen.
(Beifall bei den Grünen, der CDU und der AfD – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Können Sie das wiederholen, damit er es versteht?)
Dass wir uns auf so etwas wie diesen Digitalpakt, das „Gute Kita“-Gesetz und anderes mehr einlassen, ist schon ein Zuge ständnis. In der Tat wäre der richtige Weg – –
Ich will, dass wir so handeln, wie es im Grundgesetz steht. In Artikel 106 des Grundgesetzes steht, dass die Länder ihre De ckungsbedürfnisse aushandeln.
Ich will, dass dieser grundgesetzlich vorgesehene Weg wie der beschritten wird. Genau das ist mein Anliegen.
(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der AfD – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie wollen Geld ohne Zweckbindung!)
Deswegen haben wir uns auf diesen Digitalpakt eingelassen. Frau Wanka hat ihn in ihr Schaufenster gestellt – mit 5 Milli arden € –; er war im Kern ausverhandelt und ist dann aus ir gendwelchen Gründen der Bundespolitik – wahrscheinlich, weil der Finanzminister das nicht so wollte – nicht umgesetzt worden. Das war schon vor zwei Jahren der Fall. Die Kultus minister haben eine Einigung erzielt. Also hätte der längst über die Bühne sein können.
Aber daran sehen Sie das Problem dieser Programmpolitik: Man stellt etwas ins Schaufenster, dann warten alle, was kommt, tun nichts – weil ihr Tun ja förderschädlich sein könn te –, und deshalb passiert über Jahre nichts. Genau das ist das Ergebnis dieser ganzen Politik, über Programme mitzuregie ren, statt Steuermittel zur Verfügung zu stellen, wie es die Ver fassung vorsieht.
Dass wir uns verpflichten, die Mittel, die da kommen, auch für diesen Zweck einzusetzen. – Da genügt ein Satz.
Herr Kollege Rülke, das ist nämlich der generelle Vorwurf des Bundes an uns, er gebe Geld – wobei es ja gar nicht seines ist; es sind ja Gemeinschaftsteuern; so heißt es im Grundgesetz; er tut so, als gäbe er Geld –, und wir setzten es nicht für den entsprechenden Zweck ein.
Dafür wird ein einziges Beispiel angeführt, und zwar das BAföG. Die Verhandlungen darüber haben ergeben – das hat Ministerpräsident Kretschmer sehr schön dargelegt –, dass diese Zweckbindung gar nicht beschlossen war, aber obwohl sie nicht beschlossen war, haben 14 Bundesländer sie gemacht – und zwei nicht. Das sind die Tatsachen.
Das ist das immer wiederkehrende Argument, warum man uns misstrauen müsste, dass wir die erforderlichen Mittel nicht zweckentsprechend einsetzen würden. Das hält aber einer kri tischen Überprüfung nicht stand. Deswegen ist der Weg über Artikel 106 der richtige, und wir sind selbstverständlich be reit, uns dazu zu verpflichten, die Mittel auch für den Zweck einzusetzen, um den jetzt alle streiten.
Sie müssen komponieren: die Vorgaben des Bundes, der Län der und der Kommunen. Beispiel: Wir haben schon jetzt ei nen Finanzierungspakt zu diesen Fragen mit den Kommunen gemacht und sagen: Dies haben wir vorfinanziert. Also gehen sozusagen die Mittel, die jetzt vom Bund kommen, in die kommunalen Haushalte. So findet da ein endloser Streit statt.
Was heißt das? Diese Art der Politik führt zur Verlangsamung der Entscheidungen – genau das ist der Grund – und nicht zu ihrer Beschleunigung. Deswegen plädieren die fünf Minister präsidenten für einen klaren Weg über Artikel 106, damit wir Entscheidungen wieder schnell fassen können, damit klar ist, wer dafür die Verantwortung trägt, und damit hinterher nicht die eine Ebene der anderen die Schuld in die Schuhe schiebt, dass etwas nicht passiert ist. Das ist der richtige Weg. Hast du ein Problem, schau in die Verfassung.
Herr Kollege Rülke, Sie sehen, ich habe Ihre Frage beantwor tet. Sie wissen jetzt, was in diesem Staatsvertrag stehen soll. Ich glaube, das ist einfach ein gutes Angebot. Aus praktischer Erfahrung wissen wir, dass wir da noch mehr schlucken müs sen und dort halt noch mehr Sätze hineinkommen – so ist nun einmal das Leben –, obwohl ich das nicht für gut halte.